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KDU bei erneutem ALG II Bezug

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 18:08
von Welfenprinz
Hallo liebes Forum,
ich war jetzt ein dreiviertel Jahr aus dem ALG II Bezug raus,
mußte jetzt jedoch aufgrund einbrechender Auträge wieder
ALG II beantragen :mrgreen:
Dazu nun meine Frage: Zählt nicht bei einem Neuantrag wieder
das halbe Jahr zur Übernahme der kompletten KDU?

Die Arge hat nur den normalen Betrag für Mietwohnungen in Höhe
von 315,-- € veranschlagt. Wir haben aber eine Eigenheim mit
Betriebsräumen. M.E. müßte zumindest für das erste halbe Jahr die
gesamte KDU übernommen werden. Ist das richtig?

Da unsere Betriebsräume im Eigenheim integriert sind, wurde mit dem
Finanzamt vereinbart, dass nach den genutzen qm verteilt wird, d.h.
33% der Wohnfläche fallen als Betriebsfläche an und entsprechend werden
die Hypothekenkosten verteilt, d.h. in unserem Fall 560,-- €/Monat für
Zins und Tilgung. Diesen Betrag haben ich in der EKS als Raumkosten aufgeführt,
die ja auch tatsächlich anfallen. Die Arge hat diesen Betrag willkürlich auf 179,00€
gekürzt. Wo bekommt man den Betriebsräume von 55 qm für 179,00 €?
Gibt es hierfür eine rechtliche Grundlage, oder welche Argumente kann ich im
Widerspruch angeben?

Vielen Dank im voraus für Eure Antworten!

LG
Welfenprinz :Daumen:

Re: KDU bei erneutem ALG II Bezug

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 18:16
von Günter
Die 560 € sind tatsächlich ein Drittel der Gesamtkosten? Das heißt eure Privatkosten liegen bei 1120 €?

Die Tilgung ist Vermögensbildung und wird nicht übernommen, es sei denn die Tilgung ist fast abgeschlossen, dazu gibt es ein BSG Urteil.

Re: KDU bei erneutem ALG II Bezug

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 18:20
von Koelsch
Im einfach ändern ist ARGE groß und erfindungsreich. Allerdings hast Du auch einen Denkfehler in Deiner Rechnung.

Die Tilgung wird Dir ARGE nicht anerkennen, egal, ob Du die bei den privaten Wohnkosten hast oder die beim Gewerbe aufführst. Ist auch irgendwo verständlich, sonst könnte der Selbstständige auf diesem Umweg einen Teil der Tilgung fürs Eigenheim doch über ALG II bekommen.

Rechne das sauber aus, mit den "sauberen" Zahlen begründest Du den Widerspruch und läßt gleichzeitg einfließen, dass es für die Anrechnung eines geschätzten Einkommens keinerlei Rechtsgrundlage gibt.

Re: KDU bei erneutem ALG II Bezug

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 18:33
von Welfenprinz
Ok, die Tilgung kann ich herausrechnen, obwohl ich trotzdem
der Meinung bin, dass die Kosten nunmal anfallen. Bei gemieteten
Geschäftsräumen wird die anfallende Miete ja auch zu grundegelegt.
Geschäftsräume für 3,25 € gibt es m.E. nicht. Wir haben ja extra die
Geschäftsräume mit ins Haus genommen, damit wir nicht mehr die
hohen Mieten zahlen müssen.
Komisch ist es schon, bestraft wird man immer.

Aber danke für den Tipp!

LG
E. Janssen

Re: KDU bei erneutem ALG II Bezug

Verfasst: Mo 15. Jun 2009, 19:15
von kleinchaos
Hallo Welfenprinz,
du sollst ja mit ALG2 kein Vermögen machen :mrgreen:
Deswegen wird die Tilgung auch nicht gezahlt, sondern nur der Kapitaldienst zuzüglich der Betriebskosten.
Bei Miete verdient sich ein anderer die goldene Nase.