EGV unterschreiben?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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kleinchaos
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Re: EGV unterschreiben?

#51

Beitrag von kleinchaos »

Kein Gespräch = kein VA, weil rechtswidrig ergangen. Sofort Widerspruch
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#52

Beitrag von Koelsch »

:jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: EGV unterschreiben?

#53

Beitrag von Olivia Cole »

Dumme Zwischenfrage, wurde denn das Coaching absolviert? Es sollte ja lt. VA vom 5.8. bis 4.10. laufen. Wenn jetzt aber erst der VA eingetrudelt ist und nicht am Coaching teilgenommen wurde, dann wäre dies ja schon der erste Sanktionsgrund.
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#54

Beitrag von tigerlaw »

Wenn Du den VA abschießen willst: Lege Widerspruch ein und berufe Dich auf das Urteil in http://www.alg-ratgeber.de/post373249.html#p373249!

Viele Vorgaben stehen so auch schon im Gesetz, aber die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten ist sicherlich nicht mehr rechtmäßig!

Da reißt es auch nicht mehr heraus, dass die Stallpflicht nicht enthalten ist.

:tiger:
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
andreasaerdna
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Re: EGV unterschreiben?

#55

Beitrag von andreasaerdna »

Ja, das Coaching hat stattgefunden, war ja schon vorher im Moderationstermin beim LSG angeboten worden.
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#56

Beitrag von Koelsch »

Und was hat's gebracht? :unschuld:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
andreasaerdna
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Re: EGV unterschreiben?

#57

Beitrag von andreasaerdna »

Einen Auftrag für den Massnahmeträger und unverständliches Kopfschütteln. Bin ja bereit mich gern zu unterhalten, nur Kunden hatten die auch nicht auf Lager.
Olivia Cole
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Re: EGV unterschreiben?

#58

Beitrag von Olivia Cole »

Na das ist doch ausgesprochen positiv, damit hast Du "bewiesen", dass Du kooperierst. Ein Negativgutachten scheint auch nicht bei rausgekommen zu sein, sonst hättest Du das wohl längst gepostet. Eigentlich sollte man nach erfolgtem Coaching für ein, zwei Jahre Ruhe haben. Die Betonung liegt auf "sollte".
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#59

Beitrag von Koelsch »

So kann's gehen. Ich hab seinerzeit ein Coaching abgebrochen, nachdem der mich coachende Herr Professor (ist der tatsächlich) nach intensivem Studium meiner Zahlen und Unterlagen mit der Anregung kam, ich müsse meine Kunden regelmäßig, also mindestens 1-mal im Monat persönlich besuchen und bequatschentreuen. Herr Professor hatte absolut nicht geschnallt, was ich mache und das meine Kunden zu nahezu 100% in Russland und zum damaligen Zeitpunkt auch viel in der Mongolei saßen. Damit war das Coaching dann nach 2 Terminen beendet - für diese 2 Termine aber stellte Herr Professor dem JC über € 3.000 in Rechnung, wie mir eine nette Mitarbeiterin von Herrn Professor telefonisch anvertraute.
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Olivia Cole
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Re: EGV unterschreiben?

#60

Beitrag von Olivia Cole »

Ganz richtig, solch eine Falschberatung hätte ich auch abgebrochen. Kunden in der Mongolei besuchen? Das ist unfassbar. So wird mehr Schaden angerichtet als Nutzen entsteht. Ich hoffe es gab damals keine Nachteile wegen des Abbruchs!
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#61

Beitrag von Koelsch »

Doch, Herr Professor mag mich nicht mehr. Der ist mir später in der Beratung noch 2-mal über den Weg gelaufen. Ein Fall ähnlich extrem wie bei mir:

Neu gegründetes Nagelstudio mit Schwerpunkt medizinische Fußpflege. Dementsprechend Kundschaft zum überwiegenden Teil alt und nicht mehr so gut zu Fuß.

Das Gespräch fand im JC im Beisein des Teamleiters statt.

Herr Professor fand die Idee ganz toll, in dem Ortsteil lebten ja viele alte Menschen und da gäb's so was noch nicht. Er hätte sich da erkundigt.

Ich: "Haben Sie sich das Ladenlokal in der XXX Straße 14 einmal angeschaut?"
Er: "Aber sicher, das ist doch wohl Grundvoraussetzung für eine fundierte Stellungnahme!"
Ich: "Das hab ich mir schon gedacht, und da haben Sie sicher auch die Parkplatzsituation geprüft. Denn die meisten Kunden kommen ja doch mit dem Auto."
Er: "Natürlich kommen die mit dem Auto, die älteren Leute sind ja nicht mehr so gut zu Fuß!"
Ich: "Zur Wettbewerbssituation kann ich leider keine Aussage zum Gesamtortsteil machen, aber Sie sagen ja, da gibt's sonst keine medizinische Fußpflege."
Er: "Richtig, das ist ein ganz entscheidender Faktor für meine positive Stellungnahme. Die Wettbewerbssituation ist absolut optimal dort."
Teamleiter: "Was soll das alles, wollen Sie etwa die Stellungnahme von Herrn Professor anzweifeln?"
Ich: "Nein so was käme mir nie in den Sinn, ich geh nur den Dingen gerne auf den Grund. Herr Professor, wenn sie das Ladenlokal in der Hausnummer 14 gesehen haben, können Sie sich sicher auch an das Nachbarlokal in der Nummer 12 erinnern, das liegt ja Tür an Tür, wie bei Reihenhäusern üblich."
Er: "Ja natürlich, ich weiß nicht worauf sie hinauswollen. Für so was hab ich keine Zeit!"
Ich: "Wir sind auch am Ende. Bitte erklären Sie doch nur noch eben, wo die Kundschaft in der XXX Straße parken soll. Das ist doch eine sehr enge Einbahnstraße mit beidseitig absolutem Halteverbot. Detr nächste Parkplatz ist fast 800m entfernt. Und dann erläutern Sie bitte noch kurz dieses gestern gemachte Foto des Ladenlokals in der Nummer 12 - "Medizinische Fußpflege Name". Ich hab mich übrigens erkundigt, diese medizinische Fußpflege gibt es dort seit 15 Jahren."

Herr Professor packte wortlos seins Sachen und verließ den Raum. Teamleiter meinte empört, so könne man doch nicht mit einem Herrn Professor und rannte ihm hinterher.

Konsequenzen für Herrn Professor:
Keine - er wird unverändert vom JC Köln und anderen JC's im Umkreis als alleiniger Gutachter z.B. für Förderungen nach § 16c oder Einstiegsgeld nach § 16b SGB II vorgeschlagen.
Vielleicht noch als Ergänzung. Herr Professor ist Altsprachler, vielleicht daher seine tiefe Kenntnis wirtschaftlicher Zusammenhänge. :doof:

Und wenn jetzt jemand den Eindruck hat, den Typ hätte ich "gefressen" - dank meiner ausgeprägten Harmoniebedürftigkeit widerspreche ich da nicht. :never:
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Re: EGV unterschreiben?

#62

Beitrag von Olivia Cole »

Unfassbare und empörende Geschichte. Aber eins muss ich sagen, die Gründerin scheint nicht so besonders clever gewesen zu sein, wenn sie sich direkt neben ein 15 Jahre existierendes Nagelstudio platziert hat. Und wenn der Herr Professor ihr dafür ein Gefälligkeitsgutachten geschrieben hat, sollte man mal untersuchen, ob die beiden vielleicht miteinander verwandt sind.
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Koelsch
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Re: EGV unterschreiben?

#63

Beitrag von Koelsch »

Die Gründerin war clever, inzwischen gibt's nur noch ihren Laden dort, der alt eingesessene Wettbewerb hat aufgegeben. Das geht eben alles, wenn Du besser bist als der Wettbewerb.

Und das professorale Gutachten diente ja nur als Grundlage für die Befürwortung weiteren, intensiven Coachings im Laden des Herrn Professor. Dieses Coaching fand dann nicht mehr statt - und so hatten wir das geplant. :unschuld:
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Olivia Cole
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Re: EGV unterschreiben?

#64

Beitrag von Olivia Cole »

Koelsch hat geschrieben:Die Gründerin war clever, inzwischen gibt's nur noch ihren Laden dort, der alt eingesessene Wettbewerb hat aufgegeben. Das geht eben alles, wenn Du besser bist als der Wettbewerb.
:totlach: :Daumenhoch:
Und das professorale Gutachten diente ja nur als Grundlage für die Befürwortung weiteren, intensiven Coachings im Laden des Herrn Professor.
:never:
Dieses Coaching fand dann nicht mehr statt - und so hatten wir das geplant. :unschuld:
:baeh: :Daumenhoch:

So, jetzt werde ich mich des Schredderns enthalten. Aber das war ein interessanter Einschub!
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Re: EGV unterschreiben?

#65

Beitrag von andreasaerdna »

Wir hatten 2 Coaches, die erstere schien mir auch nicht sonderlich kompetent, aber die zweite war ganz fit und hat sich alles angehört und dann war gut. den bericht haben wir vorher zu
lesen bekommen, etwas drinrumgekritzelt und dann war gut. vom JC kam in der Richtung noch nichts.
http://www.alg-ratgeber.de/post373249.html#p373249 - Das Gerichtsurteil was tigerlaw angeführt hat bezieht sich doch aber auf die Laufzeit und die ist bei mir genau sechs Monate, also eher nicht brauchbar?
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Re: EGV unterschreiben?

#66

Beitrag von andreasaerdna »

So ich habe einen Widerspruch formuliert. Würdet ihr bitte mal Korrigieren falls nötig.
Danke
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Günter
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Re: EGV unterschreiben?

#67

Beitrag von Günter »

Wo steht geschrieben, dass ich unvorhergesehene Betriebsausgaben genehmigen lassen muss?
Vielleicht sollte da als Ergänzung stehen: Ich verweise auf die einschlägige Rechtssprechung der Sozialgerichte, insbesondere auf die Urteile/Beschlüsse BSG - B 4 AS 31/13 R , LSB Berlin Brandenburg - L 18 AS 13/15 , LSG München – L 11 AS 690/09 B ER sowie SG Gießen - S 28 AS 816/12.

Es gibt weder eine Genehmigungspflicht für mich, noch ein Genehmigungsrecht für sie. Das würde ja auch bedeuten, dass sie sich einen Sanktionsgrund erfinden, denn eine nichtgenehmigte Betriebsausgabe würde einen Verstoß gegen ihr selbsterteiltes Genehmigungsrecht darstellen. Schon durch diese Anmaßung ihrerseits ist die vorgelegte Eingliederungsvereinbarung rechtswidrig.


Die wesentlichen Urteilsbegründungen findest du hier http://www.alg-ratgeber.de/diskussionsb ... 16341.html
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#68

Beitrag von marsupilami »

Änderungsvorschlag:

Günter's Argumentation und Verweise auf Rechtsprechung hab ich eingearbeitet.

2015_10_12 Widerspruch VA V_m.doc
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Re: EGV unterschreiben?

#69

Beitrag von Günter »

Mir gefällts. :Daumenhoch:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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tigerlaw
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Re: EGV unterschreiben?

#70

Beitrag von tigerlaw »

andreasaerdna hat geschrieben:Wir hatten 2 Coaches, die erstere schien mir auch nicht sonderlich kompetent, aber die zweite war ganz fit und hat sich alles angehört und dann war gut. den bericht haben wir vorher zu
lesen bekommen, etwas drinrumgekritzelt und dann war gut. vom JC kam in der Richtung noch nichts.
http://www.alg-ratgeber.de/post373249.html#p373249 - Das Gerichtsurteil was tigerlaw angeführt hat bezieht sich doch aber auf die Laufzeit und die ist bei mir genau sechs Monate, also eher nicht brauchbar?
Ja doch, das Urteil ist brauchbar: Wenn die Vereinbarung tatsächlich Anfang August 2015 unterzeichnet worden wäre, gäbe es kein Problem mit den sechs Monaten. Der Bescheid datiert aber erst vom 14.09.2015, und belastende rückwirkende Bescheide sind fast immer rechtswidrig. Es hätte dann eine geänderte Gültigkeitsdauer ab 14.09.2015 bis 13.03.2016 eingesetzt werden müssen. Dies ist aber nicht geschehen >> PGH (Pech gehabt)!!


Ich würde also gar keine materiellen Ausführungen machen, sondern nur schreiben:

Der Bescheid ist rechtswidrig, da er nur eine wirksame Laufzeit vom 15.09.2015 bis 04.02.2016 festschreibt, eine Begründung für das Abweichen von der Regelvorgabe der sechs Monate nicht gegeben wird.

Außerdem haben Sie kein einziges meiner Argumente berücksichtigt. DAs ist dann keine "Vereinbarung" mehr, sondern nur noch eine einseitige Oktroyierung.

mfg


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Re: EGV unterschreiben?

#71

Beitrag von Günter »

Der Bescheid ist rechtswidrig, da er nur eine wirksame Laufzeit vom 15.09.2015 bis 04.02.2016 festschreibt, eine Begründung für das Abweichen von der Regelvorgabe der sechs Monate nicht gegeben wird.
Hinterhältig, aber gut 6 Monate sind weder 12 noch 5 Monate sondern exakt 6 Monate. :lachen1: :lachen1: :lachen1:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: EGV unterschreiben?

#72

Beitrag von marsupilami »

Die Variante vom tiger geht natürlich auch.

Dann müssten die - wenn ich es richtig sehe - nochmals komplett von vorne anfangen.

Also EGV ausarbeiten, mit andreasaerdna besprechen, der wird sich das überlegen, Änderungswünsche haben, ....
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Re: EGV unterschreiben?

#73

Beitrag von Günter »

Ich bin so gestrickt, dass ich die volle Breitseite auf einmal abfeuern würde. Dann ist mal Ruhe und ich müsste nicht alle paar Wochen neuen Schwachsinn von denen beantworten.

Aber wie sagen die Kölner? Jeder Jeck ist anders. Das muss andreasaerdna für sich selber entscheiden.
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Re: EGV unterschreiben?

#74

Beitrag von Olivia Cole »

Tigers knappe Variante mit der abweichenden Regellaufzeit hat den Vorteil, dass die Argumente vorerst weiter im Köcher bleiben und man ggf. Zeit gewinnt. Denn wie schon gesagt müsste der gesamte Prozess von vorne beginnen.

Die Variante, alle Argumente auf einmal loszulassen hätte ggf. den Vorteil, dass für längere Zeit Ruhe herrscht. Es war ja gerade ein Verfahren am LSG gewesen und auf eine Wiederholung kann das JC nicht scharf sein.

Was bringt dem TE aus seiner Sicht mehr?
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Re: EGV unterschreiben?

#75

Beitrag von andreasaerdna »

ich habe mich zu dieser Variante entschlossen.
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