Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
schnickschnuck
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#626

Beitrag von schnickschnuck »

Eine erneute Therapieaufnahme habe ich auch schon in Erwägung gezogen. Allerdings bin ich da realistisch. Die 3 Jahre damals taten mir hin und wieder ganz gut, aber im Nachhinein haben sie im Endeffekt nichts bewirkt, da ich jetzt wieder in der selben Situation stecke. Der Therapeut riet auch damals, mich voll auf die Arbeit zu konzentrieren und da mein Ding durchzuziehen. Und jetzt setzt das Jobcenter die Hebel in Bewegung und möchte zerstören, was ich über all die Jahre aufgebaut habe. Die Probleme kommen doch von extern. Armut therapiert man nicht mit Tabletten weg.

Würde mich das Jobcenter machen lassen, hätte ich die Probleme nicht. Wie schon gesagt, von mir aus schreibe ich Bewerbungen, habe ich doch sogar gemacht. Wie erwartet, ohne Erfolg, und dabei steht da nur die halbe Wahrheit drin, weil ich diverse Dinge weggelassen habe. Einfach um mal abzuklopfen, ob das Jobcenter nicht vielleicht sogar recht hat und ich in einem Angestelltenverhältnis Chancen hätte. Das waren ernsthaft formulierte Bewerbungen. Die Workshopgeschichte, da habe ich mich nach anfänglichem Zögern selbst reingesteigert. Realistisch betrachtet war die Absage aufgrund mangelnder Qualifikation Formsache.

Die sollen einfach ihre dümmliche Ortsamwesenheitspflicht wegmachen und aufnehmen, dass ich alle 2 Monate meine 5 Bewerbungsbemühungen nachweise. Und dann ist allen Seiten geholfen. Das Jobcenter kann in Ruhe Akten abheften und ich kann meine Tätigkeit ausüben. Vermittelbar bin ich sowieso nicht. Mit meinem Krankheitsverlauf ohnehin nicht. Meine größte Angst sind dabei noch irgendwelche bescheuerten Maßnahmen ohne Sinn und Verstand, die meine Tätigkeit behindern und mich parallel in die Schulden treiben. Ich muss die Arbeit schließlich auch erledigen, und das kann ich nicht, wenn ich in irgend eine Doof-Maßnahme sitze. Gut, das ist jetzt aktuell nicht spruchreif, aber wenn die merken: "Oh, den kriegen wir ja wirklich nicht vermittelt.", dann werden die genau damit ankommen.

Die Aufnahme einer erneuten Therapie, sofern mein damaliger Therapeut überhaupt offene Zeitfenster hat, es gibt lange Wartezeiten, habe ich im Hinterkopf. Wirklich helfen würde aber etwas anderes...

Crowdfunding hatte ich schon überlegt, aber wie sieht das aus bei Bezug von ALG-II?
Das ist ja (in der Theorie) ein Batzen Geld, der da auf das Konto fließt. Seien wir realistisch, es würde nie so viel werden, dass davon auch die Miete abgedeckt ist. Bestenfalls sind es die Reise- und Verpflegungskosten. Die Chancen sind gering, denn Leute, die so etwas machen, gibt es jede Menge. Ich hatte mich schon durch Crowdfunding-Seiten geklickt, die wenigsten bekommen das Geld zusammen. Aber gesetzt den Fall, das wäre so: Würde das Jobcenter das Geld nicht sofort als Einnahme anrechnen?
Das wären dann ja auf einen Schlag 5.000 oder 10.000 Euro, wenn hinterher noch eine Buchpublikation stattfinden soll, weitere 5.000 bis 10.000 Euro. Das Jobcenter hätte doch an einer solchen Summe die helle Freude dran. Und ich könnte zum einen die Miete nicht mehr decken (Leistungseinstellung) und müsste das Crowdfunding-Geld rechtswidrig zweckentfremden für den Lebensunterhalt... oder liege ich da falsch? Nach aktueller Gesetzeslage wären Einnahmen aus Crowdfunding doch Betriebseinnahmen bzw. "einmalige Einnahmen"?
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Günter
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#627

Beitrag von Günter »

Verdammt noch mal, ich sollte meine Tasta in Ruhe lassen, aber ich bin genauso beratungsresistent wie du.

Also lies dir doch mal bitte #603, #606 und #611 noch einmal durch und bevor du wieder alle Jalousien runterlässt und deine Abwehrreaktionen hochfährst wirf erstmal den Denkgnubbel an.

Du hast ein Jahr Ruhe, du unterliegst nicht der Stallpflicht, du musst dich nicht bewerben oder im JC antanzen während der Antrag auf EM Rente läuft. Du kannst deine Termine abarbeiten. Und wenn du siehst du hast den dicken Kunden am Haken, kannst du entscheiden weiter auf Rente + GruSi und Zusatzverdienst oder EM Rente zurückziehen und dem JC beweisen dass du es schaffst.

Ich glaube ich werde dich solange nerven, bis du es versuchst, ich kann nämlich so schlecht zusehen wie jemand sehenden Auges versucht gegen die Wand zu rennen, wenn 10 cm daneben eine schmale Tür ein Stückchen offen steht.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

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schnickschnuck
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#628

Beitrag von schnickschnuck »

Lieber Günter,

ich habe das schon verstanden.
Ich mache mir eben nur Gedanken, wie es im Falle einer EM-Rente bei mir aussehen würde?
Letztlich bin ich nur so oft aufs Maul geflogen, dass ich inzwischen generell erst einmal eine "Schutzwand" hochziehe. Denn alles, das ich angefasst habe, verwandelte sich letzten Endes in Sch****, ich habe da regelrechtes Talent und Glück dazu.

Werden dann meine Betriebsausgaben noch anerkannt? Oder wie rechnet sich im SGB XII das "Einkommen"? Google hat mir da nicht allzu viel ausgespuckt. Welche Freibeträge gibt es? Denn ich bin auf diese 100 Euro im Monat noch über Jahre hinweg angewiesen, da ich Schulden zu bedienen habe. Lebenslang, weil ich Medikamente brauche, die ich aus eigener Tasche bezahle.

Gut, soweit hab ich es verstanden, dass das Stellen des Antrages bis zur Ablehnung etwa 1 Jahr dauern dürfte. Die Ablehnung schätze ich als relativ sicher ein. Der "dicke Fisch am Haken", da bin ich ganz ehrlich, auf den warte ich seit Jahren. Der schwimmt aber konsequent an meiner Angel vorbei und der wird auch die nächsten Jahre nicht abbeissen. Dazu ist der Köder am Haken einfach zu schlecht (mangelnde Qualifikation, Gesundheitsprobleme, Lücken im Lebenslauf, Schulden etc. pp.)

Aber was heisst Gruselsicherung es konkret in Zahlen? Regelsatz + Miete. Okay.

EKS-Pflicht? Ja oder Nein? Woher wissen die dann, was ich wann verdient habe? Wollen die nur die jährliche Einkommenssteuererklärung oder streite ich mich da auch herum, ob ich die 1,45 Euro Porto nun ausgeben hätte dürfen oder nicht?
Ich habe auch den Punkt der Einkommensberechnung noch nicht so ganz verstanden. 30% "Freibetrag" von was? Vom Umsatz ohne Abzug der Betriebsausgaben? Oder 30% Anrechnung vom Gewinn nach Abzug aller Betriebsausgaben?
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Pegasus
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#629

Beitrag von Pegasus »

# 628 genau so würde ich verfahren. Etliche Monate Ruhe. Zeit um auch an sich zu arbeiten.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Koelsch
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#630

Beitrag von Koelsch »

Mir geht's nicht so sehr um den Nutzen der Therapie, wobei ich den nicht bezweifel. Mir geht's darum, dass Du vielleicht dem JC sagen kannst, ich muss aus medizinischen Gründen meinen Job weiter machen, weil der mich aufbaut und nach vorn bringt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Günter
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#631

Beitrag von Günter »

Dann schau mal hier
V.1.3. Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit (§§ 4 und 5
VO zu § 82)
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit sind in
§ 13 Abs. 1 und 2, § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG)
definiert.
(näheres dazu siehe § 4 der VO zu § 82)
file:///E:/Bibliotheken/Chrome-Downloads/131008_Verwaltungsanweisung%20zu%20%C2%A7%2082%20SGB%20XII%20Stand%2008%2010%202013.pdf
§ 4 Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
- Seite 3 von 5 -
(1) Welche Einkünfte zu den Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbständiger Arbeit
gehören, bestimmt sich nach § 13 Abs. 1 und 2, § 15 Abs. 1 und § 18 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes; der
Nutzungswert der Wohnung im eigenen Haus bleibt unberücksichtigt.
(2) Die Einkünfte sind für das Jahr zu berechnen, in dem der Bedarfszeitraum liegt (Berechnungsjahr).
(3) Als Einkünfte ist bei den einzelnen Einkunftsarten ein Betrag anzusetzen, der auf der Grundlage
früherer Betriebsergebnisse aus der Gegenüberstellung der im Rahmen des Betriebes im Berechnungsjahr
bereits erzielten Einnahmen und geleisteten notwendigen Ausgaben sowie der im Rahmen des Betriebes
im Berechnungsjahr noch zu erwartenden Einnahmen und notwendigen Ausgaben zu errechnen ist. Bei
der Ermittlung früherer Betriebsergebnisse (Satz 1) kann ein durch das Finanzamt festgestellter Gewinn
berücksichtigt werden.
(4) Soweit im Einzelfall geboten, kann abweichend von der Regelung des Absatzes 3 als Einkünfte ein Betrag
angesetzt werden, der nach Ablauf des Berechnungsjahres aus der Gegenüberstellung der im Rahmen des
Betriebes im Berechnungsjahr erzielten Einnahmen und geleisteten notwendigen Ausgaben zu errechnen ist. Als
Einkünfte im Sinne des Satzes 1 kann auch der vom Finanzamt für das Berechnungsjahr festgestellte Gewinn
angesetzt werden.
(5) Wird der vom Finanzamt festgestellte Gewinn nach Absatz 3 Satz 2 berücksichtigt oder nach Absatz 4 Satz
2 als Einkünfte angesetzt, so sind Absetzungen, die bei Gebäuden und sonstigen Wirtschaftsgütern durch das
Finanzamt nach
1.   den §§ 7, 7b und 7e des Einkommensteuergesetzes,
2.   den Vorschriften des Berlinförderungsgesetzes,
3.   den §§ 76, 77 und 78 Abs. 1 der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung,
4.   der Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 6. August 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 1869)
vorgenommen worden sind, dem durch das Finanzamt festgestellten Gewinn wieder hinzuzurechnen. Soweit
jedoch in diesen Fällen notwendige Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung der in Satz 1 genannten
Wirtschaftsgüter im Feststellungszeitraum geleistet worden sind, sind sie vom Gewinn abzusetzen.
https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf
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schnickschnuck
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#632

Beitrag von schnickschnuck »

Gut, also zählt demnach der steurrechtlich errechnete "Gewinn".

Grundsicherung heisst, wenn ich 100 Euro Gewinn habe, darf ich 30 Euro behalten und 70 Euro werden angerechnet.
Um auf 100 Euro (so wie der derzeitige Freibetrag) zu kommen, würde ich einen monatlichen Gewinn von 300 Euro benötigen. Das erreiche ich doch jetzt nicht einmal. Wenn ich die 205 Euro ausschöpfen möchte, müsste ich einen monatlichen Gewinn von über 600 Euro erwirtschaften. Habe ich das richtig verstanden?
Warum arbeite ich dann überhaupt? Die Arbeit wäre eine reine Gefälligkeit dem Staat gegenüber.

Günters Vorschlag hätte letztlich den "Vorteil", dass während der Antragszeit und den Bescheid etwas Ruhe einkehrt.
Bei meinem Psychotheapeuten ist das Problem, dass er zum Beispiel keine Krankschreibungen ausstellen darf. Aber ich werde den trotzdem mal anrufen.
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Günter
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#633

Beitrag von Günter »

Erst nach Abschluss des Rentenverfahrens steht die GruSi, während des Verfahrens steht das JC aber ohne dass die dich nerven können. Ich will dir Zeit verschaffen, damit du den Kopf frei bekommst.

Du hast ein Jahr Ruhe, du unterliegst nicht der Stallpflicht, du musst dich nicht bewerben oder im JC antanzen während der Antrag auf EM Rente läuft. Du kannst deine Termine abarbeiten. Und wenn du siehst du hast den dicken Kunden am Haken, kannst du entscheiden weiter auf Rente + GruSi und Zusatzverdienst oder EM Rente zurückziehen und dem JC beweisen dass du es schaffst.
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Olivia
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#634

Beitrag von Olivia »

Und zurückziehen kann man so einen Antrag sicherlich sowieso jederzeit, falls sich die Lage spontan bessert.
schnickschnuck
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#635

Beitrag von schnickschnuck »

Zumindest wäre das einen Versuch wert, um etwas Ruhe in die Sache zu bekommen.
Aber Grusi an sich ist perspektivisch ungeeignet. Auch in rechnerischer Hinsicht ein Verlustgeschäft.
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Koelsch
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#636

Beitrag von Koelsch »

Ich glaube Du siehst die GruSi Einkommensberechnung reichlich schwarz. Sieh die Vorzüge dort:

Das GruSi-Amt wird Dir nicht jede Betriebsausgabe dreimal umdrehen, die gucken auf den Steuerbescheid und gut ists.

Kleines Beispiel von einem der Stammtische:

eLB fährt als Teilzeitnachhilfelehrer ein Auto - auch mit viel "gutem Willen" ist das nicht als Betriebsfahrzeug im Sinne der ALG II-V zu deklarieren. Allenfalls 20% Betriebsfahrt. Sie kann in GruSi wechseln - und ab sofort hat sie ohne Meckerei ein Betriebsfahrzeug. Klar, Fahrtenbuch führt sie immer noch, weil sie damit besser dasteht als bei der 1%-Regelung (das ist 'ne Rechenaufgabe), aber neue Bücher, neuer Läppi alles kein Problem mehr, das sind "diskussionsfreie" Betriebsausgaben.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#637

Beitrag von Olivia »

In der Grusi wären dann also auch Restaurantbesuche, Monatskarte, Fahrkarten, Hotelübernachtungen, Leasingraten für Kamera und Auto, Fortbildung, Kfz-Kosten, Benzin, Blumen, Zeitungen und Zeitschriften, Lesezirkel, Dekoartikel, Messebesuche, Eintrittskarten, Telefon, Internet, Handy, Laptop, PC, technisches Zubehör und Warenlager ohne Diskussion mit drin.

Vermittlungsbemühungen und Gespräche im Jobcenter entfallen. Anträge sind automatisch gestellt, einmal jährlich müsste man zum Amt hin.
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Koelsch
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#638

Beitrag von Koelsch »

So isses
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kleinchaos
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#639

Beitrag von kleinchaos »

Je nach Diagnosen wäre auch eine Schwerbehinderung denkbar (bei Depri sogar recht oft) und wenn du dann vielleicht noch ein G bekommst, hast du das Geld für Fahrkosten mit der Bahn und den Öffis gespart, einen Mehrbedarf gibt es dann auch. Und schon hast du ohne Arbeit die 100 Ökken wieder drin
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#640

Beitrag von Olivia »

Und dann wird rangeklotzt. :gaga:
Tester
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#641

Beitrag von Tester »

Du benötigst zunächst erstmal rasche Hilfe, dass Du von dem negativen Trend wegkommst.

Statt einer Therapie (wegen der langen Wartezeiten) würde ich Dir zunächst zu einer Selbsthilfegruppe raten. Hat den Vorteil für Dich, Du kommst unter Leute, kannst reden und triffst Gleichgesinnte.

Im Moment schreibst Du schon sehr negativ. Ich finde es schon beeindruckend, dass Du selbst eine Pizza zu 5 € schlecht redest. Kenne niemanden, der mal ebend nach Rom fliegen kann und sch da ne echte italienische Pizza holen kann ;-). Wenn ich Lust auf eine Pizza habe, dann schlappe ich zum Aldi, hole mit eine Pizza zu 1,25 € und mach mir die warm. Letztemal beim richtigen Italiener war ich vor ..... mmmh ..... echt keine Ahnung ..... und letztemal auswärts essen war ich beim China Mann all you can eat Bufet für 10 €.

Mach auf jeden Fall was an Deiner psychischen Verfassung!

Und wenn Du in der Grundsicherung gehst, lass Dein Gewerbe doch einfach ruhen, schnapp Dir deinen Rucksack und mach Deine angestrebte Fotosafari durch Russland.
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Pegasus
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#642

Beitrag von Pegasus »

Tester hat geschrieben:Du benötigst zunächst erstmal rasche Hilfe, dass Du von dem negativen Trend wegkommst.

Mach auf jeden Fall was an Deiner psychischen Verfassung!

Und wenn Du in der Grundsicherung gehst, lass Dein Gewerbe doch einfach ruhen, schnapp Dir deinen Rucksack und mach Deine angestrebte Fotosafari durch Russland.
:jojo: Es ist vorrangig die negative Lebenseinstellung etwas aufzuhellen. Wäre gut wenn Schnucki sich dazu entschließen kann. Alles andere kommt nach und nach. KCs Hinweis mit Schwerbehindert auf Püsche ist sehr gut. Püsche ist immer ein kleiner Joker bei so etwas.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
sia
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#643

Beitrag von sia »

Mir kam zur Ortsanwesenheitspflicht gerade noch eine Idee. In der Berliner Woche steht regelmäßig die Kummer-Nummer. Die ist von einer Parteifraktion und nimmt in problematischen Behördenangelegenheiten Kontakt mit diesem Amt auf. So gut wie immer ist es das Jobcenter (Überraschung). Zwar werden sie misslungene Versuche kaum in dem Blatt bringen, doch ich lese jede Woche von einer geglückten Aktion.

Dabei geht es meist um verschlamptes Zeug, Untätigkeit und Missverständnisse. Wäre es nicht einen Versuch wert, die Sache mit deiner Ortsanwesenheitspflicht und die Umstände denen kurz mitzuteilen und um Hilfe zu bitten? Zu verlieren gibt es nichts und bei einem Erfolg wird nur der Fall anonymisiert geschildert. Telefon 23 25 28 37 (Di 10-12 und Do 9-11) oder kontakt(at)kummer-nummer.de
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#644

Beitrag von Olivia »

Super Idee! :Daumenhoch:
schnickschnuck
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#645

Beitrag von schnickschnuck »

Ich kann da mal hinschreiben, aber meist sind die raus, wenn zu der Sache bereits ein Klageverfahren läuft. Einen Versuch ist es wert. Ich schreibe denen Mal.
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Koelsch
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#646

Beitrag von Koelsch »

Einer unserer User hatte sich auch mal an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Ihm wurde teilweise Recht gegeben - wichtiger aber: Seit dem nicht ein einziger fehlerhafter Bescheid mehr, Anträge und Anfragen werden teils noch am gleichen Tag bearbeitet (z.B. Antrag auf Vermittlungsgutschein: Morgens gestellt, konnte er mittags abholen)
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#647

Beitrag von Olivia »

kummer-nummer ist zudem die CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses und nicht nur eine Hotline eines Anzeigenblattes. Diese Nummer gibt es seit über 20 Jahren. Da sollte bestimmt was gehen!
Senga
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#648

Beitrag von Senga »

Koelsch hat geschrieben:Einer unserer User hatte sich auch mal an den Petitionsausschuss des Bundestages gewandt. Ihm wurde teilweise Recht gegeben - wichtiger aber: Seit dem nicht ein einziger fehlerhafter Bescheid mehr, Anträge und Anfragen werden teils noch am gleichen Tag bearbeitet (z.B. Antrag auf Vermittlungsgutschein: Morgens gestellt, konnte er mittags abholen)
Ja Kölsch haben die den roten Teppich ausgerollt ?? :mrgreen2: :gunni:
"Regierungen wechseln, aber die Lügen ändern sich nicht."
"Governments change, the lies stay the same."
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schnickschnuck
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#649

Beitrag von schnickschnuck »

CDU... habe ich auch schon gelesen.
Das sind aber genau die Hardliner, die Menschen wie mich nicht mögen. Ich habe denen geschrieben, mal sehen, was passiert.
Olivia
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose

#650

Beitrag von Olivia »

Pass auf, Du wirst noch zum CDU-Wähler. :gunni:
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