Für die Berechnung der Höhe des Gründungszuschusses darf Nebeneinkommen, das vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit erzielt wird, nicht vom Arbeitslosengeld I abgezogen werden (Az. B 11 AL 12/10 R):
http://www.vnr.de/b2b/existenzgruendung ... rteil.html
Berechnung des Gründungszuschusses: Nebeneinkommen
Re: Berechnung des Gründungszuschusses: Nebeneinkommen
In der aktuellen Geschäftsanweisung der BA über den § 57 und § 58 SGB III steht folgender Passus:
Diese Bestimmung ist aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts nicht mehr rechtsgültig.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... 009-08.pdf58.11 Anrechnung von Nebeneinkommen
Hat der Arbeitslose unmittelbar vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit eine kurzzeitige Beschäftigung ständig ausgeübt (§ 141) und wurde das zuletzt bezogene Alg wegen des daraus erzielten Arbeitsentgelts gemindert, ist das so verminderte Alg für die Berechnung des Gründungszuschusses maßgebend. Ausgenommen sind nur gelegentliche kurzzeitige Beschäftigungen.
Diese Bestimmung ist aufgrund des Urteils des Bundessozialgerichts nicht mehr rechtsgültig.