Nichtanerkennung von Betriebskosten

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Demokrit
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Nichtanerkennung von Betriebskosten

#1

Beitrag von Demokrit »

Ich suche Urteile, Verfahren und Beschlüsse zu dem Thema.
Beschluss Bayern und auch das Urteil von Berlin sind bekannt.
Gibt es da schon was neues?
Gern werde ich auch berichten, wie meine Klage ausging. Aber das dauert jetzt schon ein Jahr.

Viele Grüße
Frank
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Koelsch
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#2

Beitrag von Koelsch »

:willkommen: bei uns im Forum,

zu dem Thema gibt es leider nicht viel. Wir haben in unserer Urteilssammlung zum Thema Einkommen Selbstständiger noch

http://www.alg-ratgeber.de/f27t4170-lsg ... 3%A4ndiger

http://www.alg-ratgeber.de/f27t3625-sg- ... 3%A4ndiger


Ich hab mir die jetzt nicht durchgelesen, weiß also nicht auswendig, ob es da um Betriebsausgaben geht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#3

Beitrag von Demokrit »

Ich vermute auch ganz einfach, da steckt eine Strategie dahinter. Entweder es endet in einem Vergleich oder JC knickt vorher ein und es entfällt die Notwendigkeit eines Urteils. So können sie das Spielchen immer weiter treiben.
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Koelsch
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#4

Beitrag von Koelsch »

Da dürftest Du nicht Unrecht haben. Das hab ich auch schon einige Male beobachtet - wenn's schlecht läuft für das JC kommt ganz schnell ein Vergleich oder ein Anerkenntnis. Das letzte Mal, dass ich das erlebt hab war Anerkennung von Berufskleidung für Selbstständige als Betriebsausgabe vor dem SG Duisburg.
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Demokrit
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#5

Beitrag von Demokrit »

Ich kopiere mal aus einem anderen Forum.
"Mir liegen unter Zeugen getroffene Aussagen vor, dass alles getan wird, ein wegweisendes Urteil zu vermeiden"
Demokrit
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#6

Beitrag von Demokrit »

Was ich als wesentliches Problem sehe, man kann niemanden persönlich für sein Tun haftbar machen. Den Tatbestand der Rechtsbeugung nachzuweisen ist kaum möglich.
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Koelsch
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#7

Beitrag von Koelsch »

Richtig, wenn man dem SB persönlich vor's Schienbein treten könnte bei extremem Fehlverhalten, dann würde sich sicher manches bessern.
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
StefanBerlin
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#8

Beitrag von StefanBerlin »

Das wird aber nicht passieren.
Wie bei allen Behörden, egal ob Jobcenter, Polizei, Staatsanwaltschaft oder wer auch immer.
Die sind grundsätzlich frei jeglicher Haftung und machen daher, was sie wollen. Es passiert ihnen doch eh nichts.
Der Rechtstaat hier ist längst soweit überdehnt, dass er an vielen Stellen längst gebrochen ist. Leider interessiert es den Bürger relativ wenig oder er/sie fühlt sich machtlos.

Ich hatte damals wohl Glück, dass bei meiner Klage tatsächlich auch von Seiten der Anwältin des Jobcenters ein Urteil verlangt wurde, obwohl das zu 100% zu Ungunsten des Jobcenters ausgefallen ist - und das wusste sie vorher. Allerdings war der Fall auch sehr klar (ging natürlich um die Nichtanerkennung von Betriebsausgaben, in dem Fall war es Investition und Werbung).
Aber auch da versuchte es das Jobcenter einen Tag vorher per Fax mit einem "Teilanerkenntnis", was wir jedoch ablehnten.

Die Sachbearbeiter übernehmen keinerlei Verantwortung, ich frage mich dabei halt immer, was für eine Art Mensch da drinsteckt, wenn sie so etwas beschließen oder unterschreiben, im besten Wissen, was für Konsequenzen das für einen hilfsbedürftigen Menschen hat.
Schade, dass ich in dem Fall nicht gläubig bin, sonst würde ich sagen:
Ich hoffe, dass der/diejenige sich später für diese (Straf-)Taten vor dem Herrn auch verantworten kann.
Für mich sind und bleiben das Schwerkriminelle, die jedoch durch die Regierung gedeckt werden, da sie sich hinter Gesetzen und Paragraphen verstecken können.

Wenn dann im Einzelfall der Paragraph nicht mehr hilft und sich so ein SB eine blutige Nase holt, dann ist der Aufschrei jedoch wieder groß, und SB fühlt sich natürlich komplett benachteiligt, versteckt sich hinter seinem Herrchen und schreit nach Rache (Verurteilung).

Eigentlich müsste man das Ganze vor das Verfassungsgericht bzw. vor den Gerichtshof für Menschenrechte bringen, denn es ist Diskriminierung und eine extreme Benachteiligung gegenüber anderen "aufstockenden" oder arbeitenden Menschen, was die da abziehen. Aber nunja.

Man kann also immer nur klagen und hoffen... mehr bleibt einem ja nicht übrig.
Wenn die die Gesetze dann wirklich "vereinfachen" und "unrentable" Selbständigen nach 2 Jahren plattmachen können (komisch, 10 Jahre lang als Aufstocker im Abhängigkeitsverhältnis arbeiten müssen ist legitim, bei Selbständigkeit aufstocken soll jedoch unterbunden werden -> dürfte rechtswidrig sein), dann wirds eh "lustig" werden.
Das ganze ist sicher verfassungswidrig, aber da schert sich vor allem die CDU doch nicht drum. Von der Verfassung hält die nix, das hat sie eindrucksvoll gezeigt - und wird sich jetzt dank Kuschelkungelei mit der SPD noch weiter verschärfen.
Das ist eine Parteiendiktatur, nichts anderes.
Die SED musste man damals beseitigen, die war böse... aber was ist die CDU und worin unterscheidet sie sich, außer dass sie halt deutlich rechtsgerückt agiert?
Einigkeit (bei) Unrecht Unfreiheit, für das deutsche Vaterland!
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Pegasus
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#9

Beitrag von Pegasus »

Das letzte Mal, dass ich das erlebt hab war Anerkennung von Berufskleidung für Selbstständige als Betriebsausgabe vor dem SG Duisburg.
Was ich heute noch sehr bedauere. Ein Urteil wäre für viele andere Aufstocker ein guter Joker.
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Demokrit
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#10

Beitrag von Demokrit »

Ich werde das mal mit meinem Anwalt absprechen SB mal vorzuladen zur Verhandlung. Das könnte sicher schon mal abschreckende Wirkung zeigen. Ich wäre gespannt was sie an Begründungen vorbringt für den offensichtlichen Unsinn. ZB werden mir die Werbeausgaben als nicht angemessen angekreidet. Nachweislich haben sich so aber meine Einnahmen fast verdoppelt. Diese Damen und Herren im Jobcenter haben sicher noch nie ein Firma von innen gesehen, die sich am Markt behaupten muss.
@Stefan
Bei mir ist der Streitpunkt auch Werbung und Investition.
Kannst mir das Urteil von deinem Fall auch zukommen lassen, Aktenzeichen genügt eigentlich?
Ansonsten wird von Seiten des Jobcenters vermieden es zu richtungsweisenden Urteilen kommen zu lassen. Die wollen keinen Präzedenzfall.
blitzdings
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#11

Beitrag von blitzdings »

SB sind Steuerzehrer! ;)
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#12

Beitrag von Demokrit »

Letzte Wasserstandsmeldung. Nach 6 Jahren, 2 Anhörungen mit einer Androhung von Repressalien seitens des Gerichtes und Angebot eines lächerlichen Vergleiches warte ich ganz entspannt ab auf eine gerichtliche Entscheidung. Es stehen einige Tausend Positionen an Betriebskosten zur Entscheidung an. Das sollte doch für viele dann Rechtssicherheit bringen. Den Glauben an einen Rechtsstaat habe ich inzwischen verloren.
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Pegasus
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#13

Beitrag von Pegasus »

Oh danke für die Info. Also weiter warten.
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#14

Beitrag von Koelsch »

Ja, das kenne ich - Gericht hat wenig Lust, jede Parkquittung dreimal zu prüfen, ob nicht evtl. in nur 800m vom kostenpflichtigen Parkplatz ein kostenloser Parkplatz war/ist und daher die € 1,50 Parkgebühren evtl. nicht als erforderlich anzusehen waren.
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#15

Beitrag von Demokrit »

Inzwischen kann ich das auch locker angehen. Geschäftssituation ist gut, Finanzlage auch gut. Tja, liebes Jobcenter ihr habt ein Problem.
Olivia
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#16

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Mo 23. Apr 2018, 19:26 Ja, das kenne ich - Gericht hat wenig Lust, jede Parkquittung dreimal zu prüfen, ob nicht evtl. in nur 800m vom kostenpflichtigen Parkplatz ein kostenloser Parkplatz war/ist und daher die € 1,50 Parkgebühren evtl. nicht als erforderlich anzusehen waren.
Um im Beispiel zu bleiben: da muss dann geprüft werden, wie die Lage vor sechs Jahren gewesen war und welche Brachflächen zum Parken es damals gegeben hat, die heute längst zugebaut sind. Da muss dann das Bauamt seinen Senf zugeben.
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#17

Beitrag von Koelsch »

Nur um noch mehr zu verdeutlichen, mit welchem Quatsch sich SG's herumpplagen müssen:

eLB bekommt Besuch vom Finanzamt: Betriebsprüfung. Geht alles klar, im Rahmen der Betriebsprüfung wird natürlich auch das Fahrtenbuch des eLB vom FA geprüft. Auch da, alles ok - nicht so aber für's JC. Die sind der Ansicht, das Fahrtenbuch könne nicht anerkannt werden weil fehlerhaft, daher also kein Betriebsfahrzeug.

Tja und jetzt soll also das SG prüfen und entscheiden, wer hat Recht: Finanzamt oder JC? Und dazu hat SG herzlich wenig Lust.
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#18

Beitrag von Olivia »

:arge: :arge:
Marco
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#19

Beitrag von Marco »

Bei mir wurden Betriebsausgaben vom JC zum Teil ebenfalls nicht anerkannt und damit die Hilfebedürftigkeit verneint. Nun musste ich alle Belege nochmal beim Gericht einreichen, obwohl diese längst beim JC eingereicht wurden und sich in den Akten hätten befinden müssen (Diese Hürde muss vom Kläger erstmal überwunden werden).

Der Richter bot mir als erstes einen Vergleich an. Von den streitigen Betriebsausgaben sollen mir die Hälfte zusätzlich anerkannt werden. Dafür darf ich dann die halbe Verfahrenskosten übernehmen. Begründung: Es sei dem Gericht die Prüfung aller Ausgaben aus verfahrensökomonischen Gesichtspunkten nicht zuzumuten, zumal der Streitwert so gering sei.

Wenn ich dem Vergleich nicht zustimme, muss der Richter von Amtswegen ALLE Ausgaben prüfen und da wäre es sehr gut möglich, dass Ausgaben, die vom JC akzeptiert wurden, vom Richter als nicht betrieblich notwendig gehalten werden. Dann fügt der Richter noch hinzu, er bräuchte sich nicht zu rechtfertigen, was seiner Ansicht nach notwendig sei und was nicht. Ein gebrauchter PC, ein Buchhaltungsprogramm, Kontoführungsgebühren für ein Geschäftskonto und vieles mehr sind seines Erachtens vermeidbar. Ob bei dieser Art der Einschätzung, was betrieblich notwendig ist, nach einem Urteil dann überhaupt noch ein Alg-II-Anspruch besteht, bleibt abzuwarten. Jedenfalls wäre der Streitwert dann zu gering ist, um in Berufung gehen zu können, fügte der Richter an und es bestünde wohl auch kein öffentliches Interesse an meinem Fall. Die Notwendigkeit von Betriebsausgaben sei immer im Einzelfall zu klären.

Ob die Ausgaben für viele bisher eingereichte Kopien bei der Antragstellung auch betrieblich notwendig waren, kann man unter diesen Gesichtspunkten zu Recht in Frage stellen.

Der Richter vertritt auch die Ansicht, dass Betriebsausgaben nachzuweisen sind, ein plausibel machen (wie bei der Steuererklärung) reiche nicht. Die betriebliche Notwendigkeit einer jeden Autofahrt und eines jeden Telefonats muss belegt werden. Mit Fahrtenbuch und EVN gibt er sich nicht zufrieden. Er verlangt eine Auflistung aller Adressen und Telefonnummern der Kunden, möglicherweise auch aller Lieferanten usw.
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Günter
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#20

Beitrag von Günter »

Ich würde das als Ankündigung von Rechtsbeugung bezeichnen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#21

Beitrag von Koelsch »

Wobei man noch anmerken muss - bei Marco geht es derzeit um Bewilligunsgzeiträume in 2008. Man sieht also, Richter hat wirklich wenig Lust, sich da rein zu knien.
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#22

Beitrag von Demokrit »

Die Richter wehren sich mit Händen und Füßen ein Urteil fällen zu müssen. Da greifen sie schon mal dazu eine Drohkulisse aufzubauen, nur um einen Vergleich zu erlangen. Die untere Grenze für eine Berufung beläuft sich meines Wissens bei 750,- €. Und die Richter am Landgericht freuen sich dann schon auf einen Verfahrensfehler, um das Verfahren zurückschicken zu können, denn die haben auch keine Lust sich mit der Sache zu beschäftigen. Und dann hat der Richter am Sozialgericht den "Spass" wieder auf dem Tisch. Das dürfte dem Richter am Sozialgericht auch klar sein. Vermutlich werden solche Fälle solange vor sich hergeschoben bis die Pension den Richter von dem Fall erlöst.^^
Zuletzt geändert von Demokrit am Mo 30. Apr 2018, 19:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#23

Beitrag von Koelsch »

750 Euronen ist "Schmerzgrenze" für die Berufung. Revision ist rechtlich was anderes, da geht's vor's BSG und da geht's nur noch um Rechtsfragen, nicht mehr um "Fakten, Fakten, Fakten".
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Re: Nichtanerkennung von Betriebskosten

#24

Beitrag von Demokrit »

Koelsch hat Recht. Mal schnell den Begriff Revision gegen Berufung ausgetauscht.
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