Gründungszuschuss und Steuererklärung

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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schlaraffenland

Gründungszuschuss und Steuererklärung

#1

Beitrag von schlaraffenland »

Hab ne Frage zur Einkommensteuererklärung 2010:

2010 habe ich den Gründungszuschuss erhalten.

Auf dem Leistungsnachweis des Arbeitsamts über den Zeitraum 2010 steht nur mein bezogenes ALG I drauf, der Gründungszuschuss ist nicht vermerkt.

Das Arbeitsamt antwortete mir per Mail auf meine Frage, warum der Gründungszuschuss nicht auf dem Leistungsnachweis enthalten ist, mit:
für die Zahlung des Gründungszuschusses ist kein Leistungsnachweis vorgesehen.
Bitte reichen Sie als Nachweis eine Kopie des Bewilligungsbescheides beim Finanzamt ein.
Auf steuerfuchs.de, wo ich gerade meine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich den Gründungszuschuss nicht angeben. Unter "Lohnersatzleistungen" kann man da viele unterschiedliche Einkommensarten angeben, u.a. auch das Einstiegsgeld. Aber eben nicht den Gründungszuschuss.

Auf steuerfuchs.de bin ich jetzt an folgender Stelle angekommen:
[Ein Kästchen zum Anklicken] Mit diesem Service können bestimmte Einkunftsarten nicht verwaltet werden.

Setzen Sie hier das Häkchen, wenn Sie alle Ihre Einkünfte erklären konnten. Andernfalls wäre Ihre Steuererklärung nicht vollständig.
Tja, was mache ich jetzt?
Soll ich hier bestätigen, dass ich alle meine Einkünfte erklären konnte? (Konnte ich ja nicht, denn ich konnte den Gründungszuschuss ja nicht angeben), die Steuererklärung dem FA übermitteln (und der Gründungszuschuss ist darin nicht angegeben), und anschließend dem FA den Bewilligungsbescheid über den Gründnungszuschuss nachreichen?

Würde ich mich in einem solchen Fall steuerrechtlich gesehen strafbar machen?

Ich hab eben eine Bekannte angerufen, die arbeitet im Finanzamt, aber die konnte mir das auch nicht beantworten.
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Koelsch
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Re: Gründungszuschuss und Steuererklärung

#2

Beitrag von Koelsch »

Gucksu hier http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... 009-08.pdf

Randnummer 58.12 - da der nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt, braucht der auch überhaupt nicht angegeben zu werden (genauso wie ALG II)

Kannst also das Vollständigkeitskreuzchen machen. Druck Dir das Papier der BA aus, wenn's falsch ist, kannst Du damit auf jeden Fall einen für Dich unvermeidbaren Irrtum belegen, dann passiert Dir nix.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schlaraffenland

Re: Gründungszuschuss und Steuererklärung

#3

Beitrag von schlaraffenland »

Cool, dankeschön Kölsch ;-)
Wenn wir Dich nicht hätten :jumpi:

Da steht:
58.12 Steuerliche Behandlung

Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) steuerfrei. Es unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt (§ 32b EStG).
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