Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Antworten
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#1

Beitrag von der ratlose »

Hallo,
ich müste hier mal nerven.
Ich bin Teilhaber in einer schwedischen Handelsbolag. Eine Handelsbolag ist vergleichbar mit einer OHG , nur das sie eine die Besonderheit hat das sie nach schwedischem Recht eine eigenständige juristische Person ist.
Die Leute die das Gewerbe dazu angemeldet haben sind Selbständige.

Seit Jahren gibt es immer wieder mal Probleme mit dem JC (Anlage EKS). Aber spätestens wenn wir vor Gericht stehen knicken die ein.

Nun eine neue Sachbearbeiterin. Die möchte das ich eine abschließende Anlage EKS vorlege. (Natürlich 5 Tage vor neuem Bewilligungszeitraum)
Sonst keine Leistungen mehr.
Nur ich kann da nichts eintragen. Nach schwedischem Recht habe ich selbst keine Einnahmen und keine Ausgaben.
Eigentum gehört der Firma selbst.
Ich kann nicht irgendwo angeben das ich Umsatzsteuer eingenommen oder irgendwohin abgeführt habe.

Wie trage ich zum Beispiel in die Anlage EKS ein wenn ein anderer Teilhaber mit einem Firmenfahrzeug unterwegs war? Das JC kann so etwas seit Jahren nicht beantworten.

Ich persönlich bin in einer glücklichen Position. ich lasse mir jeden Monat 1100 € auszahlen und gebe das auch dem JC so gegenüber an.
Durch meine Freibeträge (fast 2000€) ist da aber nichts von anrechenbar.
Die Firma selbst hatte letztes jahr nur einen Umsatz von 20.000 € und es ist mir persönlich also egal ob das JC da überhaupt Ausgaben anerkennt.
Selbstverständlich wird es auch in Zukunft so bleiben.
Die können mir ruhig 49 % des Umsatzes als Einkommen anrechnen.
Wir benutzen das Jobcenter sogar dazu um Aufträge an andere Firmen (Verwandschaft) weiterzuleiten um den Umsatz niedrig zu halten.
Man muß eigentlich nur machen was die wollen, das ist ein Garant dafür das der Umsatz niedrig bleibt.

Ich möchte das nun aber mal komplett vor Gericht mit Beschlüssen und Urteilen durchfechten.
Wie soll also ein Hilfebedürftiger der Teilhaber einer Firma ist, die eine eigenständige juristische Person hier OHG ist die Anlage EKS nun ausfüllen.
Heute Nacht habe ich den ersten Antrag auf Erteilung einer einstweiligen Anordnung beim SG gestellt , in dem das Jobcenter verpflichtet wird mir aufzuzeigen wie die Angaben wo in die Anlage EKS eingetragen werden müssen.
Die eilbedürftigkeit erklärt sich auf den Umstand das meine leistung sonst nicht weiterbewilligt wird.

Beispiel:
Ein Teilhaber der Firma , der aber auch noch ein eigenes Gewerbe betreibt nimmt einen Firmenwagen und fährt ins Nachbarland.
Dort führt er einen Auftrag auf eigene Rechnung aus, besucht eine Bekannte und holt für unsere firma etwas von einem Lieferanten ab.

Wie und wo wird das in der Anlage EKS eingetragen, sind das meine Ausgaben , sind das Ausgaben unserer Firma , oder Ausgaben des anderen Teilhabers.

Deswegen, sollte hier jemand über geeignete Rechtsprechung verfügen , so bitte offenbare er sich.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#2

Beitrag von Koelsch »

Stell doch mal Deinen eA Antrag anonymisiert hier ein.

Die Frage "Beteiligung" an einer Firma ist meines Wissens rechtlich bisher nicht geklärt. Da wirst Du leider in gewissem Maße Pionierarbeit leisten. Wir haben derzeit einen Fall beim LSG, da aber geht es um eine GbR - ein Gesellschafter ALG II der andere nicht. Kernfrage hier: Müssen sich die GbR-Ausgaben komplett am ALG II-Maßstab orientieren, also durchaus ähnlich Deinen Fahrten eines Teilhabers.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35642
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#3

Beitrag von marsupilami »

Dieses Konstrukt kenne ich nicht.
Müßte mich erstmal selber schlau machen.

Was ich überhaupt nicht nachvollziehen kann:
Firma macht nur 20.000 € Jahresumsatz, Du allein bekommst aber schon jeden Monat 1100 €.
Und die anderen Teilhaber, Mitarbeiter, was bekommen die?
Wenn man nun die hohen Steuersätze in Schweden berücksichtigt ...

:ka:
Signatur?
Muss das sein?
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#4

Beitrag von der ratlose »

@ Marsipulani
Nichts, die anderen bekommen nichts.
Die müssen nicht davon leben.

Das mit den hohen Steuersätzen ist eh nur so eine Mär. Die Steuer beträgt 33%. Da ist dann aber alles drinn, sozialabgaben KK usw.

Eine Firma hat selbstverständlich eine Gewinnabsicht.
Es kommt aber auch vor das Firmen gegründet oder betrieben werden um einzelne Aufträge durchzuführen.
Es soll sogar Firmen geben die dienen anderen Leuten lediglich als Mantel oder als Schein.
Deswegen müssen solche Firmen selbstverständlich normal arbeiten.

Das ist nicht immer so einfach wie die Leute sich das vorstellen.

@ Koelsch
Diese Fragen sind nämlich der Knackpunkt. Was ist den nun wenn der andere nun ein Gerät anschafft das dem JC nicht gefällt.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#5

Beitrag von Koelsch »

Wie ich schon sagte - wir sind damit vorm LSG. SG hat klar gesagt, der "reiche" Gesellschafter hat sich natürlich am "armen" Gesellschafter zu orientieren = alle Betriebsausgaben werden an diesem ALG II Maßstab gemessen.

Einige "Knackpunkte" in dem Fall:
  • "Reicher" Gesellschafter bringt aus seiner zuvor schon bestehenden Einzelfirma ein "unangemessenes" geleastes Betriebsfahrzeug ein. JC und SG sagen, geht nicht, da tut's auch was Kleines. Natürlich verschweigt man vornehm, wie man aus einem Leasingvertrag aussteigen kann. Das ist nämlich nicht so ohne weiteres möglich.
  • "Reicher" Gesellschafter ländt einige Kunden zum Essen ein. JC und SG sagen, geht nicht.
  • GbR beschließt, den Kunden zu Weihnachten jeweils für einige Cent (!) Süssigkeiten in's Paket zu legen. JC und SG sagen, geht nicht.
Und nur so als "Sahnehäubchen" oben drauf: Wir streiten hier über "Vorkommnisse" aus Ende 2011
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Wehdorn
Benutzer
Beiträge: 84
Registriert: Mo 30. Mär 2009, 01:53

Einkünfte aus Teilhaberschaft sind Kapitalerträge

#6

Beitrag von Wehdorn »

Einkünfte aus einer Teilhaberschaft sind Kapitalerträge und keine Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit.

Gruss, W.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#7

Beitrag von der ratlose »

Hallo Wehdorn,

nach schwedischen Recht sind das aber Einkünfte aus Selbständigkeit.
Ich arbeite ja immerhin 160 Stunden im Monat dafür.
Und deswegen habe ich ja auch den Status eines Selbständigen, so bin ich zum Beispiel im Rahmen
der VO EG 883/2004 dem schwedischen System der sozialen Sicherung unterworfen.
Deswegen kann ich zb. nicht übers JC in der deutschen KK pflichtversichert sein.

Leistungen nach dem SGB II bekomme ich nur weil ich meinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland habe.
Ich habe keinen Wohnsitz in Deutschland.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#8

Beitrag von Koelsch »

Das mag ja sein, dass die Schweden das anders bewerten. Ich bezweifel aber sehr, dass schwedisches Steuerrecht entscheidenden Einfluss auf die Einkommensermittlung nach SGB II hat.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#9

Beitrag von der ratlose »

na da bin ich ja mal gespannt.

Als was könnte das JC denn dieses Einkommen denn nun bewerten, und vor allem aufgrund welcher Rechtslage.
Das deutsche Steuerrecht geht nicht anzuwenden.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#10

Beitrag von Koelsch »

Die werden es nach ALG II-V machen und dagegen ist nach meiner Meinung auch nichts einzuwenden.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#11

Beitrag von der ratlose »

Ok , und?

Nach der ALG Vo sind das auch keine Einkünfte aus einer Kapitalgesellschaft.
Den mit der zuerkennung als sozialversicherungspflichtiger Selbständigernn müßten sie ja das EU Recht
ändern.

Da mach ich mir keinen Kopf.
Wenn die Firma eine reine Kapitalgesellschaft wäre, würde ich mich sofort bei uns anstellen lassen.
Das wäre eh das einfachste.

So ne Nummer hatte ich ja auch schon mal da haben JC und KK einfach falsche Angaben gegenüber Trägern eines Sozialsystems
gemacht.
Als das raus kam war richtig was los.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#12

Beitrag von der ratlose »

Koelsch hat geschrieben:Wie ich schon sagte - wir sind damit vorm LSG. SG hat klar gesagt, der "reiche" Gesellschafter hat sich natürlich am "armen" Gesellschafter zu orientieren = alle Betriebsausgaben werden an diesem ALG II Maßstab gemessen.

Einige "Knackpunkte" in dem Fall:
  • "Reicher" Gesellschafter bringt aus seiner zuvor schon bestehenden Einzelfirma ein "unangemessenes" geleastes Betriebsfahrzeug ein. JC und SG sagen, geht nicht, da tut's auch was Kleines. Natürlich verschweigt man vornehm, wie man aus einem Leasingvertrag aussteigen kann. Das ist nämlich nicht so ohne weiteres möglich.
  • "Reicher" Gesellschafter ländt einige Kunden zum Essen ein. JC und SG sagen, geht nicht.
  • GbR beschließt, den Kunden zu Weihnachten jeweils für einige Cent (!) Süssigkeiten in's Paket zu legen. JC und SG sagen, geht nicht.
Und nur so als "Sahnehäubchen" oben drauf: Wir streiten hier über "Vorkommnisse" aus Ende 2011

Ok, und was möchte das JC und das SG dann genau vom Leistungsempfänger.
Ich erinnere hier auch an das Urteil des Bayrischen LSG das besagt das die Leistungsträger lediglich ein Recht haben zu überprüfen ob eine Ausgabe angemessen war, aber nicht ob diese überhaupt getätigt wird.
Dies liegt in der unternehmerischen Entscheidung des Selbständigen.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89516
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#13

Beitrag von Koelsch »

Die genannten Punkte sind in unseren Verfahren nur Bausteine. Durch die nach unserer Ansicht falsche Berechnung des JC kommt JC zum Ergebnis, es gab in 2011 keinen ALG II Anspruch, weil Gewinn zu hoch. Wir sind anderer Ansicht, es gab bei korrekter Berechnung einen ALG II Anspruch.

Wobei auch die genannten Punkte hier den "Braten nicht fett" machen, die "dicken Brocken" liegen hier bei der Berechnung wo anders. (Die Geschenke z.B. sind im BWZ gesamt im 2-stelligen Euro-Bereich, und selbst die Differenz von 6 angemessenen zu 6 unangemessenen Leasingraten, sind betragsmäßig nicht sehr dramatisch).

Der Fall ist im Wesentlichen vorm LSG, weil wir hier eben solch grundsätzliche Fragen gerne mal geklärt hätten - der Kläger musste sehr zur Berufung überredet werden. Er hat eigentlich Besseres zu tun, als sich darum zu kümmern. Er ist seit Ende des strittigen BWZ nicht mehr im Bezug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
der ratlose
Benutzer
Beiträge: 869
Registriert: Fr 20. Jul 2012, 09:24

Re: Rechtsprechung Anlage EKs bzgl. Gesellschaften

#14

Beitrag von der ratlose »

Koelsch hat geschrieben:Stell doch mal Deinen eA Antrag anonymisiert hier ein.

Die Frage "Beteiligung" an einer Firma ist meines Wissens rechtlich bisher nicht geklärt. Da wirst Du leider in gewissem Maße Pionierarbeit leisten. Wir haben derzeit einen Fall beim LSG, da aber geht es um eine GbR - ein Gesellschafter ALG II der andere nicht. Kernfrage hier: Müssen sich die GbR-Ausgaben komplett am ALG II-Maßstab orientieren, also durchaus ähnlich Deinen Fahrten eines Teilhabers.

hallo,
bei uns hat gerade der beherrschende Teilhaber/Gesellschafter die Schlagzahl erhöht.
Sie läßt alle Wareneinkäfe nur noch über ihre eigene Firma laufen und verkauft sie dann unserer Gesellschaft.
Dadurch macht unsere Firma natürlich kaum noch Gewinne, da die ja bei ihr schon hängenbleiben.

(Das ist eine Reaktion auf die ausführungen des Richters in einem anderem EA verfahren in dem dieser ausführt ich könne ja über die zusätzlichen Betriebseinnahmen verfügen.(War in keinster Weise verfahrensgegenstand)Ich habe das dann auch in der Firma eingefordert und ausgeführt das das SG mir wohl Geschäftsanteile der beherrschenden Teilhaberin übertragen hat, da ich ja sonst nicht über die Betriebsausgaben verfügen könnte)

Dies habe ich jetzt dem Gericht wie auch dem JC mitgeteilt.

"Der beherrschende Teilhaber/Gesellschafter fängt an überteuerte Betriebsausgaben zu tätigen" Wie soll ich mich verhalten.

Mal sehen was jetzt kommt.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“