KDU bei erneutem ALG II Bezug
Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 18:08
Hallo liebes Forum,
ich war jetzt ein dreiviertel Jahr aus dem ALG II Bezug raus,
mußte jetzt jedoch aufgrund einbrechender Auträge wieder
ALG II beantragen :mrgreen:
Dazu nun meine Frage: Zählt nicht bei einem Neuantrag wieder
das halbe Jahr zur Übernahme der kompletten KDU?
Die Arge hat nur den normalen Betrag für Mietwohnungen in Höhe
von 315,-- € veranschlagt. Wir haben aber eine Eigenheim mit
Betriebsräumen. M.E. müßte zumindest für das erste halbe Jahr die
gesamte KDU übernommen werden. Ist das richtig?
Da unsere Betriebsräume im Eigenheim integriert sind, wurde mit dem
Finanzamt vereinbart, dass nach den genutzen qm verteilt wird, d.h.
33% der Wohnfläche fallen als Betriebsfläche an und entsprechend werden
die Hypothekenkosten verteilt, d.h. in unserem Fall 560,-- €/Monat für
Zins und Tilgung. Diesen Betrag haben ich in der EKS als Raumkosten aufgeführt,
die ja auch tatsächlich anfallen. Die Arge hat diesen Betrag willkürlich auf 179,00€
gekürzt. Wo bekommt man den Betriebsräume von 55 qm für 179,00 €?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage, oder welche Argumente kann ich im
Widerspruch angeben?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
LG
Welfenprinz
ich war jetzt ein dreiviertel Jahr aus dem ALG II Bezug raus,
mußte jetzt jedoch aufgrund einbrechender Auträge wieder
ALG II beantragen :mrgreen:
Dazu nun meine Frage: Zählt nicht bei einem Neuantrag wieder
das halbe Jahr zur Übernahme der kompletten KDU?
Die Arge hat nur den normalen Betrag für Mietwohnungen in Höhe
von 315,-- € veranschlagt. Wir haben aber eine Eigenheim mit
Betriebsräumen. M.E. müßte zumindest für das erste halbe Jahr die
gesamte KDU übernommen werden. Ist das richtig?
Da unsere Betriebsräume im Eigenheim integriert sind, wurde mit dem
Finanzamt vereinbart, dass nach den genutzen qm verteilt wird, d.h.
33% der Wohnfläche fallen als Betriebsfläche an und entsprechend werden
die Hypothekenkosten verteilt, d.h. in unserem Fall 560,-- €/Monat für
Zins und Tilgung. Diesen Betrag haben ich in der EKS als Raumkosten aufgeführt,
die ja auch tatsächlich anfallen. Die Arge hat diesen Betrag willkürlich auf 179,00€
gekürzt. Wo bekommt man den Betriebsräume von 55 qm für 179,00 €?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage, oder welche Argumente kann ich im
Widerspruch angeben?
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!
LG
Welfenprinz