HILFE Post von der Krankenversicherung

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Turtle39
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HILFE Post von der Krankenversicherung

#1

Beitrag von Turtle39 »

Hallo ihr lieben hier im Forum,

ich bin neu hier und wurde freundlicherweise von koelsch und Günter auf dieses Forum hier aufmerksam gemacht :knutsch:

Ich habe nämlich mal wieder ein Problem :heul:

Nachdem ich um den 18.05 die "endgültige Festsetzung des Leistungsanspruches" per Post erhielt, in dem man mir mitteilte das ich keinen Anspruch habe (Überzahlung in Höhe von 326,03 € für den Zeitraum 10.2008 bis 03.2009) flatterte mir gesterne ein netter Brief der Krankenversicherung ins Haus

Die Krankenversicherung fordert nun von mir für den gleichen Zeitraum 1010,52 € Krankenversicherungsbeiträge und 165,18 € Pflegeversicherung also komplett 1175,70 € zahlbar bis 15.06.

Das kann ich nicht zahlen, denn mein Gewinn ist von 3762,22 € (Dezember 2008) auf 342,04 € (April 2009) zurück gegangen.

Einen Antrag auf Weiterbewilligung habe ich per Post am 18.05 (zum 01.06) gestellt ... aber bis jetzt keinerlei Reaktion von der ARGE.

Was kann bzw. soll ich tun zumal am 15.06 die Widerspruchsfrist abläuft :ka:

Bitte bitte helft mir.

Vielen Dank im voraus.


Liebe Grüße
Turtle39


PS: koelsch Du darfst meine PDF Dateien hier anhängen
Zuletzt geändert von Koelsch am So 7. Jun 2009, 18:09, insgesamt 3-mal geändert.
Grund: Dateien angehängt
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Koelsch
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#2

Beitrag von Koelsch »

Die zweite Datei muss ich noch etwas "verkleinern", die ist zu groß zum hochladen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#3

Beitrag von Günter »

Das einzige was mir bisher an der EKS auffällt, Miete fällt nicht an?

Nur so als Tipp, wenn du deine Buchhaltung zu Hause erledigst und die KdU ist nicht angemessen, dann kannst du einen Teil der Wohnung gewerblich nutzen, und den Anteil als Geschäftsmiete gewinnmindernd ansetzen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#4

Beitrag von Günter »

Hab ich was übersehen, oder fehlt da beim Einkommen aus Selbstständigkeit der Abzug der Sozialversicherung, wegen der Nachforderung der Krankenkasse? Was ist in dem Fall mit der Rente? Wenn angeblich kein ALG II Anspruch, dann sind ja auch die Rentenversicherungsbeiträge fällig.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#5

Beitrag von Koelsch »

Du hattest mir ja noch geschrieben, dass Dein Mann (wie in der Horizontalübersicht erkennbar) € 515,xx EU-Rente bekommst und dass er davon monatlich € 128,25 Krankenversicherung und € 18,48 Pflegeversicherung zahlen muss. Ihr seid derzeit beide freiwillig in der Knappschaft versichert.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#6

Beitrag von Günter »

Mein Gedankengang ist grade der

Überzahlung 326,03 €

Krankenversicherung - 1010,52 €
Rentenversicherung ARGE ca 40 €/Monat ~240 €

Differenz von der Überzahlung abgezogen 924,49 € Können die mit einem Zuschuss nach §26 SGB II

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/26.html

aufgefangen werden?
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#7

Beitrag von Koelsch »

Wie Günter ja auch schon zart andeutet - wenn wir mal die Zahlen der ARGE als korrekt annehmen (was vermutlich nicht stimmt):

Du hast nach deren Rechnung einen knapp bedarfsdeckenden Gewinn. Dann aber müsste bei der Einkommenermittlung die KV und RV berücksichtigt werden. Würde das gemacht, fällst Du wieder aus der Bedarfsdeckung raus, dann aber dürften KV und RV wieder nicht angerechnet werden - und schon wäre wieder die Bedarfsdeckung da, die Katze beißt sich also unentwegt in den eigenen Schwanz.

Folgendes ist aber jetzt schon mal ganz eindeutig, der von der ARGE angenommene Gewinn deckt sich nicht mit Deiner EKS, wie ARGE auf ihren Gewinn kommt, verschweigt sie vornehm und genau das darf sie nicht.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#8

Beitrag von Koelsch »

Günter hat geschrieben:Mein Gedankengang ist grade der

Überzahlung 326,03 €

Krankenversicherung - 1010,52 €
Rentenversicherung ARGE ca 40 €/Monat ~240 €

Differenz von der Überzahlung abgezogen 924,49 € Können die mit einem Zuschuss nach §26 SGB II

http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbii/26.html

aufgefangen werden?
Rückwirkend ab Oktober 08 der Zuschuß nach § 26 SGB II - da kommt ARGE garantiert und sagt - rückwirkend gibt's nix.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#9

Beitrag von Günter »

Na logisch fehlt der Abzug der Sozialabgaben auf Seite 3.

Die wurden ja durch die ARGE ursprünglich abgeführt, und sind durch die angebliche Überzahlung wieder fällig geworden.

Was ist mit der Rente des Ehemannes, ist das die Brutto oder Netto Rente?
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#10

Beitrag von Günter »

zum Thema rückwirkend §28 SGB X

Ansonsten nachträgliche Anerkennung als Kosten im Blatt 3, da fallen wir aber beim Zuflussprinzip auf die Nase und beim Verlustvortrag in den nächsten Bewilligungszeitraum.

Das ist meiner Meinung nach ein klassischer Fall für den §28.
und wird diese Leistung versagt oder ist sie zu erstatten
http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbx/28.html
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#11

Beitrag von Turtle39 »

bor eh seid ihr schnell im Antworten :bravo:

Hallo Günter,

ich bin mal so frei und zitiere Dich :jumpi:
Günter hat geschrieben:Das einzige was mir bisher an der EKS auffällt, Miete fällt nicht an?
Nein, Miete fällt nicht an, weil ich ein Homeoffice habe (Call-Center) und in meinem Wohnzimmer arbeite - also keinen "geschäftlichen Raum" habe.
Günter hat geschrieben:Hab ich was übersehen, oder fehlt da beim Einkommen aus Selbstständigkeit der Abzug der Sozialversicherung, wegen der Nachforderung der Krankenkasse? Was ist in dem Fall mit der Rente?
Meinst Du meine "Rürup-Rente" ? - was anderes zahle ich nämlich nicht
Ich meine jetzt damit, das ich keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung bezahle *schäm*
Günter hat geschrieben:Was ist mit der Rente des Ehemannes, ist das die Brutto oder Netto Rente?
Monatlich werden ihm tatsächlich seid Januar 2009 je 553,12 € überwiesen.
Davon zahlt er jeden Monat 128,25 € KV Beiträge und 18,48 € Pflegeversicherung.
In der EU-Rentenzahlung meines Mannes ist noch ein Zuschuss von der RV in Höhe von 37,63 € inbegriffen. Die reine Rente wäre 515,49 € (seid 01.2009).


Und bei dem Rest den ihr hier schreibt verstehe ich derzeit nur Bahnhof ... oder ist das "Profi-Plauderei" ? :zwinker:


Liebe Grüße
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#12

Beitrag von Turtle39 »

Günter hat geschrieben:... und beim Verlustvortrag in den nächsten Bewilligungszeitraum.
ein kleiner Hinweis von mir (Du kannst es ja nicht wissen) wir beziehen beide seid 04.2009 keine Leistungen mehr, weil wir "angeblich" nicht bedürftig sind :heul:

Ich "Flasche" habe bei den voraussichtlichen Einnahmen die Zahlen vom letzten Jahr genommen und daraufhin kam eine Ablehnung für den Zeitraum 04.2009 bis 09.2009. Jetzt stehe ich da und weis nicht, wie ich nächsten Monat die Miete und die KV-Beiträge für mich und meinen Mann zahlen soll.

Ich habe jedoch am 18.05 einen Weiterbewilligungsantrag gestellt (ab 06.2009) mit den bis dahin getätigten Umsätzen und zu erwartenden Einnahmen.

Bis heute keine Reaktion von der ARGE (die haben den Antrag bestimmt in den Oskar getreten).
Ich befürchte ich muß da wohl persönlich hin ?!?


Gruß
Turtle39
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#13

Beitrag von Günter »

Kopf hoch und keine Selbstbezichtigungen, ich denke wir habens, noch schnell Essen fassen und dann gehts los.

Sieht bisher ganz gut aus. Nach unseren Schätzungen solltest du eine Nachzahlung bekommen, aber wir rechnen gleich genau.

Hast du für den April einen Ablehnungsbescheid?
Ich Unwissende habe bei den voraussichtlichen Einnahmen die Zahlen vom letzten Jahr genommen und daraufhin kam eine Ablehnung für den Zeitraum 04.2009 bis 09.2009.
Dann sollte auch da was zu machen sein.
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Koelsch
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#14

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du im Laufe so einer Diskussion nicht alles zu 100% verstehst, das tut uns leid, am Besten nachfragen. Wir kommen leider auch in eine Art "Fachjargon" rein.

Günter und ich haben eben noch über Dein Problem telefoniert und wir glauben, dass wir den Strick haben, mit dem Du die Kuh vom Eis ziehen kannst - genaugenommen haben wir sogar zwei Stricke.
  1. Der vermutlich "schnellere" Strick:
    Wenn es wirklich richtig ist, dass Dein Mann von den ca. € 500,00 EU-Rente etwa € 150,00 KV und Pflegeversicherung zahlen muss, dann hätten diese ca. € 150,00 bei der Rente Deines Mannes abgezogen werden müssen - und dann wäre eben keine Überzahlung mehr eingetreten (ganz im Gegenteil) und die Kuh damit vom Eis.
  2. Du errechnest in Deiner EKS einen durchschnittl. Gewinn von € 1.089,98 / Monat, die ARGE aber rechnet € 1.192,80, also € 102,82 / Monat mehr. Wie ARGE darauf kommt, teilt sie nicht mit. Das muss Dir ARGE aber Cent für Cent belegen und ich bin sehr zuversichtlich, wenn wir die Aufschlüsselung haben, dann bekommen wir auch hier dieses Sümmchen so klein gerechnet, dass eben keine Überzahlung eingetreten ist. Und auch damit wäre die Kuh vom Eis.
Wie also jetzt vorgehen:

Wenn die Aussage mit Krankenversicherung und Pflegeversicherung Deine Mannes stimmen, geht beide am Besten gleich morgen zur ARGE und sprecht dies beim Sachbearbeiter an, dass diese Beträge ja vom Einkommen Deines Mannes hätten abgezogen werden müssen. Mit etwas Glück, Hartnäckigkeit und Verstand beim SB (ich weiß, da haperts nur zu oft :zwinker: ) begreift der das und sagt - "ok, änder ich sofort". Es gehen sogar Gerüchte, dass sich SB's bei so etwas schon mal entschuldigt hätten - aber wie gesagt - Gerüchte.

Da die kluge Frau aber vorbaut, druckst Du Dir heute (2-fach) einen ganz kurzen Widerspruch aus. Da Du ja nicht weißt, wie die Zahlen (die € 1.192,80) der ARGE errechnet wurden, kannst Du den Widerspruch derzeit nur fristwahrend einlegen und die ARGE darin auffordern, Dir haarklein vorzurechnen, wie sie zu ihrem Ergebnis gekommen ist und warum sie in jedem Einzelfall von Deinen Vorgaben abgewichen ist. Du hast einen Anspruch auf diese Begründung nach § 35 Abs. 1 SGB X
§ 35 SGB X - Begründung des Verwaltungsaktes
(1) 1 Ein schriftlicher oder elektronischer sowie ein schriftlich oder elektronisch bestätigter Verwaltungsakt ist mit einer Begründung zu versehen. 2 In der Begründung sind die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitzuteilen, die die Behörde zu ihrer Entscheidung bewogen haben. 3 Die Begründung von Ermessensentscheidungen muss auch die Gesichtspunkte erkennen lassen, von denen die Behörde bei der Ausübung ihres Ermessens ausgegangen ist.
Gleichzeitig beantragst Du die Anordnung der aufschiebenden Wirkung für diesen Widerspruch, unter anderem auch, weil Dir eine zeitnahe Begründung des Widerspruchs nicht möglich ist, weil es an der Begründung des Bescheids fehlt. Dieser Mangel ist aber allein der ARGE zuzurechnen, schon allein deshalb ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung gerechtfertigt.

Für die Anordnung der aufschiebenden Wirkung setzest Du eine Frist von 10 Arbeitstagen, hörst Du nichts (was ich erwarte) stellst Du einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht in dem Du beantragst, dass die aufschiebende Wirkung vom SG angeordnet wird.
Wenn dann SB störrisch mit dem Kopf schüttelt, drückst Du ihm den Widerspruch ins Patschhändchen und läßt Dir den Empfang auf der Kopie bestätigen (wichtig!!!).

Wäre es mein Widerspruch, so würde ich etwa formulieren:
Gegen den Bescheid BG-Nummer vom ..... lege ich hiermit fristwahrend Widerspruch ein.

Ich beantrage die Anordnung der aufschiebenden Wirkung nach § 86a Abs. 3 SGG und erwarte Ihren entsprechenden Bescheid bis zum ...


Der Widerspruch kann derzeit nicht begründet werden, da auch der angefochtene Bescheid nicht begründet ist. Ich beantrage daher den Bescheid nach § 35 Abs. 1 SGB X zu begründen, insbesondere Position für Position aufzuschlüsseln, wie sich der von Ihnen angesetzte Gewinn von € 1.192,80 errechnet. Da der angefochtene Bescheid schon allein aus diesem Grunde rechtsfehlerhaft ist und dieser Fehler ausschließlich von Ihnen zu verursacht wurde, ist die Anordnung der aufschiebenden Wirkung hier geboten.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#15

Beitrag von Turtle39 »

Günter hat geschrieben:Hast du für den April einen Ablehnungsbescheid?
Lieber Günter,

du willst wohl noch mehr Blumen als die, die ihr (Du und koelsch) euch heute verdient haben ?

Natürlich habe ich einen Ablehnungsbescheid erhalten (für den Zeitraum Aprl bis September) ABER der ist vom 17.03.2009 - da ist ja wohl die Widerspruchsfrist bereits abgelaufen :verwirrt:


Liebe Grüße
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#16

Beitrag von Koelsch »

Wart erst mal ab, ob SB die KV Deines Mannes schluckt.

Und jetzt ist erst mal Tatort-Zeit - also um 21:45 geht's weiter :aufgemerkt:
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#17

Beitrag von Günter »

Gegen abgelaufene Widerspruchsfristen hilft ein Überprüfungsantrag nach §44 SGB X, damit ist der rechtskräftige Bescheid wieder streitbefangen (sagen die Juristen) für uns Normalbürger reicht es, wenn wir wissen der ist dann erst mal wieder offen für Klagen und eA (einstweilige Anordnungen).
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#18

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Wenn es wirklich richtig ist, dass Dein Mann von den ca. € 500,00 EU-Rente etwa € 150,00 KV und Pflegeversicherung zahlen muss, dann hätten diese ca. € 150,00 bei der Rente Deines Mannes abgezogen werden müssen - und dann wäre eben keine Überzahlung mehr eingetreten (ganz im Gegenteil) und die Kuh damit vom Eis.
ähm in der Horizontalübersicht unter Einkommensbereinigung steht ein Betrag von 115,85 €

Zitat: Schreiben der ARGE (vom 18.05)
Sehr geehrte ...
bevor über den von Ihnen am 09.04 gegen den Bescheid vom 17.03 erhobenen Widerspruch per Widerspruchbescheid entschieden wird, möchte Ihnen die Widerspruchsstelle die Sach- und Rechtslage näher erläutern.
Mit dem Bescheid über die endgültige Festsetzung vom 15.05 wurde festgestellt, dass sich im Bewilligungszeitraum 01.10.08 bis 31.03.08 kein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ergibt und sich ein den Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft übersteigenders Gesamteinkommen von 263,73 € errechnet.
Weiterhin möchte ich Ihnen mitteilen, dass die freiwilligen Beiträge Ihres Ehemannes zur Krankenversicherung abzüglich des Zuschusses des Rentenversicherungsträgers als Absetzungsbetrag in Höhe von 115,85 € vom Einkommen bis 31.12.08 berücksichtigt.
Ab 01.01.09 gilt eine neue Rechtslage und es wurden daher keine Absetzungen vorgenommen. Da das Einkommen auch nach Abzug der Krankenkassenbeiträge ab Januar 2009 den Gesamtbedarf übersteigt, besteht kein Anspruch auf den Zuschuss zur Krankenversicherung nach § 26 SGB II. Die Krankenversicherung kann mit dem übersteigenden Einkommen selbst beglichen werden.
Deswegen ist leider keine andere Entscheidung möglich. Sie erhalten daher Gelegenheit Ihren Widerspruch mit der beigefügten Erklärung schriftlich zurückzunehmen.
Wenn Sie den Widerspruch aufrechterhalten und ggf. weiter begründen bzw. neue Nachweise vorlegen möchten, so teilen Sie dies bitte ebenfalls mit dem beigefügten Vordruck bis spätestens 30.05 mit.

Ach ja noch was: haben die bei der Einkommensbereinigung nicht auch MEINE Krankenversicherungsbeiträge vergessen abzuziehen ?
Koelsch hat geschrieben:... geht beide am Besten gleich morgen zur ARGE und sprecht dies beim Sachbearbeiter an ...
Laut Auskunft der netten Dame am ARGE Telefon (0180er Rufnummer) erhalten Selbstständige keinen Termin zur "persönlichen Vorsprache mehr"

Und nun ?


Liebe Grüße
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#19

Beitrag von Koelsch »

Jetzt noch mal ganz genau bitte:

Du hast am 9.4. Widerspruch gegen einen Bescheid vom 17.3.09 eingelegt. Das war doch aber der Bescheid, das Euch keine Leistungen mehr ab April zustehen. Also läuft da doch der Widerspruch schon mal - und das ist gut so.

Hast Du auf das von Dir jetzt zitierte Schreiben der ARGE reagiert und den Widerspruch zurückgenommen?

Kannst Du uns irgend etwas zu den anderen Einzelbeträgen in der Einkommensbereinigung sagen, weißt Du also, was sich hinter den Beträgen versteckt?

Zumindest der "schnelle" Strick ist mit dem Schreiben was dünner geworden, da ist also die Krankenkasse Deines Mannes anscheinend doch berücksichtigt zu sein, obwohl die Zahlen der ARGE sich da immer noch nicht mit Deinen Zahlen decken. Macht aber nicht viel, den Widerspruch kannst Du dann morgen an der Rezeption gegen Quittung abgeben, oder schick denen den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#20

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Du hast am 9.4. Widerspruch gegen einen Bescheid vom 17.3.09 eingelegt.
Ja stimmt, ABER der Widerspruch bezog sich auf die nicht angerechneten KV Beiträge meines Mannes. Es sind mehrere Bescheide mit Datum 17.03 bei mir eingegangen, deswegen vielleicht die kleine Verwirrung ?
Koelsch hat geschrieben:Das war doch aber der Bescheid, das Euch keine Leistungen mehr ab April zustehen. Also läuft da doch der Widerspruch schon mal - und das ist gut so.
Auf den Ablehnungsbescheid für den Zeitraum ab April habe ich leider keinen Widerspruch eingelegt *schäm*
Koelsch hat geschrieben:Hast Du auf das von Dir jetzt zitierte Schreiben der ARGE reagiert und den Widerspruch zurückgenommen?
Nein den Widerspruch habe ich nicht zurück genommen, weil ich erst mal mit dem Insolvenzverwalter meines Mannes reden wollte.
Koelsch hat geschrieben:Kannst Du uns irgend etwas zu den anderen Einzelbeträgen in der Einkommensbereinigung sagen, weißt Du also, was sich hinter den Beträgen versteckt??
sorry aber dazu kann ich nichts sagen
... die Pflegeversicherung vielleicht ?
... Mehrbedarf steht ja weiter oben - gibt es vielleicht noch einen Zuschlag weil er zu 40 % behindert ist ?
Koelsch hat geschrieben:Zumindest der "schnelle" Strick ist mit dem Schreiben was dünner geworden, da ist also die Krankenkasse Deines Mannes anscheinend doch berücksichtigt zu sein, obwohl die Zahlen der ARGE sich da immer noch nicht mit Deinen Zahlen decken. Macht aber nicht viel, den Widerspruch kannst Du dann morgen an der Rezeption gegen Quittung abgeben, oder schick denen den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein.
ja ABER die Krankenkassenbeiträge wurden nur bis einschließlich Dezember angerechnet ... wie anhand der Horizontalübersicht ersichtlich ist (ab Januar) fehlen da die 115,84 € ... und meine Beträge sind gar nicht aufgeführt (was ja auch kaum geht, da mein Beitragsbescheid der KV vom 04.06 ist).
ausgedruckt habe ich den Widerspruch schon, werde ihn dann morgen per Einschreiben mit Rückschein an die ARGE senden.

Soll ich auch noch mal Bezug bzw. eine Nachfrage auf meinen Weiterbewilligungsbescheid (ab Juni) vom 18.05 anführen ?
Wie gesagt die Umsätze sind drastisch gesunken und ich weis nicht wie ich ab Juli die Kosten tragen soll.


Liebe Grüße
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#21

Beitrag von Koelsch »

Nicht alles in ein Briefchen packen, warte auch mit dem Widerspruch noch bis übermorgen, vielleicht ergibt sich ja noch was Zusätzliches.

Wie gesagt, ich druck mir das morgen mal aus und kann mich morgen spätestens nachmittags wieder mehr drum kümmern. Da bekommen wir schon nach. Ich hab's jetzt nicht gefunden, schreib uns bitte auch noch genau, welche Beiträge Du an Krankenkasse und Pflegeversicherung etc. gezahlt hast.

Dann finde ich nirgendwo, dass ARGE Dir Deine Beiträge zur Riesterrente ab 11/2008 berücksichtigt hätte.

Trotzdem macht mich ein Punkt aber noch stutzig. Ab 1.1.2009 wird die KV Deines Mannes nicht mehr bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt. Das kann richtig sein, ab 1.1.2009 hat sich in dem Bereich einiges geändert, das ist schwere Lektüre, mal sehn, ob och das morgen rausfinde. Aber wenn das ok ist, dann hätte man Deinem Mann einen Zuschuß nach § 26 SGB II zahlen müssen - mich wundert, dass der anscheinend nicht erfolgt ist. Ich meine jetzt nicht bei der endgültigen Abrechnung nach dem Schreiben der ARGE, ich meine direkt ab Januar 2009, es hätte also eigentlich so laufen müssen:

Ab 1.1.2009 teilt ARGE Euch mit - KV für den Mann wird nicht mehr einkommensmindernd berücksichtigt, statt dessen gibt's jetzt € xxx,xx als Zuschuss nach § 26 SGB II

Dann am 17.3.09 teilt ARGE Euch mit, ihr habt ja nach der endgültugen Abrechnung "viel zu viel" verdient, es gibt nix mehr und ihr müsst ganz viel zurückzahlen.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#22

Beitrag von Turtle39 »

Koelsch hat geschrieben:Nicht alles in ein Briefchen packen, warte auch mit dem Widerspruch noch bis übermorgen, vielleicht ergibt sich ja noch was Zusätzliches.
ok ... auf einen Tag mehr oder weniger kommt es ja auch nicht mehr an.
Koelsch hat geschrieben:Wie gesagt, ich druck mir das morgen mal aus und kann mich morgen spätestens nachmittags wieder mehr drum kümmern. Da bekommen wir schon nach.
kein Problem ... ich laufe garantiert nicht weg (obwohl mir danach wäre)
Koelsch hat geschrieben:Ich hab's jetzt nicht gefunden, schreib uns bitte auch noch genau, welche Beiträge Du an Krankenkasse und Pflegeversicherung etc. gezahlt hast.
kommt per Mail
Koelsch hat geschrieben:Dann finde ich nirgendwo, dass ARGE Dir Deine Beiträge zur Riesterrente ab 11/2008 berücksichtigt hätte.
das ist mir noch gar nicht aufgefallen ... den Vertrag haben die aber schon seid November 2008
Koelsch hat geschrieben:Trotzdem macht mich ein Punkt aber noch stutzig. Ab 1.1.2009 wird die KV Deines Mannes nicht mehr bei der Einkommensbereinigung berücksichtigt. Das kann richtig sein, ab 1.1.2009 hat sich in dem Bereich einiges geändert, das ist schwere Lektüre, mal sehn, ob och das morgen rausfinde. Aber wenn das ok ist, dann hätte man Deinem Mann einen Zuschuß nach § 26 SGB II zahlen müssen - mich wundert, dass der anscheinend nicht erfolgt ist. Ich meine jetzt nicht bei der endgültigen Abrechnung nach dem Schreiben der ARGE, ich meine direkt ab Januar 2009, es hätte also eigentlich so laufen müssen:
Ab 1.1.2009 teilt ARGE Euch mit - KV für den Mann wird nicht mehr einkommensmindernd berücksichtigt, statt dessen gibt's jetzt € xxx,xx als Zuschuss nach § 26 SGB II
*kopfschüttel* fast verstanden (ist ja schon spät)
Koelsch hat geschrieben:Dann am 17.3.09 teilt ARGE Euch mit, ihr habt ja nach der endgültugen Abrechnung "viel zu viel" verdient, es gibt nix mehr und ihr müsst ganz viel zurückzahlen.
genau so sieht es aus
... und die Rückforderung für 04.2008 bis 09.2008 war bestimmt auch nicht rechtens :motzki:

:knutsch: was bin ich FROH euch gefunden zu haben


Liebe Grüße
Turtle39

wo ist der "ich erschieß mich" Smilie ?
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#23

Beitrag von Günter »

Turtle39 hat geschrieben: wo ist der "ich erschieß mich" Smilie ?
Den gibt es hier nicht, unsere paar User sind durchgezählt, die werden sorgfältig gehütet. :gunni:
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#24

Beitrag von Koelsch »

Eine weitere Auffälligkeit, in Deiner EKS passen Betriebseinnahmen und vereinnahmte Umsatzsteuer nicht zusammen. Du hast immer weniger als 19% USt. angegeben. Wie kommt das? Hattest Du Betriebseinnahmen, die Umsatzsteuerfrei waren? Was waren das für Einnahmen?

Ich hänge Dir mal "meine" Version Deiner EKS an, dort sind jeweils 19% Umsatzsteuer bei den Einnahmen gerechnet.
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Re: HILFE Post von der Krankenversicherung

#25

Beitrag von Turtle39 »

Hallo Kölsch,

Du hast eine PN.


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