Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Leopold Bloom
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Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#1

Beitrag von Leopold Bloom »

Die Kaution habe ich nun - als Privatdarlehen.
Ich werde vom Vermieter wohl einen Beleg erhalten, dass ich die Kaution bezahlt habe.
- bevor ich überhaupt einen Antrag stelle auf Übernahme der Kaution.

Ist das irgendwie schädlich fürs JC?
Noch sind die Belege nicht datiert.

Ich habe eine kurze Liste zusammengestellt.
1. Personalausweis
2. Krankenversicherung
3. Mietvertrag
4. Gewerbeanmeldung (alter Ort?)
5. Ummeldebescheinigung?
6. Kontoauszüge
7. Ärztliches Gutachten
8. vEKS
9. Postnachsendeantrag
hab ich was vergessen, oder ist das alles?

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#2

Beitrag von Koelsch »

Mehr fällt mir nicht ein. Gewerbeanmeldung - ich denke das kann bleiben, da musst Du nur bei Gelegenheit eine Adressummeldung machen. Denke ich, weiß ich aber nicht.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Pegasus
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#3

Beitrag von Pegasus »

eine Adressummeldung machen
:jojo:
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Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
Olivia Cole
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Leopold Bloom hat geschrieben:Die Kaution habe ich nun - als Privatdarlehen.
Du nimmst die Wohnung also? Na dann herzlichen Glückwunsch!
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desmona
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#5

Beitrag von desmona »

Leopold Bloom hat geschrieben:
Ich habe eine kurze Liste zusammengestellt.
1. Personalausweis -> vorlegen - nicht kopieren
2. Krankenversicherung
3. Mietvertrag -> vorlegen - ggf. Vermieterdaten schwärzen
4. Gewerbeanmeldung (alter Ort?)
5. Ummeldebescheinigung? -> gibt es nicht mehr, sondern "nur" Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
6. Kontoauszüge
7. Ärztliches Gutachten
8. vEKS
9. Postnachsendeantrag -> interessiert das JC nicht
hab ich was vergessen, oder ist das alles?

Gruß Leopold Bloom
"Das Meiste wird deshalb nicht getan, weil es nicht unternommen wird."

Baltasar Gracián y Morales (1601-58), spanischer Philosoph und Schriftsteller
Leopold Bloom
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#6

Beitrag von Leopold Bloom »

desmona hat geschrieben:
Leopold Bloom hat geschrieben:
Ich habe eine kurze Liste zusammengestellt.
1. Personalausweis -> vorlegen - nicht kopieren
2. Krankenversicherung
3. Mietvertrag -> vorlegen - ggf. Vermieterdaten schwärzen
4. Gewerbeanmeldung (alter Ort?)
5. Ummeldebescheinigung? -> gibt es nicht mehr, sondern "nur" Anmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
6. Kontoauszüge
7. Ärztliches Gutachten
8. vEKS
9. Postnachsendeantrag -> interessiert das JC nicht
hab ich was vergessen, oder ist das alles?

Gruß Leopold Bloom
Danke, das war echt hilfreich.
Insbesondere das mit den Vermieterdaten schwärzen hätte ich fast vergessen.
Man kann sich übrigens online anmelden, auch Gewerbe, wie ich gesehen habe, ich weiß nur noch nicht, ob vor dem Umzug oder erst nach dem Umzug. Eine Kopie des Anmeldeformulars mit Datum und Unterschrift wird dem JC doch ausreichen? :beten:

Dann stelle ich eben keinen Nachsendeantrag, dann wird sich gleich herausstellen, wie gut die JC`s zusammenarbeiten, wenn das alte JC die Nachforderung zustellen möchte. :zwinker:
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desmona
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#7

Beitrag von desmona »

Leopold Bloom hat geschrieben: Danke, das war echt hilfreich.
Insbesondere das mit den Vermieterdaten schwärzen hätte ich fast vergessen.
Man kann sich übrigens online anmelden, auch Gewerbe, wie ich gesehen habe, ich weiß nur noch nicht, ob vor dem Umzug oder erst nach dem Umzug. Eine Kopie des Anmeldeformulars mit Datum und Unterschrift wird dem JC doch ausreichen? :beten:

Dann stelle ich eben keinen Nachsendeantrag, dann wird sich gleich herausstellen, wie gut die JC`s zusammenarbeiten, wenn das alte JC die Nachforderung zustellen möchte. :zwinker:
...also nen Nachsendeauftrag würde ich schon machen...nur dass es eben das JC nüscht angeht...sprich: deine Sache
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marsupilami
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#8

Beitrag von marsupilami »

Du solltest den Nachsendeantrag bei der Post schon stellen.

Nur das alte bzw. das neue JC interessiert nicht, ob Du diesen Antrag bei der Post gestellt hast.
Das war gemeint.

Ob überhaupt und wie gut die Kommunikation zwischen altem und neuem JC klappt :ka:
:kristall_defekt:
Signatur?
Muss das sein?
Leopold Bloom
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#9

Beitrag von Leopold Bloom »

Ist es irgendwie schädlich, wenn die Kaution - anonymisierter Darlehensvertrag! - bezahlt ist, bevor(!) ich den Antrag auf Übernahme der Kaution beim JC stelle?

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#10

Beitrag von Koelsch »

Wenn die Kaution bezahlt ist, lohnt sich der Antrag auf Übernahme der Kaution nicht, der wird abgelehnt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#11

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben:Wenn die Kaution bezahlt ist, lohnt sich der Antrag auf Übernahme der Kaution nicht, der wird abgelehnt.
hm, ich hab die Kohle wirklich nicht, ich ab sie mir nur geliehen.
Das hat aber mit dem JC nichts zu tun und braucht das JC auch nicht zu wissen.
Andererseits steht im Mietvertrag, dass ich die Schlüssel erst ausgehändigt erhalte, wenn die Kaution bezahlt ist.
Der Mietvertrag läuft ab 01.08.2014.
Nach meinem Zeitplan stelle ich den Neuantrag am 31.07.2014, am 01.08.2014 melde ich mich beim alten JC ab.

Dann sieht es also so aus, ich bezahle Miete (von dem Geld vom alten JC), kann aber nicht in die Wohnung rein, weil keine Schlüssel.
Und aus der alten Wohnung muss ich auch raus und mache die Übergabe.

Irgendwie vertrackt.

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#12

Beitrag von Koelsch »

Dann stell den Antrag auf Umzugskosten und auch Genehmigung der neuen Wohnung jetzt schon beim alten JC und da auch den Antrag auf Mietkaution gleich mit bei.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#13

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben:Dann stell den Antrag auf Umzugskosten und auch Genehmigung der neuen Wohnung jetzt schon beim alten JC und da auch den Antrag auf Mietkaution gleich mit bei.
Das war ja meine Sorge, dass die dann gleich sämtliche Zahlungen sperren, und ich dann nächsten Monat gar nichts erhalte.
Außerdem hab ich dann die leidige Diskussion, warum jetzt gleich.
Ich muss zwar raus bei Eigenbedarfskündigung, aber nicht sofort.

Ich habe da eine bessere Idee, zu was bin ich Geschäftsmann. :schwein:

Ich wollte nur wissen, ob außer mir noch jemand auf so eine Idee kommt. :aufgemerkt:
Leopold Bloom
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#14

Beitrag von Leopold Bloom »

Also meine Idee war:
Ich bezahle die Kaution nicht!
Aber ich biete dem Vermieter eine Sicherheitsleistung an in bar, dass die Kaution bezahlt wird, und zwar zufällig genau in der Höhe, welche die Kaution beträgt.
Was haltet ihr davon?
Es läuft nichts über Konto.

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Koelsch
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#15

Beitrag von Koelsch »

Dann sieh in der Vereinbarung zu, dass die Sicherheitsleitung jederzeit durch Cash abgelöst werden kann. Denn JC will im Zweifel sehn, dass das Geld an den Vermieter gegangen ist.
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#17

Beitrag von Leopold Bloom »

Das Hauptproblem dürfte allerdings der DSL-Anschluss sein.
Die Schufa ist nicht ganz sauber. :mrgreen2:
Der bisherige Provider ging über Sicherheitsleistung.
Ich könnte natürlich meinen bisherigen anbieter mitnehmen.
Allerdings haben die keinen SQL-Server, so dass ich eine eigene Homepage mit Wordpress erstellen könnte.
Das heißt, sie haben einen SQL-Server, verlangen aber irrsinnige Preise dafür, jenseits von Hartz&Co.

Habe ich da bei 1&1 überhaupt eine Chance?
DSL-Verfügbarkeitstest positiv.
Deren Websites laufen von vorneherein mit einem SQL-Server und sind recht günstig.

Weiß vielleicht einer von euch, an welche Dsl-Anbieter man sich wenden kann mit Schufa-Einträgen?
Hat jemand Erfahrungen? Mein Sandort Südbayern.

Gruß Leopold Bloom
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#18

Beitrag von kleinchaos »

Vodafon hatte vor etlichen Jahren mal ne Aktion ohne Schufa-Prüfung, so bin ich zu meinem Anschluss gekommen. Als ich vor 2 Jahren in die jetzige Wohnung gezogen bin bin ich zu KabelDeutschland gewechselt, war ohne Probleme.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#19

Beitrag von Olivia Cole »

Leopold Bloom hat geschrieben:Mein Sandort Südbayern
Und Günters Sandort: die märkische Streusandbüchse. Tschuldigung. :pssst:
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#20

Beitrag von Günter »

Dabei wäre mir der Sand viel lieber. :heul: :heul: :heul:



[BBvideo 425,350][/BBvideo]

Genug geschreddert. :gunni: :lachen1: :lachen1:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#21

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben:Dann sieh in der Vereinbarung zu, dass die Sicherheitsleitung jederzeit durch Cash abgelöst werden kann. Denn JC will im Zweifel sehn, dass das Geld an den Vermieter gegangen ist.
Dann sollen sie die Kaution direkt an ihn überweisen.

Es ist vollbracht.
Der Mietvertrag ist unterschrieben, ich hab die Schlüssel, und außerdem hab ich heute Geburtstag.

Ich habe eine Quittung, dass ich dem Vermieter eine Summe Geldes übergeben habe, die zufällig in ihrer Höhe der Kaution entspricht. Wofür, weiß ich ncht mehr, von Kaution steht da aber kein Wort.

Eigentlich könnte ich jetzt einen Neuantrag einreichen, aber ich traue dem JC nicht.
Kennt einer einen Fall, bei dem das gut gegangen ist?
Die Kaltmiete incl. NK in der neuen Wohnung entspricht genau der Warmmiete in der alten Wohnung, aber
- in der alten Wohnung hatte ich kein Arbeitszimmer, in der neuen Wohnung habe ich eines, welches über EKS abgerechnet wird. Das JC spart also ca. nen Fuffi/Mt.
- in der alten Wohnung war es Warmmiete, in der neuen Wohnung fallen Heizkosten an von ca. nen Fuffi/Mt.
Insgesamt bleiben die Kosten fürs JC etwa gleich.

Gruß Leopold Bloom
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marsupilami
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#22

Beitrag von marsupilami »

Glückwunsch zum Geburtstag und zur neuen Wohnung.

Vom Rest :ka:
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Koelsch
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#23

Beitrag von Koelsch »

Auch von mir Glückwunsch sowohl zum Geburtstag als auch zur Wohnung.

Ich kann Dir leider nicht sagen, wie Dein JC auf einen Neuantrag jetzt reagieren wird. Nach meinem Gefühl ist es sicherer wenn Du Antrag etc. am 26. nach der Leerung der Briefkästen in den gelben Behälter wirfst. Dann erfährt das JC frühestens am Dienstag was von seinem Glück und kann den Zahlungslauf für August nicht mehr stoppen.
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#24

Beitrag von Leopold Bloom »

Leopold Bloom hat geschrieben:Das Hauptproblem dürfte allerdings der DSL-Anschluss sein.
Das ist tatsächlich ein Problem, und zwar ein Problem, mit dem ich nicht gerechnet habe
Und zwar der alte Anbieter, der kann zwar den neuen Wohnort nicht versorgen, besteht aber auf einer 3-monatigen Kündigungsfrist.
Das wusste ich nicht, ich habe immer gedacht, bei Umzug automatisch Sonderkündigungsrecht.
Bzw. dass der neue Provider sich um die Kündigung kümmert.

Außerdem ist das eine Frechheit! Was kann ich dafür, wenn der alte Provider an diesem Ort nicht vertreten ist?

Btw, wie ist das denn mit dem JC? Die werden sich auch freuen, wenn nun 2 Verträge in der EKS stehen.

Gruß Leopold Bloom
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Re: Neuantrag Hilfe zum Lebensunterhalt - Was für Unterlagen mus

#25

Beitrag von Olivia Cole »

Herzlichen Glückwunsch zum 7er BMW. Bild Und zum Geburtstag. :Geburtstag:
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