Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Mikal
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Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#1

Beitrag von Mikal »

Hallo Forum,

ich bin seit 5 Jahren Selbstständig und habe im letzten Jahr erstmals nennenswerte Einkünfte erzielt.

Aktuell sitze ich vor der Ausfertigung der endgültigen EKS für 1.4.13-31.3.14.

Problem Nummer 1:

Im letzten Jahr brachte mir mein Vermieter eine Rechnung des Stromversorgers vorbei. Meine Zählernummer, aber auf seinen Namen ausgestellt. Vor meinem Umzug in die neue Wohnung (Mai 2009) habe ich meinen Zähler bei Teldafax angemeldet und entsprechend die Abschlagsforgerung beglichen. Im Jahr darauf ging Teldafax pleite, und aus mir unverständlichen Gründen, die auch der Versorger nicht nachvollziehen kann, ist der Anschluss auf meinen Vermieter beim Versorger angemeldet worden.

Ich habe umgehend eine Umschreibung des Vertrags auf meinen Namen beantragt und seitdem die Rechnungen auf meinen Namen bekommen. Die 860 Euro der vorbeigebrachten Rechnung und die nach Ummeldung ausgestellte Abschlussrechnung über 350 Euro habe ich direkt an den Versorger überwiesen, da ja nicht der Vermieter, sondern ich der Verbraucher war.

Jetzt habe ich bzgl. Gewinnermittlung ein Problem. Wird das Jobcenter die Ausgaben anerkennen? Ich habe nur die Rechnungen an den Vermieter. Umschreiben auf meinen Namen konnte (oder wollte) der Versorger nicht rückwirkend. Und umschreiben wollte der Versorger erst, wenn die Forderungen beglichen sind. Erst dann könnte ich den Anschluss auf meinen Namen ummelden.

Wie kann ich das beim Jobcenter plausibel darstellen? Die geforderten Beträge sind in etwa der Verbrauch von knapp 2 Jahren. Ich gebe zu, das ich diesbzgl. etwas sorglos war, aber ich bin auch der Meinung, das diese Nachzahlung berechtigt ist und von mir bezahlt werden musste.

Durch den glücklichen Umstand, das ich gerade einen größeren Auftrag abgearbeitet hatte, und der Kunde auch prompt bezahlte, konnte ich die Forderungen des Versorgers umgehend bezahlen und so eine Sperre des Anschlusses abwehren.

Wie kann ich diesen Sachverhalt mit dem Jobcenter kommunizieren? Auch wenn das letzte Jahr mit etwa 7000 Euro Umsatz eines der besten war, das ich bisher hatte, sind im ersten Quartal 2014 nur kleinere Aufträge eingegangen und ich bin auf die Unterstützung des Jobcenters angewiesen. Wenn sich dieses Jahr so gut entwickelt, wie das letzte (ab April/Mai kommen wieder die "besseren" Aufträge), kann ich mit Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums (September 2014) den Bezug von Leistungen einstellen. Sollte das Jobcenter die Stromkosten nicht als Ausgaben anerkennen, kann ich den Laden beinahe schon dichtmachen.

Problem Nummer 2:

Neben der Stromzahlung von über 1000 Euro musste ich im Dezember 13 meinen Arbeitsrechner (iMac 21"/ DualCore / 2006) ersetzen. Mit einem Alter von knapp 8 Jahren hat dieser den Geist aufgegeben. Da ich im Bereich Medienproduktion/Videoerstellung tätig bin, brauche ich einen leistungsfähigen Rechner. Ein Umstieg auf Windows, um mit günstigerer Hardware zu arbeiten, kam nicht in Frage, da sämtliche Software (Grafik/Video/Audio/3D) für den Mac vorhanden ist und bei Umstieg auf Windows hätte ich sämtliche Software erneut anschaffen müssen (Kosten über 3000 Euro), mit dem Ergebnis, das sämtliche Projekte der vergangenen 5 Jahre nicht mehr zu gebrauchen wären. Von den Anschaffungskosten ganz zu schweigen.

Daher habe ich mich dazu entschieden, einen iMac aus dem Mittelfeld zu erwerben. 21"/16GB, 1GB GraKa. Dieser kostete 1890 Euro, aber ich konnte direkt weiterarbeiten, brauchte keine neue Software anschaffen und meine Kundenprojekte der vergangenen Jahre kann ich ebenfalls weiterhin aufrufen und bearbeiten. Ich gehe davon aus, das der Rechner ebenfalls mind. 5 Jahre seinen Dienst tut.

Problem Nummer 3:

Bisher habe ich mir, wenn notwendig, ein Fahrzeug geliehen. Nachdem mein Vater in Rente gegangen ist, wollte er sich von seinem Fahrzeug trennen. Für mich hätte das bedeutet, das ich kein Fahrzeug mehr zur Verfügung gehabt hätte, wenn ich eines benötige. Mein Vater hat mir die Übernahme des Fahrzeugs angeboten. Jetzt bezahle ich bis November 14 monatlich 150 Euro (incl. Steuern/Versicherung/Reparaturen) und dann wird der Wagen auf mich umgeschrieben. Mit ein wenig Glück auch die Versicherung. Für mich bedeutet das, das ich zu unschlagbar günstigen Konditionen ein Fahrzeug verfügbar habe. Mit diesem Fahrzeug war es mir möglich, den Umsatz von 7000 Euro in den vergangenen 12 Monaten zu generieren.

Wie verhält es sich mit dem Jobcenter? Ohne Fahrzeug kann ich meine Selbstständigkeit ebenfalls direkt in die Tonne hauen.

Zusammenfassung:

Einnahmen: 7086 Euro
Ausgaben: 1890,- Rechner
1800,- Euro Fahrzeug (12*150 Euro)
1210,- Euro Stromnachzahlung
1000,- Euro laufende Kosten (Telefon/Internet/Server/Kundendomains/Werbung)
400,- Euro Büro-/Studioausstattung (Schreibtisch/Hintergrundsystem/Sprecherkabine (Vorhangschiene und Bühnenmolton)

Netto: 786,- Euro


Hat schon jemand Erfahrungen mit ähnlichen Konstellationen gemacht? Was kann ich beim Jobcenter erwarten? Wieweit kann das Jobcenter kürzen bzw. zurückfordern, wenn z.B. Strom, Auto oder REchner nicht anerkannt werden?

Wenn ich kein Einkommen gehabt hätte, hätte ich beim Jobcenter ein Darlehn beantragen müssen, um die Stromrechnung zu begleichen. Ohne Fahrzeug hätte ich die 7000 Eruo nicht geschafft, und ohne Rechner hätte ich schon im Dezember die Selbstständigkeit aufgeben müssen.

Und jetzt habe ich Bammel, das ich nächsten Monat in der Luft hänge, und nicht weiss, wie und ob ich meine Miete bezahlen kann. Von Ernährung ganz zu schweigen.

Hoffe auf positive Antworten. Die Stimmung ist schon im Keller.

Danke,
Mikal
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Koelsch
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#2

Beitrag von Koelsch »

Beim Strom, lass Dir das doch kurz von Deinem Vermieter so bestätigen. Das sollte ausreichend sein.

Rechner, da hab ich leider keine Ahnung, wie viel solch ein Rechner kosten kann. Aber argumentier mit einer Gegenüberstellung: Mac und keine Software gegenüber Windows plus Software. Da sollte der Mac unter Strich etwas günstiger sein.

Auto - da musst Du dem JC begreiflich machen, dass Du das erstens brauchst und zweitens mehr als 50% betrieblich fährst, dann solltes klar gehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Mikal
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#3

Beitrag von Mikal »

Koelsch hat geschrieben:Beim Strom, lass Dir das doch kurz von Deinem Vermieter so bestätigen. Das sollte ausreichend sein.
Das werde ich wohl machen. Hoffentlich ist der kooperativ. Ansonsten hab ich die AK.
Koelsch hat geschrieben:Rechner, da hab ich leider keine Ahnung, wie viel solch ein Rechner kosten kann. Aber argumentier mit einer Gegenüberstellung: Mac und keine Software gegenüber Windows plus Software. Da sollte der Mac unter Strich etwas günstiger sein.
Für normale Büroarbeiten würde der Rechner auf keinen Fall durchgehen. Da ich aber hauptsächlich Video-, Grafik- und Audio-Arbeiten anbiete, sollte das mit dem Rechner eigentlich klappen. Hoffe ich.
Koelsch hat geschrieben:Auto - da musst Du dem JC begreiflich machen, dass Du das erstens brauchst und zweitens mehr als 50% betrieblich fährst, dann solltes klar gehen.
Eigentlich benutze ich den Wagen ausschl. gewerblich. Für privat benötige ich überhaupt kein Fahrzeug. Mit max. 10 Minuten Fußweg kann ich alles erreichen, was ich benötige. Wichtig ist, das ich aufgrund der Verfügbarkeit eines Fahrzeugs auch Angebote an Kunden schreiben kann, die nicht gleich um die Ecke wohnen. Diese Kunden könnte ich ohne Auto überhaupt nicht berücksichtigen. Mit kompletter Filmausrüstung und öffentlichen Verkehrsmitteln ist das so eine Sache. Wenn ich mich auf den Weg zu einem Kunden mache, ist der Wagen picke-packe-voll. Licht, Ton, Hintergrundsystem, Kamera, Stativ und eine Kiste Kleinigkeiten (Verlängerungen, Kabel usw.).

Allerdings halte ich, sofern ich unterwegs bin, auf dem Heimweg schon mal beim Supermarkt an, um ein paar Teile mitzunehmen. Ist aber eher eine Unterbrechung der gewerblichen Fahrt. Wie das bewertet wird, weiss ich allerdings nicht.

Danke für Deine Antwort.

Gruß,
Mikal
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marsupilami
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#4

Beitrag von marsupilami »

Strom/Vermieter: Versuch macht kluch.

Geh ihm ein bischen um den Bart a la: ich entschuldige mich nochmals für die Unannehmlichkeiten. Ich hab das i.O. gebracht. Ist da bei Ihnen noch was gekommen?
Wenn da doch nochmal was kommt, melden sie sich doch einfach bei mir.
Ich möchte das gute Mietverhältniss ... ....

Ach, ähhh, einen Kleinigkeit hätte ich da noch ...



Mach doch eine richtige Aufstellung, was der Kladderadatsch unter Win kosten würde.
Rechner selber natürlich nicht vergessen.
Jaaa, ich weiß, das ist zeitlicher Aufwand.
Hast Du ein Systemhaus an der Hand, die Dir ein "Angebot" schreiben könnten?
Und dem stellst Du den neuen Rechner gegenüber + die 0,00 € Kosten für die ganzen Programme.



Mach doch eine Liste mit ca. Volumen und Gewicht, was Du alles zum Kunden mitschleppen mußt.

Allerdings halte ich, sofern ich unterwegs bin, auf dem Heimweg schon mal beim Supermarkt an, um ein paar Teile mitzunehmen. Ist aber eher eine Unterbrechung der gewerblichen Fahrt. Wie das bewertet wird, weiss ich allerdings nicht.
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.
Signatur?
Muss das sein?
helz

Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#5

Beitrag von helz »

zum rechner

habe im letzten juni einen mac mini intel core i7 gekauft. der g4 von 2001 wollte auch nicht mehr.
auch nur mac-only hardware und als mediengestalter und grafiker drauf angewiesen.
kosten inkl aufrüstung arbeitsspeicher und externes dvd-laufwerk 1200 €
wurde anstandslos durchgewunken.
du bist der unternehmer, du entscheidest was du brauchst für dein business!
sicher kostet mac mehr als windows.
aber ein windowsrechner (ohne die software) für das was du machst, der ist auch nicht für 400 € im angebot.
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#6

Beitrag von Olivia Cole »

Wichtig beim Auto: Fahrtenbuch führen, auch wenn 100% oder 90% betriebliche Fahrten. Die von Dir ansonsten geschilderten Kosten sind aus meiner Sicht alle plausibel und angemessen. So, wie Du es geschildert hast, allesamt betrieblich begründet und dem Leistungsbezug eines ALG-II-Empfängers auch angemessen/notwendig. Im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit hat man einen Ermessensspielraum, auch und gerade was Anschaffungen und Ausgaben angeht. Bei größeren Anschaffungen (z.B. nicht mehr geringwertige Wirtschaftsgüter) kann es dennoch zur Vermeidung von Reibungskonflikten mit dem JC empfehlenswert sein, die Anschaffung vorab dem Jobcenter anzuzeigen oder sich genehmigen zu lassen -es sei denn, es ist Eile geboten.

Beim Computer stellt sich das JC vielleicht die Frage, ob es auch ein günstiges Gebrauchtgerät gegeben hätte - dann könntest Du bspw. aus eBay ein paar Ausdrucke anfertigen, dass ein gebrauchter iMac fast genauso teuer gekommen wäre wie das Neugerät, allerdings bei gleichzeitigen Abstrichen an der Garantie. Käufe von privat seien für Dich nicht in Frage gekommen, da Du Dir einen Reinfall nicht leisten könntest (privat = keine Garantie, und privat auch = Risikokauf wegen Verlustrisiko/Versandrisiko/Falschlieferrisiko einer Computerattrappe, alles schon dagewesen).

Zur Dokumentation von Geschäftsvorfällen in der Buchhaltung immer auch genügend Aktennotizen anlegen, z.B. die von Kölsch angesprochene Kosten-Nutzen-Rechnung für den iMac gegenüber einem Windows-PC.

Frage: Hattest Du ein ganzes Jahr Bewilligungszeitraum (BWZ)? Finde ich gut. Bei den meisten sind es leider nur 6 Monate.
Mikal
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#7

Beitrag von Mikal »

marsupilami hat geschrieben:Strom/Vermieter: Versuch macht kluch.
Verfasse gerade ein Schreiben, was der Vermieter eigentlich nur zu unterschreiben braucht. Im Grunde eine "Bescheinigung", das ich die Summe aus. o.g. Gründen aufbringen musste und ich dies auch getan habe.
marsupilami hat geschrieben:Mach doch eine richtige Aufstellung, was der Kladderadatsch unter Win kosten würde.
Gegenüberstellung und Begründung werde ich machen. Beim Rechner habe ich auch nicht so den Bammel, da ich das einwandfrei begründen kann.
marsupilami hat geschrieben:Mach doch eine Liste mit ca. Volumen und Gewicht, was Du alles zum Kunden mitschleppen mußt.
Ist ja nicht immer das gleiche Volumen. Aber wenn ich fahre, nehme ich meist alles mit. Schon allein, weil ich es mir nicht erlauben kann, beim Kunden vor Ort etwas nicht dabeizuhaben.
helz hat geschrieben: habe im letzten juni einen mac mini intel core i7 gekauft. der g4 von 2001 wollte auch nicht mehr.
auch nur mac-only hardware und als mediengestalter und grafiker drauf angewiesen.
kosten inkl aufrüstung arbeitsspeicher und externes dvd-laufwerk 1200 €
wurde anstandslos durchgewunken.
Das klingt schonmal beruhigend.

helz hat geschrieben:du bist der unternehmer, du entscheidest was du brauchst für dein business!
Das sollte zumindest so sein. Bei dem, was ich alles zu lesen bekomme, wird mir stellenweise recht mulmig, was die Selbsbestimmtheit im Gewerbe angeht.
Olivia Cole hat geschrieben:Wichtig beim Auto: Fahrtenbuch führen, auch wenn 100% oder 90% betriebliche Fahrten.
Grande Problem: Ich habe kein Fahrtenbuch geführt. Selbst schuld, ich weiss. Allerdings rechne ich auch nicht jeden Kilometer als Kosten ab, sondern "nur" die Anschaffungskosten. Spritkosten sind extrem überschaubar. Ich hoffe, der Leistungsbearbeiter teilt mir mal endlich einen Termin zu. Habe bereits mehrfach um Rückruf/Termin gebeten. Erst kam nix, dann rief die Vertretung für einen anderen Sachbearbeiter an, mit dem ich nix zu tun habe. Was kann mir bei fehlendem Fahrtenbuch passieren?
Olivia Cole hat geschrieben: Die von Dir ansonsten geschilderten Kosten sind aus meiner Sicht alle plausibel und angemessen. So, wie Du es geschildert hast, allesamt betrieblich begründet und dem Leistungsbezug eines ALG-II-Empfängers auch angemessen/notwendig.
Im Grunde ja. Das Finanzamt hätte gegen keinen Posten etwas einzuwenden. Ausser ggf. die Stromrechnung, da das ja die Kosten für meine Wohnung sind, auch wenn ich mein Büro dort führe. Aber das FA würde auch nur die Einkommenssteuer auf die Einnahmen haben wollen. Das wären bei dem in Frage kommenden Betrag eben nur ein paar Euro. Kein Problem und auch kein Grund ein Fass aufzumachen. Erkennt das Jobcenter das nicht an, muss ich ggf. 1300 Euro zurückzahlen, die ich allerdings nicht mehr habe, da Rechnungen damit bezahlt. Das ist meine einzige Sorge bei diesem Posten.
Olivia Cole hat geschrieben:Im Rahmen einer selbständigen Tätigkeit hat man einen Ermessensspielraum, auch und gerade was Anschaffungen und Ausgaben angeht. Bei größeren Anschaffungen (z.B. nicht mehr geringwertige Wirtschaftsgüter) kann es dennoch zur Vermeidung von Reibungskonflikten mit dem JC empfehlenswert sein, die Anschaffung vorab dem Jobcenter anzuzeigen oder sich genehmigen zu lassen -es sei denn, es ist Eile geboten.
Ich habe in den vorläufigen EKS dieses Zeitraumes (bei Antragstellung) den Posten Rücklagen für neuen PC angeführt. Monatlich 150 Euro. Das für 2 Bewilligungszeiträume zu jeweils 6 Monaten. Meine Sachbearbeiterin habe ich darauf hingewiesen, es kam kein Widerspruch oder eine Weisung, das noch extra zu beantragen. Zusätzlich war im Dezember letzten Jahres Eile geboten, denn der alte Rechner lief noch max. 5 Minuten bis zum Absturz. Arbeiten war damit nicht möglich. Hardwareschaden.
Olivia Cole hat geschrieben:Beim Computer stellt sich das JC vielleicht die Frage, ob es auch ein günstiges Gebrauchtgerät gegeben hätte - dann könntest Du bspw. aus eBay ein paar Ausdrucke anfertigen, dass ein gebrauchter iMac fast genauso teuer gekommen wäre wie das Neugerät, allerdings bei gleichzeitigen Abstrichen an der Garantie. Käufe von privat seien für Dich nicht in Frage gekommen, da Du Dir einen Reinfall nicht leisten könntest (privat = keine Garantie, und privat auch = Risikokauf wegen Verlustrisiko/Versandrisiko/Falschlieferrisiko einer Computerattrappe, alles schon dagewesen).
Vor allem ist es immer ein Graus mit Privatrechnungen/-quittungen beim FA. Fehlende Garantie und mögliche Schäden am Gerät sind seit jeher die Gründe, im Falle einer Hardware-Anschaffung ausschl. Neuware zu kaufen. Das Risiko, Datenverluste oder schlimmeres zu erleiden ist es nicht Wert. Gewerblich erst recht nicht.
Olivia Cole hat geschrieben:Frage: Hattest Du ein ganzes Jahr Bewilligungszeitraum (BWZ)? Finde ich gut. Bei den meisten sind es leider nur 6 Monate.
Es sind eigentlich 2 Bewilligungszeiträume. 1.4. - 30.9. und 1.10. bis 31.3. Von daher sind es auch bei mir leider nur 6 Monate. Und alle halbe Jahre gibt's dann wieder den niederschmetternden Besuch beim Jobcenter zu nichtssagenden Gesprächen und noch weniger Hilfestellung. Ich falle jedesmal in einen depressiven Schockzustand, wenn mich ein Schreiben des Jobcenters erreicht. Und der blockiert mich für mehrere Wochen. So ein zwei Wochen nach dem Termin komme ich dann langsam wieder klar und kann mich vollständig meinem Geschäft widmen.

Ich danke Euch für die Antworten. Falls noch einer Infos oder Fakten hat, her damit. Ansonsten werde ich morgen Abend berichten, was mir beim Jobcenter widerfahren ist.

Gruß,
Mikal
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#8

Beitrag von Koelsch »

Noch mal zum Fahrtenbuch, zumindest ab "Anschaffung" des eigenen Fahrzeugs brauchst Du das, sonst schüttelt das JC höchstwahrscheinlich mittem Kopp - und das machen die gerne.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#9

Beitrag von Olivia Cole »

Mikal hat geschrieben:Ich habe in den vorläufigen EKS dieses Zeitraumes (bei Antragstellung) den Posten Rücklagen für neuen PC angeführt. Monatlich 150 Euro. Das für 2 Bewilligungszeiträume zu jeweils 6 Monaten. Meine Sachbearbeiterin habe ich darauf hingewiesen, es kam kein Widerspruch oder eine Weisung, das noch extra zu beantragen. Zusätzlich war im Dezember letzten Jahres Eile geboten, denn der alte Rechner lief noch max. 5 Minuten bis zum Absturz. Arbeiten war damit nicht möglich. Hardwareschaden.
Wenn Du Rückstellungen gebildet und angemeldet hast, herzlichen Glückwunsch! In welcher Zeile der EKS hast Du diese untergebracht? Normalerweise sind "Rückstellungen" im klassischen Sinn nach SGB II verboten, aber Du meinst sicher die privaten Rücklagen aus Deinem Selbstbehalt von 100 Euro des monatlichen Gewinns, oder?
Mikal hat geschrieben:Ich falle jedesmal in einen depressiven Schockzustand, wenn mich ein Schreiben des Jobcenters erreicht. Und der blockiert mich für mehrere Wochen. So ein zwei Wochen nach dem Termin komme ich dann langsam wieder klar und kann mich vollständig meinem Geschäft widmen.
Das geht mir genauso, und damit sind wir glaube ich auch nicht allein. An solchen Tagen sollte man abends mindestens ein, zwei große Gläser Wein trinken, damit sich die Negativerfahrung nicht im Gehirn festsetzt. :bier:
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Koelsch
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#10

Beitrag von Koelsch »

Wenn das in der vorläufigen EKS so "durchgewunken" wurde, dann heißt das, es wurde genehmigt. Da hat es JC dann sehr schwer, noch mittem Kopp zu schütteln.

Mit dem "JC-Brief-Schock" befindet Ihr Euch in sehr, sehr zahlreicher Gesellschaft - leider.
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#11

Beitrag von Mikal »

Olivia Cole hat geschrieben: Wenn Du Rückstellungen gebildet und angemeldet hast, herzlichen Glückwunsch! In welcher Zeile der EKS hast Du diese untergebracht? Normalerweise sind "Rückstellungen" im klassischen Sinn nach SGB II verboten, aber Du meinst sicher die privaten Rücklagen aus Deinem Selbstbehalt von 100 Euro des monatlichen Gewinns, oder?
Ich habe das in die Spalte "B8 Investitionen" eingetragen und in der Bemerkung dazu "Anschaffung PC".
Olivia Cole hat geschrieben:Das geht mir genauso, und damit sind wir glaube ich auch nicht allein. An solchen Tagen sollte man abends mindestens ein, zwei große Gläser Wein trinken, damit sich die Negativerfahrung nicht im Gehirn festsetzt. :bier:
Das Problem, ich kann mich nicht beruhigen. Ich bin innerlich so aufgewühlt, das ich nicht schlafen kann. Ganz besonders am Abend vor dem Termin. Da bin ich so lange aufgedreht, das es zum schlafen gehen zu spät ist. Wenn ich dann erschöpft bin, werde ich müde, aber für 2-3 Stunden kann ich mich dann auch nicht hinlegen, weil ich garantiert verschlafe. Der Zustand kotzt mich einfach nur an und ist bei meiner Arbeit im kreativen Bereich nicht gerade hilfreich. Das zieht auch die Projektbearbeitung in die Länge. Ich muss dringend vom Jobcenter weg. Ansonsten werde ich noch völlig irre. Die Auftragszahlen steigen. Ich kann nur hoffen.

Gruß,
Mikal
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#12

Beitrag von Olivia Cole »

Mikal hat geschrieben:ich bin seit 5 Jahren Selbstständig und habe im letzten Jahr erstmals nennenswerte Einkünfte erzielt.
Warst Du von Anfang an beim Jobcenter, oder hattest Du in der Anfangszeit andere Finanziers? Ich frage aus Eigeninteresse, weil mein eigenes Business auch langsamer anläuft als erwartet. Was hast Du dem JC erzählt, warum Du "erst" jetzt langsam in die Gewinnzone kommst?
Mikal hat geschrieben:Zusammenfassung:
Einnahmen: 7086 Euro
Ausgaben: 1890,- Rechner
1800,- Euro Fahrzeug (12*150 Euro)
1210,- Euro Stromnachzahlung
1000,- Euro laufende Kosten (Telefon/Internet/Server/Kundendomains/Werbung)
400,- Euro Büro-/Studioausstattung (Schreibtisch/Hintergrundsystem/Sprecherkabine (Vorhangschiene und Bühnenmolton)
= Netto: 786,- Euro
Herzlichen Glückwunsch zu diesen guten Zahlen. Abgesehen von den Sonderausgaben Computer, Fahrzeug und Stromnachzahlung wären nach dieser Rechnung 473,83 € monatlicher Gewinn erzielt worden. Damit würdest Du Dich schon in der "Elite" der Aufstocker befinden.
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#13

Beitrag von kleinchaos »

Organisiere dir einen Beistand zu den Terminen. Das kann prinzipiell jeder sein.
Ich denke jeder von uns kennt diese Angst vor den Terminen. Aber mit Beistand ist es deutlich leichter. Und du wirst sehen, die meisten SB sind deutlich freundlicher und zugänglicher wenn ein Beistand dabei ist.
Gut wäre, wenn der Beistand bissel mitschreibt. Er muss nix sagen, aber er darf was sagen. Was er sagt gilt als von dir gesagt wenn du nicht sofort widersprichst.
Der Beistand darf nicht abgewiesen werden. Außer er ist mit Hausverbot belegt ;) oder anderweitig nicht geeignet
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#14

Beitrag von Olivia Cole »

Kann der Beistand auch ein Sozialrechtsanwalt sein, und kriegt man die Kosten dafür erstattet? Wenn ja wie?
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kleinchaos
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#15

Beitrag von kleinchaos »

Der kann auch Anwalt sein, aber er bekommt dafür von niemandem als von dir das Honorar. Das deckt keine PKH ab.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#16

Beitrag von Koelsch »

Klar kann der auch Anwalt sein, aber auf den Kosten bleibst Du sitzen.

Wie kc schon sagte, es wirkt oft schon Wunder, wenn nur irgend jemand dabei ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#17

Beitrag von Olivia Cole »

Welche Größenordnung würde ein Sozialrechtsanwalt dafür wohl verlangen? 50 €, 100 €, 200 € oder 500 €? Kommt wohl drauf an, ob man dort ein Mandat laufen hat oder nicht, oder?
Mikal
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#18

Beitrag von Mikal »

Koelsch hat geschrieben:Wenn das in der vorläufigen EKS so "durchgewunken" wurde, dann heißt das, es wurde genehmigt. Da hat es JC dann sehr schwer, noch mittem Kopp zu schütteln.
Das will ich mal hoffen.
Koelsch hat geschrieben:Mit dem "JC-Brief-Schock" befindet Ihr Euch in sehr, sehr zahlreicher Gesellschaft - leider.
Und ich kann mir auch vorstellen, warum. Ein Jammer. Ich fürchte auch, das wird nicht besser. Deshalb hoffe ich auf ein baldiges Ende meiner Beziehung mit dem Jobcenter.

Gruß,
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#19

Beitrag von Olivia Cole »

Mikal hat geschrieben:Ich habe das in die Spalte "B8 Investitionen" eingetragen und in der Bemerkung dazu "Anschaffung PC".
Aha, danke für die Auskunft. Zusatzfrage, konntest Du eine Rückstellung über den 6-Monats-BWZ hinaus bilden, und wenn ja, wie? Mir sind solche Rücklagen leider nie gelungen.
Mikal hat geschrieben:Das Problem, ich kann mich nicht beruhigen. Ich bin innerlich so aufgewühlt, das ich nicht schlafen kann.
Oh nein... könntest Du evtl. etwas Sport vorher treiben, so dass Du so müde bist, dass Du einfach automatisch einschläfst?
Mikal hat geschrieben: Ganz besonders am Abend vor dem Termin. Da bin ich so lange aufgedreht, das es zum schlafen gehen zu spät ist. Wenn ich dann erschöpft bin, werde ich müde, aber für 2-3 Stunden kann ich mich dann auch nicht hinlegen, weil ich garantiert verschlafe.
Ich stelle mir immer zwei Wecker. Einmal den regulären, und zusätzlich den Wecker im Handy. Verschlafen wäre sehr teuer, wegen der angekündigten Bestrafung/Sanktionierung.
Mikal hat geschrieben:Der Zustand kotzt mich einfach nur an und ist bei meiner Arbeit im kreativen Bereich nicht gerade hilfreich. Das zieht auch die Projektbearbeitung in die Länge. Ich muss dringend vom Jobcenter weg. Ansonsten werde ich noch völlig irre. Die Auftragszahlen steigen. Ich kann nur hoffen.
Ich drücke Dir die Daumen! Ich muss auch dringend weg von dort, mir geht es genau so. Warst Du schon beim Zwangscoaching nach § 16c SGB II gewesen? Dort waren in meiner Gruppe auch einige Künstler gewesen, die haben mir wirklich am meisten Leid getan. Die hatten am wenigsten "Zugang" zur bürokratischen Denkweise des Jobcenters und waren am allerwenigsten geeignet für das System EKS. Aber eigentlich ist dafür ja niemand wirklich "geeignet"...
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#20

Beitrag von Koelsch »

Olivia Cole hat geschrieben:Welche Größenordnung würde ein Sozialrechtsanwalt dafür wohl verlangen? 50 €, 100 €, 200 € oder 500 €? Kommt wohl drauf an, ob man dort ein Mandat laufen hat oder nicht, oder?

:ka: Vielleicht antwortet tigerlaw ja darauf

Aber ich halte Anwalt beim Termin für nicht notwendig, "normaler" Beistand und "normales" Verhalten beim Termin - also Augen und Ohren auf, Mund zu und Hände in der Hosentasche.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#21

Beitrag von tigerlaw »

Sorry, kc hatte per PN eine Frage gehabt, sonst hätte ich schon vor 10 Minuten geantwortet.

Ganz kurzer Parforce-Ritt durch das Gebührenrecht: Es gibt verschiedene Vorgänge, die separat abzurechnen sind, und es gibt Vorgänge, die zusammen eine Einheit bilden. Sparate Einheiten bilden (hier im Sozialrecht) etwa:
- Antragsverfahren (bzw. Anhörung, bei "belastenden" [Rücknahme-] Bescheiden) bis zum Erlass des Bescheids;
- Widerspruchsverfahren bis zum Erlass des Widerspruchsbescheids;
- Klageverfahren bis zum Urteil;
- ...

Im Sozialrecht (wenn Leistungsempfänger klagen etc.) richten sich die Anwaltsgebühren nicht nach dem Streitwert, sondern es sind "Betragsrahmengebühren".
Wenn man in mehreren aufeinanderfolgenden Stufen beauftragt ist, hat der Anwalt sich einen gewissen "Synergieeffekt" anrechnen zu lassen, indem die jeweils erste Gebührenposition der vorausgegangenen Stufe zur Hälfte auf die erste Gebührenposition der nächsten Stufe angerechnet wird.

Im außergerichtlichen Verfahren heißt die erste Gebührenposition "Geschäftsgebühr" (wenn der Anwalt auch "nach außen" auftritt und nicht nur "berät"), und hat einen Rahmen von 50 € bis 640 €. Bei Sachen "mittlerer Art und Güte" ist die "Mittelgebühr angemessen, also 345 €. Es gibt dann verschiedene Parameter, die das Ermessen nach oben oder unten lenken, wie Bedeutung der Sache für den Mandanten, Einkommens- und Vermögensverhältnisse (in Hartz-Sachen hebt sich das meist auf), Umfang und Schwierigkeit der Sache, usw. Allerdings gibt es noch eine "Schwellengebühr", die liegt bei 300 € und darf nicht überschritten werden, wenn die Sache weder umfangreich noch schwierig war.

In Deiner Sache (Begleitung) würde ein Anwalt vielleicht folgende Rechnung aufstellen:

Geschäftsgebühr 200,00 €
Post- und Telekompauschale 20 €
19 % MwSt darauf 41,80 €
Gesamt 261,80 €

Wenn er eine "sehr soziale Ader" hat, wird er die Geschäftsgebühr vielleicht auch noch etwas niedriger ansetzen.

Diese Beträge mögen auf den ersten Blick sehr hoch erscheinen, aber an anderen Sachen arbeitet an Anwalt manchmal viele Stunden, das Honorar erhöht sich aber weiß Gott nicht proportional! Deshalb muss es auch immer eine Mischkalkulation sein.

Und bedenke: Der ganze Kanzleibetrieb (Miete, Strom, Personal, Bücher, EDV, Datenbanken usw.) muss zuerst einmal von den Honrareinnahmen getragen werden, dann muss der Anwalt für seine Absicherung gegen Krankheit und für das Alter sorgen, und erst danach kann er sich das erste Brötchen kaufen!

Wenn die Tätigkeit des Anwalts sich im Schwerpunkt auf "EKS" beschränken sollte, kannst Du dann noch versuchen, das Honorar unter "B.12 Beratungshonorar" zu verbuchen, dann beteiligt sich JC zu 80 % am Honorar.

Im Verwaltungsverfahren hat der Leistungsempfänger erst im erfolgreichen Widerspruchsverfahren (jedenfalls meistens) einen Anspruch auf Erstattung der Anwaltskosten, im Antragsverfahren selber sieht das Gesetz auf keinen Fall eine Gebührenerstattung vor (allenfalls mittelbar, indem die Ausgabe wirksam abgesetzt werden kann).

So, das war jetzt viel trockenes Brot, lass es erst mal absinken ...

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Mikal
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#22

Beitrag von Mikal »

Olivia Cole hat geschrieben: Warst Du von Anfang an beim Jobcenter, oder hattest Du in der Anfangszeit andere Finanziers? Ich frage aus Eigeninteresse, weil mein eigenes Business auch langsamer anläuft als erwartet. Was hast Du dem JC erzählt, warum Du "erst" jetzt langsam in die Gewinnzone kommst?
Die Selbstständigkeit habe ich nach 7 Jahren Arbeitslosigkeit ohne Aussicht auf Änderung angestrebt. Ich hätte ggf. schon eher in eine hochwertigere Gewinnzone kommen können, wenn das Jobcenter (damals noch Arge) mir das private Darlehn, welches ich in Aussicht hatte, nicht mit allen Mitteln auf mein Einkommen anrechnen wollte. Sprich, die damit geplanten Investitionen wollte das Amt nicht anerkennen. Also habe ich das Privatdarlehn nicht in Anspruch genommen und habe versucht, das selbst hinzubekommen. Nach Businessplan hätte ich während des ersten Jahres mit Webdesign und Grafikgestaltung mein Zubrot verdient, und währenddessen an dem eigentlichen Ziel, einen selbstentwickelten Kamerakran nebst Steuerung, entwickelt.

Nach 1.5 Jahren war die Entwicklung fertig, aber die Arge wollte den Kredi nicht durchwinken. Also war das nichts, mit Eigenentwicklung, da das Geld für die ersten Prototypen einfach nicht da war. Rückschritt, Besinnung, Weitermachen ... Allerdings ohne die Eigenentwicklung. Das heisst: Langsam mit nichts eine Firma aufbauen.

Eine Nachbarin, ebenfalls Selbstständig, sagte mir mal, das es mind. 4-5 Jahre dauert, bis das das Gewerbe sich trägt. Davon ausgehend, das ich mit dem, was ich heute tatsächlich mache, erst vor 3 Jahren begonnen habe, da ja das Amt Plan A zunichte gemacht hat, bin ich ganz zufrieden. Vor allem, weil ich mich in einem Markt behaupte, wo es durchaus Konkurrenz gibt. (Videoerstellung/Sprecher). Wichtig ist nur, das das Jobcenter mir nicht nochmal einen Strich durch die Rechnung macht. Wenn ich noch 1-1.5 Jahre "meine Ruhe" habe, kann ich mich aus eigener Kraft über Wasser halten.
Olivia Cole hat geschrieben: Herzlichen Glückwunsch zu diesen guten Zahlen. Abgesehen von den Sonderausgaben Computer, Fahrzeug und Stromnachzahlung wären nach dieser Rechnung 473,83 € monatlicher Gewinn erzielt worden. Damit würdest Du Dich schon in der "Elite" der Aufstocker befinden.
Ich weiss, das meine Fähigkeiten mich ernähren können. Ich muss nur noch den Umsatz weiter steigern. Das das funktioniert, sehe ich ja anhand der Zahlen der vergangenen Jahre. Leider kommen die "dicken" Aufträge nur sehr selten, aber es wird mehr. Das ich mit dem, was ich so einfahre, schon zur "Elite" der Aufstocker gehöre, klingt schonmal nicht schlecht. Jetzt nur noch das Aufstocken überwinden.

Gruß,
Mikal
Olivia Cole
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#23

Beitrag von Olivia Cole »

An tigerlaw: Herzlichen Dank für Deine ausführliche Erklärung! Die Beispielrechnung für eine mögliche Begleitung zum JC finde ich gar nicht mal so übertrieben, schließlich müsste der Anwalt ja auch dorthin zum Amt usw.

An Mikal: Zur "Elite" der Aufstocker gehört man dann, wenn man über 400 Euro im Monat selbst erwirtschaftet. Ich meine mich zu erinnern, dass der ganz überwiegende Teil der Aufstocker (ca. 80%) unter 400 Euro monatlich erwirtschaftet, etwa 15 % erwirtschaften zwischen 400 und 800 Euro monatlich und 5% über 800 Euro bis 1200 Euro monatlich. Dazu muss man bedenken, dass die Zahl der selbständigen Aufstocker - also der selbständig tätigen erwerbsfähigen Leistungsbezieher - gemessen an allen ALG-2-Empfängern auch schon nur etwa knappe 2% beträgt. Die selbständigen Aufstocker sind also schon eine sehr kleine ("elitäre") Gruppe innerhalb der Masse der über 7 Millionen Transferleistungs-Empfänger. Du würdest mit Deinem Einkommen also zur "Einkommenselite" innerhalb der "Elite" der Aufstocker gehören, wenn man das mal so salopp sagen darf. Denn die meisten ALG-2-Empfänger sind eben - leider - nicht arbeitend oder erwerbsfähig, eben weil der Markt so besch**** ist. Dies nur mal zur Info, dass Du Dir bereits jetzt etwas Großes aufgebaut hast!! Weiter so, und lass Dich nicht entmutigen!!

An Kölsch: das ist interessant, dass man Deiner Meinung nach beim Amtstermin möglichst den Mund halten sollte. Gibt es dazu praktische Erfahrungen, auf die diese Aussage aufbaut?

Zusatzfrage in die Runde: Muss sich ein Beistand dem Jobcenter gegenüber vorstellen, bzw. muss er durch den Leistungsempfänger vorgestellt werden? ("Dies ist Frau/Herr xyz, seine Funktion ist Anwalt für Sozialrecht/mein Schwager/ein Bekannter/mein Coach/mein Kreditgeber/mein Bank-Ansprechpartner/sonstiges... Er wurde geboren am xx.yy.zzzz und hier ist sein Ausweis zur Kontrolle.") Muss ein Beistand vor dem Termin vorangemeldet werden? Darf das Jobcenter den Beistand ablehnen? Wie kommt der Beistand durch die Einlasskontrolle beim Türsteher des Jobcenters? Muss er sich dort ausweisen? Muss er eine Ausweiskopie abliefern? Kommen seine Personalien in die elektronische Akte? Wird der Beistand durch die Behörde "erfasst"? Kann sowas auch irgendwie nach hinten losgehen, bspw. dass der Leistungsempfänger dann mit mehr Problemen rechnen müsste? Wie sind da die Erfahrungen?
Olivia Cole
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#24

Beitrag von Olivia Cole »

Mikal hat geschrieben:Ich hätte ggf. schon eher in eine hochwertigere Gewinnzone kommen können, wenn das Jobcenter (damals noch Arge) mir das private Darlehn, welches ich in Aussicht hatte, nicht mit allen Mitteln auf mein Einkommen anrechnen wollte.
Darlehen (und übrigens auch Zuwendungen) sollte man möglichst immer innerhalb des BWZ "plattmachen" bzw. ausgeben, da sonst die Gefahr einer Einkommensanrechnung besteht. Darlehen sollten darüber hinaus immer zweckgebunden sein, dies sollte man im Darlehensvertrag festschreiben und sicherheitshalber auch nochmal in den Verwendungszweck der Überweisung reinschreiben. Sollte ein größeres Darlehen/eine größere betriebliche Zuwendung über den BWZ hinaus nicht aufgebraucht werden können, sollte man sich sofort mit dem JC in Verbindung setzen. Bei meinem Gründerkapital war's so, dass es auf einem Sonderkonto auch über den BWZ hinaus geparkt werden durfte, damit ich Schritt für Schritt meine Firma aufbauen konnte.
Mikal hat geschrieben:Sprich, die damit geplanten Investitionen wollte das Amt nicht anerkennen.
Am besten ist es Fakten zu schaffen, d.h. die Geschäftsführung Deines Unternehmens geht das Jobcenter eigentlich nicht wirklich etwas an. Sollten die Investitionen aus Deiner Sicht notwendig sein, zur Not halt die abweichende Meinung kundtun und dennoch handeln.
Mikal hat geschrieben:Nach 1.5 Jahren war die Entwicklung fertig, aber die Arge wollte den Kredi nicht durchwinken.
Wenn ich Kredite aufgenommen habe, habe ich diese nicht vorab mit dem Jobcenter besprochen, da ich sowas schon ahnte. Ich habe einfach gehandelt und das Jobcenter vor Tatsachen gestellt. Als Begründung für die Kredite habe ich angegeben, dass ohne die Finanzspritzen die Tätigkeit gefährdet gewesen wäre.
Mikal hat geschrieben:Eine Nachbarin, ebenfalls Selbstständig, sagte mir mal, das es mind. 4-5 Jahre dauert, bis das das Gewerbe sich trägt.
Das ist realistisch. Selbst nach 10 Jahren kann man sich noch nicht entspannt zurücklehnen. Nach etwa einem Jahrzehnt haben meine selbständigen Bekannten das erste Mal zwei Wochen Sommerurlaub gemacht (Kosten laufen ja derweil weiter, und der Urlaub will auch finanziert sein).
Mikal hat geschrieben:Wichtig ist nur, das das Jobcenter mir nicht nochmal einen Strich durch die Rechnung macht.
Diese Gefahr besteht leider latent.
Mikal hat geschrieben:Wenn ich noch 1-1.5 Jahre "meine Ruhe" habe, kann ich mich aus eigener Kraft über Wasser halten.
So ähnlich sieht auch meine eigene Planung und Hoffnung aus.

Mikal hat geschrieben:Jetzt nur noch das Aufstocken überwinden.
:jojo:

Gruß

Olivia
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Re: Stromnachzahlung / Anschaffungen für den Betrieb

#25

Beitrag von kleinchaos »

Sehr interessante Fragen. Ich mach mal den Anfang.

1. Der Beistand heißt Herr/Frau Beistand. Man kann seinen Namen nennen, muss es aber nicht zwingend. Ein Beistand kann auch aus mehreren Personen bestehen. Beruf, Funktion usw alles uninteressant.

2. Personalausweis zeigen wozu? Kopie!!!! zu den Akten nehmen!!!!! geht überhaupt gar nicht. Niemals. Auch deine Kopie des PA, die ganz sicher im Antragsverfahren gefordert wurde, muss aus deiner Akte entfernt werden!!!!! Der PA ist nicht leistungsrelevant, er dient nur zur Identifikation bei der Erstantragstellung und der Einsicht der Meldeadresse auf der Rückseite. Peng, aus, Ende.

3. Beistand darf grundsätzlich nicht abgelehnt werden, es sei denn er ist wie vorhin schon beschrieben nicht geeignet. Also einer der immer Randale macht, Hausverbot hat etc.

4. Der Beistand muss nicht angemeldet werden.
Immer wieder shcön zu sehen, wie einige SB innerhalb von Sekunden von Angriff, Arroganz und Herrschsucht umschalten auf friedliche Kooperation :)

5. Der Beistand darf niemals Nachteile erfahren aus seiner Beistandsschaft. Wenn der Beistand selber Leistungsempfänger ist und der SB ihn womöglich kennt und dem SB des Leistungsempfängers vielleicht die Nummer mit der Beistandsschaft steckt, dann kann es schonmal passieren (natürlich immer nur rein zufällig ;)), dass die Termine ausgerechnet immer zur gleichen Zeit liegen in Zukunft. Das darf nicht sein, dagegen kann man sich erfolgreich wehren.
Und auch deshalb sagt man maximal seinen Namen und mehr nicht.

6. Reden ist Silber, Schweigen ist Gold. Jedes Wort wird der SB versuchen für sich bzw gegen dich zu verwenden. Bei sehr vielen ist es jedenfalls so. Deshalb immer Notizen machen, notfalls wortwörtlich mitschreiben. Es fallen immer wieder mal so tolle Sätze wie: wenn Sie die EGV heute nicht unterschreiben dann haben Sie ab morgen kein Geld mehr. Hab ich selbst erlebt, wurde von einer Teamleiterin im Beisein von 3 Beiständen gesagt. Und natürlich protokolliert ;)
Mitschreiben auch deshalb, damit zB eigene Vorschläge für eine EGV nachweisbar sind falls die eben nicht in der EGV auftauchen sollten.
Lass die/den SB reden, schreib mit, lass den Bescheid kommen. Den müssen die begründen und die §§ benennen. Und genau da machen sie sehr oft Fehler und werden schon deshalb angreifbar.
Im Idealfall lässt du dir das Gesprächsprotokoll des SB ausdrucken. Der macht sich ja auch Notizen. Und du hast ein Recht auf das Protokoll. Sollte es mit dem von dir/deinem Beistand angefertigten Protokoll erheblich abweichen, dann sofort beim SB monieren, notfalls schriftlich.

Alles was ich hier geschrieben hab sind meine eigenen Erfahrungen, die von vielen Beiständen bestätigt werden können.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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