Pfändung, private PKV und Mietprobleme

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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nobody
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Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#1

Beitrag von nobody »

Hallo erstmal,

ich werde ganz kurz meine sehr bescheidene situation schildern und dann meine fragen stellen :-)
Ich war jetzt 5 Jahre selbständig und musste wegen Auftragseinbrüchen Anfang März unterstützendes ALG2 beantragen, ich habe eine private Krankenversicherung( ca.210€/Monat seit 2004). Ende März kam leider auch noch eine Kontopfändung seitens des Finanzamtes dazu. Ergo keine Verfügbarkeit über mein Konto mehr und Regelinsolvenzantrag ist auch gestellt(verfahren ist aber noch nicht eröffnet). Seit März konnte ich keine Miete, keine KVbeiträge, Strom, Gas etc. zahlen. Bin verheiratet, 2 Kinder und meine Frau ist Existenzgründerin(Existenzgründerzuschuss ca.880€)Gewinn bei Ihr ca.200€ aber seit Mai zwecks neuen Mitarbeiters Verlust.Meine Frau ist freiwillig versichert bei der gesetzlichen KK. Musste Ende April mein Gewerbe ab-/ummelden zum Nebengewerbe, da ich neue Aufträge mangels Geld nicht annehmen konnte(nur noch kleine regionale möglich). Meine Frau konnte bisher wenigstens das Essen zahlen und die Kindergartenbeiträge.

1. Gibt es schon irgendwelche Neuerungen zur Gesetzeslücke bei den Privat Versicherten? Weg zur Gesetzlichen KV ist ja nicht mehr möglich. Arge zahlt nur 130€ etwa(selbst das ist im Ablehnungsbscheid nicht mal angerechnet :motzki: ) Differenz zu 210€ müßte ich aus meinem Regelbeitrag zahlen, wenn ich den denn bekommen würde. Basistarif ist keine Option, da Leistung schlechter und Kosten 569€/Monat, auch wenn der Tarif bei ALG2 Bezug halbiert werden würde, wäre ich immer noch bei 284€/Monat, also immer noch deutlich teurer. Habe auch eine SB von 300€/Jahr im Tarif...wenn ich den einrechnen würde in den Zahltarif wäre ich bei 235€/Monat. Da ich Asthmatiker bin, brauch ich Medikamente und die reichen bei mir noch ca.30 Tage, danach geht mir mangels Geld sozusagen die Luft aus :heul: . Medikamente kosten aber 200€. Wie argumentiere ich gegenüber der Arge, habe jetzt im Widerspruch zumindest den Antrag auf komplette Übernahme gestellt, aber ich glaube um den Gang vors Sozialgericht bzw. BVerfG werde ich da wohl mangels Gesetzesgrundlage kaum drumrum kommen. Oder gibts doch ne Alternative? :kopfkratz:

2.Vermieter hat schon Mahnung geschickt mit Hinweis auf fristlose Kündigung. Gibts Möglichkeit der Beschleunigung für Bearbeitung des Widerspruchs? Weil 3 Monate Zeit, die die haben...wird wohl nicht ganz im Sinne des Vermieters sein und meines auch nicht.

3.Hab zwar noch ein paar Geldeingänge(offene Rechnungen) gehabt, aber kann darüber wie geschrieben nicht verfügen, da keine Sozialgelder und Insolvenzverwalter hat auch Nutzung des Geldes untersagt selbst für den Fall ich könnte daran. Muss warten bis Insolvenzverfahren eröffnet wird...was hoffentlich diesen Monat noch passiert. Da ich über das Geld nicht verfügen kann/darf in wie fern, spielen diese dann auch eine Berücksichtigung beim Einkommen(unterm Strich von März bis Juni sind es etwa 300€ netto/Monat), denn das Verfahren eröffnet wird, dann wird das Geld in die Insolvenzmasse einfliessen. Steht mir also auch nicht zur Verfügung.

4. Mein Frau hat Betriebsausgaben in Höhe von ca.1500€ Arge erkennt nur etwas mehr als 530€ an. Nach SGB 2 §11 müssen die ja die zum Erwerb notwendigen Ausgaben anerkennen, wie rechtfertigt die Arge nach welchen Rechtsgrundlagen, welche Ausgaben notwenidg sind oder nicht?Steht in dem § aber nicht drin, soweit ich es rauslesen konnte. Also dürfte doch eine BWA ohne wenn und aber anerkannt werden oder?

So ich glaube das solls erstmal gewesen sein. Danke für Eure Antworten.
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kleinchaos
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#2

Beitrag von kleinchaos »

Hallo Nobody,

wegen der PKV mal mit der Krankenkasse reden. Wenn du kein Einkommen hast, dann solte der Wechsel in den Basistarif möglich sein. Oder du lässt jedes Einkommen sausen und kannst bei deiner Frau in die Familienversicherung? Muss ich gucken ob das geht.

Ganz wichtig und ist die Wohnung. Meldet euch bitte umgehend beim Vermieter und erklärt die Situation. Und ganz dringend beim Sozialamt, Abt. Wohnraumsicherung, melden. Die finden meist noch Wege, mit dem Vermieter zu verhandeln.

Die BWA ist ja gut und schön, aber das Formular der ARGE heisst EKS. Und da können dir Kölle und BK 48 richtig gut weiterhelfen. Ein wenig Geduld noch.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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kleinchaos
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#3

Beitrag von kleinchaos »

Wenn man sich arbeitslos meldet, dann sollte es gehen, zumindest in den Basistarif zu kommen. http://www.krankenversicherung.net/grun ... zliche.htm

In eine gesetzliche wird man so fix wohl nicht mehr reinkommen? Aber eine Ersatzkasse sollte funktionieren.
Lies mal hier weiter.
Zuletzt geändert von kleinchaos am Mi 10. Jun 2009, 20:34, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Beitrag ergänzt
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#4

Beitrag von kleinchaos »

Zum Verhalten des Insolvenzverwalters kann ich nur den Kopf schütteln. Er ist ja unter anderem auch dafür da, keine neuen Schulden entstehen zu lassen. Aber eben dies befördert er ja, in dem er auch den unpfändbaren Teil der Einkünfte mit Beschlag belegt.
Zumindest dieser unpfändbare Teil muss dir verbleiben.
Alle aus dem nicht pfändbaren Anteil des Einkommens geschaffenen neuen Vermögensgegenstände (ob privat oder geschäftlich) unterliegen nicht dem Beschlag des Insolvenzverfahrens für die Regulierung der Altverbindlichkeiten. Allein die Begründung neuer Verbindlichkeiten unterliegt dem strengen Grundsatz der Redlichkeit. Für die Zeit nach Verfahrenseröffnung gilt, dass nicht eingelöste Verbindlichkeiten zur Versagung der Restschuldbefreiung führen und eine Fortsetzung der selbständigen Tätigkeit auf Grund der hierin liegenden Unzuverlässigkeit versagt werden dürfte.
http://www.insolvenzrecht.info/regelinsolvenz/
Die Seite ist recht aufschlussreich und informiert recht verständlich.
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Günter
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#5

Beitrag von Günter »

Mir scheint da auch einiges nicht stimmig zu sein, zumindest der unpfändbare Teil des Einkommens nach §850 c ZPO fällt nicht in die Insolvenzmasse.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#6

Beitrag von Koelsch »

Willkommen im Forum. Zwei Fragen vorab:

1. Warum hat ARGE Deinen ALG II Antrag abgelehnt, da muss es eine Begründung geben.
2. Hatte Deine Frau die endgültige Abrechnung zum Ende des bewilligungszeitraums eingereicht und da wurden nur ca. 1/3 der Ausgaben "genehmigt" oder war das schon bei der Einkommensschätzung zu Beginn des Bewilligungszeitraums so?

Und kleine Anmerkung - bis zum BVerfG ist für Dich noch ein sehr langer Weg, da kann man nicht so einfach hin und klagen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#7

Beitrag von nobody »

Begründung der Ablehnung war ein zu großes Einkommen...bei Einreichung der eks von mir, da war ich noch hauptberuflich selbständig und habe ab Mai auch ein größeres Einkommen aus einem kommenden Auftrag schon mit angegeben, aber den Auftrag musste ich mangels Geld wieder stornieren. Natürlich hat die Gute Dame von der Arge das Einkommen, was ich als Hauptgewerbe gehabt hätte, dann auch trotz Nebengewerbe mit angesetzt, obwohl Sie von der Änderung schon informiert war(wobei es unlogisch erscheint Einkommen Nebengewerbe=Hauptgewerbe)und einfach das Einkommen, welches ich wieder ab Mai gehabt hätte, bei einem Hauptgewerbe schon ab März mit eingerechnet. Dagegen werde ich auf jeden Fall in Widerspruch gehen, da ich geringere Einkünfte nachweisen kann.

Die Einnahmen und Ausgaben meiner Frau beruhen auf dem EKS formular(Schätzung) und aus der BWA fürs letzte Quartal 2008. Die Angabe von zukünftigen Ausgaben, wie für die Kosten für eine Angestellte ab Mai, für Schulungen im Juli, die wurden einfach mal im Vorfeld schon abgelehnt mit der Begründung, es sind keine Nachweise vorhanden. Ist ja auch logisch, weil die Nachweise - Abrechnung für die Angestellte erst Anfang Juni erfolgen kann bzw. für die Schulungen erst im Juli. Wenn die geschätzten Angaben sowieso im EKS Formular nicht anerkannt werden, da frag ich mich allen Ernstes wozu brauchen die so ein Formular, wenn Sie eh nach eigenem Gutdünken Dein Einkommen schätzen/festlegen.

Der Vermieter weiß auch schon Bescheid über unsere Lage und hat auch extra das Schreiben gefertigt, damit ein bissl Bewegung reinkommt in die Sache.

Zum Insolvenzverwalter naja da sag ich mal nix dazu, außer dass er bisher sehr arrogant seine Position vertreten hat. Da versuch ich lieber erstmal gute Miene zum bösen Spiel zu machen, damit das Verfahren schnell eröffnet wird.
Wegen dem Geld aufn Konto ist auch ne haarsträubende Sache, hab ein Schreiben vom FA bekommen für die Bank wo 1300€ mir zum Leben übrig gelassen werden muss und der darüber hinausgehende Teil gepfändet wird(soweit auch ok). Nur die Bank(Spa...se)sieht das so, dass nur Sozialleistungen bis 1300€/Monat frei, alle anderen Eingänge gehen weiterhin an das FA.Hab schon mit FA geredet, die sagen ist ein Standardformular, dass an alle Banken so rausgeht und die Sparkasse verstehts nicht. Kommunikation zwischen Sparkasse und FA in die Wege geleitet und Ergebnis NULL. Auf Rückruf warte ich heute noch von der Bank und der Service dahingehen ist unter aller Granate. Dann wie geschrieben Aussage vom Insolvenzverwalter, "mit Sozialleistungen können Sie offene Rechnungen begleichen, mit anderen Geldeingängen nicht und falls doch, dann holt er das Geld zurück".

Basistarif zum Privaten Krankentarif ist keine Alternative, siehe meine Einleitung. Habs glaub ich auch bei krankenkassenforum.de gelesen zu der problematik die seit dem 01.01.09 aufgrund einer Gesetzesänderung existiert.

Ich glaub ich schreibe zu lange Texte...sorry ist aber auch ein schwieriger Sachverhalt.
Das Problem mit der Privaten KV, wird denk ich mal noch einige Selbständige beschäftigen.
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kleinchaos
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#8

Beitrag von kleinchaos »

Wenn Sie bei einem Angehörigen familienversichert werden könnten (z. B. weil dieser in einem
Beschäftigungsverhältnis steht oder auch Arbeitslosengeld II bezieht), kann kein Zuschuss zur
Kranken- und Pflegeversicherung gezahlt werden.
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- ... raegen.pdf Vielleicht liegts daran, dass du den Zuschuss nicht bekommst?
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#9

Beitrag von nobody »

Hab grad noch ein bissl recherchiert...wegen der PKV ist zuständig SGB V § 257 Abs.2 und 2a bzw SGB V §258
Beitragszuschüsse für andere Personen

In § 5 Abs. 1 Nr. 6, 7 oder 8 genannte Personen, die nach § 6 Abs. 3a versicherungsfrei sind, sowie Bezieher von Übergangsgeld, die nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 von der Versicherungspflicht befreit sind, erhalten vom zuständigen Leistungsträger einen Zuschuß zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag. Als Zuschuß ist der Betrag zu zahlen, der von dem Leistungsträger als Beitrag bei Krankenversicherungspflicht zu zahlen wäre, höchstens jedoch der Betrag, der an das private Krankenversicherungsunternehmen zu zahlen ist. § 257 Abs. 2a gilt entsprechend.
Zahlen die vielleicht doch den vollen Beitrag zur PKV?Wie sollte man sonst die PKV bezahlen können?Im Regelbeitrag ist kein geld für ne Krankenversicherung vorgesehen. PS: hab übrigens heute mein Angebot für den Basistarif bekommen 605 € mit Pflegeversicherung im Monat...und auf den soll man wechseln können laut Gesetzgeber...wozu??? für wie blöd hält der Staat uns :ohnemich:
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Günter
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#10

Beitrag von Günter »

Mit dem Schreiben des Finanzamtes geh zum zuständigen Amtsgericht, der Rechtspfleger in der Rechtsantragsstelle stellt dir eine entsprechende Verfügung für die Bank aus.

Siehe auch Tortas Fall.

http://www.alg-ratgeber.de/f5t1351-rent ... l?start=20

Ab Seite 2 unten wird es interessant für dich.
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#11

Beitrag von kleinchaos »

Der Basistarif bei nicht anderweitig Versicherten liegt allgemein bei ca 130€/Monat. Zumindest bei den gesetzlichen und Ersatzkassen. Und mehr zahlt die ARGE nicht.
Deine KK versucht immernoch, dein Gesundheitsrisiko auf dich allein abzuwälzen. Und irgendwie verscheißern die dich. Denn die PKV haben grad vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Sache verloren.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#12

Beitrag von Günter »

Abweisen dürfen die Privaten dabei keinen Kunden, Risikozuschläge erheben ist aber auch nicht drin. Denn der Beitrag für den Basistarif richtet sich ausschließlich nach dem Geschlecht und dem Eintrittsalter des Versicherten und darf den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Dafür entsprechen die Leistungen des Tarifs aber nur dem GKV-Niveau. Ein nicht kostendeckendes Modell, monieren die privaten Anbieter trotzdem. Der Basistarif führe dazu, dass die anderen krankenvollversicherten Kunden die Basistarifler über Umlagen mitfinanzieren müssten – deshalb auch die Klagewelle.

http://www.dasinvestment.com/investment ... -rechtens/
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#13

Beitrag von nobody »

Naja das Problem ist ja der Gesetzgeber...bei der Entscheidung die gestern fiel, ging es nur ob der Gesetzgeber die Privaten zwingen darf, diesen Basistarif anbieten zu müssen, da die Privaten sagen, dass die Kosten nicht deckend wären(wozu ich sagen muss, bei den Beiträgen, sind die garantiert deckend, die wollen nur die Kostenrisiken mindern)...
Zitat:"Seit dem 01.01.2009 gibt es einen neuen Basistarif in der PKV geben. Der Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den angegebenen Höchstbeitrag der GKV nicht überschreiten."
Der Gesetzgeber regelt nur den Leistungskatalog, der ist gleich mit der gesetzlichen, aber die Preisgestaltung überläßt er den Privaten bis zur max. Höhe der GKV, d.h. die Privaten setzen den Basistarif einfach auf der maximalen Höhe an(569€). So da steht man in dem Fall als Privatversicherter blöd da. Das der Basistarif bei der GKV auf 130€ gedeckelt ist bringt mir in meinem Fall gar nichts(außer Zuschuss von der Arge in der Höhe).

Andere Sache...meine Frau hat nen Brief bekommen, von Ihrer GKV, wo drin steht, dass die Arge sie zum 11.3. abgemeldet hat, wegen ALG2 Empfang. Darf die Arge das, bevor überhaupt ein Bescheid bewilligt/abgelehnt wurde?
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#14

Beitrag von Günter »

Es gibt keine Einzelbewilligung. Ihr bildet eine gemeinsame Bedarfsgemeinschaft (BG). Dein Ablehnungsbescheid ist auch der deiner Frau.
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#15

Beitrag von nobody »

Achja wegen dem Schreiben vom FA, natürlich war ich damit beim Amtsgericht, die sehen aber keine rechtliche Handhabe, da ich mich nicht in einer Privat-sondern Regelinsolvenz befinde. Und die Pfändung vom FA kommt. Klärung mit dem FA notwendig, die aber bis auf den Brief, auch nichts weiter machen können. Ich fühl mich da als Ex-/selbständiger irgendwie in ner richtigen Grauzone gefangen. Keiner ist zuständig, alle machen Sie was geht und trotzdem steh ich als Schütze A... da.
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#16

Beitrag von nobody »

Das ist ja auch richtig mit dem Bewilligungsbescheid, dass der für beide zählt. Nur welche Rechtsgrundlage hat die ARGE einfach mal die freiwillige KV meiner Frau zu kündigen ohne einen positiven Bescheid. Wenn so ein Brief dann nicht ankommt, steht man plötzlich ohne KV ohne dass man davon erfährt.Lass dann mal was den Kindern passieren...
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#17

Beitrag von Koelsch »

Das Thema PKV und ALG II ist vom Gesetzgeber anscheinend völlig falsch eingeschätzt worden, Du hast leider völlig Recht, wenn Du den Eindruck hast, da zwischen allen Stühlen zu sitzen. Ich werde aber den ich weiß nicht wievielten Versuch starten, dieses Thema in meinen alten Schädel rein zu bekommen.

Zum ALG II selbst - ich tendiere dazu, hier gleich zum Sozialgericht mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung. Dazu muss aber die Eilbedürftigkeit dokumentiert werden können, d.h. die leere Geldbörse muss dem Richter bewiesen werden. Die Berücksichtigung von Einkommen und Gewinnen aus Zeiten vor der Antragstellung ist schlicht und ergreifend rechtswidrig. Ebenso kann ARGE nicht hinkommen bei Deiner Frau an einer geschätzten EKS herumverbessern. Dazu gibt es ebenfalls keinerlei Rechtsgrundlage, schlimmer noch, es gibt keinerlei Rechtsgrundlage zur "prophylaktischen" Anrechnung des geschätzten Einkommens überhaupt.

Zum Verhalten der Bank - manchmal hat die Rechtsabteilung der Bank einen heilsamen Einfluss auf die SB's, versuch mal mit denen zu reden.
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PKV GKV

#18

Beitrag von BK48 »

Hallo,

ich stelle jetzt in einem ExtraThead alle derzeit gültigen Regeln zum PKV/GKV-Problem zusammen. Scheint ja ein mehrfach "nötiges" Thema zu sein!

Gestern schrieb mir "Bochum", daß die REPORT Mainz -Redaktion am Thema dran ist.

Kleinchaos schrieb:
Der Basistarif bei nicht anderweitig Versicherten liegt allgemein bei ca 130€/Monat. Zumindest bei den gesetzlichen und Ersatzkassen. Und mehr zahlt die ARGE nicht.
Deine KK versucht immernoch, dein Gesundheitsrisiko auf dich allein abzuwälzen. Und irgendwie verscheißern die dich. Denn die PKV haben grad vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in der Sache verloren.
Leider liegt der Basistarif nicht bei 130 Euro!
Der Beitrag zur PKV Basistarif beträgt um die 500 Euro, wenn man ARM-Ssein nachweisen kann, auch gerne "nur" ca. 260 Euro.
Regeln dazu:
allgemeine_versicherungsbedingungen_basistarif_mb_bt_2009_pdf.pdf
Die ARGE übernimmt ca. 130 Euro., der Rest ist eine eklatante Deckungslücke, die offensichtlich übersehen wurde!!

Siehe Stellungnahme vom Deutschen Verein im Juni 2008:
Für
kv_ab01.01.09_DV 14-08.pdf

Es betrifft vielleicht erst 5000 Leute, aber es dürften in nächster Zeit rapide mehr werden.


dann noch:
Die Ersatzkassen sind den GKV gleichgestellt und funktionieren auch wie GKV.

Weitere Antworten en detail baldigst (bin noch auffe aaarbeit)

LG
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#19

Beitrag von kleinchaos »

https://www.gek.de/x-medien/dateien/inf ... endige.pdf Für freiwillig Versicherte in der GEK.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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@nobody GKV der Ehefrau

#20

Beitrag von BK48 »

Hallo nobody,
Andere Sache...meine Frau hat nen Brief bekommen, von Ihrer GKV, wo drin steht, dass die Arge sie zum 11.3. abgemeldet hat, wegen ALG2 Empfang. Darf die Arge das, bevor überhaupt ein Bescheid bewilligt/abgelehnt wurde?
Das ist ja auch richtig mit dem Bewilligungsbescheid, dass der für beide zählt. Nur welche Rechtsgrundlage hat die ARGE einfach mal die freiwillige KV meiner Frau zu kündigen ohne einen positiven Bescheid. Wenn so ein Brief dann nicht ankommt, steht man plötzlich ohne KV ohne dass man davon erfährt.Lass dann mal was den Kindern passieren...
zur GKV deiner Ehefrau ersteinmal Fragen:

Wer hat die Beiträge gezahlt? Sie selbst oder die ARGE??
Bis wann einschließlich?

Kannst Du das Schreiben der KV einscannen und hier hochladen? (vorher bitte Namen herausnehmen!!)
Die ARGEn bauen sooovieel Mist, das glaubt einem keiner!!

dazu:
Darf die Arge das, bevor überhaupt ein Bescheid bewilligt/abgelehnt wurde?

Jein, die ARGE kann ab Antragstellung anmelden (!) und die Beitragszahlung übernehmen. Das ist normal so.
Und deswegen wahrscheinlich das Schreiben der GKV.
Von wann ist der Antrag auf ALG II? Von wann das Schreiben der GKV? Von wann die Ablehnung des ALG II?
Jetzt müsste die ARGE wieder an die GKV schreiben und abmelden. Dann käme wieder eine Beitragsrechnung an Deine Frau...

LG
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@ kleinchaos wg. GKV - Beitragshöhe und Aufnahme

#21

Beitrag von BK48 »

Hallo kleinchaos,

Danke für die PDF.

Da steht schön übersichtlich alles drin, was man so braucht, wenn man z.B. aus ALG II heraus gründet und dann als Selbständiger in der GKV bleiben will.
Oder für Selbständige, die schon am 31.12.2008 in der GKV drin waren.

Alle anderen bleiben draussen:
Nichtversicherte, die jetzt keine KV haben oder Privatversicherte, die Knete nicht haben, MÜSSEN in der PKV den hohen Basistarif (bzw. die Hälfte) bezahlen.
Den die ARGE dann nur begrenzt bezuschusst!!

ExtraThread kommt. Evtl. auch als Arbeitshilfe!!
Ich sprech mich noch mit "Bochum" ab!!

LG
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#22

Beitrag von nobody »

@bk 48
danke für die Antwort. Freut mich ein wenig, dass ich nicht allein dastehe mit meiner Ansicht, von dieser Gesetzeslücke.

Ich füge mal den Ablehnungsbescheid von der Arge an und den Brief von der GKV.

Antrag auf ALG 2 war am 11.03.09 gestellt worden.
Beiträge GKV werden aktuell von meiner Frau nach wievor getragen, zumindest ist dadurch auch die Überzahlung entstanden, welches die GKV nun zurückzahlen will(Brief vom 09.06.09).

Ablehnungsbescheid Arge ist vom 28.05.09.(Man beachte die Rechtschreibfehler *g und die Gewinneinschätzung)
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#23

Beitrag von Koelsch »

Wenn ich mir den Bescheid durchlese, bekomme ich einen ziemlichen Hals.

Wie kommt ARGE dazu bei geschätzten Angaben Deiner Frau Nachweise zu verlangen - das ist ja wohl die Frechheit schlechthin.

Genauso, wie kommt ARGE dazu, bei Dir Kfz.-Kosten, Telefon etc. drastisch zu kürzen - hattest Du detaillierte Angaben zum Kfz und den gefahrenen Kilometern gemacht?

Generell ist es so - es gibt keinerlei Rechtsgrundlage für die Anrechnung eines fiktiven = geschätzten Einkommens. Ebenso gibt es natürlich auch keinerlei Rechtsgrundlage, dass ARGE die geschätzten Angabe in irgendeiner Form korrigieren darf - das dürfen sie, leider, bei den endgültigen Angaben, aber eben auch nur dann.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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GKV der Ehefrau

#24

Beitrag von BK48 »

Hallo nobody,

die Abmeldung bei der GKV erfolgte seitens der ARGE, weil ein Antrag auf ALG II gestellt wurde. Korrekt!
Im Grunde ja gut gemeint, weil man ab Antragstellung sofort versichert ist über das ALG II (steht ja auch so im Schreiben der GKV), so dass man sich die Beitragszahlung sofort sparen und davon im Aldi einkaufen gehen kann.

Dass es jetzt - nach dem Ablehnungsbescheid - ersteinmal wieder rück-abgewickelt werden muss, und Deine Frau die Beiträge doch nicht erstattet bekommt... :gaga: naja - ist halt so! Und nach Widerspruch evtl. wieder andersherum... *super* :bravo:

Grundsätzlich ist jeder, der in der GKV drin ist, sofort über ALGII versichert, wenn er es bezieht (oder beantragt), auch als Selbständiger!!
Ausnahme: Familienversichert über jemand anderen, das geht dann vor!

...alles andere (zum EKS und Deiner KV) später/morgen ;-) :schlaf:


LG
bk48
ps. der ARGE-Bescheid ist in der Tat etwas dreist! Man fragt doch vor Bescheiderteilung wenigstens Belege an, wenn sie denn "nötig" sind, anstatt direkt zu streichen. Völlig unhöfliches Verhalten sowas!! :never:
BK48
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Re: Pfändung, private PKV und Mietprobleme

#25

Beitrag von nobody »

Ja fand den Bescheid auch relativ bescheiden um es milde zu sagen, was mich vor allem geärgert hat, war die Tatsache, das ich schon regelrecht betteln musste, damit sie den Bescheid überhaupt erstmal berechnet hat. Dummerweise, und das ist das ärgerlichste, ist mir durch die sehr späte Absage vorm Feiertag, ein von meiner sehr fähigen und netten Jobvermittlerin schon zugesagter Weiterbildungskurs über 4 Wochen, der am 2.6. losgehen sollte(hatte ich mir in Eigenregie alles besorgt und den letzten Platz beim Kurs gesichert)geplatzt, da Sie mir dann keinen Bildungsgutschein geben konnte. Bin ja nun kein fauler Sack der nur zuhause rumhängen will, sondern ich weiß was ich will und wollte mir nen SAP Lehrgang bezahlen lassen(die ja leider so teuer sind, dass man sie nicht selber zahlen kann)und dann in die Richtung wechseln, wo ich weiß das ich da auf jeden Fall was finden werde jobtechnisch. Mein nächster geplanter Kurs würde am 29.6. losgehen(Vorbereitungskurs für den SAP zum auffrischen Rewe u Fibu), wird natürlich wieder eine verdammt knappe Sache mit dem Widerspruch bearbeiten, mal sehen ob Sie sich an meine höflich gesetzte Frist bis zum 26.06. hält.
Gibts irgendwelche Rechtsgrundlage oder Wege zum beschleunigen einer Widerspruchsbearbeitung?
Hab schon überlegt mich vielleicht an Ihren Teamleiter zu wenden.

Habe heute meinen Widerspruch bei der Bearbeiterin direkt abgeben wollen, ach denkste geht gar nicht, zum einen war Sie nicht da und Ihre Kollegin ausn Zimmer meinte nur pampig, stecken Sie die Unterlagen in den Briefkasten an der Tür und ich zu ihr ich möchte aber einen Nachweis über die Abgabe haben, sonst kommt der Widerspruch noch irgendwo abhanden, wie man das sooft hört, daraufhin von Ihr der Spruch, dass ich mich im Hauptgebäude erstmal anmelden müsse für die Abgabe des Widerspruchs(ist hier so, dass das Hauptgebäude 3Fußminuten weg von dem anderen Gebäude ist, wo meine Bearbeiterin sitzt), sie kann sonst keinen Stempel und keine Unterschrift geben. :arge: War ja zu meinem Leidwesen erst 11.45Uhr da und Arge macht ja Punkt 12 zu. Hatte ja Glück, dass der Wachmann im Hauptgebäude den Widerspruch angenommen und dort hat abstempeln lassen auf meiner Kopie.

Mit der GKV Abmeldung mag zwar irgendwie zu verstehen sein, aber da müsste doch sofort bei Ablehnung auch ein Schreiben an die KK rausgehen, dass die Abmeldung rückgängig gemacht wird oder es sollte generell ein Hinweis auf diese Vorgehensweise mitgeteilt werden. Man bekommt schon nen Stapel von Papier zum ausfüllen mit, aber zu so nen kleinen 3zeiler ist da kein Papier mehr da.

So jetzt erstmal Gute Nacht :zwinker:
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