Diese verd. Drecksxxxe!
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Diese verd. Drecksxxxe!
Es war völlig unstrittig, dass ich arbeite und meinen Erwerb daraus beziehe.
Die Richterin hat extra noch einmal nachgefragt.
Und jetzt erhalte ich ein Schreiben:
"Sie sind aber länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank"
Davon war während der Verhandlung überhaupt keine Rede.
Ich kann darin nur einen Versuch des JC erkennen, die zugesprochenen Zahlungen weiter zu verzögern und mich auszuhungern.
Bzgl. der chronischen Erkrankung hat sich seit dem letzten Gutachten des MD nichts verändert. Alles, was das JC wissen will, liegt dem JC bereits vor.
Ich bin schon auf dem Weg zum SG, um erneut eine EA zu stellen und zu beantragen, die mir lt Urteil vom 02.04.2014 zustehenden Leistungen unverzüglich zu bearbeiten und auszuzahlen.
Ist das das richtige Vorgehen?
Gruß Leopold Bloom
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Zuletzt geändert von Leopold Bloom am Fr 4. Apr 2014, 10:50, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Hast du das Urteil vom 2.4. schon, dann kannst du damit zum Gerichtsvollzieher und vollstrecken lassen. Vorher würde ich jedoch diesen Schritt persönlich den Jobcenter ankündigen.
LG Emmaly
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Alle von mir gemachten Angaben entsprechen meiner Lebenserfahrung und meinen Kenntnissen. Für die Richtigkeit wird nicht garantiert. Es findet keine Rechtsberatung statt. Sachfragen werden grundsätzlich nicht per E-Mail oder PN beantwortet.
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Ich würde denen schreiben:
Sehr geehrte PaPpnase,
ich fordere sie auf, mir gemäß ihrer Verpflichtung aus den §15 - 17 SGB I Beweise meiner von ihnen behaupteten durchgängigen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Mir liegen keinerlei Unterlagen darüber vor, deshalb werde ich keinerlei Fragebögen über meinen Gesundheitszustand ausfüllen.
Ich fordere sie hiermit auf, meinen Weiterbewilligungsantrag zügig zu bearbeiten, ansonsten muss ich erneut das Sozialgericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz belästigen.
Und nun mach dass du in die Puschen kommst, mit ungeduldigen Grüßen.
Sehr geehrte PaPpnase,
ich fordere sie auf, mir gemäß ihrer Verpflichtung aus den §15 - 17 SGB I Beweise meiner von ihnen behaupteten durchgängigen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Mir liegen keinerlei Unterlagen darüber vor, deshalb werde ich keinerlei Fragebögen über meinen Gesundheitszustand ausfüllen.
Ich fordere sie hiermit auf, meinen Weiterbewilligungsantrag zügig zu bearbeiten, ansonsten muss ich erneut das Sozialgericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz belästigen.
Und nun mach dass du in die Puschen kommst, mit ungeduldigen Grüßen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Ja.Emmaly hat geschrieben:Hast du das Urteil vom 2.4. schon, dann kannst du damit zum Gerichtsvollzieher und vollstrecken lassen. Vorher würde ich jedoch diesen Schritt persönlich den Jobcenter ankündigen.
Ich habe die Niederschrift.
Gruß Leopold Bloom
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- marsupilami
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Wenn Du keine entsprechenden Krankmeldungen an's JC geschickt hast, schreibst Du einfach:Und jetzt erhalte ich ein Schreiben:
"Sie sind aber länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank"
Bitte belegen Sie dieses Behauptung mit entsprechenden Nachweisen.
Was den Gesundheitsfragebogen anbelangt, schreibst Du:
Ihnen liegt ein Gutachten Ihres eigenen MD mit Datum vom [Datum] vor.
Sollte Ihnen dieses aus unerfindlichen Gründen abhanden gekommen sein, ist Ihnen Ihr MD sicherlich gerne mit einer Kopie behilflich. Sollte auch Ihrem MD aus noch unerfindlicheren Gründen dieses Gutachten verlorengegangen sein, bin ich gerne bereit, Ihnen gegen Vorkasse eine Kopie von meiner Ausfertigung zukommen zulassen.
Auch die entsprechenden Portokosten gehen selbstverständlich zu Ihren Lasten.
Ist denn das Urteil überhaupt schon rechtskräftig?
Steht fest, daß das JC nicht in Berufung geht?
Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute mal, daß man dieses beiden Vorgänge getrennt betrachten muß.
Was die Forderung anbelangt, hat Emmaly schon gepostet.
Nachtrag:
Ist ja ein Vergleich.
Also von beiden Seiten keine Rechtsmittel mehr möglich.
Bestärkt meine Vermutung, daß das nichts mit dieser Gesundheitsforderung zu tun hat.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Tut mir leid, aber meines Wissens kann man aus diesem Vergleich nicht zwangsvollstrecken. Es wurde keine entsprechende Klausel aufgenommen. Ich bin mir aber sehr sicher, SG wird nur sehr wenig erbaut sein, wenn JC sich nicht an den Vergleich hält. Da könnte dann sofort ein Beschluss kommen mit vollstreckbarer Ausfertigung. Dazu aber müsste das SG den Bedarf berechnen. Das solltest Du bei erneuter EA berücksichtigen und dem SG "vorrechnen" was unterm Strich zu stehen hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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- marsupilami
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Das würde bedeuten: bei solchen Vergleichen immer auch einbauen lassen, was bis wann zu geschehen hat.
So wie es ja auch bei Leopold geschehen ist.
Er muß das mit der USt ja auch bis zum ..... nachweisen.
So wie es ja auch bei Leopold geschehen ist.
Er muß das mit der USt ja auch bis zum ..... nachweisen.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Nochmal nachgedacht.
Sehr geehrte ....
ich fordere sie auf, mir gemäß ihrer Verpflichtung aus den §15 - 17 SGB I Beweise meiner von ihnen behaupteten durchgängigen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Mir liegen keinerlei Unterlagen darüber vor, deshalb werde ich keinerlei Fragebögen über meinen Gesundheitszustand ausfüllen.
Sie fordern von mir eine Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung vom .... Ihnen sollte bekannt sein, dass Eingliederungsvereinbarungen nur mit Erwerbsfähigen abgeschlossen werden können. Ihre Forderung nach Gesundheitsdaten ist also wissentlich gesetzwidrig, sowas nennt der Volksmund Schikane.
Ich fordere sie hiermit auf, meinen Weiterbewilligungsantrag zügig zu bearbeiten, ansonsten muss ich erneut das Sozialgericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz belästigen. Außerdem werde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen sie einlegen.
Sehr geehrte ....
ich fordere sie auf, mir gemäß ihrer Verpflichtung aus den §15 - 17 SGB I Beweise meiner von ihnen behaupteten durchgängigen Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Mir liegen keinerlei Unterlagen darüber vor, deshalb werde ich keinerlei Fragebögen über meinen Gesundheitszustand ausfüllen.
Sie fordern von mir eine Unterschrift unter die Eingliederungsvereinbarung vom .... Ihnen sollte bekannt sein, dass Eingliederungsvereinbarungen nur mit Erwerbsfähigen abgeschlossen werden können. Ihre Forderung nach Gesundheitsdaten ist also wissentlich gesetzwidrig, sowas nennt der Volksmund Schikane.
Ich fordere sie hiermit auf, meinen Weiterbewilligungsantrag zügig zu bearbeiten, ansonsten muss ich erneut das Sozialgericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz belästigen. Außerdem werde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde gegen sie einlegen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
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- kleinchaos
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Es ist nicht vollstreckbar.
1. weil es keine vollstreckbare Ausfertigung ist
2. um zu vollstrecken muss die zugesprochene Summe in Zahlen ganz konkret im 1. Satz fett geschrieben stehen. Der GV liest nicht und zählt nicht zusammen.
Aber was du daraufhin verlangen kannst: die sofortige Bearbeitung der Anträge/EKS und die sofortige Auszahlung nach Berechnung.
1. weil es keine vollstreckbare Ausfertigung ist
2. um zu vollstrecken muss die zugesprochene Summe in Zahlen ganz konkret im 1. Satz fett geschrieben stehen. Der GV liest nicht und zählt nicht zusammen.
Aber was du daraufhin verlangen kannst: die sofortige Bearbeitung der Anträge/EKS und die sofortige Auszahlung nach Berechnung.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Hallo Leopold Bloom,Leopold Bloom hat geschrieben:Vor 2 Tagen war Verhandlung vor dem Sozialgericht.
Es war völlig unstrittig, dass ich arbeite und meinen Erwerb daraus beziehe.
Die Richterin hat extra noch einmal nachgefragt.
Und jetzt erhalte ich ein Schreiben:
"Sie sind aber länger als 6 Monate arbeitsunfähig krank"
Davon war während der Verhandlung überhaupt keine Rede.
Ich kann darin nur einen Versuch des JC erkennen, die zugesprochenen Zahlungen weiter zu verzögern und mich auszuhungern.
Bzgl. der chronischen Erkrankung hat sich seit dem letzten Gutachten des MD nichts verändert. Alles, was das JC wissen will, liegt dem JC bereits vor.
Ich bin schon auf dem Weg zum SG, um erneut eine EA zu stellen und zu beantragen, die mir lt Urteil vom 02.04.2014 zustehenden Leistungen unverzüglich zu bearbeiten und auszuzahlen.
Ist das das richtige Vorgehen?
Gruß Leopold Bloom
was mir hier aufgefallen ist.
Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüft werden, keinesfalls durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit.
Diese kann nur Deine Erwerbsfähigkeit (und den Grad derselben) feststellen.
LG, Ping
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Ich begreife das Rumgeeiere nicht.
Wenn angeblich mehr als 6 Monate krank, dann muss in diesem Fall der/die/das SB das belegen. (Wird wohl nicht klappen, da keine AU Bescheinigungen existieren)
Wenn mehr als 6 Monate AU, dann ist keine EGV möglich.
Das Ganze ist Schikane und das kann man mit einem Schreiben wie ich es eingestellt habe, blosstellen. Und zusätzlich Fachaufsichtsbeschwerde.
Wenn angeblich mehr als 6 Monate krank, dann muss in diesem Fall der/die/das SB das belegen. (Wird wohl nicht klappen, da keine AU Bescheinigungen existieren)
Wenn mehr als 6 Monate AU, dann ist keine EGV möglich.
Das Ganze ist Schikane und das kann man mit einem Schreiben wie ich es eingestellt habe, blosstellen. Und zusätzlich Fachaufsichtsbeschwerde.
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Hi Marsu,marsupilami hat geschrieben: Ich bin mir nicht sicher, aber ich vermute mal, daß man dieses beiden Vorgänge getrennt betrachten muß.
ich bin mir absolut sicher, dass man beide Seiten zusammen betrachten muss, und zwar deswegen
meine Vermutung, dass die nach etwas anderem gesucht haben, wo sie mich nerven können.marsupilami hat geschrieben: Nachtrag:
Ist ja ein Vergleich.
Also von beiden Seiten keine Rechtsmittel mehr möglich.
Bestärkt meine Vermutung, daß das nichts mit dieser Gesundheitsforderung zu tun hat.
Und um mehr gerht es nicht.
Das ist sowas von lächerlich, was das JC hier versucht, nämlich erst die Kürzung der HLU wegen Erwerbseinkommen, und dann anlaßlos die Behauptung, ich wäre arbeitsunfähig krank, das denen klar sein muss, dass sie damit vor dem SG mit Pauiken und Trompeten untergehen werden.
Es geht ihnen wohl nur darum, Zeit zu schinden.
Deswegen meine Frage, ob ich nicht gleich am Mo, nachdem ich das beim JC abgegeben habe, so wie du vorgeschlagen hast, umgehend zum SG fahre und einen erneuten Antrag auf EA stelle, und zwar, dass die mir den Betrag, wie im Vergleich vereinbart, bis zum 15.04. auszahlen, und zusätzlich die vollständige HLU für den Zeitraum vom 01.09.2013 - 28.02.2014, welche sich aus meiner aEKS ergibt, welche ich am 01.03.2014 abgegeben habe.
Gruß Leopold Bloom
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Richtig.Günter hat geschrieben: Das Ganze ist Schikane und das kann man mit einem Schreiben wie ich es eingestellt habe, blosstellen. Und zusätzlich Fachaufsichtsbeschwerde.
Dieses Mal mache ich eine.
Nur hilft mir das wenig.
Und zusätzlich EA?
Gruß Leopold Bloom
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Ich sehe im Vergleich keinen vereinbarten Betrag.
Und leider wird das SG auch nicht sofort tätig werden, denn wie Marsu ja auch schrieb, das sind 2 Paar Schuhe. Die müssen laut Vergleich jetzt rechnen und neu bescheiden. Leider steht keine Frist im Vergleich, nicht mal so nette Wörtchen wie "unverzüglich".
Und die zweite Sache ist eben jetzt das nette Briefchen, wobei Du denen da mal gleich um die Ohren hauen solltest, dass der vorgeschriebene Hinweis fehlt, dass die Unterzeichnung der Schweigepflichtsgeschichte freiwillig ist. Dazu eben das, was schon zuvor geschrieben wurde.
Und leider wird das SG auch nicht sofort tätig werden, denn wie Marsu ja auch schrieb, das sind 2 Paar Schuhe. Die müssen laut Vergleich jetzt rechnen und neu bescheiden. Leider steht keine Frist im Vergleich, nicht mal so nette Wörtchen wie "unverzüglich".
Und die zweite Sache ist eben jetzt das nette Briefchen, wobei Du denen da mal gleich um die Ohren hauen solltest, dass der vorgeschriebene Hinweis fehlt, dass die Unterzeichnung der Schweigepflichtsgeschichte freiwillig ist. Dazu eben das, was schon zuvor geschrieben wurde.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Das ganze Verfahren war aufgrund eines Antrags auf EA von mir.Koelsch hat geschrieben:Leider steht keine Frist im Vergleich, nicht mal so nette Wörtchen wie "unverzüglich".
Deswegen habe ich auf Termine nicht so geachtet. Ich dachte immer, einstweilig heißt unverzüglich, und berechnet wird dann später?
Gruß Leopold Bloom
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Eilverfahren heißt, es wird zügig entschieden. Das ist ja erfolgt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Hallo PingiPing hat geschrieben: Eine Arbeitsunfähigkeit kann nur vom Medizinischen Dienst der Krankenkasse überprüft werden, keinesfalls durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit.
Diese kann nur Deine Erwerbsfähigkeit (und den Grad derselben) feststellen.
ich habe mir mal das Schreiben durchgelesen.
Ich glaube fast, der SB meint hier die Erwerbsfähigkeit.
Da dieser SB aber wahrscheinlich / ganz sicher übles Kraut raucht kennt er den Unterschied zwischen
Erwerbsfähigkeit und Arbeitsfähigkeit nicht und hat halt irgendwas daher geschrieben.
Könnte doch sein, oder
Selbst wenn der SB @Leopold Bloom zum ÄD schicken will, wäre das kein Grund die Leistungen einzustellen oder eben
nicht auszuzahlen.
Außerdem wären der Gesundheitsfragebogen und die Schweigepflichtentbindung grundsätzlich freiwillig auszufüllen!
Da müssen SBs sogar drauf hinweisen.
Diese Unterlagen haben auch Nichts in SB Hände zu suchen.
Wenn man denn ausfüllt und unterschreibt, schickt man diese Unterlagen direkt zum ÄD oder nimmt sie mit zum Termin ÄD.
Füllt man keine Entbindung aus, kann man die vorliegenden Arztberichte (in Kopie) persönlich zum Termin mitnehmen.
@Leopold Bloom
Wie alt ist dein Gutachten welches dem JC vorliegt?
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Blöd oder nicht, das ist hier die Frage. Ich würde den trotzdem voll auflaufen lassen, einschl. Fachaufsichtsbeschwerde. Leo hat mit seiner Diagnose ohnehin fast Narrenfreiheit. Die geforderten Unterlagen sind reine Schikane. Und da sagt alles in mir voll gegenhalten.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Der macht es doch viel subtiler, der stellt nicht ein sondern sagt bis zur Klärung kann ich nix bearbeiten. Und genau das darf er nicht, das grenzt an Nötigung. Es gab keine 6 monatige durchgängige AU. Deswegen hatte ich geschrieben er (der/die/das SB) soll Beweis für die Behauptung antreten.Selbst wenn der SB @Leopold Bloom zum ÄD schicken will, wäre das kein Grund die Leistungen einzustellen oder eben
nicht auszuzahlen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
30.04.2013Vala hat geschrieben: @Leopold Bloom
Wie alt ist dein Gutachten welches dem JC vorliegt?
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Wenn die ein neues Gutachten brauchen, dann muss das zuerst in der EGV stehen, oder?Günter hat geschrieben:Blöd oder nicht, das ist hier die Frage. Ich würde den trotzdem voll auflaufen lassen, einschl. Fachaufsichtsbeschwerde. Leo hat mit seiner Diagnose ohnehin fast Narrenfreiheit. Die geforderten Unterlagen sind reine Schikane. Und da sagt alles in mir voll gegenhalten.
Und wenn das so ist, wie Vala vermutete, dass der Heini nur zu doof ist, zwischen AU und EU zu unterscheiden?
Dann folgt eine Riesenentschuldigung, und ich gelte als klagewütig.
Ich denke, ich mach das so, wie Marsu sagte, verlange erst den Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, und drohe ihm bei Nichterbroingen eine Fachaufsichtsbeschwerde an.
Zuletzt geändert von Leopold Bloom am Fr 4. Apr 2014, 21:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Es gab überhaupt keine AU.Günter hat geschrieben:Der macht es doch viel subtiler, der stellt nicht ein sondern sagt bis zur Klärung kann ich nix bearbeiten. Und genau das darf er nicht, das grenzt an Nötigung. Es gab keine 6 monatige durchgängige AU. Deswegen hatte ich geschrieben er (der/die/das SB) soll Beweis für die Behauptung antreten.Selbst wenn der SB @Leopold Bloom zum ÄD schicken will, wäre das kein Grund die Leistungen einzustellen oder eben
nicht auszuzahlen.
Aber der Vergleich ist rechtskräftig.
Ich könnte also beim JC morgens früh aufkreuzen und sagen, ich brauch das Geld, und zwar dringend, unbezahlte Rechnungen und so?
Oder muss ich denen eine Frist setzen?
Wie lange?
- kleinchaos
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Montag hin und angemessenen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen nach § 42 SGB 1 verlangen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
- marsupilami
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Re: Diese verd. Drecksxxxe!
Nein.
Solange für das JC nicht sicher ist, ob Du arbeits- oder überhaupt erwerbsfähig bist, können sie keine EGV abschließen.
Das geht nur - generell erstmal - mit erwerbsfähigen Personen.
Arbeitsunfähig (AU) ist man i.d.R vorübergehend.
Erkältet, Grippe, Beinbruch mit Gips, .... wünsche ich keinem was davon, denn die beste Krankheit taugt ja bekanntlich nix.
Aber auch genau das ist ein Grund, EGV zu verweigern bzw. nicht abzuschließen und in dem Fall hat SB auch keine Chance, darauf zu bestehen.
Er kann nur fordern: wenn gesund, bitte um 09:00 am nächsten Tag nach Ablauf der AU bei mir aufschlagen.
Persönlich.
Dann machen wir (neue) EGV.
Solange für das JC nicht sicher ist, ob Du arbeits- oder überhaupt erwerbsfähig bist, können sie keine EGV abschließen.
Das geht nur - generell erstmal - mit erwerbsfähigen Personen.
Arbeitsunfähig (AU) ist man i.d.R vorübergehend.
Erkältet, Grippe, Beinbruch mit Gips, .... wünsche ich keinem was davon, denn die beste Krankheit taugt ja bekanntlich nix.
Aber auch genau das ist ein Grund, EGV zu verweigern bzw. nicht abzuschließen und in dem Fall hat SB auch keine Chance, darauf zu bestehen.
Er kann nur fordern: wenn gesund, bitte um 09:00 am nächsten Tag nach Ablauf der AU bei mir aufschlagen.
Persönlich.
Dann machen wir (neue) EGV.
Zuletzt geändert von marsupilami am Fr 4. Apr 2014, 21:58, insgesamt 1-mal geändert.
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