Umsatzsteuer bei EKS

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia Cole
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#26

Beitrag von Olivia Cole »

Günter hat geschrieben:Wenn es nicht so wäre, dann hätten wir ein allgemeines Grundeinkommen
Das wär doch mal was. Alle Finanzämter und Jobcenter schliessen, Mitarbeiter freistellen, eingesparte Kosten als BGE weitergeben an die Allgemeinheit.
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Günter
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#27

Beitrag von Günter »

Viele Menschen würden sich (zu Recht) freuen. Leider wird das mit diesen Politikern nix werden.

Nur das Schließen der Finanzämter, das wäre Quatsch, denn die erforderlichen Gelder für die Staatsaufgaben (Bildung, Verkehr öffentliche Ordnung, Justiz, Landesverteidigung, Auszahlung des Grundeinkommens etc) müssen ja vereinnahmt werden. Sonst haben wir 80 Millionen Uli Hoeneß. Und mal ehrlich, einer reicht doch wohl.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#28

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben:.... Sonst haben wir 80 Millionen Uli Hoeneß. Und mal ehrlich, einer reicht doch wohl.
:lachen1: :totlach:

:Daumenhoch: :Daumenhoch:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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tigerlaw
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#29

Beitrag von tigerlaw »

Günter hat geschrieben: Der Staat nimmt dir nicht einen Cent vom Gewinn ab.

Das anrechenbare Einkommen (Gewinn - Freibeträge) verringert den Bedarf und damit den Aufstockbetrag.

Komm mal bitte von der typischen Hartzer Denke runter. ....
:Daumenhoch:

Das alte Wort: Ein Glas ist halb voll, oder halb leer (und es bescheibt den selben Sachverhalt).

Das habe ich schon vor Hartz 4 meinen Mandanten aus dem Sozialadel aufzuzeigen versucht.

H-4 und Sozialhilfe sind nun einmal "subsidiär"!

Auf gut Deutsch übesetzt:

"Hilf dir erst einmal selbst. Wenn du dir aber beim besten Willen nicht helfen kannst, dann müssen wir natürlich verhindern, dass du verhungerst, deshalb geben wir dir das (Über-)Lebensnotwendige.
Und da wir wissen, dass eine gewisse Motivation das Leistenwollen fördert, sind wir so großzügig und belassen dir von deinem Arbeitseinkommen einen mehr oder weniger kleinen Teil".

Was lebensnotwendig ist, darüber gehen die Ansichten weit auseinander und wird ausgiebig diskutiert.

Und auch wie die Förderung aussehen kann (oder nicht), um schnell aus dem H-4-Bezug herauszukommen, kann man aktuell z.B. bei Kosima verfolgen.

Aber auch da gilt: Ihr wird nichts "weggenommen", sondern nur zu wenig gegeben!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#30

Beitrag von Oliverme »

Ich hole diesen Thread noch einmal nach oben. Ich habe eine Frage zur Umsatzsteuer.

Ich bin selbstständig, mein Bewilligungszeitraum läuft von 1.1.18 - 30.6.18. So wie ich es verstehe, zählt die Umsatzsteuer, wenn sie nicht im selben Monat an das Finanzamt abgeführt wird, als Einnahme und im Monat, wo sie an das FA abgeführt wird, als Ausgabe.

a) Ich führe vierteljährig (Umsatzsteuervoranmeldung zum 30.03. und 30.06.) die Umsatzsteuer an das Finanzamt ab. Gilt dann die Umsatzsteuer in den Monaten Januar und Februar und April und Mai als Einnahme, die ich verbrauchen muss?

b) Mindert sich in diesen Monaten mein Anspruch?

c) Wird dies aber durch die Zahlungen (am 30.03. und 30.06.) dann wieder ausgeglichen?

c) Sollte ich besser beim FA einen Antrag (Härtfefall) stellen, um auf monatliche Vorauszahlung zu wechseln oder hat das keinen Einfluss, da der BWZ ja insgesamt 6 Monate ist?

Vielen Dank!

PS. Der User Koelsch hatte mir beim letzten Mal schon extrem gut geholfen, vielleicht ist er ja auch dieses Mal am Rechner und kann mich „aufklären“? :jojo:
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Koelsch
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#31

Beitrag von Koelsch »

Kann er

Es gilt das heilige Zuflussprinzip und wo ein Zufluss ist auch ein Abfluss, sonst gäb's ja Überschwemmung.

Eingenommene Umsatzsteuer ist Einkommen (ist übrigens im Steuerrecht ganz genauso).

Wenn Du also für's erste Quartal zahlst (vermutlich so Mitte April erfolgt die Zahlung), dann ist das Betriebsausgabe im laufenden BWZ bis Ende Juni.
Beim zweiten Quartal klappt das aber nicht mehr, denn die Zahlung erfolgt ja nach dem 30.6..

Zwei Möglichkeiten: Am 30.6. dem Finanzamt eine Abschlagszahlung in Höhe der voraussichtlichen USt. 2. Quartal schicken ..... und dann dem FA-Menschen freundliuche erklären, warum Du das so machst. Der wird nämlich vermutlich meckern, was das soll - ist für ihn viel mehr Arbeit.

Zweite Möglichkeit, tatsächlich umstellen auf monatlich. Auch das kann man dem FA erklären. Sag denen einfach, dass das JC nicht erlaubt, die Umsatzsteuerzahlung zurück zu buchen, so wie es das FA ja am Jahresanfang erlaubt (USt.-Zahlungen bis 10.1. des neuen Jahres darfst Du noch im alten Jahr buchen, dadurch hast Du eben im alten Jahr das als gewinnmindernde Betriebsausgabe.)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#32

Beitrag von Oliverme »

Vielen Dank, Koelsch.
Peter I.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#33

Beitrag von Peter I. »

Die Umsatzsteuervorauszahlungen sollten auf jeden Fall auf monatlich umgestellt und auf die Dauerfristverlängerung verzichtet werden. Denn wo nichts ist, ist auch nichts für das 1/11 im Februar da. Ob man mit vorzeitigen Zahlungen auf die USt durchkommt, ist die Frage. Es wäre wohl nicht das erste Mal, daß ein SB meint, eine Zahlung vor Monatsende für den noch laufenden Monat sei unnötig, weil vom Gesetzgeber nicht vorgesehen und vom Finanzamt auch nicht gefordert.
Zwar ist im Gesetz geregelt, wann die Steuerschuld entsteht, aber es wird schon mal passieren, daß man nicht gleich dazu kommt, die Rechnungen zu schreiben bzw. die geschriebenen auf die Post zu bringen. Und das SB kann einem die Kohle erst dann als Einnahme anrechnen, wenn sie auf dem Konto zugeflossen ist.
Olivia
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#34

Beitrag von Olivia »

Ein Problem entsteht besonders dann, wenn grosse Zahlungen alle paar Monate reinkommen und ein Zahlungszeitpunkt ausserhalb des Bezuges und/oder im nächsten BWZ liegt.
Peter I.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#35

Beitrag von Peter I. »

Wenn man nicht monatlich anmeldet, dürfte durch das Aufsammeln auch kleinerer Umsatzsteuerbeträge auf jeden Fall ein Betrag zusammenkommen, der das Budget sprengt, wenn er fällig wird.

Der gesetzliche Regelfall ist das Quartal (§ 18 Abs. 2 UStG). Monatlich abzugeben hat, wer neu anfängt und wer im Vorjahr mehr als 7.500 Euro Steuern angemeldet hat. Wenn jemand im Vorjahr nur bis einschließlich 1.000 Euro Zahllast zusammenbekommen hat, kann er von Amts wegen bzw. auf Antrag von der Abgabe befreit werden. Wo er dann im Folgejahr so einen Betrag hernehmen soll, wenn ihn das JC darauf verwiesen hat, die Steuern zu verfrühstücken, ist allerdings die Frage. Also darf man diesen Antrag nicht stellen oder es nicht hinnehmen, wenn das Amt von diesem Recht Gebrauch macht.
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren
...
(2) Voranmeldungszeitraum ist das Kalendervierteljahr. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr mehr als 7 500 Euro, ist der Kalendermonat Voranmeldungszeitraum. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1 000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien. Nimmt der Unternehmer seine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit auf, ist im laufenden und folgenden Kalenderjahr Voranmeldungszeitraum der Kalendermonat. Satz 4 gilt entsprechend in folgenden Fällen:

1. bei im Handelsregister eingetragenen, noch nicht gewerblich oder beruflich tätig gewesenen juristischen Personen oder Personengesellschaften, die objektiv belegbar die Absicht haben, eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig auszuüben (Vorratsgesellschaften), und zwar ab dem Zeitpunkt des Beginns der tatsächlichen Ausübung dieser Tätigkeit, und
2. bei der Übernahme von juristischen Personen oder Personengesellschaften, die bereits gewerblich oder beruflich tätig gewesen sind und zum Zeitpunkt der Übernahme ruhen oder nur geringfügig gewerblich oder beruflich tätig sind (Firmenmantel), und zwar ab dem Zeitpunkt der Übernahme.
Aber
§ 18 UStG Besteuerungsverfahren
...
(2a) Der Unternehmer kann an Stelle des Kalendervierteljahres den Kalendermonat als Voranmeldungszeitraum wählen, wenn sich für das vorangegangene Kalenderjahr ein Überschuss zu seinen Gunsten von mehr als 7 500 Euro ergibt. In diesem Fall hat der Unternehmer bis zum 10. Februar des laufenden Kalenderjahres eine Voranmeldung für den ersten Kalendermonat abzugeben. Die Ausübung des Wahlrechts bindet den Unternehmer für dieses Kalenderjahr.
Dazu schreibt der Haufe-Verlag:

https://www.haufe.de/unternehmensfuehru ... 50621.html
Das Wahlrecht kann nur durch Abgabe einer Voranmeldung für Januar 2017 bis zum 10.2.2017 ausgeübt werden. Die Frist zur Ausübung des Wahlrechts ist eine Ausschlussfrist; sie kann vom Finanzamt nicht verlängert werden. Falls sie unverschuldet versäumt wurde, kommt Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO in Betracht.
Der 10. Februar ist nun heuer leider durch. Der Tipp, unabhängig von der Zahllast eine UStVA abzugeben und zu schauen, ob das Finanzamt die Kröte einfach so schluckt, hilft erst fürs nächste Jahr wieder. Jetzt kann man nur noch beim Finanzamt anrufen (oder hingehen) und darum bitten, daß der Veranlagungsbeamte freundlicherweise das Steuersignal ändert.
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#36

Beitrag von Oliverme »

Vielen Dank euch allen.

Den Antrag auf Umstellung monatlich habe ich schriftlich gestellt – mal schauen, wie das FA reagiert. Falls nicht: Ich schicke dann Voranmeldung für I. Quartal am 30.3. und II. Quartal (30.6. ist Sonntag) halt am 29.6. und überweise via Onlinebanking am 29.6. – dann ist es zum Ultimo abgeflossen. Mehr will das JC ja nicht.
Olivia
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#37

Beitrag von Olivia »

Und notwendig wäre die Zahlung, um die Geschäftstätigkeit weiter aufrecht zu erhalten.
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#38

Beitrag von Oliverme »

Ich habe nun eine weitere Frage bei Selbstständigkeit und EGV – möchte aber keinen neuen Thread anlegen:

Sollte die Selbstständigkeit nicht in einer EGV aufgenommen werden? Was ist zu tun, wenn, wie bei mir aktuell, meine Selbstständigkeit nicht in der EGV aufgenommen ist – bin ich da nicht „Freiwild“ für irgendwelche Maßnahmen, die meine Selbstständigkeit torpedieren und demnach einen finanziellen Verlust (und Verlust von Kunden) bedeuten könnten?

Danke!
Olivia
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#39

Beitrag von Olivia »

Was steht denn genau in der EGV drin? Steht da, dass Du in SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden sollst und die Selbständigkeit im Nebengewerbe weitergeführt werden soll?
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#40

Beitrag von Oliverme »

Ja, Vermittlung in SV-pflichtige Arbeitsverhältnisse steht drin. Und nein, Selbstständigkeit (die ich in Vollzeit ausübe) ist mit keinem einzigen Wort erwähnt.
Olivia
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#41

Beitrag von Olivia »

Wurde die EGV unterschrieben, ist ein EGV-VA ergangen und wenn letzteres, ist die Widerspruchsfrist noch am Laufen?
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#42

Beitrag von Oliverme »

Nein, ich habe noch nichts unterschrieben. Es gab einen schriftlichen Verbesserungsvorschlag und vorgestern mündliche Verhandlung, in der mein Vorschlag zur Aufnahme „Selbstständigkeit“ in die EGV vom SB abgelehnt wurde.
Olivia
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#43

Beitrag von Olivia »

Dann empfehle ich Dir, den Entwurf zur EGV und die abgelehnten Verbesserungen hier einzustellen und abzuwarten, was die Experten Dir hier raten.
Oliverme
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#44

Beitrag von Oliverme »

Der Inhalt der EGV ist bereits von anderer Stelle „abgefrühstückt“ und das JC bekommt neue Vorschläge.

Wichtig wäre im Moment für mich: Sollte die Selbstständigkeit in einer EGV aufgenommen werden? Und gäbe es für mich Nachteile, wenn nicht?

Hier mein erster Gegenvorschlag:

Nach Durchsicht der mir zur Prüfung und Unterschrift ausgehändigten Eingliederungsvereinbarung (vom xx.xx.2018) möchte ich anmerken, dass folgende Ziele und Bemühungen meinerseits in dieser Eingliederungsvereinbarung noch nicht berücksichtigt wurden.
Es sind Ziele und Bemühungen, die es ermöglichen, meine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu verringern bzw. ganz zu beenden. Ich schlage deshalb vor, diese Ziele und Bemühungen in die Eingliederungsvereinbarung mit aufzunehmen:

1. Ziel(e)
Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung als Webdesigner, Mediengestalter oder in angrenzenden Bereichen. Weiterführung und Ausbau der selbstständigen Tätigkeit als Webdesigner/WordPress Entwickler und Programmierer.

2. Bemühungen von XXX
Sie reichen alle notwendigen Unterlagen zur Ihrer selbstständigen Tätigkeit als Webdesigner/WordPress Entwickler und Programmierer beim Jobcenter ein. Sie melden Veränderungen im Rahmen dieser Tätigkeit dem Jobcenter und versuchen diese Tätigkeit auszubauen.
Begründung: In einer Eingliederungsvereinbarung wird gemeinsam festgelegt, welche Ziele verfolgt werden sollen, um die Hilfebedürftigkeit zu beenden. Neben meinen Bewerbungsbemühungen erlaubt mir die Weiterführung und Ausbau der selbstständigen Tätigkeit als Webdesigner/WordPress Entwickler und Programmierer, meine Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II zu verringern bzw. ganz zu beenden.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#45

Beitrag von kleinchaos »

Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung? Warum? Du bist durch Vollzeittätigkeit im Arbeitsmarkt integriert.
Als erstes hast du dich da um den Ausbau deiner Selbständigkeit zu bemühen, denn die senkt deinen Bedarf jetzt jedenfalls erfolgreicher, als ein nichtvorhandener Arbeitsplatz in ferner Zukunft.

Du bietest jedoch an, dich auf sozialversicherungspflichtige Stellen zu bewerben, wenn der absolute Traumjob daherkommt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#46

Beitrag von Oliverme »

Genauso habe ich es dem SB versucht zu vermitteln. Ohne Chance. Es steht in der EGV noch der Passus „...bewirbt sich alternativ für Helfertätigkeiten.“ Mir ist klar, dass man mir so die Selbstständigkeit nehmen will.

Also, solange „Selbstständigkeit“ nicht in der EGV auftaucht: Nicht unterschreiben?
Zuletzt geändert von Oliverme am Do 5. Apr 2018, 13:23, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#47

Beitrag von marsupilami »

Mündliche Verhandlung - heißt SB hat mündlich die Aufnahme der Fortführung und Ausweitung der Selbstständigkeit bis zur Beendigung der Hilfebedürftigkeit abgelehnt.

Dann einfach nochmal schriftlich nachfragen, warum abgelehnt und man möge bitte die Rechtsgrundlagen nennen, auf die sich diese Ablehnung stützt.
In dem Falle wäre ich penetrant und würde nicht nur schriftlich mit Fristsetzung (14 Tage) nachfragen, sondern auch schauen, dass ich einen Nachweis habe, dass das Teil bei denen angekommen ist.
Am besten ist es, persönlich beim JC aufkreuzen mit dem Schriftstück + Kopie und den Eingang auf der Kopie bestätigen lassen.
Muss nicht mal beim SB direkt sein, reicht in der "Eingangszone"!
Ansonsten mit Zeugen - der im Ernstfall auch das Eintüten bezeugt - in den Briefkasten werden, wenn ein smartphone zur Hand Foto oder gar Video machen. Bei den Einstellungen kukken, ob man (korrektes) Datum und Uhrzeit einblenden kann.
Dann gibt's noch die Möglichkeit Einwurfeinschreiben - das ist billiger als eine Einschreiben.
Auch da aber schauen, dass ein Zeuge im Ernstfall bestätigen kann, dass das Schriftstück vor seinen Augen eingetütet, zur Post gebracht und verschickt wurde.

In der Zwischenzeit diese EGV nicht unterschreiben.
Als VA kommen lassen.


Wenn Du magst, mal die "in Verhandlung stehende" EGV anonymisieren und hier einstellen.
Falls diese beiden Vorgänge so nicht geläufig sind, mal hier nachschauen, wie's geht.
http://www.alg-ratgeber.de/viewforum.php?f=22
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#48

Beitrag von Oliverme »

SB will aber nicht mehr verhandeln, sondern sagte, dass sie nun VA rausschickt.
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marsupilami
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#49

Beitrag von marsupilami »

Der erste Gegenvorschlag ist schon mal gut.

Nur der erste Satz, da gefällt mir dieses "möchte" nicht.
Es ist altes Kanzlei-Deutsch und klingt viel zu unterwürfig.

Deshalb diesen ersten Satz umändern auf:
"Bei der Durchsicht der mir zur Prüfung und Unterschrift ausgehändigten Eingliederungsvereinbarung (vom xx.xx.2018) ist mir aufgefallen, dass folgende Ziele und Bemühungen meinerseits in dieser Eingliederungsvereinbarung nicht berücksichtigt wurden: "

Dann kommen die von Dir gewünschten Änderungen.
Die sind meiner Meinung nach gut durchformuliert.

Als Schluß schlage ich vor:
"Da die Eingliederungsvereinbarung ein auf Augenhöhe ausgehandelter Vertrag und kein Diktat des Jobcenters sein soll, bin ich begeistert, wenn Sie diese Änderungsvorschläge akzeptieren und einbauen.

Ansonsten bestehe ich auf einer schriftlichen Begründung für die Abweisung meiner Änderungsvorschläge und die Nennung der entsprechenden Rechtsgrundlagen.

mfg"
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Umsatzsteuer bei EKS

#50

Beitrag von Oliverme »

Danke schon einmal! Aber diesen Gegenvorschlag hat sie ja bereits schon von mir und mündlich abgelehnt.
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