Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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speed123

Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#1

Beitrag von speed123 »

Hallo,

ich plane, ab 2.10.2011 den Gründerzuschuss zu beziehen (vermutl. 500 € + 300 € Gründerzuschuss). Da ich finanziell nicht auskomme, habe ich folgende Fragen:

1. Ist eine Aufstockung des Gründerzuschusses denkbar? Die Einzahlungen in die ALVersicherung waren sehr gering, mein ALG1-Anspruch wäre wohl unter ALGII und daher unter Existenzminimum/Lebensunterhalt. Ändert ein Nebenjob (siehe 2.) die Anrechte? Muss man das ganze Harz4-Prozedere durchgehen? Macht dann ggf. weniger Sinn ..

2. Aufgrund der Tatsache mangelnder finanzieller Mittel möchte ich ab dem 10.10.2011 eine nicht-selbstständige Nebentätigkeit aufnehmen. 10h/Woche, 19h/Stunde, also rund 800 € / Monat. Jedoch verlangt der Arbeitgeber von mir eine Lohnsteuerkarte. Ist das korrekt? Ich dachte, als Selbstständiger gibt es keine Lohnsteuerkarte bzw. die Vergütung wird über die Einkommenssteuer statt über die Lohnsteuer zum späteren Zeitpunkt abgerechnet. Weiterhin ist man aufgrund der SV-Pauschale von 218 €/Monat von den SV-Beiträgen befreit.
==> Ich glaube nicht, dass der Arbeitgeber (Konzern) auf die Lohnsteuerkarte verzichten mag ... was mache ich nun?

(Ich habe auch gelesen, man kann zB. die Lohnsteuerkarte mit Klasse I oder IV holen und einreichen. Die gezahlten Lohnsteuern kann man sich über die Einkommenssteuer wiederholen und die gezahlten SV_Beiträge könnte man sich von der Krankenkasse wiederholen bzw. verrechnen lassen ...)
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kleinchaos
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Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#2

Beitrag von kleinchaos »

Wenn die Firma die Steuerkarte haben will, dann wirst du ganz sicher nicht selbständig dort tätig sein.
Die Firma brauch die Steuerkarte wegen der Klasse und eventueller Freibeträge. SV wird regulär vom Lohn eingezogen, die eventuelle Selbständigkeit bleibt davon unberührt. Es ergeben sich aus deinem Lohn sozialversicherungspflichtige Einnahmen.

Mensch, sei doch froh, dass du darüber krankenversichert bist. Ob allerdings dann noch ein Gründerzuschuss möglich ist, das wage ich zu bezweifeln, denn du bist dann ja nicht mehr arbeitslos.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#3

Beitrag von Koelsch »

Um den Gründerzuschuss zu bekommen, muss man noch einen Restanspruch auf ALG I haben (90 Tage meine ich). Das ALG I fällt dann doch mit Gewährung des Gründerzuschusses weg, eben genau weil man ja dann richtig "klotzig" Geld verdienen oder zumindest arbeiten soll und dadurch eben nicht mehr arbeitslos ist.

Googel auch mal nach Gründerzuschuss, dazu gibt es einige gute Seiten. Lies Dich auch mal durch die Seite von Erwin Denzler http://www.erwin-denzler.de/.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
schlaraffenland

Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#4

Beitrag von schlaraffenland »

Hi speed123,

zu Frage 1: ich kann keine entsprechenden Hinweise in der Geschäftsanweisung der Bundesagentur für Arbeit bzgl. des Gründungszuschusses erkennen:

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... schuss.pdf

Was Frage 2 betrifft, ist folgendes wichtig (Zitat aus der genannten Geschäftsanweisung):
57.11 Hauptberufliche Tätigkeit

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit kann nur gefördert werden, wenn die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird. Dies schließt eine Betriebsübernahme oder die Umwandlung einer nebenberuflichen Tätigkeit in eine hauptberufliche Selbständigkeit ein. Die selbständige Tätigkeit wird dann nicht hauptberuflich ausgeübt, wenn andere abhängige oder selbständige Tätigkeiten in der Summe in zeitlich höherem Umfang ausgeübt werden.
schlaraffenland

Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#5

Beitrag von schlaraffenland »

Koelsch hat geschrieben:Googel auch mal nach Gründerzuschuss, dazu gibt es einige gute Seiten. Lies Dich auch mal durch die Seite von Erwin Denzler http://www.erwin-denzler.de/.
Achtung: die Geschäftsanweisung über den Gründungszuschuss ist zum 7. April 2011/20.04.2011 aktualisiert worden, siehe:

http://www.arbeitsagentur.de/nn_27908/z ... chutz.html
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... schuss.pdf

Das bedeutet, dass Webseiten Dritter eventuell den neuesten Stand dieser Regelungen noch nicht berücksichtigen.
speed123

Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#6

Beitrag von speed123 »

kleinchaos hat geschrieben:Wenn die Firma die Steuerkarte haben will, dann wirst du ganz sicher nicht selbständig dort tätig sein.
Die Firma brauch die Steuerkarte wegen der Klasse und eventueller Freibeträge. SV wird regulär vom Lohn eingezogen, die eventuelle Selbständigkeit bleibt davon unberührt. Es ergeben sich aus deinem Lohn sozialversicherungspflichtige Einnahmen.
Ja, hier konnte mir leider weder die Krankenkasse noch das Arbeitsamt eine treffende Aussage nennen.
- Die Krankenkasse sagt, dass SV-Beiträge mit der Pauschale von 218 € / Monat dank des Gründerzuschusses abgeseckt ist, und wenn die Einkommenssteuer bekannt ist, der Rest hier abgezogen wird.
- Auch das Arbeitsamt meinte, dass ich im Angestelltenverhältnis "verdienen kann was ich will", auch >400 €, es darf nur nicht die Haupttätigkeit darstellen (also auf keinen Fall >15 Stunden/Woche).

Das Problem liegt nun beim Arbeitgeber:
Nach den Aussagen müsste ich ja wie ein Werksstudent angestellt sein, also durch eine Pauschale bereits gedeckte SV-Beiträge. Nur nun heißt es im Internet, das man als Selbstständiger nicht mal ne Lohnsteuerkarte erhält. Die ist aber bei dem Arbeitgeber, ein großer Konzern, sicherlich zwingend erforderlich. Bekomme ich die denn vom Finanzamt als Selbstständiger?
Im Formular des Rahmenvertrages gibt es keine Option außer "Werksstudent". Die Frage ist nun, WAS benötigt die Gehaltsabrechnung, damit der Nebenjob wie bei einem Werksstudenten SV-Beitragsfrei ist? Meldung der Krankenkasse? Steht das dann explizit drin?

Danke für eure Hilfsbereitschaft!
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Koelsch
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Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#7

Beitrag von Koelsch »

ich bin seit längerer Zeit selbstständig und ich hab null Probleme, eine Lohnsteuerkarte zu bekommen. Kann ich nicht nachvollziehen, wo dort eine Einschränkung sein sollte.
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Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#8

Beitrag von kleinchaos »

Um SV-frei zu bleiben dürfen nicht mehr als 400€ verdient werden
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
speed123

Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#9

Beitrag von speed123 »

Koelsch hat geschrieben:ich bin seit längerer Zeit selbstständig und ich hab null Probleme, eine Lohnsteuerkarte zu bekommen. Kann ich nicht nachvollziehen, wo dort eine Einschränkung sein sollte.
Ok, wird dann die Nebentätigkeit nicht mehr für die Einkommenssteuer herangezogen? Weil Lohnsteuer, SV-Beträge etc. werden ja schon bei der Ausahlung abgezogen.
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Koelsch
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Re: Gründerzuschuss und Nebentätigkeit >400 €

#10

Beitrag von Koelsch »

Lohnsteuer und Einkommenssteuer ist das Gleiche. Also fließt auch der "Lohn" in die Einkommensteuer. Die SV Beträge haben da eher wenig mit zu tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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