Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

Sich aus ALG 1 selbstständig machen.
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BK48
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Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#1

Beitrag von BK48 »

Hallo zusammen,

wenn der Inhaber(als Unternehmer) AL-versichert ist, kann er dann den Betrieb selber (?) als "nicht mehr tragfähig" bezeichnen und ALG1 beantragen?

1. Empfielt es sich (vorab im Kopf zu haben) bestimmte Dinge zu "belegen"? Ich denke an Aquisenachweise, (BWAs sind vorhanden), die den Niedergang auch prognostisch belegen...

2. Welche Bedingungen sind daran geknüpft, dass keine Sperre erfolgen kann?

3. Welche Bedingungen sind (zusätzlich zu Punkt 1 und 2) bei Krankheitseintritt VOR der Meldung beim Arbeitsamt zu beachten?

Die Krankheit führte nicht ursächlich zu weniger Einnahmen.
Weniger Einnahmen führten zum BurnOut (daher Krankschreibung)...

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Mittlerweile liegt eine weitaus üblere Krankheit zusätzlich vor und die Einnahmesituation wird sich nicht mehr erholen (Zeitrahmen etwa 2 Jahre).

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Grund der Nachfrage ist ein anderes laufendes Verfahren (jedoch im ALGII), in dem dem Unternehmer mit dem Argument "Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit" genau dieser Vorwurf gemacht wird (Betriebseinstellung wegen Unwirtschaftlichkeit)

Auch da wird die Argumentation lauten müssen, dass es nicht (unbedingt) einer "Eigenkündigung" entspricht, wenn der Betrieb abgewickelt und ALGI oder ALGII beantragt wird.

Auf Eure Meinungen und Erfahrungen bin ich sehr gespannt!

LG
bk48
BK48
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schlaraffenland

Re: Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#2

Beitrag von schlaraffenland »

Mir fällt dazu Folgendes ein:
BK48 hat geschrieben:Die Krankheit führte nicht ursächlich zu weniger Einnahmen.
Weniger Einnahmen führten zum BurnOut (daher Krankschreibung)...
Eine medizinische Reha beantragen. Wenn sie bewilligt wird, dann kann die Bewilligung Nachdruck dahingehend verleihen, dass die Betriebsweiterführung aus gesundheitlichen Gründen unangebracht war/ist.

Träger für Reha-Maßnahmen sind, soweit ich weiß, entweder die DRV oder die KK. Die DRV ist dann ein möglicherweise zuständiger Träger, falls Rentenversicherungsbeiträge bezahlt worden sind vom Betroffenen.

Ansonsten fällt mir noch diese Bescheinigung der BA ein, die der Arzt ausfüllen kann, mit dem er bescheinigt, dass er einem Betroffenem aus gesundheitlichen Gründen das Aufgeben eines Beschäftigungsverhältnisses bzw. einer Beschäftigung empfiehlt, siehe die Durchführungsanweisung Alg - §144, PDF-S. 73-75 auf http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... g-p144.pdf

Aber bei dieser Bescheinigung stellt sich die Frage, ob sie auch für Firmeninhaber o.ä. verwendet werden kann, ohne dass es zu einer Sperrzeit kommt.

Ansonsten in der genannten DA das Kapitel 9 ("Wichtiger Grund") durchlesen - ich hab da auf die Schnelle leider nichts Passendes gefunden.
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Koelsch
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Re: Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#3

Beitrag von Koelsch »

Ich denke auch - mit Zahlen, den Abwärtstrend belegen. Dann kommt Krankheit als I-Tüpfelchen oben drauf. Damit geht's dann noch schneller bergab, und eine Sperre dürfte damit vom Tisch sein.

ALG I und AU bei Selbstständigen - da besteht ja oft kein Anspruch auf Krankengeld. Guckst Du hier http://www.betanet.de/betanet/soziales_ ... it-26.html
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Marco
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Re: Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#4

Beitrag von Marco »

Hallo Zusammen,

ich habe zum 1.1.2012 keinen neuen Bewilligungsantrag auf Alg II gestellt, sondern Alg I beantragt. Die Leistungssachbearbeiterin der hiesigen Arbeitsagentur hat mir vorab versichert, dass bei der Aufgabe der Selbständigkeit grundsätzlich keine Sperre verhängt wird. (Die ARGE bzw das JC hingegen hatte mit einer Alg II-Sperre gedroht wegen selbstverschuldete Hilfebedürftigkeit bei Aufgabe der Selbständigkeit!) Ich habe den Leistungsbescheid innerhalb weniger Tage zugeschickt bekommen. Ich brauchte meine Entscheidung nicht zu begründen und habe auch keine Betriebsdaten vorlegen müssen. Als Freiberufler konnte ich die gewünschte Gewerbeabmeldung nicht beibringen. Nebenberuflich will ich weiterhin aktiv bleiben.

Nun erfuhr ich heute allerdings, dass angeblich der Arbeitsvermittler des JC noch für mich zuständig sein soll, da ich mich nicht beim JC abgemeldet habe. Da ich nie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden habe (wollte nur aufstocken), wundert mich das sehr.
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kleinchaos
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Re: Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#5

Beitrag von kleinchaos »

Die Sachbearbeiter vom JC fühlen sich immer zuständig, besonders wenn sie Rückzahlungen und Sanktionen wittern. Die fühlen sich meist ca 6 Monate rückwirkend zuständig, könnte ja sein du hast zu viel bekommen
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Marco
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Re: Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#6

Beitrag von Marco »

Ist man als Hilfebedürftiger nicht sogar verpflichtet, vorrangige Leistungen (z. B. Alg I) in Anspruch zu nehmen? Auf Alg I besteht ein Anspruch, wenn man vorher freiwillig arbeitslosenversichert war. Und wenn das JC mit der Antragsbearbeitung nicht in die Pötte kommt, bleibt einem irgendwann nichts anderes mehr übrig, als die Selbständigkeit einzustellen. Wer ist schon in der Lage, aus der Selbständigkeit übergangslos in eine neue Arbeitnehmertätigkeit zu schlüpfen?
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Koelsch
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Re: Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1

#7

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du kein ALG II beziehst und nur nebenberuflich, also max. 15 Stunden/Woche tätig bist, dann ist die BA für Dich zuständig.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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