Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Turtle39
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Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo zusammen,

ich erhielt heute den Weiterbewilligungsantrag und ein Anforderungsschreiben für die Anlage VM.

Die möchten gerne bis 2.6.2014 folgende Unterlagen (§ 60 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 SGB I)
- ausgefüllte Anlage VM inkl. aktuellen Nachweisen

Muss die jeder aus der Bedarfsgemeinschaft ausfüllen oder nur ich ?
Woher bekomme ich die Daten (IBAN/BIC) meiner Paypal-Konten ?

Unter Punkt 8 steht Kraftfahrzeuge ... unser PKW ist zwar auf mich angemeldet, gehört jedoch SchwiePa.
Die haben bereits eine Bescheinigung von SchwiePa (geschwärzter Name), muss ich da dann trotzdem noch mal alles eintragen ?
quinky
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#2

Beitrag von quinky »

Ein PKW, der einem nicht gehört, kann nicht in das Formular VM eingetragen werden!

Die begründung ist ganz einfach:

Vermögen ist das was man besitzt. Was ein Nachbar, Vater, Mutter,Onkel oder Bundeskanzlerin besitzt, ist nicht eigenes Vermögen.
Eine PKW-Anmeldung ist noch KEIN Vermögensnachweis.

Die Anlage VM muß für JEDE Person in der BG ausgefüllt werden, weil z.B. Kinder EIGENE Vermögensfreibeträge haben, die NICHT auf die Eltern übertragen werden können.
Das ist wichtig, weil durchaus dadurch über die Zugehörigkeit zur BG nach § 7 SGBII entscheiden werden muß. Sogar kann darüber entscheiden, ob Kindergeld angerechnet werden darf oder nicht (Ausnahmeregelung bei Herausfall Minderjähriger aus der BG durch Überschreiten des Kinder-Vermögensfreibetrages)
Beispiel:
Ein Baby hat ein Vermögen von 5.000€. Somit gehört das Baby NICHT zur BG der Eltern!

Gruß
Ernie
Otilia
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#3

Beitrag von Otilia »

Turtle39 hat geschrieben:Hallo zusammen,
Woher bekomme ich die Daten (IBAN/BIC) meiner Paypal-Konten ?
Bei Paypal gibt es keine IBAN/BIC - Du wirst durch Deine Email identifiziert. Du kannst ja einen aktuellen Kontoauszug ausdrucken, damit haben sie dann alle Daten. Zumindest habe ich es so gemacht.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#4

Beitrag von Turtle39 »

quinky hat geschrieben:Ein PKW, der einem nicht gehört, kann nicht in das Formular VM eingetragen werden!

Die begründung ist ganz einfach:

Vermögen ist das was man besitzt. Was ein Nachbar, Vater, Mutter,Onkel oder Bundeskanzlerin besitzt, ist nicht eigenes Vermögen.
Eine PKW-Anmeldung ist noch KEIN Vermögensnachweis.

Die Anlage VM muß für JEDE Person in der BG ausgefüllt werden, weil z.B. Kinder EIGENE Vermögensfreibeträge haben, die NICHT auf die Eltern übertragen werden können.
Das ist wichtig, weil durchaus dadurch über die Zugehörigkeit zur BG nach § 7 SGBII entscheiden werden muß. Sogar kann darüber entscheiden, ob Kindergeld angerechnet werden darf oder nicht (Ausnahmeregelung bei Herausfall Minderjähriger aus der BG durch Überschreiten des Kinder-Vermögensfreibetrages)
Beispiel:
Ein Baby hat ein Vermögen von 5.000€. Somit gehört das Baby NICHT zur BG der Eltern!

Gruß
Ernie
Danke Ernie, frage mich warum die dann nicht 2 Formulare gesendet haben (2 Personen in der BG, wovon 1 Person GruSi bezieht, weil nicht mehr erwerbsfähig).
Wird sowieso lustig, ist nämlich eine neue SB
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kleinchaos
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#5

Beitrag von kleinchaos »

Wobei das Auto ja in Besitz genommen wurde durch die alleinige Nutzung und die Anmeldung. Das bedeutet aber keineswegs, dass das Auto euer Eigentum ist.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#6

Beitrag von Koelsch »

GruSi ist doch ein anderes Amt zuständig, denen will man doch nicht die Arbeit wegnehmen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#7

Beitrag von quinky »

Achtung:
Bei einer gemischten BG aus Grusi und ALGII sind die Vermögensfreibeträge nach § 12 SGBII gültig, AUCH für den Grusi-Empfänger, der normalerweise nach SGB XII berücksichtigt wird, d.h.
WENN die Grusi-Empfangende Person ein Vermögen OBERHALB SGB XII, aber unterhalb des GEMEINSAMEN Vermögens der BG nach § 12 SGBII hat, steht dieser Person die VOLLE Differenz als Grusi zwischen EIGENEM Einkommen und Bedarf zu.
WENN beide Personen Einkommen haben, wird beim ALGII-Empfänger nach der Bedarfsanteilsmethode, beim Grusi-Empfänger nach der Bedarfsdeckungsmethode das Einkommen verteilt/verrechnet.

Gruß
Ernie
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#8

Beitrag von Koelsch »

Korrekt, so weit ich den Fall kenne, ist das hier nicht kritisch.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#9

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Korrekt, so weit ich den Fall kenne, ist das hier nicht kritisch.
Vermögen was ist denn das ? :socken:
Schade das ich in das Formular nicht die Höhe der Schulden eintragen kann :lachen1:

Spass beiseite, dennoch für beide die Anlage VM hinschicken ?

@ kleinchaos
Das hab ich der alten SB ja schon im Oktober letzten Jahres schriftlich erklärt, wir dürfen es nutzen, sind jedoch für sämtliche Reparaturen, TÜV, Steuer, Versicherung ect. verantwortlich
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#10

Beitrag von Koelsch »

Schicks ruhig für beide
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#11

Beitrag von Turtle39 »

Otilia hat geschrieben:Bei Paypal gibt es keine IBAN/BIC - Du wirst durch Deine Email identifiziert. Du kannst ja einen aktuellen Kontoauszug ausdrucken, damit haben sie dann alle Daten. Zumindest habe ich es so gemacht.
Für welchen Zeitraum hast Du den Paypal-Kontoauszug eingereicht ?


Und generell noch an alle die Frage, die wollen ja quasie für jeden Eintrag einen Nachweis.
- Geschäftskonto ... bekommen die ja doe Kontoauszüge "lückenlos" mit der abschließenden EKS
- Privatkonto Ehemann (ich habe keins) ... kann ich nur den letzten Monat abgeben, weil der kommt monatlich als PDF
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#12

Beitrag von Koelsch »

Die PDF's wirst Du aber doch irgendwo abgespeichert haben. Im Zweifel dürfen die bei Selbstständigen tatsächlich alle Auszüge für 6 Monate gucken.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#13

Beitrag von Olivia Cole »

Übrigens, in die Anlage VM sollte unbedingt auch das mit rein, falls man sich vom Regelsatz etwas als Notgroschen/Vermögen angepart hat. Bei mir sind das zwischen 50 und 100 Euro mtl, damit ich Durststrecken in der Firma überbrücken könnte. (Natürlich würde das Vermögen dann nicht einfach verbraucht, sondern als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegt).
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#14

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Die PDF's wirst Du aber doch irgendwo abgespeichert haben. Im Zweifel dürfen die bei Selbstständigen tatsächlich alle Auszüge für 6 Monate gucken.
klar habe ich die abgespeichert, ABER für welchen Zeitraum wollen die die Belege haben ? (das steht nirgends geschrieben)
Olivia Cole hat geschrieben:Übrigens, in die Anlage VM sollte unbedingt auch das mit rein, falls man sich vom Regelsatz etwas als Notgroschen/Vermögen angepart hat. Bei mir sind das zwischen 50 und 100 Euro mtl, damit ich Durststrecken in der Firma überbrücken könnte. (Natürlich würde das Vermögen dann nicht einfach verbraucht, sondern als Sicherheit für ein Darlehen hinterlegt).
sorry, aber bei uns bleibt nix übrig was ich als Notgroschen verwenden könnte
Olivia Cole
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#15

Beitrag von Olivia Cole »

sorry, aber bei uns bleibt nix übrig was ich als Notgroschen verwenden könnte
Bei mir eigentlich auch nicht, es geht aber sporadisch mal in dem einen oder anderen Monat. Ist dadurch motiviert, dass in der Firma auch mal ein Loch kommen könnte, wo das Geld dringend für betriebliche Miete o.ä. gebraucht werden würde. Unternehmen ist neu gegründet und bringt jede Menge Aufregung mit sich.
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#16

Beitrag von Koelsch »

Schick doch mal für Deinen Mann die letzten 3 Monate, wenn die mehr wollen, dann melden die sich.
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Turtle39
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#17

Beitrag von Turtle39 »

Ich hab gerade ein Déjàvu :kristall_defekt: genau 1 Jahr und 7 Tage später hab ich wieder eine Aufforderung zur Mitwirkung im Briefkasten.

Die möchten das ich bis 02.06.2015
- die Anlage VM
- Kontoauszüge der letzten 3 Monate
bei der im Briefkopf genannten Stelle einreiche

Ein Anruf bei der Hotline (ob für GöGa auch eine Anlage VM eingereicht werden müsste) ergab NEIN, ihn soll ich bei mir mit eintragen, wenn für beide gewünscht wäre, hätte man 2 Formulare geschickt.

Dann war noch ein Merkblatt zur Anforderung von Kontoauszügen dabei, welches ich hier mal hochlade.

Die Dame (von der Hotline) besteht übrigens darauf das ich mit den Original-Kontoauszügen zur Abgabe erscheine ... wer zahlt mir die km bis zum JC und zurück ?
Und ich solle vorsichtshalber mal lieber nichts schwärzen ... ja ne ist klar :aufgemerkt:

Was darf ich nun schwärzen und was nicht ?
Und wie sieht es mit privaten Geldein- und Ausgängen aus, die Zweckgebunden waren ? können die mir daraus einen Strick drehen ?
Und wenn die nur die Kontoauszüge wollen, heißt das ja nicht, das die auch die Belege dazu wollen, oder ?
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#18

Beitrag von Koelsch »

Es ist da eigentlich sehr ordentlich beschrieben, wobei es für die "Größenordnungen" bis € xx über € xx keinen Rechtsgrund gibt.

Halte es so - alle Beträge bleiben sichtbar, alle Verwendungszwecke bleiben sichtbar.

Wenn Du für Deinen Betrieb 250g Butter für € 0,30 einkaufst, dann hat es SB nun mal nicht zu interessieren, ob Di diesen Superpreis bei der "Supergünstig GmbH" oder bei der "Billigergehtsnicht KG" erhältst, denn das ist Dein Betriebs Know-How
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#19

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Wenn Du für Deinen Betrieb 250g Butter für € 0,30 einkaufst, dann hat es SB nun mal nicht zu interessieren, ob Di diesen Superpreis bei der "Supergünstig GmbH" oder bei der "Billigergehtsnicht KG" erhältst, denn das ist Dein Betriebs Know-How
Wenn ich Dich richtig verstehe soll/kann ich "Supergünstig GmbH" oder "Billigergehtsnicht KG" auf den Kopien schwärzen auch wenn die UNBEDINGT die Originale sehen wollen ?
Zumal die bekommen ja eh jetzt bald die Auszüge nochmals komplett für 6 Monate mit Belegen (mit der abschließenden EKS)
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#20

Beitrag von Koelsch »

Aber doch wohl Kopien, Originale nie und nimmer nicht beim JC abgeben. Haben die von mir nie bekommen und werden die auch nicht bekommen. Das höchste der Gefühle, Termin bei dem SB kurz gucken kann, dass Original und Kopie bis auf die Schwärzungen übereinstimmen. Hat aber mein JC nie verlangt.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#21

Beitrag von Turtle39 »

Naja die Frau am Telefon meinte das Bürgerbüro sei ja schließlich zum Datenschutz verpflichtet. Ich bräuchte da keine Angst haben denen das zu geben ... ja ne ist klar

Und wie sieht es mit privaten Geldein- und Ausgängen aus, die Zweckgebunden waren ? können die mir daraus einen Strick drehen ?
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#22

Beitrag von Koelsch »

Wenn klar zweckgebunden heißt das ja - entweder Du gibst das Geld für den Zweck aus, oder Du musst es zurück geben. Damit ist das dann also, wenn nicht ausgegeben, ein Darlehen und da sehe ich nur geringe Gefahr, dass JC rumzickt.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#23

Beitrag von Turtle39 »

Ich war letzte Woche Freitag noch schnell beim JC.
Ein Drama sag ich nur ... ungeschwärzte Kopien muss ich mitbringen und dann darf ich vor Ort das schwärzen, was die erlauben.
letzter Kontoauszug darf max. 3 Tage alt sein, gibt es den blos monatlich muss man entweder eine Umsatzübersicht von der Bank (meine druckt sowas nicht mehr) oder eine Umsatzübersicht aus dem Online-Banking abgeben.

Und obwohl es mir zugesichert wurde, habe ich heute kein Geld bekommen und weis auch nicht wann und wieviel überhaupt kommt :Fränkin:
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Koelsch
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#24

Beitrag von Koelsch »

Ich gehe mal davon aus, dass man Dir keine Rechtsgrundlage für diese merkwürdigen Schwärzungsregeln genannt hat.

Kein Geld - d.h. für mich, sofortiger Eilantrag beim Sozialgericht. Anwalt wird sich freuen.
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Re: Nach Weiterbewilligungsantrag Anlage VM gefordert

#25

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Ich gehe mal davon aus, dass man Dir keine Rechtsgrundlage für diese merkwürdigen Schwärzungsregeln genannt hat.
Natürlich nicht. Sie meinte nur sie hätte keine Zeit um Kopien herzustellen und dürfe den Antrag erst annehmen, wenn alles komplett ist.
Ich durfte ja zwischenzeitlich noch eben zur Hauptfiliale der Bank (fast alle Nebenstellen wurden wegrationalisiert) um die Umsatzübersicht zu holen.
Und da ich nicht gewillt war, Dienstag noch mal hinzufahren und oder die Originale da zu lassen, hat sie es dann "ausnahmsweise" mal kopiert.
Kein Geld - d.h. für mich, sofortiger Eilantrag beim Sozialgericht. Anwalt wird sich freuen.
Ich hab ja nicht mal einen Bescheid bekommen. Meinem Selbständigen-SB habe ich eine Mail geschickt, aber bis auf die Lesebestätigung kam nichts :(
Und meine Anwältin hat 2 Klagen beim SG Chemnitz eingereicht und es tut sich nichts.
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