Das ist doch nur Realitätsverdrängung durch das Jobcenter?Jobcenter Ablehnungsbescheid von Oktober 2018 hat geschrieben: Die Selbstständigkeit muss innerhalb von 24 Monaten tragfähig sein. Besteht die Tätigkeit zum Leistungsbeginn, muss die Tragfähigkeit innerhalb von 12 Monaten gegeben sein.
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Macht es tatsächlichen einen Unterschied, wann eine Selbständigkeit mit Ergänzung durch SGB II Grundsicherung begonnen wird?
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Wobei ich mal davon ausgehe, dass man in der Eile die Nennung der Rechtsgrundlage für diese Zeitvorgaben "vergessen" hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Es wird lediglich § 16c SGB II angeführt.
- marsupilami
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Ein genau definierter Zeitraum ist da in (3) nicht genannt:
Letzter Satz: das koschtet aber das JC Geld.
Und JC muss mit den Geldern der Schteuerzahler sparsam umgehen.
Also beurteilt das JC die Tragfähigkeit selbst - obwohl das "soll" steht und nicht "kann".
Man kann also trefflich über "angemessen" streiten und "verringert" ist doch auch schon was, was das JC anerkennen müsste.(3) 1Leistungen zur Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die eine selbständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können nur gewährt werden, wenn zu erwarten ist, dass die selbständige Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit durch die selbständige Tätigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. 2Zur Beurteilung der Tragfähigkeit der selbständigen Tätigkeit soll die Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Letzter Satz: das koschtet aber das JC Geld.
Und JC muss mit den Geldern der Schteuerzahler sparsam umgehen.
Also beurteilt das JC die Tragfähigkeit selbst - obwohl das "soll" steht und nicht "kann".
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Solange eine Selbständigkeit steigende Gewinne abwirft, ist das gut für die Betreuung durch das Jobcenter. Beim Gewinn sollte auch die Grenze zum Minijob übersprungen werden, d.h. der Monatsgewinn sollte möglichst über 450 € liegen oder sich in diese Richtung bewegen. Je nach Sachbearbeitung, Fähigkeiten und Gesundheitszustand des Selbständigen sowie beruflichen Chancen wird das Jobcenter Bewerbungsbemühungen fordern, wenn der Gewinn sinkt oder von der absoluten Höhe her ein gewisses Niveau nicht erreicht.
Was genau wurde denn abgelehnt? Vielleicht kannst Du den Ablehnungsbescheid ja mal hier hochladen? Ggf. sind Rechtsmittel gegen die Ablehnung möglich.Der Jobcenter Ablehnungsbescheid von Oktober 2018 hatte mir das geschrieben.
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
#4 Ich sehe das wie Du, @marsu
Also ist es egal, ob ich als (mehrjährig) Selbständiger ergänzendes oder als eLB mich selbständige mache und zusätzlich Hartz IV beantrage?
- - -
#5 @Oli, es wurden z.B. anteilige Kosten für den Internetanschluss und CAD-Software Multi-User Abonnement abgelehnt, also wichtige Grundlagen fürs Arbeiten und Geld erwirtschaften.
Also ist es egal, ob ich als (mehrjährig) Selbständiger ergänzendes oder als eLB mich selbständige mache und zusätzlich Hartz IV beantrage?
- - -
#5 @Oli, es wurden z.B. anteilige Kosten für den Internetanschluss und CAD-Software Multi-User Abonnement abgelehnt, also wichtige Grundlagen fürs Arbeiten und Geld erwirtschaften.
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Aus Sicht des Jobcenters ist es das eben gerade nicht. Ein Unternehmen in Gründung bekommt doppelt so viel Zeit erfolgreich zu werden wie ein notleidendes Unternehmen. Von letzterem wird wohl davon ausgegangen, dass es sich schneller wieder erholt. Oder man geht davon aus, dass es keine Gründungsphase mehr braucht und in der "Halbzeit" des sonst üblichen wieder in die den Lebensunterhalt sicherstellende Gewinnzone kommt.
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
#7 Danke, @Oli - jetzt hat es "Klick" gemacht! Manchmal ist die Leitung arg lang ...
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Beim JC sitzen ja auch die Fachleute, die solche Zeiträume beurteilen können. SENGA und ich erinnern uns gerne an den laut tönenden SB SENGA's: Er sei Geschäftsführer einer GmbH mit über 300 Mitarbeitern gewesen..
Recht hatte er, konnte man unter etwas Geldeinsatz alles nachvollziehen: Die Firma gab's 9 Monate, Leiharbeitsunternehmen und in 9 Monaten hatte es der Herr Geschäftsführer mit über 300 Mitarbeiter auf einen Umsatz (nicht etwa Gewinn) von knapp € 24.000 gebracht, immerhin also knapp € 9,00 pro Mann und Monat.
Seit ich ihm das mal laut und für seine Kollegen gut hörbar mitgeteilt hab, grüßt er nicht mehr, wenn wir uns im JC treffen
Recht hatte er, konnte man unter etwas Geldeinsatz alles nachvollziehen: Die Firma gab's 9 Monate, Leiharbeitsunternehmen und in 9 Monaten hatte es der Herr Geschäftsführer mit über 300 Mitarbeiter auf einen Umsatz (nicht etwa Gewinn) von knapp € 24.000 gebracht, immerhin also knapp € 9,00 pro Mann und Monat.
Seit ich ihm das mal laut und für seine Kollegen gut hörbar mitgeteilt hab, grüßt er nicht mehr, wenn wir uns im JC treffen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Natürlich kann man die jobcenterseitig zugestandene "Normalentwicklungszeit" auch hinterfragen. Könnte es nicht auch genau andersherum sein? Sollte sich ein Unternehmen mit einer frischen Geschäftsidee nicht vielleicht doppelt so schnell entwickeln können wie eines, wo bereits der Wurm drin ist? Letzteres muss ja erst mal "entwurmt" werden, was sich recht schwierig gestalten kann.
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Es hat sicher Gründe, warum das Finanzamt erst nach etwa 5 Jahren mit roten Zahlen mal guckt, ob eine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Vollkommen richtig. Das bedeutet, dass steuerrechtlich nach ca. 5 bis 7 Jahren die Gewinnschwelle und auch etwas mehr erreicht sein sollte = schwarze Null. Der Gewinn sollte übrigens bei mindestens 35 Euro maonatlich liegen.
Im Sozialrecht sind aber die Bedingungen viel schwieriger als bei einer normalen Gründung! Also müsste die Zeit dort zugestandene Zeit eigentlich wesentlich länger sein, da mit Rückschlägen und langsamerer Gewinnsteigerung gerechnet werden muss.
Im Sozialrecht sind aber die Bedingungen viel schwieriger als bei einer normalen Gründung! Also müsste die Zeit dort zugestandene Zeit eigentlich wesentlich länger sein, da mit Rückschlägen und langsamerer Gewinnsteigerung gerechnet werden muss.
Zuletzt geändert von Olivia am Sa 20. Okt 2018, 14:55, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Es gibt keinerlei gesetzliche Grundlage für die Forderung und damit sind die irrelevant. Allerdings wird das auf einen Rechtsstreit hinauslaufen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
#14 @Oli wir fordern die "alten Rechte" zurück, also dass z.B. das die Kosten für den Internetanschluss weiterhin abzugsfähig sind - wie in früheren Bescheiden erlassen.
Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Maler, Bildhauer und Fotografen können auch 11 Jahre lang Verluste machen, ohne dass Liebhaberei vorliegt. Voraussetzung: nachgewiesenes künstlerisches Studium oder künstlerische Ausbildung. Urteil BFH XI R 46/01 vom 06.03.2003
Im Sozialrecht müssen diese Berufe also eigentlich noch länger Zeit bekommen, ihren Lebensunterhalt vollständig selbst zu bestreiten.
https://www.steuergo.de/blog/286-2/
Im Sozialrecht müssen diese Berufe also eigentlich noch länger Zeit bekommen, ihren Lebensunterhalt vollständig selbst zu bestreiten.
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Ich würde in den Widerspruch ua schreiben, eine Behörde ist nicht berechtigt nach Gutsherrenart Entscheidungen zu fällen. In der Vergangenheit .Berscheid von .. und von .. wurden die folgenden Kosten als sachgerecht und angemessen anerkannt. Der Bürger muss sich auf den Bestand von Behördenentscheidungen verlassen können. Ein Sachbearbeiterwechsel ist kein sachlicher Grund richtige Entscheidungen zurückzunehmen. Falls erforderlich, wird sich das zuständige Sozialgericht mit dem Fall beschäftigen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen
Nein, Götter lassen sich nicht von Ignoranten ans Bein pinkeln.
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