helz hat geschrieben:du bist der unternehmer, du entscheidest was du brauchst für dein business!
Das sollte zumindest so sein. Bei dem, was ich alles zu lesen bekomme, wird mir stellenweise recht mulmig, was die Selbsbestimmtheit im Gewerbe angeht.
!
nur weil das jc von komischen sachen nachts träumt muß ich die doch nicht auch noch fördern!
einfach selbstbewußt genau das einfordern und so lange unter die nase reiben bis sie es evt. kapieren!
mach dich nicht kleiner als du bist!
wegen rechner:
es ist auch ein risiko einen gebrauchten rechner zu kaufen und für den wettbewerb mußt du eben einen guten funktionierenden schnellen haben.
da würde ich mich auf die nummer "gebrauchten suchen" gar nicht erst einlassen.
ich brauchte jetzt ne tastatur.
mit numblock
ja die von apple war für 50 € bei mediamarkt zu haben … habe sie genommen.
ich spare nicht mehr am falschen ende
und wenn der merkbefreite im amt meint, seine wäre für 10 € zu haben, dann kann er die gerne kaufen. ich arbeite damit und schreibe nicht nur ein paar emails!
(was dann gerne vergessen wird, ist, das die 10 € tastatur nur 1 jahr hält und die andere gut und gerne 3-5 :P)
Olivia Cole hat geschrieben:
Am besten ist es Fakten zu schaffen, d.h. die Geschäftsführung Deines Unternehmens geht das Jobcenter eigentlich nicht wirklich etwas an. Sollten die Investitionen aus Deiner Sicht notwendig sein, zur Not halt die abweichende Meinung kundtun und dennoch handeln.
Das war damals ein bisschen wirr und blöd zugleich. Die Sachbearbeiterin für Selbstständige saß nicht im Heimatort, auch nicht im Nachbarort, sondern in der ARGE-Zentrale. Das heisst, anstatt 5 Min. Fußweg, durfte ich 40 km für eine Strecke verbraten. Zudem war die "gute" Frau alles andere als gesprächsbereit. Runtermachen, schlechtreden und Ängste schüren. Das konnte sie. Und ich war der Meinung, ich werde alles richtig machen, so das das JC mir auf keinen Fall an die Karre pinkeln kann. War vielleicht ein Fehler aber zumindest naiv. Aber egal. Das ist Geschichte. Ich hab halt nur 2 Jahre Entwicklungszeit in den Sand gesetzt. Es wäre ja auch nicht direkt eine Investition gewesen, sondern es waren die Kosten für den Prototyp und die erste Kleinserie in Manufaktur. Hätte das geklappt, wäre ich heute Hersteller und Händler. Hat nicht geklappt, mein Partner (Elektroniker) hat auch ein Studium begonnen, und dann keine Zeit mehr für nebenbei gehabt. Das Thema hab ich abgeschlossen.
Im Grunde Danke ich der Arge, das sie damals nicht mitgespielt hat. So musste ich meine Pläne neu überdenken und eine andere Entscheidung für meine Zukunft treffen. Jetzt bin ich Produzent und Sprecher. Allein mit meiner Stimme habe ich von 4/2013-03/2014 fast 5000 Euro erwirtschaftet. Und das in 30-Euro-Häppchen. Etwa 2000 mit Videos und Webservices. Mein regelmäßiges Sprachtraining hat sich gelohnt :) Dieses Jahr biete ich auch Lesungen an und im nächsten Jahr hoffe ich, mit eigenem Programm auf der Bühne zu stehen...
Olivia Cole hat geschrieben:Das ist realistisch. Selbst nach 10 Jahren kann man sich noch nicht entspannt zurücklehnen. Nach etwa einem Jahrzehnt haben meine selbständigen Bekannten das erste Mal zwei Wochen Sommerurlaub gemacht (Kosten laufen ja derweil weiter, und der Urlaub will auch finanziert sein).
Ich hatte 2000-2002 schonmal eine Selbsständigkeit am Laufen. Allerdings entwickelte sich das zu einem Schwarzen Loch, wo immer mehr Geld reingebuttert werden musste. Als dann die Hauptauftraggeber ausfielen, musste ich noch hinter meinem Geld her rennen. Da hab ich mich dann Arbeitssuchend gemeldet und den Laden dichtgemacht. 1 Jahr ALG 1, dann 1 Jahr Sozialhilfe, danach ALG2. 2009 Hatte ich den Kaffee auf und bin nochmal an den Start. Ich will keinen Urlaub, ich will auch kein schnelles Auto oder eine große Wohnung, ich will einfach nur mit meinen Fähigkeiten meinen Lebensunterhaalt bestreiten und ansonsten (ganz wichtig!) meine Ruhe.
helz hat geschrieben:
nur weil das jc von komischen sachen nachts träumt muß ich die doch nicht auch noch fördern!
einfach selbstbewußt genau das einfordern und so lange unter die nase reiben bis sie es evt. kapieren!
mach dich nicht kleiner als du bist!
Wie gesagt, das war damals... heute sieht das schon wieder ganz anders aus. Auch wenn ich problemlos 100.000 Euro zu investieren wüsste, bin ich froh, das ich die notwendigen Ausgaben der verg. 12 Monate durch meine eigene Kraft erwirtschaftet habe und ich dieses Jahr deutlich besser aufgestellt bin. Auto, neuer Rechner, neuer Schreibtisch und Sprecher"kabine". Jetzt fehlen noch ein paar größere Aufträge, und das Jahr ist gerettet.
helz hat geschrieben:
es ist auch ein risiko einen gebrauchten rechner zu kaufen und für den wettbewerb mußt du eben einen guten funktionierenden schnellen haben. da würde ich mich auf die nummer "gebrauchten suchen" gar nicht erst einlassen.
Gebrauchte Hardware kaufe ich max. TV, Monitor oder ähnliches. Dinge "ohne besonderen Stellenwert". Rechner, Festplatten, Kamera, Licht, Mikrofone etc. nur und ausschließlich Neuware.
helz hat geschrieben:
(was dann gerne vergessen wird, ist, das die 10 € tastatur nur 1 jahr hält und die andere gut und gerne 3-5 :P)
Die Tastatur von meinem 2007er iMac arbeitet immer noch einwandfrei. Die neue ist allerdings angenehmer zu tippen.
Mikal hat geschrieben:Das war damals ein bisschen wirr und blöd zugleich. Die Sachbearbeiterin für Selbstständige saß nicht im Heimatort, auch nicht im Nachbarort, sondern in der ARGE-Zentrale. Das heisst, anstatt 5 Min. Fußweg, durfte ich 40 km für eine Strecke verbraten. Zudem war die "gute" Frau alles andere als gesprächsbereit. Runtermachen, schlechtreden und Ängste schüren. Das konnte sie.
Hat man als ALG-2-Empfänger eigentlich unter solch miesen Umständen einen Anspruch auf Bearbeiterwechsel? Oder kann man wenigstens um so etwas bitten? Runtermachen, schlechtreden und Ängste schüren geht gar nicht! Ich habe mich gegen solches Verhalten bisher immer erfolgreich gewehrt, aber wer weiss, was in Zukunft ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
zuerst einmal: Sorry für die späte Rückmeldung. Nach meinem Termin beim Sachbearbeiter, bei dem ich alle Unterlagen eingereicht habe, ging es Stimmungsmäßig langsam wieder bergauf. Zu langsam. Nachdem ich in den letzten Wochen in ein tiefes Loch gefallen bin, habe ich mich grad wieder berappelt und heute kam dann Post vom jobcenter.
Die Kosten für den PKW (150,- Euro/Monat) und 50% der Telefonkosten werden nicht anerkannt. Innerhalb 14 Tagen kann ich Stellung nehmen.
Wortlaut des Schreibens (Anhörung nach §24 SGBX)
"Ihre Angaben zu den Betriebsausgaben konnten nicht vollständig berücksichtigt werden. Die Telefonkosten werden zur Hälfte Berücksichtigt, da es sich um ein privates Telefon handelt. Ausserdem sind Ansparungen für ein KFZ keine Betriebsausgaben,"
In der Summe erwartet das Jobcenter eine Rückzahlung von knapp 1700 Euro.
Der Sachbearbeiter irrt zum einen in der Annahme, das es sich bei den 150,- Euro/Monat für den PKW um eine Ansparung handelt, tatsächlich ist der Betrag eine Ratenzahlung, bei der ich den PKW bereits seit einem Jahr nutze. Ohne PKA wären die Einkünfte in der Höhe nicht möglich gewesen. In der EKS habe ich das auch als Ausgaben deklariert, nicht als Rückstellung.
Zum zweiten irrt der Sachbearbeiter bei den Telefonkosten. Den Anschluss benötige ich ausschl.. geschäftlich. Privat nutze ich ein Handy.
Wie kann ich da vorgehen bzw. argumentieren?
Knackpunkt sind die Fahrzeugkosten. Wenn die Kosten für die Fahrzeuganschaffung anerkannt werden, (12x150 Euro = 1800 Euro) wäre keinerlei Rückzahlung fällig. Ich hatte gerade wieder einen Lichtblick am Horizont, und nun kommt das Jobcenter und reisst alles nieder, was ich in den letzten Jahren erarbeitet habe. Kann es überhaupt sein, das Fahrzeugkosten (Anschaffung) nicht anerkannt werden? Ich benötige das Fahrzeug unbedingt, um meinem Gewerbe nachkommen zu können. Ohne Auto keine Einkünfte, ohne Einkünfte keine Chance auf eigenen Beinen zu stehen.
Ich muss jetzt den Anhörungsbogen ausfüllen bzw. Stellung nehmen. Wie kann ich das am besten formulieren, so das meine Position ggf. auch vor einem Sozialgericht Bestand hat? Sollte das Jobcenter im Endergebnis die Summe tatsächlich zurückfordern, und auch das Fahrzeug nicht als notwendig anerkennen, kann ich einpacken. Und dann packe ich wirklich ein. Ich habe keine Lust mehr, bei jedem Schritt nach vorne ständig Knüppel zwischen die Beine geworfen zu bekommen. Wie soll das mit der Eigenständigkeit denn funktionieren, wenn selbst notwendige Anschaffungen schlicht und ergreifend nicht anerkannt werden? Ich könnte kot... Und zwar mehr, als ich essen kann.
Wer sitzt im Großraum Lüdenscheid, und kann mich ggf. unterstützen? Ich glaube, das schaffe ich nicht alleine. Die Luft ist raus.
Hast du für das Auto angespart, oder hast du das Kfz gekauft.
Ansparung kannst du vergessen. Anschaffung wäre ok. Die heilige Kuh des Zuflußprinzips.
Kauf dir ein Auto auf Kredit und die Raten sind Betriebsausgaben. Spar für das Auto und alles ist im Eimer.
Vorschlag, du findest einen Kreditgeber (besten Freund egal) der finanziert das Auto vor. Du zahlst ihm den angesparten Betrag und den Rest in Raten.
Mit dem JC einigst du dich auf eine Rückzahlung nach §43 Abs 2 SGB II http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html in Höhe von 10 % des Regelsatzes. Statt zu sparen zahlst du Raten und nutzt das Fahrzeug sofort.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Günter hat geschrieben:Hast du für das Auto angespart, oder hast du das Kfz gekauft.
Ich zahle 150 Euro/Monat für den Wagen. Seit April letzten Jahres nutze ich das Fahrzeug.
Der Wagen ist noch nicht auf mich angemeldet, aber steht mir rund um die Uhr zur Verfügung. Bei der Versicherung bin ich als Fahrer mit eingetragen. Diese Versicherung kann ich dann auch in ein paar Monaten übernehmen, so das ich ganz erhebliche Einsparungen haben werde. (60-80% statt 180%).
Günter hat geschrieben:Kauf dir ein Auto auf Kredit und die Raten sind Betriebsausgaben. Spar für das Auto und alles ist im Eimer.
Vorschlag, du findest einen Kreditgeber (besten Freund egal) der finanziert das Auto vor. Du zahlst ihm den angesparten Betrag und den Rest in Raten.
So in etwa läuft das ja auch. Allerdings gibt es keinen angesparten Betrag (den hat sich der JC-Sachbearbeiter nur ausgedacht).
Günter hat geschrieben:Mit dem JC einigst du dich auf eine Rückzahlung nach §43 Abs 2 SGB II http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/43.html in Höhe von 10 % des Regelsatzes. Statt zu sparen zahlst du Raten und nutzt das Fahrzeug sofort.
Klar. Wenn es hart kommt, werde ich Ratenzahlung vereinbaren.Ich frage mich nur, ob eine Rückzahlung überhaupt notwendig oder rechtens ist. Weiss nur noch nicht, wie ich das im Anhörungsbogen formulieren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hatte ein Kfz (wenn dem so war) das musste aus folgenden Grund (TÜV, Defekt, was auch immer) verkauft, stillgelegt, entsorgt werden.
Ich benötige auf folgenden Grund ein Kfz zur Ausübung meines Gewerbes ..... kein Fahrzeug keine Einnahmen.
Ich habe folgendes Angebot wahrgenommen kurze Beschreibung des Fahrzeugs samt Gesamtpreis. Da ich das Geld nicht in einer Summe auftreiben kann, habe ich folgenden Vertrag abgeschlossen. Anlage X
Und jetzt kommt der Vertrag, da steht die Gesamtsumme, die monatliche Rate. Der Nutzer (du) kommt für sämtliche Kosten des laufenden Betriebs des Kfz auf. (Sprit, Reparaturen TÜV, Steuer, Versicherung etc)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
So, es geht weiter im Text. Ich könnte echt kotzen. das scheint eine "never ending" Story zu werden.
Ich habe per Anhörungsbogen dem Sachbearbeiter mitgeteilt, das ich nicht auf ein Fahrzeug anspare, sondern daß das Fahrzeug auf Ratenkauf angeschafft wurde, seit April 2013 in meinem Besitz und mit Zahlung der letzten Rate im Juni in mein Eigentum übergeht.
Bzgl. Telefonanschluss habe ich geschrieben, das der Anschluss rein gewerblich ist, und ich privat ein Handy nutze.
Soweit so gut. Fristende war heute, der Sachbearbeiter ist z.Zt. im Urlaub. Und heute wäre auch der Tag gewesen, an dem ich den Geldeingang vom Jobcenter erwartet hätte. In dem Schreiben vom Sachbearbeiter war keinerlei Vermerk, das die Zahlung vorerst ausgesetzt wird. Trotzdem kam kein Geld. Ich habe heute beim Jobcenter persönlich vorgesprochen und erfahren, das mein SB die Summe noch nicht angewiesen hat. Daher schon wieder neue Fragen:
In den letzten 2 Monaten hat der Sachbearbeiter "vorsorglich" je 40 Euro abgezogen, d.h. ich habe bereits 80 Euro weniger erhalten. Angeblich vorsorglich, damit eine evtl. Rückzahlung nicht zu hoch ausfällt. Die Begründung für die Kürzung in schriftlicher Form fehlt, die Grundlage m.E. auch.
Die Anforderung der Abrechnungen für den Bewilligungszeitraum kam im März, Abgabetermin April. Fristgerecht abgegeben. Die Kürzung kam schon vor Abgabe. Bereits für April hat der SB um 40 Euro gekürzt. Nach der Abgabe kam auch der Bezug für April mit einer 40 Euro-Kürzung an. Danach die Aufforderung knapp 1700 Euro zurückzuzahlen bzw. eine Aufforderung zur Stellungnahme. Das ist wie o.a. geschehen. Den Bezug für Juni hat der Herr Sachbearbeiter garnicht erst angewiesen. Und das, obwohl alle Unterlagen von meiner Seite bereits korrekt abgegeben wurden.
Wie verhält es sich damit? Ist der SB dazu berechtigt, die Zahlung komplett einzustellen, bevor der Vorgang komplett bearbeitet wurde? Was kann ich tun? Ich habe am Montag einen Termin zur Notfallsprechstunde. Da möchte ich den SB zur Rede stellen und meine m.E. berechtigten Ansprüche schnellstmöglichst geltend machen.
Handelte der SB tatsächlich Gesetzestreu? Wenn nicht, was kann ich für Schritte unternehmen? Die Aussetzung der Zahlung erfolgte nach reiner Willkür des SB, denn die sog. Ansparung für das KFZ war ja keine. Ich habe das auch zu keiner Zeit so kommuniziert. Das entsprang einzig der Phantasie des SB.
Mein Problem: Ich muss am Montag u.a. meinen Server bezahlen, auf dem ua. auch Kundendomains liegen, die Gefahr laufen, gesperrt zu werden, wenn ich nicht rechtzeitig bezahle. Ich habe beim Hoster bereits um Verlängerung derZahlungsfrist gebeten. Diese läuft am Montag aus. Wie ist das rechtlich, wenn mir, bzw. meinen Kunden durch das Verhalten des SB ein Schaden entsteht? Wer haftet dafür? Ich glaube nicht, das sich das Jobcenter diesbzgl. irgendetwas annimmt.
Ausserdem ist die Miete fällig. Da ich durch Verschulden des Amts (aus Versehen an die Krankenkasse überwiesen, anstatt auf mein Konto) bereits schon einmal meine Miete nur mit erheblicher Verzögerung zahlen konnte, ist mein Vermieter eh schon "angepisst". Wenn sich das jetzt wiederholt, kann es sein, das ich meine Wohnung verliere. Das wäre ziemlich tragisch, und für mich würde es das Aus bedeuten. Einen Umzug kann ich mir nicht leisten, ebensowenig die Renovierung. Ich habe nichts zu Essen mehr im Haus und weiss nicht, wie ich die Zeit bis zum nächsten Geldeingang überbrücken kann. Ich habe zwar letzte Woche einen größeren Auftrag erhalten, aber den muss ich auch erstmal abarbeiten, bevor ich da eine Rechnung schreiben kann. Mir steht das Wasser bis Oberkante Unterlippe.
ansonsten Montag früh mit Kontoauszug, Bewilligungsbescheid und den dringenden Mahnungen hin zum JC und Vorschuß beantragen und zwar in bar, denn eine Überweisung dauert zu lange.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Heute mittag hatte ich aus anderem Grund beim Regionalinkasso in Recklinghausen angerufen. Auch dort automatisiertes "Durchwahlmenü". Bei einer Position hieß es, dass JC-Zahlung im Laufe des 02.06.2013 auf Konto einginge.
--> Andererseits weißt Du ja, dass SB gar keine Zahlung angewiesen hat.
Zur Scherheit am 2.6. (kommenden Montag) bis ca. 12.00 Uhr zuwarten, dann alle Unterlagen (EKS-Abrechnung, Anhörung, letzter Bewilligungs-VA, aktueller Kontoauszug (vom 2.6. mittags)) zusammengreifen und ab zum örtlich zuständigen Sozialgericht, dort einen Antrag auf Einstweilige Anordnung stellen. Die Mitarbeiter in der Rechtsantragstelle helfen Dir, Deine ANgaben in eine zutreffende Schriftform zu gießen.
Wenn Dein Vermieter vom H-4-Bezug wissen sollte: Kurze Info, dass Miete noch nicht gezahlt werden könne, Jobcenter habe rechtswidrig Zahlung gestoppt, Du wärest deshalb bereits beim SG gewesen.
Ich denke erst Günter's Weg gehen, wenn der nix bringt, dann ab zum Sozialgericht. Aber auch da musst Du leider mit einige Wochen rechnen, bevor da ws bei raus kommt.
Es gibt nach meiner Meinung leider wenig rechtliche Möglichkeiten, dem JC mit Schadensersatz an die Karre zu fahren.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Das rettet den Server nicht, ich würde Montag früh auf der Matte stehen. Das BSG hat im Urteil zum § 41 SGB II festgestellt, dass die Leistung am letzten Banktag des Vormonats auf dem Konto zur Verfügung stehen müssen. Alle Kosten, die aus Verzögerungen durch das JC entstehen würde ich denen in Rechnung stellen.
§ 41 SGB II Berechnung der Leistungen
(1) Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts besteht für jeden Kalendertag. Der Monat wird mit 30 Tagen berechnet. Stehen die Leistungen nicht für einen vollen Monat zu, wird die Leistung anteilig erbracht. Die Leistungen sollen jeweils für sechs Monate bewilligt und monatlich im Voraus erbracht werden. Der Bewilligungszeitraum kann auf bis zu zwölf Monate bei Leistungsberechtigten verlängert werden, bei denen eine Veränderung der Verhältnisse in diesem Zeitraum nicht zu erwarten ist.
(2) Berechnungen werden auf zwei Dezimalstellen durchgeführt, wenn nichts Abweichendes bestimmt ist. Bei einer auf Dezimalstellen durchgeführten Berechnung wird die letzte Dezimalstelle um eins erhöht, wenn sich in der folgenden Dezimalstelle eine der Ziffern 5 bis 9 ergeben würde.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
ansonsten Montag früh mit Kontoauszug, Bewilligungsbescheid und den dringenden Mahnungen hin zum JC und Vorschuß beantragen und zwar in bar, denn eine Überweisung dauert zu lange.
Es wurde ja nichtmal angewiesen. Das heisst, der SB hat die Zahlung nicht veranlasst.
Habe am Mittwoch einen Termin bei einem Sozialrechtsanwalt. Sollte der SB am Montag nicht die Zahlung veranlassen, werde ich das über den Anwalt regeln. Ich hoffe, das ich da nicht arm bei werde. Die Beratung geht auf jeden Fall über Beihilfe.
Wenn die Beratung über den Beratungsschein läuft, dann wirst Du da nicht ar, wobei sich Anwälte im Sozialrecht ohnehin schon "sehr viel Mühe geben müssen" wenn sie jemanden durch Honorarforderungen arm machen wollten. Das ist nicht allzu üppig, was die abrechnen können.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.