Umsatzsteuer bei EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35651
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Umsatzsteuer bei EKS

#51

Beitrag von marsupilami »

Jaaa, mündlich.
Deswegen ja schriftlich nachfragen und schriftlich antworten lassen.

Wenn tatsächlich der VA in der Zwischenzeit kommt, dann Widerspruch mit genau der Begründung.
Signatur?
Muss das sein?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89522
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Umsatzsteuer bei EKS

#52

Beitrag von Koelsch »

Wie Marsu schrieb - es sollte bitte schön alles schriftlich gemacht werden - lässt sich dann später leichter beweisen :unschuld:

(deswegen mag SB das vielleicht nicht so sehr)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
Günter
Moderator
Beiträge: 44061
Registriert: So 5. Okt 2008, 12:58
Wohnort: Berliner in Potsdam

Re: Umsatzsteuer bei EKS

#53

Beitrag von Günter »

Dann bestehe auf einer schriftlichen Begründung.

Ein Verwaltungsakt ist schriftlich zu bestätigen §33 SGB X und zu begründen §35 SGB X

Ich würde nochmals schreiben

Sehr verklärter Herr Gesangsverein,

Ich bin mit der von ihnen oktruierten EinV nicht einverstanden, sie ignorieren meine Selbstständigkeit und versuchen mich in Helfertätigkeiten zu zwingen um meine Selbstständigkeit zu vernichten.

Hier nochmals meine Gegenvorschläge. ........

Sollten sie, wie bereits von ihnen mündlich angedeutet wurde, die Absicht haben ihr Diktat in Form eines VAs zu erzwingen mache ich sie bereits im Vorfeld auf das Erfordernis aufmerksam ihre Ermessensentscheidung schriftlich zu erläutern und zu begründen, da ich mich in jedem Fall gegen den Verwaltungsakt vor dem Sozialgericht wehren werde.

Ich mache sie auch auf das Recht meiner freien Berufswahl gem. GG aufmerksam sowie auf dden Schutz des Eigentums gem. GG, da sie jegliche Investition in meine Selbstständigkeit vernichten.

Mit freundlichen Gelaber

.....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“