Aufgabe des Betriebes und Beantragung von ALG1
Verfasst: Do 22. Dez 2011, 14:27
Hallo zusammen,
wenn der Inhaber(als Unternehmer) AL-versichert ist, kann er dann den Betrieb selber (?) als "nicht mehr tragfähig" bezeichnen und ALG1 beantragen?
1. Empfielt es sich (vorab im Kopf zu haben) bestimmte Dinge zu "belegen"? Ich denke an Aquisenachweise, (BWAs sind vorhanden), die den Niedergang auch prognostisch belegen...
2. Welche Bedingungen sind daran geknüpft, dass keine Sperre erfolgen kann?
3. Welche Bedingungen sind (zusätzlich zu Punkt 1 und 2) bei Krankheitseintritt VOR der Meldung beim Arbeitsamt zu beachten?
Die Krankheit führte nicht ursächlich zu weniger Einnahmen.
Weniger Einnahmen führten zum BurnOut (daher Krankschreibung)...
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Mittlerweile liegt eine weitaus üblere Krankheit zusätzlich vor und die Einnahmesituation wird sich nicht mehr erholen (Zeitrahmen etwa 2 Jahre).
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Grund der Nachfrage ist ein anderes laufendes Verfahren (jedoch im ALGII), in dem dem Unternehmer mit dem Argument "Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit" genau dieser Vorwurf gemacht wird (Betriebseinstellung wegen Unwirtschaftlichkeit)
Auch da wird die Argumentation lauten müssen, dass es nicht (unbedingt) einer "Eigenkündigung" entspricht, wenn der Betrieb abgewickelt und ALGI oder ALGII beantragt wird.
Auf Eure Meinungen und Erfahrungen bin ich sehr gespannt!
LG
bk48
wenn der Inhaber(als Unternehmer) AL-versichert ist, kann er dann den Betrieb selber (?) als "nicht mehr tragfähig" bezeichnen und ALG1 beantragen?
1. Empfielt es sich (vorab im Kopf zu haben) bestimmte Dinge zu "belegen"? Ich denke an Aquisenachweise, (BWAs sind vorhanden), die den Niedergang auch prognostisch belegen...
2. Welche Bedingungen sind daran geknüpft, dass keine Sperre erfolgen kann?
3. Welche Bedingungen sind (zusätzlich zu Punkt 1 und 2) bei Krankheitseintritt VOR der Meldung beim Arbeitsamt zu beachten?
Die Krankheit führte nicht ursächlich zu weniger Einnahmen.
Weniger Einnahmen führten zum BurnOut (daher Krankschreibung)...
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Mittlerweile liegt eine weitaus üblere Krankheit zusätzlich vor und die Einnahmesituation wird sich nicht mehr erholen (Zeitrahmen etwa 2 Jahre).
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Grund der Nachfrage ist ein anderes laufendes Verfahren (jedoch im ALGII), in dem dem Unternehmer mit dem Argument "Herbeiführung von Hilfebedürftigkeit" genau dieser Vorwurf gemacht wird (Betriebseinstellung wegen Unwirtschaftlichkeit)
Auch da wird die Argumentation lauten müssen, dass es nicht (unbedingt) einer "Eigenkündigung" entspricht, wenn der Betrieb abgewickelt und ALGI oder ALGII beantragt wird.
Auf Eure Meinungen und Erfahrungen bin ich sehr gespannt!
LG
bk48