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BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 09:01
von Koelsch
Wie ich aus der Anlage hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=59&t=11292 glaube entnehmen zu können, ist die BA in Nürnberg der Ansicht, dass die Vorlage von BWA's und Summen- und Saldenlisten nicht verlangt werden darf.

Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 09:40
von Pegasus
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Angaben zur KDU (ggf. abweichende Weisungen des kommunalen Trägers zur Erhebung der KDU-Unterlagen sind zu beachten, der Bereich Justitiariat/Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit vertritt die abgebildete Auffassung). Prinzipiell sind Daten von nichtleistungsberechtigten Dritten in den jeweiligen Unterlagen zu schwärzen
Demnach kann aber jeder kommunaler Träger das per Weisung aushebeln. Sehe ich das richtig? Dann wäre die Weisung hinfällig.

Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 09:43
von marsupilami
Im Prinzip ja, aber wenn schon eine BA sagt: Datenschutz! hat diese Aussage vor Gericht doch sicher etwas mehr Gewicht als die Ordre de Mufti von Kleinkleckersdorf.

Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 09:47
von Pegasus
Marsu es wäre wünschenswert. Ich habe ja selbst Erfahrungen sammeln können. :kotz:

Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

Verfasst: Di 9. Apr 2013, 09:47
von Koelsch
Sehe ich auch so. Das schreiben die natürlich, weil sie für KdU eben "eigentlich" gar nicht zuständig sind.