Hausbesuch - was muss ich beachten ?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Turtle39
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Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo ihr lieben,

gerade klingelte es an der Haustüre und als ich an die Gegensprechanlage ging traf mich fast der Schlag.
Ein Außendienstmitarbeiter des Jobcenter bat um Einlass.
Bis zur Wohnungstüre habe ich ihn gelassen.

Er zeigte mir den Ausweis, den ich aber fast nicht lesen konnte und wollte rein wegen der "ungeklärten Wohnverhältnisse" :ka:
Ich weis zwar nicht was er meint, aber ich denke es geht um die in der EKS angegebenen Raumkosten in Höhe von 120 € für 9,3 qm "Arbeitsecke"

Nun hab ich gleich nachdem er wieder weg war meine Anwältin angerufen, die natürlich auf dem Gericht war und hab für morgen früh ein Telefonat angekündigt, das der Herr am nächsten Montag um 10 Uhr wieder kommt.

Vorab möchte ich wissen, worauf ich achten muss ?
Alles "Private" raus aus der Arbeitsecke, oder wie ?

Bin für jeden Tip dankbar zumal ich für den nächsten BWZ (ab Dezember) noch keinen Bescheid habe.


Liebe Grüße und danke im voraus
:turtle:
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Pegasus
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#2

Beitrag von Pegasus »

wegen ungeklärten Wohnverhältnisse - jo das ist natürlich ein sehr dehnbarer Begriff. Darunter verstehe ich allerdings nicht das man Deine Büroecke prüfen will. Wenn das der Grund wäre hätte der Mensch das auch sagen können.
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#3

Beitrag von Turtle39 »

es hat sich aber rein gar nichts an meinen Wohnverhältnissen geändert. Es ist weder jemand ein- noch ausgezogen.
Und er sagte ja auch das es um den Arbeitsplatz gehen würde.
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Pegasus
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#4

Beitrag von Pegasus »

Arbeitsplatz ist gut. Aber egal. Ich würde an Deiner Stelle halt sämtliche Privatsachen dort entfernen. Und wohl auch nachmessen ob die angegebenen m² stimmen für Büroecke und Wohnung an sich. Aber ich würde nicht zulassen, das der Mensch in meinen betrieblichen Unterlagen rumwühlt oder überhaupt in der Wohnung Schränke etc. aufmacht.
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Olivia Cole
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#5

Beitrag von Olivia Cole »

Ich würde die Ecke schön aufräumen, nur betriebliche Unterlagen dort deponieren (diese aber schön sichtbar) und darauf achten, dass die Ecke möglichst gut "baulich getrennt" ist vom Rest der Wohnung. Eine private Nutzung darf nicht in Betracht kommen, auch und vor allem nicht durch einfaches Umstellen eines Tisches, Stuhles etc.

Das Jobcenter will wahrscheinlich prüfen, ob die Ecke durch ein paar Handgriffe dem privaten Raum zugeschlagen werden kann. Ich würde deswegen darauf achten, dass ein Paravent, Sofa oder eine Wand den Bereich fest und dauerhaft abtrennt.

Natürlich müssen auch die Abmessungen stimmen, vielleicht wird Aufmass genommen (digital oder mit Zollstock).

Nicht ein einziger privater-nicht-betrieblicher Artikel sollte in der Arbeitsecke sein. Die Ecke sollte auch den Eindruck erwecken, dass sie regelmässig benutzt wird. Das Jobcenter könnte überprüfen, ob ein Arbeiten ggf. auch ohne die Ecke möglich wäre. Je mehr die Ecke benutzt wird, umso weniger wäre das der Fall.

Möglicherweise wird auch der Kostenanteil der Arbeitsecke im Verhältnis zu den Gesamtkosten der Wohnung analysiert. Wenn 9,3 m² 120 € kosten, dann sollte bspw. eine Wohnung mit 75 m² nicht nur 480 € kosten (es sei denn, die Arbeitsecke verbraucht besonders viel Betriebsstrom oder ähnliches, und das kann mittels Belegen nachgewiesen werden).
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Pegasus
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#6

Beitrag von Pegasus »

Richtig Olivia, ich hatte ein Regal zwischen Bürofläche und Wohnzimmer an sich. Meine Fläche betrug ca. 10 m² und habe als Miete dann 90 Euro in die EKS genommen. Wobei die Wohnung an sich um die 80 m² groß war. Natürlich müssen die Summen Miete privat und Bürofläche stimmig sein.

Da man ja alle Beläge 10 Jahre aufheben muss, denke ich dass vielleicht einige Ordner aufgelockert werden könnten. Also das mehr Ordner dort stehen.
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Günter
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#7

Beitrag von Günter »

Und der private Teil der Wohnung bleibt tabu, die Türen bleiben geschlossen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Leopold Bloom
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#8

Beitrag von Leopold Bloom »

Turtle39 hat geschrieben: Ich weis zwar nicht was er meint, aber ich denke es geht um die in der EKS angegebenen Raumkosten in Höhe von 120 € für 9,3 qm "Arbeitsecke"
Wie groß ist deine Wohnung insgesamt? liegt die Gesamtmiete innerhalb der Angemessenheitsgrenze?

Ich hatte das Problem auch mal mit einer 1ZKnB-Wohnung 29qm.
Wollte mir das JC 7qm als Arbeitsfläche anrechnen und die KdU entsprechend kürzen.
Hab auch dummerweise falsch Formulierungen abgegeben.

Geht nicht, meinte die Richterin am SoG, die gesamte Wohnung ist angemessen und also volle KdU zu übernehmen.
Was ich in der Wohnung mache, auch wenn ich einer Tätigkeit nachgehe, sei mein Privatvergnügen.

Was anderes ist es, wenn ich ein deklariertes Arbeitszimmer habe, wie in meiner gegenwärtigen Wohnung, wo auch ganz klar als solches definiert ist: Eigener Eingang, getrenntvon der übrigen Wohnung, ausschließlich Büromöbel, kein Durhgangszimmer usw., dann ist das ein Arbeitszimmer.
Das war aber in der früheren Wohnung räumlich gar nicht möglich.

Gruß Leopold Bloom
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#9

Beitrag von Turtle39 »

Also die Wohnung hat insgesamt 56,98 qm und kostet 440 € warm, Strom zahle ich monatlich ab Dezember 101 €
2 PC laufen fast 24 Std.
Da ich keinen Flur in der Wohnung habe, wurde kurzerhand der Bereich an der Wohnungstür durch einen Büroaktenschrank (dahinter beginnt das Wohnzimmer) zum Arbeitsplatz umfunktioniert. An der Aussenwand stehen 2 Schreibtische und dazwischen der Drucker.
Vor dem Aktenschrank (der eine Höhe von 75 cm hat) steht ein Esstisch mit 1 Stuhl, der für die Kundenberatung genutzt wird.
Einen Hochschrank von der Wohnzimmerwand habe ich komplett mit Ordnern gefüllt und im Hausflur unter der Treppe stehen nochmals zwei Aktenschränke (die passten nicht in useren Keller und in die Wohnung wollte ich die hässlichen grauen Teile nicht stellen) die voll mit Akten sind (teilweise aus den Jahren 2000 bis jetzt).

Nachtrag von 13:53 Uhr
Ich habe gerade mal nachgemessen. Angegeben habe ich 9,3 qm, tatsächlich sind es über 12 qm
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#10

Beitrag von Turtle39 »

Leopold Bloom hat geschrieben:liegt die Gesamtmiete innerhalb der Angemessenheitsgrenze?
sagen wir mal so, die Miete wird nicht komplett von der ARGE übernommen, das klärt aber gerade das Sozialgericht, denn sie bewilligen auch keinen Umzug, weil dieser aus Sicht des Jobcenters nicht erforderlich ist ... :ironiea: klar die Bezieherin der Leistungen zahlt ja schon seid Jahren drauf, da muss sie jetzt auch keine angemessene Wohnung beziehen
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Koelsch
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#11

Beitrag von Koelsch »

Wenn die angegebene Größe so weit stimmt und die betriebliche Nutzung einigermaßen glaubhaft zu machen ist (dürfte bei Dir kein Problem sein, irgendwo musst Du ja arbeiten), brauchst Du Dir da keine grauen Haare wachsen zu lassen. Alles Wichtige wurde hier schon gesagt. Wichtig auch - der geschätzte Außendienstmitarbeiter hat Dir eine Kopie seines Besuchsprotokolls zu geben, darauf hast Du einen Anspruch - guckst Du Seite 6 ziemlich weit unten http://www.harald-thome.de/media/files/ ... pdf_1_.pdf
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#12

Beitrag von Olivia Cole »

Turtle39 hat geschrieben:Also die Wohnung hat insgesamt 56,98 qm und kostet 440 € warm, Strom zahle ich monatlich ab Dezember 101 €. 2 PC laufen fast 24 Std. Für die Arbeitsecke werden 120 € mtl. geltend gemacht.
Das ist absolut angemessen, eher am unteren Rand. Bezogen auf die Fläche der Arbeitsecke im Verhältnis zur Wohnfläche gesamt und der Gesamtmiete entstehen zunächst einmal Kosten in Höhe von 71,81 € (bei 9,3 m²) bzw. 92,66 € (bei 12 m²). Dies sind 48,19 € Mehrkosten (bei 9,3 m²) bzw. 27,34 € (bei 12 m²) . Wenn 101 € mtl. für Strom bezahlt werden und 2 betriebliche PC jeweils pro Tag längere Zeit am Stück laufen, kommen die 27,34 € bis 48,19 € Strom schnell zusammen. Die Arbeitsecke muss ja auch beleuchtet werden, und eventuell gibt es dort weitere betriebliche Elektrogeräte. In sehr geringem Umfang (1 bis 3 Euro mtl.) könnte man noch pauschal eine "Teeküche" geltend machen, also Wasser, Kaffee, Tee, Gebäck und Strom für die Zubereitung von Kaffee + Tee. Wenn Kunden empfangen werden, gern auch mal etwas mehr (genau dokumentieren!).

Was verbraucht 1 Desktop-PC?

Hat meinetwegen 450 W Leistungsaufnahme. 12 Stunden Betriebsdauer pro Tag, 22 Arbeitstage, 0,30 € pro kWh. Sind bereits 35,64 € Betriebsstrom pro Monat, anteilige Grundgebühr mal aussen vor gelassen. 2 PC dann das Doppelte.
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#13

Beitrag von Turtle39 »

Olivia Cole hat geschrieben:Dies sind 48,19 € Mehrkosten (bei 9,3 m²) bzw. 27,34 € (bei 12 m²) . Wenn 101 € mtl. für Strom bezahlt werden und 2 betriebliche PC jeweils pro Tag längere Zeit am Stück laufen, kommen die 27,34 € bis 48,19 € Strom schnell zusammen. Die Arbeitsecke muss ja auch beleuchtet werden, und eventuell gibt es dort weitere betriebliche Elektrogeräte. In sehr geringem Umfang (1 bis 3 Euro mtl.) könnte man noch pauschal eine "Teeküche" geltend machen, also Wasser, Kaffee, Tee, Gebäck und Strom für die Zubereitung von Kaffee + Tee. Wenn Kunden empfangen werden, gern auch mal etwas mehr (genau dokumentieren!).
Wie hast Du das berechnet ?

Es gibt dann betrieblich noch 2 ISDN Telefone, sowie ein All-In-One-Drucker, der jedoch nur eingeschaltet ist, wenn er auch tatsächlich gebraucht wird.

Ich vermute das die erneute Strom-Abschlagerhöhung dem Umstand geschuldet ist, das mein Hauptrechner (aus 2009) sich ständig ausschaltet und ich einfach keinen finaziellen Mittel habe einen anderen zu kaufen.
Olivia Cole
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#14

Beitrag von Olivia Cole »

Turtle39 hat geschrieben:Wie hast Du das berechnet ?
Na mit mathematischem Dreisatz, Differenzrechnung und einem Taschenrechner. :zwinker:
Es gibt dann betrieblich noch 2 ISDN Telefone, sowie ein All-In-One-Drucker, der jedoch nur eingeschaltet ist, wenn er auch tatsächlich gebraucht wird.
Die Telefone können von den mtl. Gebühren her anteilig der EKS verlastet werden.
Der Drucker ist notwendiges Betriebsmittel, die Anschaffungskosten gehören auch in die EKS rein.
Leopold Bloom
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#15

Beitrag von Leopold Bloom »

Turtle39 hat geschrieben:
Leopold Bloom hat geschrieben:liegt die Gesamtmiete innerhalb der Angemessenheitsgrenze?
sagen wir mal so, die Miete wird nicht komplett von der ARGE übernommen, das klärt aber gerade das Sozialgericht,
Ok.
Dann ist mir auch klar, was der ADler von dir wollte.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder ist die Wohnung angemessen oder nicht.
Wenn angemessen, dann zahhlt dir das JC in Zukunft die vollen KdU und du brauchst nicht ständig aus dem Ertrag deines Gewerbes für die Wohnung zubuttern. Du bekommst dann auch eine Nachzahlung zumindest ab Einspruch, evtl. aber für 4 Jahre.
Wenn die Wohnung nicht angemessen ist, dann sagt dir das SoG genau, was angemessen ist und wonach du dich zu richten hast.
Und deswegen ist der ADler bei dir da. Der möchte nämlich feststellen, wie viel von der Wohnung gewerblich genutzt wird.
Wenn 12qm, dann wird sich das JC freuen und sagen: Juhu, wir erkennen nur noch 44qm Wohnung an, und den Rest soll sie selber aus ihrem Gewerbe zubuttern.
Wenn dagegen 5qm, dann wird das JC mind für 51qm aufkommen müssen, mit Nachzahlung für die Vergangenheit natürlich.

Also wäre jetzt zu überlegen, wie vorzugehen ist, dass der ADler möglichst wenige qm gewerblich genutzt feststellt.
Und du solltest nach Möglichkeit einen Zeugen deiner Wahl beim Besuch des ADlers dabei haben.

Gruß Leopold Bloom
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#16

Beitrag von Turtle39 »

Die Telefone sind Anfang 2000 von mir gekauft worden und da ist nix mehr mit mtl. Gebühren (ausser die Telefonrechnung und die besteht nur aus Grundgebühr) und die wird ja eh nur zu 50 % anerkannt.
Was den Drucker betrifft, der hat bei mir keine Priorität ... ein funktionierender PC ist wichtiger.
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#17

Beitrag von Turtle39 »

Leopold Bloom hat geschrieben:Ok.
Dann ist mir auch klar, was der ADler von dir wollte.

Es gibt 2 Möglichkeiten: Entweder ist die Wohnung angemessen oder nicht.
Wenn angemessen, dann zahhlt dir das JC in Zukunft die vollen KdU und du brauchst nicht ständig aus dem Ertrag deines Gewerbes für die Wohnung zubuttern. Du bekommst dann auch eine Nachzahlung zumindest ab Einspruch, evtl. aber für 4 Jahre.
Wenn die Wohnung nicht angemessen ist, dann sagt dir das SoG genau, was angemessen ist und wonach du dich zu richten hast.
Und deswegen ist der ADler bei dir da. Der möchte nämlich feststellen, wie viel von der Wohnung gewerblich genutzt wird.
Wenn 12qm, dann wird sich das JC freuen und sagen: Juhu, wir erkennen nur noch 44qm Wohnung an, und den Rest soll sie selber aus ihrem Gewerbe zubuttern.
Wenn dagegen 5qm, dann wird das JC mind für 51qm aufkommen müssen, mit Nachzahlung für die Vergangenheit natürlich.

Also wäre jetzt zu überlegen, wie vorzugehen ist, dass der ADler möglichst wenige qm gewerblich genutzt feststellt.
Und du solltest nach Möglichkeit einen Zeugen deiner Wahl beim Besuch des ADlers dabei haben.

Gruß Leopold Bloom
Die Wohnung war bei Anmietung im Jahr 2003 angemessen :jojo: ansonsten hätte ich ja für den Einzug nicht das ok erhalten.
Mittlerweile ist es aber wohl so, das die Antennen-/Kabelgebühren nicht mehr zuden KDU gehören. Das klärt aber wohl gerade meine Anwältin (bei anderem Mandanten vor dem Bundessozialgericht, die Entscheidung bei mir kann wohl noch - wie sie sich am 6.11 beim Termin ausdrückte - gefühlte 5 Jahre auf sich warten lassen).
Ich vermute ja dass das ganze etwas mit der voraussichtlichen EKS zu tun hat, denn da habe ich die Kristallkugel ganz arg poliert und kam auf einen mtl. Gewinn von 159,08 €
In der Realität sieht es aber so aus, das ich bis einschliesslich heute laut Einnahmen-Überschuss-Rechnung einen Gewinn von knapp 258 € erzielt habe.
Und da habe ich keinerlei Raumkosten (nicht mal Stromkosten) erfasst.
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Koelsch
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#18

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du da Raumkosten mit rein nähmst, dann würde der Gewinn ja weiter fallen.

Also schaut Euch mal an, was der will. Nix unterschreiben, und was sonst eben hier noch gesagt wurde beachten.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#19

Beitrag von marsupilami »

Ich rate grundsätzlich dazu, diesen Wohnungsprüfer nur nach Termin und mit Beistand zu "empfangen".

Den Namen des Onkel notieren, Firma/Behörde, Datum, Uhrzeit Beginn - Ende.
Wenn der irgendwas mißt, das bitte fotografieren.
Er muß ja nicht unbedingt auf's Bild. Nicht daß er noch Tantiemen verlangt.
Aber: wo liegt der Meterstab an, bis wohin mißt er?

Wenn kein Foto/Foto-Handy zur Hand, selber peinlich genau mitschreiben, was von wo aus wohin gemessen und von ihm notiert wurde.
Skizze dazu anfertigen.


Wenn er wg. des Arbeitszimmers kommt, dann kriegt er auch nur das "Arbeitszimmer" zu sehen.
Garantiert kein Schlafzimmer, Bad, Küche, etc ....

Wenn er fertig ist, hat er eine Kopie des Protokolls - sein Protokoll - rauszurücken.
Wenn nicht, auch das notieren.

Wenn er weg ist, sofort ein Gedächtnis-Protokoll anfertigen und alle Notizen von während des Besuchs da mit unterbringen.



Der Hauptrechner schaltet sich selbst ab:
Ich gehe mal davon aus, dass ein entsprechender Virenschutz auf dem Rechner ist und auch die Einstellungen des OS auf "Durchlaufen" gestellt sind.
Dann würde ich mal das Gehäuse öffnen und nach dem Grad der "Verstaubung" schauen.
Nein, ich unterstelle keine Unsauberkeit oder gar Messie, aber die Ventilatoren der PC's saugen mit der Luft zum Kühlen auch nur zu gerne jede Staubfluse in ihrem Einflussbereich an und lagern die nicht nur an den ganzen Ventilatorenflügeln an, sondern auch an den Kühlrippen des Kühlers des Prozessors.
Also Stecker weg und alle Peripherie weg, PC unterm Tisch vorholen, Gehäuse öffnen und mit der Fugendüse des Staubsaugers diese Staubablagerungen absaugen.
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Turtle39
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#20

Beitrag von Turtle39 »

marsupilami hat geschrieben:Ich rate grundsätzlich dazu, diesen Wohnungsprüfer nur nach Termin und mit Beistand zu "empfangen".

Den Namen des Onkel notieren, Firma/Behörde, Datum, Uhrzeit Beginn - Ende.
Wenn der irgendwas mißt, das bitte fotografieren.
Er muß ja nicht unbedingt auf's Bild. Nicht daß er noch Tantiemen verlangt.
Aber: wo liegt der Meterstab an, bis wohin mißt er?

Wenn kein Foto/Foto-Handy zur Hand, selber peinlich genau mitschreiben, was von wo aus wohin gemessen und von ihm notiert wurde.
Skizze dazu anfertigen.


Wenn er wg. des Arbeitszimmers kommt, dann kriegt er auch nur das "Arbeitszimmer" zu sehen.
Garantiert kein Schlafzimmer, Bad, Küche, etc ....

Wenn er fertig ist, hat er eine Kopie des Protokolls - sein Protokoll - rauszurücken.
Wenn nicht, auch das notieren.

Wenn er weg ist, sofort ein Gedächtnis-Protokoll anfertigen und alle Notizen von während des Besuchs da mit unterbringen.
Meine bessere Hälfte und der Hund werden anwesend sein und ich überlege, ob ich nicht auch noch die Webcam einschalte :gunni:


marsupilami hat geschrieben:Der Hauptrechner schaltet sich selbst ab:
Ich gehe mal davon aus, dass ein entsprechender Virenschutz auf dem Rechner ist und auch die Einstellungen des OS auf "Durchlaufen" gestellt sind.
Dann würde ich mal das Gehäuse öffnen und nach dem Grad der "Verstaubung" schauen.
Nein, ich unterstelle keine Unsauberkeit oder gar Messie, aber die Ventilatoren der PC's saugen mit der Luft zum Kühlen auch nur zu gerne jede Staubfluse in ihrem Einflussbereich an und lagern die nicht nur an den ganzen Ventilatorenflügeln an, sondern auch an den Kühlrippen des Kühlers des Prozessors.
Also Stecker weg und alle Peripherie weg, PC unterm Tisch vorholen, Gehäuse öffnen und mit der Fugendüse des Staubsaugers diese Staubablagerungen absaugen.
Der Rechner steht genau aus diesem Grund nun direkt neben dem Drucker OBEN auf dem Schreibtisch, die Seitenwand ist nicht befestigt, sondern steht lose daneben.
Im Januar wurde das gute Stück vom PC Profi gecheckt und es wurde ein neues Netzteil eingebaut (leider war das was teurer, weil das was rein muss wohl gar nicht mehr gebaut wird bzw. nur schlecht zu bekommen ist). Der Fehler (ständig Bluescreen) blieb - bis vor ca. 2 Wochen ... nun geht er ohne Bluescreen direkt aus.
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#21

Beitrag von marsupilami »

Turtle39 hat geschrieben: Meine bessere Hälfte und der Hund werden anwesend sein und ich überlege, ob ich nicht auch noch die Webcam einschalte :gunni:
Wäre eine Möglichkeit, weil es in Deiner Wohnung passiert.
Aber Du solltest ihn/sie dann darauf aufmerksam machen und sein/ihr Einverständnis verlangen.
Argumentation: dann braucht keiner ein Protokoll anzufertigen.
Wichtig ist dabei die Ton-Aufzeichnung.
Ist die noch gut genug und Gesprochenes verständlich, wenn nicht direkt in's Mikro gesprochen wird?


PC:
Prüf mal alle Steckverbindungen der Datenkabel.
Sowohl auf dem Main-Board als auch an der Festplatte.
Auch die entsprechenden Stromversorgungen.
Sitz der Speicherriegel ebenfalls prüfen.

Ich überlege, ob der/die Lüfter wg. der losen Seitenwand "falsche" Luft ziehen könnte.

Festplatten-Check:
Datenträger-Bereinigung, also alles Überflüssige runterschmeissen, defragmentieren und auf defekte Cluster checken.
Z.B. http://www.pc-krueger.de/chkdsk-win7.php
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#22

Beitrag von Günter »

Webcam aber ohne direkte Verbindung zum Internet. Es sei denn der ADler stimmt zu. Der wird aber nicht. Und dann hat auch er Recht auf Datenschutz und Recht am eigenen Bild.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#23

Beitrag von der ratlose »

hier mal ein kleiner Tip, hinsichtlich des Beistandes.

Wir haben das schon so gemacht das der Leistungsempfänger seinen Bildschirm und die Webcamera so hingestellt hat das ich als Beistand alle über Skype sehen konnte und sogar mit den Leuten vom Außendienst sprechen konnte.

in der regel gehen die dann erstmal raus und klären dann telefonisch ab ob der hausbesuch so durchgeführt werden kann.
Dann kommen die weider rein und verlangen das das aber nicht gespeichert werden darf. Das ist dann ok.

So kann man Beistand über hunderte von Kilometern sein.
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Pegasus
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#24

Beitrag von Pegasus »

Ich vermute aber bei der Benutzung von Skype muss der Außendienst sein Einverständnis geben ?
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marsupilami
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Re: Hausbesuch - was muss ich beachten ?

#25

Beitrag von marsupilami »

Jep, es geht immernoch um das Recht am eigenen Bild.
Denn der live-stream muß ja auch immermal wieder zwischengespeichert werden.
Abgesehen davon, daß man den ja auch abgreifen kann.
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