Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
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Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Liebe Gemeinde,
am Montag, 27.01.14., durfte ich mal wieder meine Vermittlerin besuchen. Ich hatte meine Eigenbemühungen – ausgedruckt – der letzten drei Monate vorzulegen. Diese habe ich wie bisher in der Standardtabelle geführt.
Das reichte Frau X. nicht. Sie wollte die eigentlichen Bewerbungen sehen: Emails, Bewerbung auf Ausschreibungen etc.
Weil: Seit neuestem werden diese überprüft!
Frage: Ist das Überprüfen der Bewerbungen/Eigenbemühungen hier bekannt?
Das JC wird doch wohl kaum auf meine potentiellen Kunden zukommen und Bestätigungen abfragen.
Wäre erfreut, wenn sich jemand dazu äußern kann.
Gruß,
Lackmeier
am Montag, 27.01.14., durfte ich mal wieder meine Vermittlerin besuchen. Ich hatte meine Eigenbemühungen – ausgedruckt – der letzten drei Monate vorzulegen. Diese habe ich wie bisher in der Standardtabelle geführt.
Das reichte Frau X. nicht. Sie wollte die eigentlichen Bewerbungen sehen: Emails, Bewerbung auf Ausschreibungen etc.
Weil: Seit neuestem werden diese überprüft!
Frage: Ist das Überprüfen der Bewerbungen/Eigenbemühungen hier bekannt?
Das JC wird doch wohl kaum auf meine potentiellen Kunden zukommen und Bestätigungen abfragen.
Wäre erfreut, wenn sich jemand dazu äußern kann.
Gruß,
Lackmeier
- marsupilami
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Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Was heißt Liste der Eigenbemühung im Rahmen der Selbstständigkeit?
Im Prinzip geht es im Rahmen einer Selbstständigkeit Deine SB einen feuchten Kehrricht an, bei welchen Kunden Du wann wie Akquise betreibst.
Diesen "Nachweis der Eigenbemühungen" kenne ich eigentlich nur aus dem "normalen" Vermittlungsbereich.
Also in eine soz.vers.pflichtige Anstellung.
Dort müssen bei sehr vielen JC ein Großteil der "Kunden" eine solche Liste führen.
In Listenform (Vordruck) Wann bei welcher Firma (incl Adresse), welchem Ansprechpartner, unter welcher Tel-Nr. als was beworben? und das jeweilige Ergebnis dieser Bemühungen.
Dazu sind in strengen Fällen auch die jeweilige Ausschreibung und das Anschreiben und - sofern vorhanden - die Absage/Einladung zum Bew.Gespräch dazuzulegen.
Im Prinzip geht es im Rahmen einer Selbstständigkeit Deine SB einen feuchten Kehrricht an, bei welchen Kunden Du wann wie Akquise betreibst.
Diesen "Nachweis der Eigenbemühungen" kenne ich eigentlich nur aus dem "normalen" Vermittlungsbereich.
Also in eine soz.vers.pflichtige Anstellung.
Dort müssen bei sehr vielen JC ein Großteil der "Kunden" eine solche Liste führen.
In Listenform (Vordruck) Wann bei welcher Firma (incl Adresse), welchem Ansprechpartner, unter welcher Tel-Nr. als was beworben? und das jeweilige Ergebnis dieser Bemühungen.
Dazu sind in strengen Fällen auch die jeweilige Ausschreibung und das Anschreiben und - sofern vorhanden - die Absage/Einladung zum Bew.Gespräch dazuzulegen.
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Muss das sein?
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Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Als Selbständiger war ich gleich von Anfang an dazu aufgefordert diese Eigenbemühungen vorzuweisen. Allerdings nur in Listenform, wie Du es beschreibst. Mehr wollte bisher keiner sehen.
Bis eben zum genannten Termin beim SB.
Mir gehts um die Aussage, es werde nun überprüft.
Gruß,
Lackmeier
Bis eben zum genannten Termin beim SB.
Mir gehts um die Aussage, es werde nun überprüft.
Gruß,
Lackmeier
Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Durch diese Überprüfung würde ja zwangsläufig nach außen getragen, dass Du ALG II Bezieher bist. Das aber dürfte aus Datenschutzgründen unzulässig sein. Ich würde diese Frage einmal dringen der Bundesdatenschutzbeauftragten vorlegen. Mal sehen, was die dazu sagt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Bei uns wurden die Anschreiben auf Inhalt überprüft, nicht die Empfänger der Anschreiben.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
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- marsupilami
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Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Was steht in Deiner EGV - sofern Du eine hast - zu diesem Thema?
Außer würde ja mit Verlangen einer solche Liste die JC-eigene Vorgabe nach Schwärzung von Kundendaten in Belegen (Rechnungen, Kontoauszügen) ausgehebelt.
Wie Koelsch schrieb.
Außer würde ja mit Verlangen einer solche Liste die JC-eigene Vorgabe nach Schwärzung von Kundendaten in Belegen (Rechnungen, Kontoauszügen) ausgehebelt.
Wie Koelsch schrieb.
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Muss das sein?
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Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
@Kölsch: Guter Einwand.
An den Datenschutzbeauftragten wende ich mich, falls es nötig werden sollte. Wenn also tatsächlich bei Dritten nachgefragt wird und ich davon Kenntnis erhalte.
@Emmaly: Das halte ich inzwischen auch für eher wahrscheinlich.
Hattest Du explizit nachgefragt was die Prüfung beinhaltet?
@marsupilami (#6): Laut der ersten EGV, die durch meine Nichtannahme zu einem VA wurde, sollte ich fünf Bewerbungen pro Monat vorweisen.
In der zweiten wurden keine mehr verlangt.
Zu Deinem zweiten Satz: Es sind ja eher potentielle Kunden. Aber trotzdem eine Überlegung wert.
---------------
Ich werde meiner SB die Anschreiben, die ich überhaupt noch rekonstruieren kann, zumailen und schauen was wird.
Lieben Dank bis hierher. Gruß,
Lackmeier
An den Datenschutzbeauftragten wende ich mich, falls es nötig werden sollte. Wenn also tatsächlich bei Dritten nachgefragt wird und ich davon Kenntnis erhalte.
@Emmaly: Das halte ich inzwischen auch für eher wahrscheinlich.
Hattest Du explizit nachgefragt was die Prüfung beinhaltet?
@marsupilami (#6): Laut der ersten EGV, die durch meine Nichtannahme zu einem VA wurde, sollte ich fünf Bewerbungen pro Monat vorweisen.
In der zweiten wurden keine mehr verlangt.
Zu Deinem zweiten Satz: Es sind ja eher potentielle Kunden. Aber trotzdem eine Überlegung wert.
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Ich werde meiner SB die Anschreiben, die ich überhaupt noch rekonstruieren kann, zumailen und schauen was wird.
Lieben Dank bis hierher. Gruß,
Lackmeier
Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Meine Bewerbungen waren immer auf die Stelle passend und nicht zu bemeckern. Habe die Anschreiben dann immer zurückgereicht bekommen.
Ich könnte mir vorstellen, dass nach "Verhinderungs"schreiben gesucht wird.
Kundendaten würde ich nicht weitergeben.
Ich könnte mir vorstellen, dass nach "Verhinderungs"schreiben gesucht wird.
Kundendaten würde ich nicht weitergeben.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
- marsupilami
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Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Nochmal:
Bitte unbedingt trennen zwischen
Zum einen sind dann die Daten schon geflossen und zum anderen können die betroffenen Kunden Dir einen fehlerhaften Umgang mit ihren Daten vorwerfen und Dich regresspflichtig machen.
Denn Du bist Deinen Kunden gegenüber zum Datenschutz verpflichtet!
Bitte unbedingt trennen zwischen
- Bewerbungs-Anschreiben aus soz.vers.pflichtige Anstellung und
- Anschreiben zwecks Kunden- bzw. Auftrags-Akquise im Rahmen eine selbstständigen Tätigkeit.
Das ist zu spät.@Kölsch: Guter Einwand.
An den Datenschutzbeauftragten wende ich mich, falls es nötig werden sollte. Wenn also tatsächlich bei Dritten nachgefragt wird und ich davon Kenntnis erhalte.
Zum einen sind dann die Daten schon geflossen und zum anderen können die betroffenen Kunden Dir einen fehlerhaften Umgang mit ihren Daten vorwerfen und Dich regresspflichtig machen.
Denn Du bist Deinen Kunden gegenüber zum Datenschutz verpflichtet!
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Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
@marsupilami (#9): Es ist zu spät!
Durch meine Akquise sind einige Aufträge entstanden.
Das Dilemma: Von mir wird verlangt Eigenbemühungen zu belegen. Sollte ich aus Datenschutzgründen die Kundendaten schwärzen, kann ich mir jeden Tag zehn Anschreiben ausdenken und bin der Held.
Ich kann´s nicht mehr rückgängig machen, werde aber zukünftig auf das Thema Datenschutz abstellen.
Bleibt nur zu hoffen, dass das was Emmaly in Ihrer Antwort #5 schrieb die Regel ist.
Gruß,
Lackmeier
Durch meine Akquise sind einige Aufträge entstanden.
Das Dilemma: Von mir wird verlangt Eigenbemühungen zu belegen. Sollte ich aus Datenschutzgründen die Kundendaten schwärzen, kann ich mir jeden Tag zehn Anschreiben ausdenken und bin der Held.
Ich kann´s nicht mehr rückgängig machen, werde aber zukünftig auf das Thema Datenschutz abstellen.
Bleibt nur zu hoffen, dass das was Emmaly in Ihrer Antwort #5 schrieb die Regel ist.
Gruß,
Lackmeier
Re: Nachweis Eigenbemühungen – neuerdings überprüft?
Lies mal bitte hier
http://www.alg-ratgeber.de/bundesweit-f ... 11292.html
Alle Kunden- und Lieferantendaten unterliegen dem Datenschutz des BDSG http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ die Weitergabe dieser Daten ist dir ohne Wissen der Betroffenen bei Strafe verboten.
Das JC darf auch keinen Kontakt mit deinen Kunden herstellen.
Bundessozialgericht Az.: B 14 AS 65/11 R
Was für Vermieter gilt gilt erst recht für Kunden.Ich würde den SB knallhart auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ihn persönlich sowie auf eine mögliche Strafanzeige wegen Verrats von Sozialgeheimnissen aufmerksam machen.
http://www.alg-ratgeber.de/bundesweit-f ... 11292.html
Alle Kunden- und Lieferantendaten unterliegen dem Datenschutz des BDSG http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ die Weitergabe dieser Daten ist dir ohne Wissen der Betroffenen bei Strafe verboten.
Das JC darf auch keinen Kontakt mit deinen Kunden herstellen.
Bundessozialgericht Az.: B 14 AS 65/11 R
http://juris.bundessozialgericht.de/cgi ... os=7&anz=8Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verletzung des Sozialgeheimnisses - Offenbarung des Leistungsbezugs bei Dritten - fehlende Einwilligung des Leistungsbeziehers
Leitsätze
Der Bezug von Arbeitslosengeld II ist ein Sozialdatum, dessen Offenbarung durch das Jobcenter nur zulässig ist, wenn der Leistungsbezieher eingewilligt hat oder eine gesetzliche Offenbarungsbefugnis vorliegt.
Was für Vermieter gilt gilt erst recht für Kunden.Ich würde den SB knallhart auf mögliche Schadensersatzansprüche gegen ihn persönlich sowie auf eine mögliche Strafanzeige wegen Verrats von Sozialgeheimnissen aufmerksam machen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?