Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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lolliball
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Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#1

Beitrag von lolliball »

Hallöchen allerseits,

ich bekam heute eine Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit (§§ 56,57 OWiG) -35€-, - quasi als Retour für einen Widerspruch beim "Amt". Als Anzeigende war die Sachbearbeiterin tätig, - allerdings fiel ihr erst jetzt, nach gut 6 Monaten ein "Anzeige zu erstatten". Es geht darum, dass ich vergessen hatte die Nebenkostenerstattung (Verrechnung mit der Miete des nächsten Monats) sofort beim Amt anzuzeigen. Dem Amt ist kein Nachteil entstanden, denn der "überzahlte" Betrag wurde ja verrechnet.

Habt ihr von solchen Anzeigen schonmal gehört? Ich glaube man sollte dieser Dame eine Kontraanzeige schicken, weil sie ja 6 Monate die sog. Ordnungswidrigkeit verschwiegen hat.


Es ist wirklich krank in diesem Land... :)


Beste Grüße,
Lolliball
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k4ffel03ff3l
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#2

Beitrag von k4ffel03ff3l »

was ist der Grund für die Owi ?

verstoss gegen Obliegenheiten ?

spar dir eine Gegenanzeige->sinnlos :schwein:
der alternativlos? -mitnichten !

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lolliball
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#3

Beitrag von lolliball »

Der Grund ist, dass ich die Verrechnung des Guthabens der Nebenkosten erst 4 Monate zu spät gemeldet hatte. Das ist aber nur deswegen passiert, weil vor einigen Jahren das ganze keine Rolle spielte, und am Ablauf des Bezugszeitraums verrechnet worden ist. Ich ging also davon aus, dass es immer noch so ist. Naja.

Das mit der Gegenanzeige war ja nur ein kleiner Joke:D

Die gute Frau vom Amt scheint meine Widersprüche als persönliche Beleidigung aufzufassen, - oder irgendsowas in der Art, obwohl ich immer vernünftig und angemessen argumentiere und schreibe. - Auch egal, - wenns sie feucht macht - bitteschön. Seis drum.

Allerdings lese ich gerade im OWiG, dass es sein könnte, das die "Ordnungswidrigkeit" schon verjährt ist. - Nach 6 Monaten soll das wohl so sein.

Seit dem 18.08.12 ist es dem Amt bekannt, das ist mehr als 6 Monate her, denn die "Anzeige" erfolgte erst am 25.03.13. :D
ich les mich grad ins OWiG ein. Mal sehn :)
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Koelsch
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#4

Beitrag von Koelsch »

Ist eine Zahlfrist angegeben?

Ansonsten würde ich einfach nicht zahlen und mal schauen, was passiert. Ich denke, Du hast Recht, die Verwarnung hätte zeitnah erfolgen müssen. Lies auch mal hier - http://sozialberatung-kiel.de/2012/10/1 ... jobcenter/

Wie viel Verspätung ist denn eingetreten?
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tigerlaw
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#5

Beitrag von tigerlaw »

Solltest aber doch einen Zweizeiler an die Bußgeldstelle beim JC schicken, wo Du schilderst, dass Du ohne Verschulden daran gehindert warst, die Anzeige der Rückzahlung bereits früher zu machen.

Im übrigen sei für die Zumessung der Geldbuße die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit, insb. der verursachte Schaden und die individuelle Vorwerfbarkeit, zu berücksichtigen.
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lolliball
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#6

Beitrag von lolliball »

Seit bekanntwerden beim Amt sind es 6 Monate und einige Tage bis die Anzeige erfolgte.

Hab grad im OWiG (im Wikiblödia) folgendes gelesen:

6 Monate stimmen wohl doch nicht. Es werden 2 Jahre sein, denn:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/ ... ID=0206300
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lolliball
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#7

Beitrag von lolliball »

@ tigerlaw: es ist ja überhaupt kein Schaden entstanden. :D

Eine Buße ist es ja noch nicht, es ist ein sog. "Verwarnungsgeld". :)
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#8

Beitrag von tigerlaw »

Koelsch hat geschrieben: Ansonsten würde ich einfach nicht zahlen und mal schauen, was passiert. ...
Koelsch, das würde ich nicht empfehlen. Auch ein OWi-Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel, man kann sogar - aber nur als Beugemittel - ins Gefängnis eingeliefert werden!

Ansonsten ist die Idee der Verjährung optimal!

Ich würde also zuerst entsprechend meinem vorherigen Beitrag argumentieren, und danach
"Im übrigen sind diese Erwägungen rein theoretischer Nattur, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist!"
EDIT:

Beachte aber:
§ 31
Verfolgungsverjährung

(1) Durch die Verjährung werden die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Anordnung von Nebenfolgen ausgeschlossen. § 27 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bleibt unberührt.

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
1. in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
2. in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
3. in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
4. in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.

(3) Die Verjährung beginnt, sobald die Handlung beendet ist. Tritt ein zum Tatbestand gehörender Erfolg erst später ein, so beginnt die Verjährung mit diesem Zeitpunkt.
Der letzte Satz über die "theoretische Natur" dürfte schon eine große Portion Chuzpe enthalten ... :gaga:
Zuletzt geändert von tigerlaw am Fr 12. Apr 2013, 21:57, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#9

Beitrag von k4ffel03ff3l »

trotzdem

das das wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, ist eher wahrscheinlich

wegen sowas macht kein St'anwalt ein Fass auf :schwein:
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#10

Beitrag von tigerlaw »

k4ffel03ff3l hat geschrieben:trotzdem

das das wegen Geringfügigkeit eingestellt wird, ist eher wahrscheinlich

wegen sowas macht kein St'anwalt ein Fass auf :schwein:
Nein, das siehst Du falsch: Schoch kommentiert im "Münder":
Mit dem OWiG wird „Verwaltungsunrecht“ (s. Rn 4) von Verwaltungsbehörden anstatt von Gerichten verfolgt. Im Rahmen des anzuwendenden Opportunitätsprinzips kann das Verfahren eingestellt (§ 47 Abs. 1 OWiG), eine Verwarnung ausgesprochen oder eine Geldbuße verhängt werden. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den Beschuldigungen zu äußern (§ 55 OWiG). Diese Rechtsfolgen sind nicht daran geknüpft, dass durch das ordnungswidrige Verhalten ein Schaden eingetreten ist (s. § 62 Rn 23; Estelmann in Estelmann, § 62 Rn 4).
(Rn 9 zu § 63)
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lolliball
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#11

Beitrag von lolliball »

Mir gehts nur ums Prinzip, ich zahl das denen. Dann hat sie ein kleines Erfolgserlebnis. Allerdings muss ich dann, glaube ich, einen Überprüfungsantrag nach SGB X §44 stellen... - glaube ich :D

Allerdings halte ich das für eine Frechheit, und deswegen - aus Prinzip- gehts mir darum das zu klären inwieweit (für zukünftige Fälle) das rechtens ist, oder nicht. Immerhin wird ein Bußgeld bis 2.000€ in Betracht gezogen (bis 5.000) laut Bescheid. Die Frage nach der Verhältnismässigkeit und dem nicht eingetretenen Schaden scheint hierbei nicht zu interessieren.

Ach- na eben! Die Sache ist doch VOR der Anzeige längst berichtigt worden. Kann man denn was zur Anzeige bringen was sich bereits erledigt hat?! :D

Das wäre so, als wenn man bei jemandem 4 Monate Schulden hat, die dann bezahlt, und ein halbes Jahr später kommt der dann und schickt nen Mahnbescheid :D
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#12

Beitrag von k4ffel03ff3l »

tigerlaw hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben: Ich würde also zuerst entsprechend meinem vorherigen Beitrag argumentieren, und danach
"Im übrigen sind diese Erwägungen rein theoretischer Nattur, da Verfolgungsverjährung eingetreten ist!"
da pokerst du aber hoch. Ich würde dem zuständigen St'anwalt überlassen, ob das verjährt ist, weil

Code: Alles auswählen

(2) Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten verjährt, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt,
	1. 	in drei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als fünfzehntausend Euro bedroht sind,
	2. 	in zwei Jahren bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als zweitausendfünfhundert bis zu fünfzehntausend Euro bedroht sind,
	3. 	in einem Jahr bei Ordnungswidrigkeiten, die mit Geldbuße im Höchstmaß von mehr als eintausend bis zu zweitausendfünfhundert Euro bedroht sind,
	4. 	in sechs Monaten bei den übrigen Ordnungswidrigkeiten.
http://dejure.org/gesetze/OWiG/31.html
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#13

Beitrag von tigerlaw »

lolliball hat geschrieben: Ach- na eben! Die Sache ist doch VOR der Anzeige längst berichtigt worden. Kann man denn was zur anzeige bringen was sich bereits erledigt hat?! :D
Ja doch, natürlich! Gegenbeispiel: Man fährt betrunken Auto. Nach 8 Stunden ist der Rausch weg.

Natürlich könnte dann die Straftat immer noch zur Anzeige gebracht werden (eine andere Frage wäre dann natürlich die Beweisbarkeit ... :gaga: )
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lolliball
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#14

Beitrag von lolliball »

@ tigerlaw:

nee, dein Beispiel hinkt. Okay, meins auch. :D

Also anders. Es wäre so, als wenn ich dir 200€ geschuldet hätte, viellt. ne Provision, dir davon aus Unkenntnis aber nicht sofort bescheid gab, obwohls das Gesetz so vorsieht. Dann nachdems bekannt wurde das Geld sofort gab, - die Sache als erledigt ist. -Und dann ein halbes Jahr nachdem du dein Geld erhalten hast (!), erstattest du Anzeige.

So ist der Sachverhalt. :P
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#15

Beitrag von k4ffel03ff3l »

noch einmal das zitat von tigerlaw :zwinker:
Mit dem OWiG wird „Verwaltungsunrecht“ (s. Rn 4) von Verwaltungsbehörden anstatt von Gerichten verfolgt. Im Rahmen des anzuwendenden Opportunitätsprinzips kann das Verfahren eingestellt (§ 47 Abs. 1 OWiG), eine Verwarnung ausgesprochen oder eine Geldbuße verhängt werden. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zu geben, sich zu den Beschuldigungen zu äußern (§ 55 OWiG). Diese Rechtsfolgen sind nicht daran geknüpft, dass durch das ordnungswidrige Verhalten ein Schaden eingetreten ist (s. § 62 Rn 23; Estelmann in Estelmann, § 62 Rn 4).
noch Fragen, Kienzle :zwinker:
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#16

Beitrag von lolliball »

Okay, - k4ffel, -akzeptiert.

Bleibt das wichtigste:

Kann man jemanden anzeigen obwohl der Tatbestand bereits ein halbes Jahr bereinigt ist? -Das scheint die Frage zu sein. :)
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#17

Beitrag von k4ffel03ff3l »

naja, Sinn macht das nicht unbedingt.

Anzeigen kann man, wenn man Kenntnis von einer Sache hat. Ob die Tante erst durch interne Überprüfungen davon Wind bekommen hat, oder selbst abgewartet hat...................

ärgern, zahlen und draus lernen :gaga:
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#18

Beitrag von tigerlaw »

Nö, erst noch versuchen, kleinzureden. Man kann eine Verwarnung auch ohne Verwarnungsgeld erteilen (§ 56 Abs. 1 OWiG).
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#19

Beitrag von lolliball »

Es ist die Sachbearbeiterin, die wusste das ab dem Tag als sie meine Unterlagen hatte. Seit über 6 Monaten. :)
Zuletzt geändert von lolliball am Fr 12. Apr 2013, 22:33, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#20

Beitrag von Koelsch »

Da sehe ich eine Parallele zu den Sanktionen, auch die dürfen nur "zeitnah" verhängt werden. Dazu näher SG Freiburg S 4 AS 151/07

In der Literatur werden für den Zeitraum, innerhalb dessen der Sanktionsbescheid nach erfolgtem Fehlverhalten ergehen muss, Fristen von 3 Monaten (Sonnhoff in: jurisPK-SGB II, 2. Auflage 2007, § 31 Rn. 247; Winkler in: Gagel SGB-III Kommentar, § 31 SGB II Rn. 189, Stand Dezember 2006; Berlit in: LPK-SGB II, § 31 Rn. 145) bzw. maximal 6 Monaten (Rixen in: Eicher-Spellbrink, SGB II-Kommentar 2005, § 31 Rn. 58) diskutiert. DasSG Berlin hat in seinem Beschluss vom 07.03.2006, Az. S 103 AS 68/06 ER ausgeführt, dass jedenfalls bei einem Meldeverstoß eine Frist von 6 Monaten bis zum Erlass des Sanktionsbescheids deutlich zu lang sei. Eine Frist von 2 Monaten wurde noch als angemessen angesehen.
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#21

Beitrag von k4ffel03ff3l »

für deine 35€-Strafe kannst ja noch mal eine €0,58 Briefmarke verschwenden und den Sta'anwalt ersuchen auf die 35€ zu verzichten

vllt. hat er Humor :frieden1:
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#22

Beitrag von lolliball »

Danke Kölsch, -ist zwar ein anderes Sachgebiet, aber wohl trotzdem trefflich. Mal sehn wohin das führt. Ich hab ja bis Freitag zeit zu zahlen. :D
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#23

Beitrag von lolliball »

@k4ffel03ff3l, hm, ich hatte vor die 35€ oder so in Bar bei der Tante auf den Tisch zu legen. :)
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#24

Beitrag von kleinchaos »

Dann sei mal froh, dass du nicht in Leipzig wohnst, das wäre dann keine OWi gewesen sondern ein Strafantrag beim Gericht, so richtig mit polizeilicher Aussage und Staatsanwalt und großer Verhandlung
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Re: Anzeige wegen einer Ordnungswidrigkeit

#25

Beitrag von marsupilami »

lolliball hat geschrieben:@k4ffel03ff3l, hm, ich hatte vor die 35€ oder so in Bar bei der Tante auf den Tisch zu legen. :)
Das wird sowieso nichts.
Die dürfen kein Geld annehmen, nein auch nicht kassieren.

Das läuft über die zuständige Regional-Inkasso.
Signatur?
Muss das sein?
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