BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

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Koelsch
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BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

#1

Beitrag von Koelsch »

Wie ich aus der Anlage hier http://www.alg-ratgeber.de/viewtopic.php?f=59&t=11292 glaube entnehmen zu können, ist die BA in Nürnberg der Ansicht, dass die Vorlage von BWA's und Summen- und Saldenlisten nicht verlangt werden darf.
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 9. Apr 2013, 09:21, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Günter hat Fehler bemeckert
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Pegasus
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Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

#2

Beitrag von Pegasus »

Seite 3

Angaben zur KDU (ggf. abweichende Weisungen des kommunalen Trägers zur Erhebung der KDU-Unterlagen sind zu beachten, der Bereich Justitiariat/Datenschutz der Bundesagentur für Arbeit vertritt die abgebildete Auffassung). Prinzipiell sind Daten von nichtleistungsberechtigten Dritten in den jeweiligen Unterlagen zu schwärzen
Demnach kann aber jeder kommunaler Träger das per Weisung aushebeln. Sehe ich das richtig? Dann wäre die Weisung hinfällig.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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marsupilami
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Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

#3

Beitrag von marsupilami »

Im Prinzip ja, aber wenn schon eine BA sagt: Datenschutz! hat diese Aussage vor Gericht doch sicher etwas mehr Gewicht als die Ordre de Mufti von Kleinkleckersdorf.
Signatur?
Muss das sein?
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Pegasus
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Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

#4

Beitrag von Pegasus »

Marsu es wäre wünschenswert. Ich habe ja selbst Erfahrungen sammeln können. :kotz:
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Koelsch
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Re: BWA und SuSa-Listen offenbar nicht zulässig

#5

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so. Das schreiben die natürlich, weil sie für KdU eben "eigentlich" gar nicht zuständig sind.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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