Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
der ratlose
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Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#1

Beitrag von der ratlose »

hallo,

ich habe in meinem neuen bescheid gesehen das die Fahrtkosten pro km mit 20 cent pauschal geregelt sind.
Da steht dann folgendes:

"Fahrkosten zur Arbeitsstätte 986km * 0,20 EUR * 9 = 1774,80 EUR vorläufig max. 1138,27 EUR"

Ich sehe das doch richtig, das ich diese Kosten nicht tatsächlich haben muß, sondern sie mir als Pauschale gewährt werden wenn ich wöchentlich pendle.
Und es ist egal womit ich fahre?
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Pegasus
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#2

Beitrag von Pegasus »

Es werden nur die tatsächlichen angefallenen Kosten anerkannt. Und mit 0,20cent/KM kommt man nicht weit. Deshalb ist es wichtig die Tankbelege zu sammeln. Und nein es ist nicht egal womit man fährt.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#3

Beitrag von der ratlose »

das widerspricht sich jetzt aber komplett.

Im Steuerecht ist es ja mittlerweile so das die Strecke zwischen Wohnort und Arbeitsstätte mit einem Pauschalbetrag von 0,30 € pauschal abgegolten ist, egal ob du in einer Fahrgemeinschaft, mit dem Motorroller oder dem Rennwagen oder der Bahn fährst. Auch Fußgänger und Radfahrer können die geltend machen.

Das sieht nach dem Reisekostengesetz wiederum ganz anders aus.

Wo finde ich was dazu im SGB II ?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#4

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#5

Beitrag von Günter »

http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/id ... TBAI377938

schau mal auf den §3 Abs2 der Alg II-V
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Pegasus
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#6

Beitrag von Pegasus »

Ich sehe das doch richtig, das ich diese Kosten nicht tatsächlich haben muß, sondern sie mir als Pauschale gewährt werden wenn ich wöchentlich pendle.
Noch mal kurz Nein nur die tatsächlichen und notwendigen Kosten werden anerkannt. Da ist nichts von wegen mschummeln mit Pauschalen. Wer keine Tankbelege nachweisen kann wird nach meiner Meinung mit den 20-Cent abgespeist (Richtig?)
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#7

Beitrag von marsupilami »

Seite 17/18
6663028-Einkommen-Selbstndige1.pdf
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#8

Beitrag von der ratlose »

Koelsch hat geschrieben:Guckst Du § 6 Abs. 3 ALG II-V

ok, du meinst folgendes:

Zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#9

Beitrag von der ratlose »

Pegasus hat geschrieben:
Ich sehe das doch richtig, das ich diese Kosten nicht tatsächlich haben muß, sondern sie mir als Pauschale gewährt werden wenn ich wöchentlich pendle.
Noch mal kurz Nein nur die tatsächlichen und notwendigen Kosten werden anerkannt. Da ist nichts von wegen mschummeln mit Pauschalen. Wer keine Tankbelege nachweisen kann wird nach meiner Meinung mit den 20-Cent abgespeist (Richtig?)
Genau davon spreche ich doch auch.
Du hast keine Tankbelege als sagt der SB "hast Pech gehabt, es gibt dann nur die 20 Cent pro Kilometer.

Nun fängt es aber an, pro Entfernungskilometer, oder pro gefahrenen KM. Schau dir mal die im Eröffnungsbeitrag aufgezeichneten Summen an.

Ich komme mit den 20 Cent ganz gut weg.
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marsupilami
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#10

Beitrag von marsupilami »

Und womit fährst Du?
Tretroller?

Im Netz gibt es genügend Rechner, die Dir die echten Kosten pro km ausrechnen.
Dann kannst Du ja mal vergleichen, ob Du mit den 20 Cent je km hinkommst.

Hier nur 2 Beispiele
http://www.autokosten.org/kfz-vergleich.php
http://themen.autoscout24.de/extras/fahrtkostenrechner
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#11

Beitrag von Koelsch »

Weitere Frage, wie kommst Du bei wöchentlicher Fahrt auf den Faktor 9 im Ausgangsposting?
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#12

Beitrag von Koelsch »

der ratlose hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:Guckst Du § 6 Abs. 3 ALG II-V

ok, du meinst folgendes:

Zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,
Was meinst Du mit "zusätzlich" ?
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#13

Beitrag von der ratlose »

Naja ist dein link gewesen.

§ 6 Pauschbeträge für vom Einkommen abzusetzende Beträge
§ 6 hat 5 frühere Fassungen und wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Als Pauschbeträge sind abzusetzen
1.
von dem Einkommen volljähriger Leistungsberechtigter ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind,
2.
von dem Einkommen Minderjähriger ein Betrag in Höhe von 30 Euro monatlich für die Beiträge zu privaten Versicherungen nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch, die nach Grund und Höhe angemessen sind, wenn der oder die Minderjährige eine entsprechende Versicherung abgeschlossen hat,
3.
von dem Einkommen Erwerbstätiger für die Beträge nach § 11b Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
a)
ein Betrag in Höhe von 15,33 Euro monatlich als mit seiner Erzielung verbundene notwendige Ausgaben; dies gilt nicht für Einkommen nach § 3,
b)
zusätzlich bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs für die Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte für Wegstrecken zur Ausübung der Erwerbstätigkeit 0,20 Euro für jeden Entfernungskilometer der kürzesten Straßenverbindung,

soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben nachweist.
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#14

Beitrag von der ratlose »

marsupilami hat geschrieben:Und womit fährst Du?
Tretroller?

Im Netz gibt es genügend Rechner, die Dir die echten Kosten pro km ausrechnen.
Dann kannst Du ja mal vergleichen, ob Du mit den 20 Cent je km hinkommst.

Hier nur 2 Beispiele
http://www.autokosten.org/kfz-vergleich.php
http://themen.autoscout24.de/extras/fahrtkostenrechner
Also, ich gehe mal davon aus das du auch ein Selbständiger bist.
Ich sage es mal so:

MB W123, 240 D,Vorkammerdiesel, Vorwärmanlage, Pflanzenöl das verunreinigt ist, das es entsorgt werden muss, gegen Abholung.
Und nur lange Autobahnstrecken. OK?
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#15

Beitrag von Koelsch »

OK, also meinst Du nicht zusätzlich zum irgendwelchen Fahrtkosten. Bleibt der Faktor 9, den ich nicht verstehe
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#16

Beitrag von der ratlose »

das hat mit diesem komischen Formular EKS zu tun.

Ich pendle wöchentlich zu verschiedenen Arbeitsstätten.
In der anlage EKS drecht sich aber alles nur um die Betriebsstätte.
Das ist der SB irgendwie egal das ich da immer Handschriftlich reintrage das es wechselne arbeitsstätten sind und ich diese lange Strecke 2x die Woche fahre.

Natürlich einmal hin, und einmal zurück.
Da muss doch so ein SB mal stutzig werden und denken "hm fast 4000 km zur Arbeit in der Woche ? Das kann irgendwie nicht sein.
und dann vielleicht einfach mal per e-mail eine kurze Rückfrage halten.

Spannend wird es erst wenn so ein SG Richter solche Werte ungeprüft übernimmt. Vor allem wenn ich zur Anlage EKS ausführe das alle Angaben wahrheitswidrig sind,und ich das nur so ausfülle weil das JC es so haben will um mir mein Geld zu bewilligen.
Ist kein Spruch, ich habe geschrieben das die Angaben in der Anlage EKS alle wahrheitswidrig sind und so abgegeben.

Der Monat hat im Schnitt 4,5Wochen.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#17

Beitrag von Koelsch »

Entfernungskilometer aber bedeutet Entfernungskilometer und nicht Fahrrtkilometer. Also nicht hin- und zurück, sondern da gibt's nur 20 Cent für die einfache Fahrtstrecke. Deshalb meine Nachfrage. Und Fahrten zu unterschiedlichen Einsatzorten von zu Hause aus sind keine Fahrten zur Arbeitsstätte sondern "normale" Betriebsfahrten. Da gibt's dann 10 Cent/km aber pro Fahrtkilometer.
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tigerlaw
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#18

Beitrag von tigerlaw »

Wo ich die verschiedenen Fäden so lese, werde ich plötzlich an die Bücher "Bornemanns Briefmacken" erinnert, die es mal vor dreißig Jahren gab ... :unschuld:

Ach, @Ratloser, da habe ich noch einen guten Literaturtipp für Dich:

Alan P. Herbert, "Rechtsfälle - Linksfälle: Eine Auswahl juristischer Phantasien", ins Deutsche übersetzt von K. Zweigert.

A.P.Herbert schrieb im britischen "punch" "misleading cases", immer schön haarscharf an der Wirklichkeit vorbei.

20 von diesen konstruierten Fällen hatte Konrad Zweigert ins Deutsche übersetzt und auch einige Erläuterungen zum speziellen englischen Rechtssystem gegeben. Das Buch gibt es antiquarisch, u.a. bei amazon, wie ich soeben gesehen habe.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#19

Beitrag von der ratlose »

was hat das mit konstruierten Fällen zu tun ?

ich habe das im Bewilligungsbescheid so stehen du Witzbold.
Das sit so eine ganz blöde Art andere Leute einfach so als Spinner oder Lügner hinzustellen.

Wollen wir doch mal sehen.
Die erste angehängte Seite ist die Seite des bewilligungsbescheides, aus dem die Summen hervorgehen.
Die anderen Seiten sind der Beschluss in der Sache S 74 AS 5022714 Er.

also bitte mal durchlesen und dann nochmal erklären was da jetzt an den Problemstellungen konstruiert sein könnte.
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#20

Beitrag von der ratlose »

Hier der Rest.
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Koelsch
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#21

Beitrag von Koelsch »

In dem Beschluss geht es nicht um die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte. Die Berechnung im Bescheid ist für meine Begriffe Unfug, spielt aber keine Rolle, denn selbst bei korrekter Berechnung käme wegen des Unterhalts kein anrechenbares Einkommen zu Stande.

Was mich sehr wundert, wie man für eine solch völlig nebensächliche Sache ein SG bemühen kann. Da musst Du selbst sehr viel Zeit haben und, was für mich wichtiger ist, damit stiehlst Du den Leuten, die dringend eine SG Entscheidung benötigen, weil sie z.B dringend Geld brauchen, SG-Zeit.

Die Frage Vorabgenehmigung hab ich seinerzeit im Rahmen eines einfachen Widerspruchs beim JC geklärt - war kein Problem. Aber ich hab den Widerspruch auch nicht nur wegen dieser Vorabgenehmigung eingereicht, sondern da ging's zusätzlich um Geld, das ich dann auch bekommen habe.

Ich persönlich verstehe Leute nicht, die wegen absoluter Nebensächlichkeiten die Sozialgerichte voll müllen - und tigerlaw geht es ebenso, er hat auch ohne solche "Probleme" mehr als genug zu tun mit echten Problemfällen.
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#22

Beitrag von der ratlose »

das ist recht einfach zu beantworten.

es gibt tatsächlich JC die machen einigen Selbständigen das leben mit dieser vorabgenehmigung zur Hölle.

Und da ist auch nichts mit "das habe ich im Rahmen des Widerspruchs mit dem JC geklärt"
Da scheinst du es mit sehr netten JC zu tun zu haben.

In "meinem" JC , ist der Sb in einem Termin mit meinem Anwalt(!) aufgestanden und hat erklärt "ich werde sie morgen aus der Krankemkasse abmelden, sie werden nirgendwo mehr versichert sein".
Und das haben die dann Eiskalt durchgezogen, da ist gelogen worden , Unterlagen wurden wahrheitswidrig ausgefüllt, und einer der Leckerbissen war, beim SG dann eine Bescheinigung der AOK einzureichen, das ich den ganzen Zeitraum dort pflichtversichert wäre.

wie haben sie das gemacht? Die haben mich einfach rückwirkend angemeldet, und nach der Verhandlung wieder abgemeldet.
Die KK stellt nämlich einfach nur Bescheinigungen über den Versicherungsverlauf aus aus dem lediglich die Zeiten hervorgehen in dennen man dort versichert war.

in "meinem" JC da gehe ich als beistand mit weil jemanden alle Leistungen eingestellt wurden. Ist ein Mann mit einem Q auf der Akte.
Der SB sagt dann das es mehrer Postrückläufer gebe und auch der Außendienst festgestellt habe das der Betreffende dort nicht mehr wohnt.
Als ich dann meinte, das das kein Problem sei, er möge mir bitte mal die Briefumschläge zeigen, ich habe mal im Ermittlungsdienst für eine Postochter gearbeitet und hätte da noch ganz gute Kontakte hätte , und wir schnell mal nachfragen können.

Und ? kein einziger Rückläufer und nichts mit dem Außendienst

In meinem Jobcenter sitze ich als Beistand mit im Raum als eine Krankenmeldung eingereicht wird. (gelber Schein)
Der SB unterbricht, ließt sich die Krankenmeldung durch und gibt sie in den Rechner ein.

Und dann,jetzt kommt es !!!!

Er zerreißt sie und wirft sie in den Papierkorb.

Ich schaue ihn völlig entgeistert an und sage das das eine original Urkunde ist, so etwas gehört mit in die Leistungsakte , diese wird ja auch in SG Verfahren
angefordert und fehle dann dort.
Er meinte dann das er das immer so machen würde, er könne ja nicht wegen jedem bißchen sich immer die L-Akte kommen lassen, sie hätten das ja im System.

Meine "Vollmüllbeschlüsse" in Sachen keine Genehmigungspflicht können in Zukunft von jedem Selbständigen verwendet werden der zu diesem JC gehört.
Man kann natürlich auch erst die bescheidung der abschließenden Anlage EKS abwarten, dort dann lesen das Ausgaben nicht einbezogen werden weil sie vorher nicht genehmigt wurden!
Dann kannst du in den Widerspruch gehen, nach 6 Monaten in die Untätigkeitsklage, nach weiteren 4-5 Monaten dann den Bescheid über deinen widerspruch bekommen, und dann die Klage beim SG einreichen.
Nach weiteren 2 jahren (wenns gut läuft) ist dann die Verhandlung in der Hauptsache.
Und dann musst du ja auch noch glück haben, das die Richterin nicht gerade ihre Tage hat oder sonstiges.

Ich sage zur deutschen justiz nur noch folgendes.

Der Kläger obsiegt in dem Verfahren. Die Versicherung XY als Beklagte wird verurteilt dem Kläger 50 % des Schadens zu bezahlen.
Da fragt dann der Anwalt der Versicherung völlig verblüfft (das rutscht ihm so raus) wie die Richterin auf 50% komme.
Das sagt die dann folgendes.
Der Kläger war ja nur teilkaskoversichert, da bekomme man wohl auch nur die Hälfte, wenn er vollkasko versichert gewesen wäre dann hätte ihm die volle Schadenssumme zugestanden.
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#23

Beitrag von Koelsch »

OK, wenn Du solches "Glück" mit Deinem JC hast, dann wird das verständlicher. Richtig gute JC's hab ich zwar auch noch nicht kennengelernt, aber so krass eben auch noch nicht. Muss ich auch nicht haben. :zwinker:
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#24

Beitrag von tigerlaw »

OK, da sage auch ich nur "echt krass".

Kannst Du mir einen Scan des Urteils per e-mail zusenden? Denn ich habe es weder in "sozialgerichtsbarkeit.de", noch bei juris.de gefunden, auch auch nicht bei beck-online.

Ich könnte zusehen, es in einer Zeitschrift für und von SozR-Anwälten zu publizieren. Denn es gibt sicherlich noch mehr "schlimme Finger" bei den JC ...

Vielen Dank!

Addy kommt per PN

:tiger:
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Re: Fahrtkosten zur Arbeitsstätte

#25

Beitrag von der ratlose »

Hallo,

ich bin da immer noch nicht weiter.

Kann ich die Pauschale von 20 cent nun nutzen, auch wenn ich günstiger fahren kann ?

Was ist wenn die die Fahrt zurBbetriebsstätte mit einer Fahrgemeinschaft mache oder mit der Bahn (wenn es günstiger wäre) , kann ich dann trotzdem die 20 Cent pro Kilometer anbringen?
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