Neue Vorladung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
helz

Neue Vorladung

#1

Beitrag von helz »

habe einen neuen ladungstermin.
soll am 25.2. um 8:45 aufschlagen.

muß da aber einen kunden beglücken, so das ich diesen termin verschieben muß.

meine SB möchte gerne wieder einnahme-überschußrechnungen ab november sehen und auftragsnachweise.

werde ihr die vorausschauende eks mitnehmen zu dem dann neu anzuberaumenden termin und auftragsnachweise …… hmm wieder ne liste? aber andereseits geht sie das doch nicht wirklich was an oder?
und die einnahmeüberschußrechung … wieder sowas was ich nicht nach vollziehen kann , wie schon beim letzen mal.
meine steuererklärung, wo das zum tragen kommt, ist erst zum 31.5.2013 fällig.
die eks erst zum 31.3.2013 da BWZ am 31.1.2013 endete.

suche noch nen beistand!


sidenote:
als ich keinen job hatte, hat man mich quasi in ruhe gelassen. jetzt arbeite ich und mehre meinen gewinn peu à peu und nun muß ich da ständig antanzen.
reza65
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Re: Neue Vorladung

#2

Beitrag von reza65 »

hallo helz,
eür geht der nichts an (kann se eh nicht lesen). dafür gibt es die glaskugel(vorschau eks).
ich habe aktuell das gleiche prob. auch auftragsnachweise gehen der nichts an. wenn se was zum lesen braucht soll se sich nen roman bei re... kaufen. du bist die firma und nicht sie. wenn se natürlich deine sekretärin werden will zwecks terminvereinbarungen, lasse sie vorher die eidesstattliche versicherung abgeben wegen datenschutz und so.
helz

Re: Neue Vorladung

#3

Beitrag von helz »

ne die dame würde ich nicht einstellen wollen, die paßt auch nicht in das profil meiner firma. von daher hat sie bei mir keine chance.

recht hast du, geht sie alles nen feuchten schmutz an.

ich weise ja mittels abschließender eks nach, was an kohle gelaufen ist.
sie behauptete beim letzten mal, das sie die eks nicht lesen könne.
ah ja.………
reza65
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Re: Neue Vorladung

#4

Beitrag von reza65 »

unn da will se ne eür lesen können???? lach mir wech
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Koelsch
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Re: Neue Vorladung

#5

Beitrag von Koelsch »

Das geht die in der Tat nichts an. Teil der Tante mit, EKS und gut ists. Genau das ist in der ALG II-V vorgesehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Neue Vorladung

#6

Beitrag von helz »

dann bringe ich fröhlich die vorausschauende eks mit und verweise darauf, das november, welches im abgeschlossenen BWZ bis 31.1. liegt, erst am 31.3. vorliegen muß.
da kann sie mir nichts oder?

und mein auftragsmäppchen muß ich ja nicht vorllegen, auch wenn sie es gerne hätte, zumal es kein auftragsmäppchen gibt. kunde will angebot, kunde kriegt angebot, aktzeptiert und ich mache.
da denke ich ,will sie eher ungerechtfertigt daten sammeln.

muß doch wohl reichen, das via abschließender eks die gewinne ausgewiesen werden oder?
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Koelsch
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Re: Neue Vorladung

#7

Beitrag von Koelsch »

Genau so. :Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
pfiffi
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Re: Neue Vorladung

#8

Beitrag von pfiffi »

Wichtig, sehr wichtig, Beistand mit zum Termin. :bravo:
Demokratie? Träum weiter......
helz

Re: Neue Vorladung

#9

Beitrag von helz »

kommste mit pfiffi?

suche noch nen beistand.

so da ich den vorgeschlagenen termin nicht wahrnehmen kann, da ich an dem tag geld verdienen muß und es so unschön aussieht wenn ich meinem kunden sage: sorry muß jobcenter, möchte ich dies auch dem jobcenter anzeigen. nicht das die umsonst warten auf mich und auf unschöne gedanken kommen
folgendes schreiben :
Sehr geeehrter SB

heute erhielt ich von Ihnen eine Einladung zu einem Gespräch am 25.2.2013.
Leider kann ich diesen Termin aus einem wichtigem Grund nicht wahrnehmen.
An diesem Tag habe ich einen ganztägigen Assistenztermin mit einem Kunden in Berlin. Dieser Termin dient dazu den Umsatz meiner Firma und ihren Gewinn zu erhöhen und damit meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Alternativ schlage ich Ihnen den 11.3.2013 oder 18.3.2013 vor. Werde diese beiden Tage reservieren, bis ich Nachricht von Ihnen habe.
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Koelsch
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Re: Neue Vorladung

#10

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
helz

Re: Neue Vorladung

#11

Beitrag von helz »

danke :)
pfiffi
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Re: Neue Vorladung

#12

Beitrag von pfiffi »

Sehr gern würde ich als Beistand teilnehmen, bin morgen in Berlin, leider nur für einen Tag.
Demokratie? Träum weiter......
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marsupilami
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Re: Neue Vorladung

#13

Beitrag von marsupilami »

Helz, ist das Schreiben schon weg?
Ich hab mir erlaubt ein bisken zu feilen.
helz hat geschrieben:Sehr geeehrter SB

heute erhielt ich von Ihnen eine Einladung zu einem Gespräch am 25.2.2013.
Leider kann ich diesen Termin aus einem wichtigem Grund nicht wahrnehmen.
An diesem Tag habe ich einen ganztägigen Assistenztermin mit einem Kunden in Berlin.
Dieser Termin dient dazu den Umsatz meiner Firma, damit den Gewinn zu erhöhen und letztendlich meine Hilfsbedürftigkeit zu verringern.
Alternativ schlage ich Ihnen den 11.3.2013 oder 18.3.2013 vor. Ich werde diese beiden Tage für Sie reservieren, bis ich Nachricht von Ihnen habe.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Neue Vorladung

#14

Beitrag von helz »

ja ist schon raus.
aber danke mein lieber, merke mir das für ein evt. nächstes mal.
helz

Re: Neue Vorladung

#15

Beitrag von helz »

leute ich glaube meine SB kann kein deutsch! :ka:
oder wie ist es zu verstehen, das ich schreibe 25.2. geht nicht wegen beruflicher tätigkeit und 11.3. oder 18.3. vorschlage und nun heute ein schreiben kommt mit
"termin 25.2. gelöscht
kommen sie am 28.2."

die will doch bestimmt keinen machtkampf oder? :unschuld:
oder habe ich chinesisch geschrieben? ich glaube nicht!

28.2. kann ich genauso wenig wie 25.2.
muß geld verdienen, will vom jobcenter weg.

nun?
wieder fax ans bein binden?
und dann schicken wir uns "liebes"briefe hin und her?
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kleinchaos
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Re: Neue Vorladung

#16

Beitrag von kleinchaos »

Ich würd neues Fax schicken und auf das vorherige Schreiben verweisen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
helz

Re: Neue Vorladung

#17

Beitrag von helz »

alles klar.

danke KC :)
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tigerlaw
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Re: Neue Vorladung

#18

Beitrag von tigerlaw »

kleinchaos hat geschrieben:Ich würd neues Fax schicken und auf das vorherige Schreiben verweisen
:jojo: :jojo: :jojo:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
pfiffi
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Re: Neue Vorladung

#19

Beitrag von pfiffi »

Auf jedenfall eine Reaktion, ich könnte es mir wieder nicht verkneifen auf den § 2 des SGB II hinzuweisen, nach welchem der Hilfebedürftige alles zu unternehmen hat seine Bedürftigkeit zu verringern (auch eine Niere spenden?) und ob dieser Zusammenhang dem SB möglicherweise gar nicht wirklich bewußt ist, das er Dich von der Verringerung Deiner Hilfebedürftigkeit abhält ja sogar vorssätzlich einlädt, damit Du Deine Hilfebedürftigkeit nicht verringerst. Sage es immer wieder, sind am einfachsten mit Ihren Waffen zu schlagen. Klar "Arsch in der Hose gehört schon dazu". Wichtig ist das Du angemessen und fristgerecht eine Reaktion erkennen lässt, schön immer ein oder 2 Termine welches für Dich gut sind, früh 6:00 Uhr oder abends ab 20:00 vorschlagen, was kannst Du dafür das die Behörde es nicht schafft ihre Leistung zu den Dir möglichen Zeiten vorzuhalten. (Ironie aus). :gunni:
Demokratie? Träum weiter......
helz

Re: Neue Vorladung

#20

Beitrag von helz »

fax und brief sind raus.
bei fax hat ja die ganze abteilung was davon, ich hoffe ich konnte dem betriebsklima damit auch einen dienst erweisen :gunni:

@pfiffi: den hinweis auf §2 SGB II kann ich ja noch im gespräch anbringen.

die SB ist ja mit der selbständigkeit nicht einverstanden, das wurde ja auch immer in den brater-gesprächen im letzten jahr erwähnt.
nun gilt es also für SB zu beweisen, das bei frau helz nichts rumkommen kann.
"leider" verdiene ich ja schon mehr (gewinn) als bei einem 1.50 € job vollzeit rumkommen kann, und ich darf nur teilzeit angestellt werden (wegen der psychischen probleme des sohnes)

das ist dieser person also sehr wohl bewußt, das sie keile durch die gegend schmeißt.
aber das nehmen wir jetzt professioniell und bitten um verschiebung aus wichtigem grunde.

die uhrzeit gebe ich nicht vor. früh um 6 uhr ist weder für sb noch für mich gut.
ich habe 2 date vorgeben und gut ist.



nur mal so unter uns gesangsschwestern: was hat so eine vorladung überhaupt für einen sinn?
eingliederung in arbeit? :lachen1:
ich bin in arbeit eingegliedert!
sprechen über die berufliche situation?
das versteht die doch eh nicht.

egv? klar will sie, aber hallo da wird nichts besseres als beim letzten mal drin stehen, also doch wieder va und widerspruch :baeh:

ach ja sie hätte so gerne daten, vor allem kundendaten :lachen1: evt., träumt sie von sowas nachts
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Günter
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Re: Neue Vorladung

#21

Beitrag von Günter »

Ich versuche es dir zu erklären. Du bist Frau, ob´s was nutzt? :ka:

Der SB hat die feste Vorgab, mit dir eine EGV abzuschließen und dich hin zu bestellen. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/15.html

Macht er das nicht, handelt er sich einen Riesenärger ein. Also bestellt er dich hin. Du hast die Verpflichtung Geld zu verdienen. http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/2.html

Diese Verpflichtung ist übergeordnet.

Die Meldepflicht wird in §59 SGB II geregelt

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... flicht.pdf
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: Neue Vorladung

#22

Beitrag von helz »

liebster günter ich verstehe das schon.
trotzdem ist diese vorgabe manchmal sinnfrei

ich komme meiner verpflichtung geld zu verdienen nach.
sb versucht mich durch die termine dran zu hindern :baeh:

ich bin jetzt mal renitent und zitiere aus deinem link wegen EGV
soll im Einvernehmen mit dem kommunalen Träger mit jeder erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person die für ihre Eingliederung erforderlichen Leistungen vereinbaren (Eingliederungsvereinbarung). Die Eingliederungsvereinbarung soll insbesondere bestimmen,

1.
welche Leistungen die oder der Erwerbsfähige zur Eingliederung in Arbeit erhält,
vielleicht verstehe ich das nicht so richtig, aber für mich setzt "eingliederung in arbeit" voraus, das keine arbeit vorhanden ist = der betroffene ist arbeitslos.
aber wie die aufstocker in sozialversicherungspflichtigen tätigkeiten sind wir selbständige mitnichten arbeitslos, wir sind in arbeit eingegliedert ergo macht eine eingliederungsvereinbarung keinen sinn!

aber ich glaube das diskutiere ich nicht weiter, ist zu spezifisch :baeh:
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Günter
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Re: Neue Vorladung

#23

Beitrag von Günter »

Herzallerliebste Frau helz, bei mir rennst du offene Türen ein, ich sehe das auch so wie du. Ich wollte dir nur aufzeigen, warum die SBs diese idiotischen Meldetermine machen udn verzweifelt versuchen ihre Existenzberechtigung durch sinnlose Datensammelei und Drangsalierung nachzuweisen.

http://statistik.arbeitsagentur.de/Navi ... l-Nav.html

http://www.arbeitsagentur.de/nn_164884/ ... s-Nav.html

Die SBs hätten vermutlich sogar eine Chance, hin und wiedermal jemand in Arbeit zu vermitteln, wenn sie nicht 1000 Statistikbögen ausfüllen müssten.

Ich rechtfertige die nicht, ich bin nur der Meinung, dass man sich besser wehren kann, wenn man deren Motivation kennt.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
helz

Re: Neue Vorladung

#24

Beitrag von helz »

mein liebster günter :) ich danke dir für die übereinstimmung.
immer gut, wenn man/frau sich verstanden fühlen kann.

nun muß ich sie aushebeln :gunni:

wegen ihrer datensammelwut möchte sie auch so gerne die auftragsbestätigungen, die oft ja nur ein "mach mal" sind, denkt wohl, da kommt sie an kundendaten … aber mitnichten.
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Koelsch
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Re: Neue Vorladung

#25

Beitrag von Koelsch »

Ja, bei einer ordentlichen, deutschen Beamtenseele, geht nun mal jedes Geschäft so:
  1. Anbieter schreibt Angebot
  2. Kunde nimmt schriftlich das Angebot an
  3. Anbieter schreibt Auftragsbestätigung
  4. Anbieter führt Auftrag aus und erhält schriftlich Abnahmebestätigung oder so
  5. Anbieter schreibt Rechnung
  6. Kunde zahlt Rechnung, pünktlich, ohne zu meckern, ohne zu kürzen
Ich kenne das Leiden. Meine SB's konnten es auch nicht fassen, dass bei mir ein Auftrag immer so aussah und aussieht:

E-Mail:
Horst this is order.

6 pces. TRIHAL 1250 kVA, 10/0,4 kV, DYN 11, IP 00
Kein Preis, keine Lieferzeit, keine ellenlange Spezifikation und das sollte dann ein Auftrag über ca. € 100.000 sein. Das haben die nie kapiert, das so was geht. (Finanzamt hatte auch kleinere Probleme, aber die verstanden das schnell, das JV jedoch nie)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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