2010 habe ich den Gründungszuschuss erhalten.
Auf dem Leistungsnachweis des Arbeitsamts über den Zeitraum 2010 steht nur mein bezogenes ALG I drauf, der Gründungszuschuss ist nicht vermerkt.
Das Arbeitsamt antwortete mir per Mail auf meine Frage, warum der Gründungszuschuss nicht auf dem Leistungsnachweis enthalten ist, mit:
Auf steuerfuchs.de, wo ich gerade meine Einkommenssteuererklärung mache, kann ich den Gründungszuschuss nicht angeben. Unter "Lohnersatzleistungen" kann man da viele unterschiedliche Einkommensarten angeben, u.a. auch das Einstiegsgeld. Aber eben nicht den Gründungszuschuss.für die Zahlung des Gründungszuschusses ist kein Leistungsnachweis vorgesehen.
Bitte reichen Sie als Nachweis eine Kopie des Bewilligungsbescheides beim Finanzamt ein.
Auf steuerfuchs.de bin ich jetzt an folgender Stelle angekommen:
Tja, was mache ich jetzt?[Ein Kästchen zum Anklicken] Mit diesem Service können bestimmte Einkunftsarten nicht verwaltet werden.
Setzen Sie hier das Häkchen, wenn Sie alle Ihre Einkünfte erklären konnten. Andernfalls wäre Ihre Steuererklärung nicht vollständig.
Soll ich hier bestätigen, dass ich alle meine Einkünfte erklären konnte? (Konnte ich ja nicht, denn ich konnte den Gründungszuschuss ja nicht angeben), die Steuererklärung dem FA übermitteln (und der Gründungszuschuss ist darin nicht angegeben), und anschließend dem FA den Bewilligungsbescheid über den Gründnungszuschuss nachreichen?
Würde ich mich in einem solchen Fall steuerrechtlich gesehen strafbar machen?
Ich hab eben eine Bekannte angerufen, die arbeitet im Finanzamt, aber die konnte mir das auch nicht beantworten.