SB bittet zum Gesprächstermin
SB bittet zum Gesprächstermin
Hallo zusammen:
Ich bin seit 1997 Selbstständig und seit ca. 2002 als Kleinunternehmer.
Beziehe seit September 2012 ALG2 Zuschuss.
Jetzt muss ich mal wieder zum SB.
Er hat mir eine EGV im September 2014 zu kommen lassen,
die ich aber nie unterschrieben habe. Diese läuft jetzt zum 03.05.15 aus.
Jetzt hat SB mir einen Brief geschickt, dass ich am 07.05.15 einen Termin bei SB habe.
Ich soll folgende Unterlagen mit bringen:
Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Anschreiben)
Meine Bewerbungen der letzten 3 Monate.
Dies ist erforderlich, um mit Ihnen individuelle Perspektiven entwickeln zu können.
Habe SB in den letzten 6 Monaten jeweils zum 15. des Monats 5 Bewerbungen zukommen lassen,
habe diese aber nicht alle abgespeichert.
Was soll ich tun?
In der von mir nicht Unterschriebenen EGV hat SB mir schon angedroht,
wenn ich in Zukunft nicht 60% meiner Kosten selbst erwirtschafte,
wird er mich in Vollzeit-Arbeit schicken......
Jetzt meine Frage: Darf SB mich zwingen meine Selbstständigkeit aufzugeben?
Ich bin jetzt 50 Jahre alt.....habe Neurodermitis...etc.
Was soll ich tun?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
MFG
Ich bin seit 1997 Selbstständig und seit ca. 2002 als Kleinunternehmer.
Beziehe seit September 2012 ALG2 Zuschuss.
Jetzt muss ich mal wieder zum SB.
Er hat mir eine EGV im September 2014 zu kommen lassen,
die ich aber nie unterschrieben habe. Diese läuft jetzt zum 03.05.15 aus.
Jetzt hat SB mir einen Brief geschickt, dass ich am 07.05.15 einen Termin bei SB habe.
Ich soll folgende Unterlagen mit bringen:
Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Anschreiben)
Meine Bewerbungen der letzten 3 Monate.
Dies ist erforderlich, um mit Ihnen individuelle Perspektiven entwickeln zu können.
Habe SB in den letzten 6 Monaten jeweils zum 15. des Monats 5 Bewerbungen zukommen lassen,
habe diese aber nicht alle abgespeichert.
Was soll ich tun?
In der von mir nicht Unterschriebenen EGV hat SB mir schon angedroht,
wenn ich in Zukunft nicht 60% meiner Kosten selbst erwirtschafte,
wird er mich in Vollzeit-Arbeit schicken......
Jetzt meine Frage: Darf SB mich zwingen meine Selbstständigkeit aufzugeben?
Ich bin jetzt 50 Jahre alt.....habe Neurodermitis...etc.
Was soll ich tun?
Würde mich über Antworten sehr freuen.
MFG
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Nicht allein zum SB gehen. Diesen nett und freundlich darauf hinweisen, dass er die Bewerbungen doch bereits hat. Und nicht bange machen lassen. Er kann Dich nicht zu Aufgabe der Selbstständigkeit zwingen, Dir aber "tolle" Jobangebote zukommen lassen, auf die Du Dich bewerben musst. Aber keine Angst, so leicht findet man keinen Job.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
- marsupilami
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Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Jetzt meine Frage: Darf SB mich zwingen meine Selbstständigkeit aufzugeben?
Er darf!
Ende der
Die Frage, ist ob er das auch tatsächlich durchziehen will.
Denn wenn Du standhaft bleibst und notfalls vor's SG ziehst, ist spätestens da Ende seiner Fahnenstange.
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
-
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- Beiträge: 2286
- Registriert: Mi 15. Mai 2013, 15:56
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
60% von welchen Kosten? Den Betriebskosten des Unternehmens? 60% von Miete und Regelsatz? Von der Krankenversicherung?worker hat geschrieben:wenn ich in Zukunft nicht 60% meiner Kosten selbst erwirtschafte,
wird er [der SB] mich in Vollzeit-Arbeit schicken......
Bist Du in Vollzeit tätig oder Teilzeit? Die Selbständigkeit darf Dir keiner verbieten, es gibt das Recht auf freie Berufswahl.
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Hallo,
ich bin in Vollzeit tätig.
Ich denk mal der SB meint von allen Kosten.
mfg
ich bin in Vollzeit tätig.
Ich denk mal der SB meint von allen Kosten.
mfg
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Ich vermute eher, er mein Euren Bedarf, also Regelsatz + Unterkunftskosten. Alles andere macht eigentlich keinen Sinn.
......aber gut, nicht alles was SB sagt, macht auch Sinn.
......aber gut, nicht alles was SB sagt, macht auch Sinn.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Hi,
also ich wohne ja schon am Campingplatz....also Kostengünstig.
Hab zwar das OK mir eine Wohnung zu suchen...habe aber noch nichts gefunden.
Bin allein also ohne Anhang.
Deshalb denke ich, dass SB die gesammten Kosten meinte.
mfg
also ich wohne ja schon am Campingplatz....also Kostengünstig.
Hab zwar das OK mir eine Wohnung zu suchen...habe aber noch nichts gefunden.
Bin allein also ohne Anhang.
Deshalb denke ich, dass SB die gesammten Kosten meinte.
mfg
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Frag ihn einfach beim Termin.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Zwischenfrage: Muss ein Hilfesuchender immer die Berwerbungsunterlagen mitbringen, wenn SB´chen das verlangt?worker hat geschrieben: Ich soll folgende Unterlagen mit bringen:
Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Anschreiben)
Danke für die Antwort
Gruss
OLD Men
Meine Meinung, die nicht jeder teilen muß
OLD Men
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- Abißlwasgehtimmer
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- Beiträge: 271
- Registriert: Fr 3. Apr 2015, 14:18
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Ich gehe davon aus, dass Du bist Selbstständiger Aufstocker bist. Grundsätzlich schließt eine volle Erwerbstätigkeit einen Anspruch auf Leistungen nach Maßgabe des ALG II / Hartz IV nicht aus. Neben den aus deiner Erwerbstätigkeit erzielten Einkünften können Dir zusätzlich Leistungen auf ALG II zustehen, unter der Voraussetzung, dass die Höhe dieser Einkünfte nicht ausreicht, um Dir den Lebensunterhalt sicherzustellen. Sollten die Einkünfte den Bedarf der gesamten Bedarfsgemeinschaft unterschreiten, besteht zum Einkommen aus der Erwerbstätigkeit zusätzlicher Anspruch auf aufstockendes Hartz IV.1. Mai 2015, 10:34 #1 worker hat geschrieben:(...) Ich bin seit 1997 Selbstständig und seit ca. 2002 als Kleinunternehmer. ... Beziehe seit September 2012 ALG2 Zuschuss (...)
Hunderttausende sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer in Deutschland erzielen mit ihrer Beschäftigung ein so geringes Einkommen, dass sie ebenfalls, ergänzend finanzielle Leistungen vom Jobcenter erhalten (müssen). Sie sind ebenfalls Aufstocker, nur eben nicht selbstständig.
Ich vermute mal, Dein JC-SB will schon heute die Pläne der Union (CDU/CSU) umsetzen, und die Zuschüsse für Selbstständige auf fünf Jahre begrenzen oder ganz abschaffen. Einige der subventionierten Selbstständigen setzten "augenscheinlich zumindest einen Teil der Betriebsmittel zur Erhöhung des privaten Lebensstandards ein, wie man ihn sich ohne den permanenten Verlustausgleich durch die Gesellschaft gar nicht hätte leisten können", kritisierte der CDU-Abgeordnete Martin Pätzold in der WirtschaftsWoche." Quelle: Hartz-IV-Aufstocker 03.01.2015. Lass Dich nicht ins Bockhorn jagen! Als jahrelanger Selbstständiger hast Du schon so manches Problem gemanaged.
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Gegenfrage, welche Bewerbungsunterlagen?OLDMEN55 hat geschrieben:Zwischenfrage: Muss ein Hilfesuchender immer die Berwerbungsunterlagen mitbringen, wenn SB´chen das verlangt?worker hat geschrieben: Ich soll folgende Unterlagen mit bringen:
Aktuelle Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf und Anschreiben)
Danke für die Antwort
Rechtlich sieht es meiner Meinung nach so aus.
EGV hast du nicht unterschrieben, VA ist nicht ergangen. Von daher kein Problem.
Der §2 SGB II verpflichtet dich alles zu unternehmen um aus eigener Kraft die Hilfebedürftiglkeit zu beenden.
Du bist vollzeitlich mit deiner Selbstständigkeit am Arbeiten. Wenn du dich irgendwo anstellen lassen solltest, müsstest du dein Gewerbe beenden. Dafür gibt es keinerlei Rechtsgrundlage. Also nochmal, welche Bewerbungsunterlagen?
Vergiß den Beistand nicht bei dem Gespräch.
http://www.alg-ratgeber.de/sonstige-hil ... t1912.html
Und Arschbacken zusammenkneifen tief einatmen, keine Schwäche zeigen.
Du schaffst es
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
- Abißlwasgehtimmer
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- Beiträge: 271
- Registriert: Fr 3. Apr 2015, 14:18
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Bei jedem SB-Wechsel, und das waren bei mir schon mehr als eine Hand voll, immer wieder die gleiche sch*** Prozedur: "Bringen Sie bitte folgende Unterlagen zu diesem Termin mit:1. Mai 2015, 17:13 #9 OLDMEN55 hat geschrieben: Zwischenfrage: Muss ein Hilfesuchender immer die Berwerbungsunterlagen mitbringen, wenn SB´chen das verlangt?
- ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
- ausgedruckten Lebenslauf"
Dient selbstverständlich der Kontrolle, ob die Bewerbungsschreiben auf der Höhe der Zeit sind und einer erfolgreichen Bewerbung nicht entgegen wirken. Ein Bewerbungstraining in Form einer Maßnahme könnte seitens SB'chen angedacht werden.
Klar, wenn Du dich telefonisch oder persönlich beworben hast, sind wohl bestenfalls Kopien der Stellenangebote und Gesprächsnotizen vorhanden, bei schriftlicher Bewerbungen per Postbrief oder E-mail entsprechend mehr Material. Wenn Du mit nichts dergleichen aufwarten kannst, musst Du dir gute Argumente zurechtlegen, denn wenn es Dir nicht gelingt, den Nachweis für deiner Eigenbemühungen um einen sozialversicherungspflichten Arbeitsplatz zu erbringen, kann dies ernsthafte Folgen in Form von Sanktionen haben, sogar auch die Anspruchsgrundlage für das ALG2 in Frage stehen.
Generell gilt, ja, Nachweise der Bewerbungsbemühungen sind zu führen. Kann durchaus aus § 2 Grundsatz des Forderns, SGB II, abgeleitet werden. Selbstverständlich bedarf es einer genaueren schriftlichen Fixierung in einer gültigen EGV oder VA. Eigenbemühungen sind in geeigneter Form nachzuweisen, z.B. Datum, Uhrzeit und Gesprächspartner von Telefonaten und Vorstellungsgesprächen, Durchschriften von Bewerbungsschreiben, usw..
Genau deshalb habe ich immer Unterlagen zur Hand, die SB'chen sehen will. Letztes Mal konnte ich keine Ausdrucke mitbringen, weil mein alter Drucker komplett den Geist aufgegeben hatte. Geld für einen neuen hatte ich nicht. Ebenso keine schriftliche Kostenübernahmezusage des JC für einen USB-Speicherstick und/oder das Erstellen von Ausdrucken in einem Kopieshop. Da habe ich mir kurzer Hand ein Tablet PC ausgeliehen, den ich natürlich nicht gut bedienen konnte. Anfassen durfte der SB das empfindliche elektronische Geräte selbstverständlich nicht. Also hab' ich ein paar Mal auf dem Display herumgewischt - und gut war's. Aber Vorsicht: Diese Methode des Nachweises kann auch wieder zu einem Bewerbungs-Coaching in Gestalt einer Maßnahme führen, wo einem jede Woche Computer & Drucker gratis zur Verfügung gestellt werden. Alles Ermessenssache ... :x :-x: X :-X :# :-# :=x :=X :=#
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Nein, nein und nochmals nein.
Er ist Vollzeitselbstständiger. Er hat keine EGV unterschrieben.
Sag mir die Rechtsgrundlage, nach der er sich bewerben soll.
Bewerbung heißt ich bin bereit eine Arbeitsstelle anzutreten. Und was mache ich mit meinem Gewerbe?
Nein, nein und nochmals nein.
Keine Bewerbung.
Er ist Vollzeitselbstständiger. Er hat keine EGV unterschrieben.
Sag mir die Rechtsgrundlage, nach der er sich bewerben soll.
Bewerbung heißt ich bin bereit eine Arbeitsstelle anzutreten. Und was mache ich mit meinem Gewerbe?
Nein, nein und nochmals nein.
Keine Bewerbung.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Ich erinnere an das Eingangsposting
also hat SB'chen alles und genau darauf sollte er hingewiesen werden. Nötige Kopien (im Behördendeutsch Mehrfertigungen) möge er sich doch auf dem Behördenkopierer anfertigen.Worker hat geschrieben:.....Habe SB in den letzten 6 Monaten jeweils zum 15. des Monats 5 Bewerbungen zukommen lassen,....
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Und ich erinnere mal hier dran.
Beides gleichzeitig geh nicht.
EGV gibt es nicht.
Man muss doch konsequent handeln. Entweder ich bin selbstständig und zwar mit vollem Einsatz oder ich bewerbe mich.worker hat geschrieben:Hallo,
ich bin in Vollzeit tätig.
Ich denk mal der SB meint von allen Kosten.
mfg
Beides gleichzeitig geh nicht.
EGV gibt es nicht.
In der von mir nicht Unterschriebenen EGV hat SB mir schon angedroht,
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Da aber Bewerbungen dem SB vorliegen, kannst Du da jetzt nicht mehr runter. Und auch wenn Du "Vollzeit" selbstständig bist, so lange Du ALG II beziehst, bleibst Du doch in der Bewerbungspflicht - u.U. auch ohne EGV, das ist aber diskutabel.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Aber der neue SB kennt die doch gar nicht. Und der schaut auch nie wieder in die Akte.
Es gibt keine Möglichkeit einen Selbstständigen zur Gewerbeaufgabe zu zwingen. Also kann er sich nicht bewerben, wenn er die Vollzeit glaubhaft belegen kann.
Es gibt keine Möglichkeit einen Selbstständigen zur Gewerbeaufgabe zu zwingen. Also kann er sich nicht bewerben, wenn er die Vollzeit glaubhaft belegen kann.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Klar kann man nicht zur Aufgabe gezwungen werden, und klar kommt es bei einer Bewerbung "suboptimal", wenn man drauf hinweist, wie gerne man derzeit selbstständig ist. Aber das hindert SB nicht, den Schwachsinn Bewerbung weiter zu fordern.
Ich denke auch, wir sollten "Worker" hier nicht in erheblichen Streit mit SB über solche eher grundsätzlichen Sachen leiten. Bisher ist er ja wohl ganz ordentlich mit SB gefahren, also Hinweis auf "Du hast die Bewerbungen doch schon" und mal schaun, was SB'chen sonst noch möchte. Aber eben alles mit Beistand, wenn's irgendwie machbar ist.
Ich denke auch, wir sollten "Worker" hier nicht in erheblichen Streit mit SB über solche eher grundsätzlichen Sachen leiten. Bisher ist er ja wohl ganz ordentlich mit SB gefahren, also Hinweis auf "Du hast die Bewerbungen doch schon" und mal schaun, was SB'chen sonst noch möchte. Aber eben alles mit Beistand, wenn's irgendwie machbar ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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- Abißlwasgehtimmer
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Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Stop! Stop! Stop! ... @Günter. Ich habe auf die Zwischenfrage von @OLDMEN55, 1. Mai 2015, 17:13 MESZ, #9 geantwortet und nicht auf die von @worker, 1. Mai 2015, 10:34 MESZ #1. Ich kann aus der Frage #9 von @OLDMEN55 nicht erkennen, dass er auch Vollzeitselbstständiger ist und keine EGV unterschrieben hat. Du wohl schon?1. Mai 2015, 21:46 #13 Günter hat geschrieben:Nein, nein und nochmals nein. Keine Bewerbung.
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Sorry, ich hab deine Antwort falsch zugeordnet, ich meinte den Worker mit keine EGV und Vollzeit.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Grmmmmmph nochmal das Eingangspostig gelesen, das mit dem "neuen" SB war jemand anderes. Das kommt bei raus, wenn man in den Werbepausen zum PC rennt um schnell zu antworten.Koelsch hat geschrieben:Klar kann man nicht zur Aufgabe gezwungen werden, und klar kommt es bei einer Bewerbung "suboptimal", wenn man drauf hinweist, wie gerne man derzeit selbstständig ist. Aber das hindert SB nicht, den Schwachsinn Bewerbung weiter zu fordern.
Ich denke auch, wir sollten "Worker" hier nicht in erheblichen Streit mit SB über solche eher grundsätzlichen Sachen leiten. Bisher ist er ja wohl ganz ordentlich mit SB gefahren, also Hinweis auf "Du hast die Bewerbungen doch schon" und mal schaun, was SB'chen sonst noch möchte. Aber eben alles mit Beistand, wenn's irgendwie machbar ist.
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Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: SB bittet zum Gesprächstermin
Das Werbepausenproblem kommt mir bekannt vor.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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