Könner am Werk oder wie?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Könner am Werk oder wie?

#1

Beitrag von Koelsch »

Heute neuen "Fall" bekommen. Nix wildes, Erstantrag auf ALG II scheint unausweichlich, Probleme seh ich da nicht. Interessant aber wie es dazu kam:

Da gibt's ein wirklich super laufendes Büdchen (andernorts spricht man von Kiosk).

Eigentümer setzt sich zur Ruhe, legt Einkommensteuerbescheide der letzten 5 Jahre und vom StB erarbeitete BWA's für den gleichen Zeitraum vor. Beide stimmen überein, das Büdchen läuft klasse, in den 5 Jahren wurde ein Gewinn von etwa € 60.000 / Jahre versteuert.

Eigentümer ist ungelernte Kraft mit türkischem Migrationshintergrund. Er verkauft das Büdchen für € 7.000/m² = € 420.000 plus Warenbestand zum Einkaufspreis.

Dank der wirklich ordentlichen Zahlen erhält der Käufer den Kaufpreis plus was "Starthilfe" als Darlehen (teils von Bank, teils von Freunden und Bekannten/Verwandten) Käufer ist ein junger Mann mit frisch abgeschlossenem BWL-Studium, also jemand, der sich damit auskennt.

Das war Ende 2016. Der junge Mann erkannte natürlich sofort, wo er ansetzen musste, wie er das Büdchen optimieren musste. Und das machte er. Der Gewinn veränderte sich auch prompt, er lag für das Jahr 2017 bei noch € 12.000 rot geschrieben, eine ebenfalls rot geschriebene, noch etwas höhere Zahl dann bis jetzt in 2018.

Tja, und da war er nun bei den anonymen Insolvenzlern, denn seine Gläubiger möchten Geld sehn.

Gesprächskreisleiter einige Teilnehmer und ich haben uns angesehen. Gesprächskreisleiter erwähnte gleich mal so beiläufig - von € 60.000 Gewinn blieben nach KV, RV (die man zahlen sollte) und Steuern wohl etwa € 30.000 netto übrig. Davon sind dann Zinsen und Tilgung für den Kaufpreis etc. zu zahlen, bei den günstigen Zinsen derzeit und 20 Jahren Laufzeit kommt man da auf irgendwas zwischen € 2.000 und € 2.500 im Monat. Auch das erwähnte der Gesprächsleiter beiläufig, war aber, wie der junge Mann selbstbewusst erklärte, völlig unnötig, wenn nötig könne der junge Mann das schließlich selbst rechnen, schließlich habe er BWL studiert.

Dem jungen Mann wurde geraten, dringend Inso anzumelden, sieht er aber noch nicht als nötig an, er müsse nur noch über eine Lösung nachdenken. Dem haben wir dann nicht mehr widersprochen, fachlicher Kompetenz kann man nicht so gut widersprechen. :unschuld: :unschuld:


Nicht ganz verstanden hab ich, wie bei den Zahlen eine Bank ein Darlehen geben konnte, außer der junge Mann hätte die "Freundesdarlehen" glaubhaft als Eigenkapital deklariert. Aber ist ja schon ein paar Jahre her, dass ich Bankkaufmann gelernt hab.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Könner am Werk oder wie?

#2

Beitrag von marsupilami »

Hochmut kommt vor dem Fall.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Könner am Werk oder wie?

#3

Beitrag von Olivia »

Er verkauft das Büdchen für € 7.000/m² = € 420.000 plus Warenbestand zum Einkaufspreis.
420.000 € Kaufpreis sind wohl das Verhandlungsangebot des früheren Kioskbesitzers gewesen und der Erwerber ist "drauf reingefallen". Meist sind Kaufpreisforderungen um ein Mehrfaches oder sogar Vielfaches überzogen. Das Gegenangebot sollte daher bei einem Zehntel oder darunter liegen und dann trifft man sich irgendwo dazwischen. Üblich seien als realistischer Kaufpreis bei einem Standardgewerbe, so sagt man, ca. 3 Jahresgewinne, wobei berücksichtigt werden muss, dass das Geschäft nach einer Übernahme oft nicht so weiterläuft wie vorher. Die Kunden müssen sich auf den neuen Besitzer umgewöhnen und tun das eben oft auch nicht.

Dazu kommt noch Folgendes. Da manche Gewerbetreibende völlig überzogene Vorstellungen von ihrem gewünschten Verkaufserlös haben, gibt es auch Fälle, wo der abgebende Gewerbetreibende lieber aus Trotz die Firma ruiniert, als dass er sie einem Nachfolger "unter Wert" überlässt. Oft sind das dann Betriebe, wo der/die Inhaber/in eine/n gut verdienenden Ehepartner/in hat und "sich diese Haltung leisten kann". Ein zu geringes Gegenangebot birgt daher immer die Gefahr, solch eine Trotzreaktion auszulösen. Manchmal wird dann sogar ein Verkaufsangebot zurückgezogen und die Firma demoliert, da sich der Verkäufer durch aus seiner Sicht zu niedrige Preisangebote beleidigt fühlt. Wollte der Erwerber das vermeiden, indem er sofort die Ursprungsforderung anerkannt hat?
Der junge Mann erkannte natürlich sofort, wo er ansetzen musste, wie er das Büdchen optimieren musste.
Wenn die Optimierung den Gewinn vernichtet und das Geschäft in die roten Zahlen gebracht hat, dann hat er definitiv etwas falsch gemacht. Fragt sich in diesem Fall was genau? Wie kann man 60.000 € Gewinn in 12.000 € Verlust verwandeln??? Bei einem Büdchen müssten ja dann fast alle Kunden weggeblieben sein. Wie hat er das geschafft? Oder haben vorher etliche Angehörige kostenlos mitgeholfen und das wurde dem Erwerber alles nicht mitgeteilt? Ein Betrieb funktioniert natürlich anders, wenn eine Familie von 12 Leuten den Betrieb im Rahmen der kostenfreien Familienaus- und Familienmithilfe rund um die Uhr aufrecht erhalten kann. Wenn dann ein einzelner Erwerber das Büdchen übernimmt, kann der solche Öffnungszeiten gar nicht aufrecht erhalten.
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Koelsch
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Re: Könner am Werk oder wie?

#4

Beitrag von Koelsch »

Oli, darum geht's nicht. Er hat 420.000 gelöhnt und mit einem Gewinn von 60.000 gerechnet - und da sagt ein wenig Kopfrechnen schon, das ist zumindest mal sehr wackelig.

Was er falsch gemacht hat beim Betrieb des Büdchens? :1:
Aber wenn er gegenüber seinen Kunden ähnlich auftritt wie gegenüber seinem möglihen Helfer von den Anonymen, dann wundert mich das überhaupt nicht, wenn die Kunden wegbleiben.
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Olivia
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Re: Könner am Werk oder wie?

#5

Beitrag von Olivia »

Es muss doch irgendwelche Gründe gegeben haben, die den Erwerber dazu gebracht haben, den Kaufpreis zu löhnen. So blöd kann man doch einfach nicht sein! Oder etwa doch?? :kopfkratz: Der Fall ist ja sowas von krass.

420.000 € Kredit bei 2.000 € Tilgung hätte er je nach Zinssatz erst nach ca. drei bis vier Jahrzehnten getilgt. Bei so einer hohen Kreditsumme zahlt man etwa das Doppelte zurück. Mit Renteneintritt wäre er dann den Kredit los, vorausgesetzt, die 60.000 € treffen jedes Jahr zuverlässig ein. Während der Kredittilgung müsste er ein Leben auf Sparflamme führen und von ca. 500 € im Monat leben. Da kann er schon mal in das Büdchen einziehen und die Wohnung aufgeben.

Wäre da nur nicht der Verlust von inzwischen jährlich 12.000 €...........
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Günter
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Re: Könner am Werk oder wie?

#6

Beitrag von Günter »

Das warum ist nicht zu ändern, daran braucht kein Gedanke verschwendet werden. Wichtig ist, jetzt die richtigen Entscheidungen zu fällen. Wenn man das nicht will, dann sollte man ihn alleine wirtschaften lassen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Könner am Werk oder wie?

#7

Beitrag von Olivia »

Die einzig richtige Entscheidung wäre wohl eine sofortige Privatinsolvenz und die Aufnahme eines SV-pflichtigen Arbeitsverhältnisses, ehe die Fähigkeiten und Kenntnisse aus dem Studium verblassen.

:pssst: Wie wäre es mit einem Job als Consultant oder Unternehmens- und Gründungsberater?
Tester
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Re: Könner am Werk oder wie?

#8

Beitrag von Tester »

Olivia hat geschrieben: Fr 19. Okt 2018, 14:04 :pssst: Wie wäre es mit einem Job als Consultant oder Unternehmens- und Gründungsberater?
Dafür hat die Idee mit dem Büdchen noch zuviel Potential ..... die können noch weniger ... :8:

Also ich bin ja als Wirtschaftswissenschaftler ja fast vom Fach.

Zunächst einmal ist die erste bescheuerte Entscheidung, eine Immobilie zu kaufen, statt zu mieten, gerade beim Start in die Selbständigkeit, da die Mittel ja langfristig gebunden und nicht zur Verfügung stehen.

Außerdem: mit 4200000 EUR gründe ich ganz andere Unternehmen, als ein BÜDCHEN zu eröffnen.

Dann: bei solchen Umsatz/Gewinnzahlen wäre ich lachend davongelaufen. 60.000 EUR Gewinn? Lächerlich. Bei ca. 20 % Gewinnmarge wären das gerademal 300.000 EUR Umsatz pro Jahr, am Tag wenige 821 EUR (164 EUR Gewinn pro Tag, bei 14 Std. x 25 € Chefstundenlohn, sollte hier der BWLer schon schreiend wegrennen).

Hier mal Zahlen wie es in Berlin ist:
https://www.bz-berlin.de/berlin/treptow ... -kiosk-ein

Ich vermute mal, da hat euch jemand schwer auf dem Arm genommen.
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Re: Könner am Werk oder wie?

#9

Beitrag von Koelsch »

Nee, der Fall ist wohl authentisch, daher auch die "umfassende" Fassungslosigkeit beim Gesprächskreis.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Olivia
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Re: Könner am Werk oder wie?

#10

Beitrag von Olivia »

Was hat den Erwerber nur dazu gebracht, so zu handeln? Kann man da nochmal nachfragen?
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Koelsch
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Re: Könner am Werk oder wie?

#11

Beitrag von Koelsch »

Da kann man nicht mehr nachfragen, der dürfte sich nicht noch mal an uns wenden. Wir hatten den Eindruck, er weiß alles besser.

Auch mein Angebot, ich guck mal über den ALG II Antrag rüber wurde mit einem "das ist nicht nötig, das kann ich selber" beantwortet.

Mit solchen Menschen spricht man dann auch in Gesprächskreisen nicht allzu intensiv.
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