Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Liest sich eigentlich jemand am Gericht überhaupt eine längere Beschwerde durch? Ich habe da mal gehört, alles über 1 Seite überfordert generell die Leserschaft.
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Zumindest am LSG wird durchaus gelesen, und auch sonst hab ich nicht den Eindruck, dass dot Legastheniker arbeiten
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Also wenn ein Gericht Urteile verfasst, ohne die Inhalte einer Beschwerde zu lesen, erfassen, zu begreifen und darauf zu reagieren, dann sollten wir die Gerichte schließen und die Entscheidungsbefugnis direkt auf die Sachbearbeiter übertragen. Denn dann ist der Rechtsstaat nicht mehr gegeben und Bürgerrechte würden mit Füßen getreten und mit Ignoranz bestraft. Ein solcher Staat hätte keine Legitimation mehr und müsste umgehend beseitigt werden.
- marsupilami
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich hab mal in der Beschwerde ein wenig rumgepfuscht.
Wie immer bei meiner Pfuscherei:
Diese Änderungen sind nur Vorschläge. Sie können angenommen werden.
Müssen aber nicht.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich liebe Deine Pfuschereien :-)
Danke dafür, ich sehs mir gleich mal an - und ändere entsprechend ab.
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Zuletzt geändert von schnickschnuck am Mi 9. Nov 2016, 14:38, insgesamt 2-mal geändert.
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Da soll noch einer was gegen Pfusch sagen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Wie von mir gewohnt, viel zusätzliches BlaBla, hier die endgültige Fassung, die ich nun so auch vertütet habe.
Ich habe die EGV um marsus und koelschs Vorschläge ergänzt, aber selbst auch noch weitere Passagen eingefügt, insbesondere ein weiteres Beispiel zur Verdeutlichung, wieso die Genehmigungspflicht vorab zur betrieblichen Ortsabwesenheit absurd ist.
Ich habe die EGV um marsus und koelschs Vorschläge ergänzt, aber selbst auch noch weitere Passagen eingefügt, insbesondere ein weiteres Beispiel zur Verdeutlichung, wieso die Genehmigungspflicht vorab zur betrieblichen Ortsabwesenheit absurd ist.
- marsupilami
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Hast Du schon vertütet?
Ich hätte die großen neuen Einschübe, das erste, neue Beispiel in diesem Schrieb weggelassen.
Hätte ich mir aufgehoben zum Nachschieben.
Denn das JC wird beantragen, die Beschwerde nicht zuzulassen und behaupten, das sei alles erstunken und erlogen.
Dann musst Du aber noch Pfeile im Köcher haben um nachzulegen.
Grundsätzlich:
Bei solchen Schreiben an Gericht und JC nicht groß mit fett und Rahmen und Hinterlegungen arbeiten.
Und dann in diesem Rahmen auch noch die kleine Schrift anwenden.
Mein Vorschlag:
Dein Grundschreiben plus Änderungen Koelsch und meine Wenigkeit und weg damit.
Heb Dir Deine weiteren Einlassungen zum Nachlegen auf!
Ich hätte die großen neuen Einschübe, das erste, neue Beispiel in diesem Schrieb weggelassen.
Hätte ich mir aufgehoben zum Nachschieben.
Denn das JC wird beantragen, die Beschwerde nicht zuzulassen und behaupten, das sei alles erstunken und erlogen.
Dann musst Du aber noch Pfeile im Köcher haben um nachzulegen.
Grundsätzlich:
Bei solchen Schreiben an Gericht und JC nicht groß mit fett und Rahmen und Hinterlegungen arbeiten.
Und dann in diesem Rahmen auch noch die kleine Schrift anwenden.
Mein Vorschlag:
Dein Grundschreiben plus Änderungen Koelsch und meine Wenigkeit und weg damit.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich kann auch nochmal enttüten, das ist nicht das Problem. Für Umschläge gibts auch Klebeband :)
Die Beispiele, so meine Denke, habe ich ein wenig durch die kleinere Schrift und den Rahmen "außen vor" gelassen, da diese eine Erläuterung zur Argumentation darstellen. Ich dachte eher, so umfangreich wie möglich, so dass der entsprechende Richter oder die Richterin sieht: Sieh mal an, der begründet das sogar noch ausführlich mit Belegen.
Also doch eher die erste Fassung inkl. der eingearbeiteten Änderungen nehmen und den Rest weglassen?
Die Beispiele, so meine Denke, habe ich ein wenig durch die kleinere Schrift und den Rahmen "außen vor" gelassen, da diese eine Erläuterung zur Argumentation darstellen. Ich dachte eher, so umfangreich wie möglich, so dass der entsprechende Richter oder die Richterin sieht: Sieh mal an, der begründet das sogar noch ausführlich mit Belegen.
Also doch eher die erste Fassung inkl. der eingearbeiteten Änderungen nehmen und den Rest weglassen?
- marsupilami
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ja!
Nochmal: das wird sich nicht mit dieser einen Beschwerde beilegen lassen!
Du wirst nochmal Futter brauchen!
Das JC wird alles daransetzen, dass Deine Beschwerde in's Leere läuft, abgewiesen wird, ....
Dann kannst Du mit den Sachen dann nachlegen.
Nochmal: das wird sich nicht mit dieser einen Beschwerde beilegen lassen!
Du wirst nochmal Futter brauchen!
Das JC wird alles daransetzen, dass Deine Beschwerde in's Leere läuft, abgewiesen wird, ....
Dann kannst Du mit den Sachen dann nachlegen.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Sehe ich genauso wie Marsu, nimm Marsu's Version und weg damit. JC wird ja eine Erwiderung schreiben und darauf solltest Du ggf. antworten.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Nun folgendes Problem:
Termin im Jobcenter am 17.11.2016. Blabla-Termin, "Auswertung der Bewerbungsbemühungen" sowie weiteres sinnfreies Herumphilosophieren.
Auftrag mündlich erhalten am 05.11.2016.
Jobcenter per Brief schriftlich informiert am 06.11.2016, dass der Termin aus beruflichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann.
Bis heute, 15.11.2016 keine Reaktion des Jobcenters, ob die Ortsabwesenheit denn nun "genehmigt" ist oder nicht. Absagen kann ich dem Auftrag nicht mehr, da dieser erhebliche Kosten übernimmt und entsprechend bereits in Vorleistung gegangen ist. Konsequenzen einer Absage kann sich jeder denken in der Konstellation. Schriftliches hab ich nicht, das ging alles übers Telefon bzw. persönlich.
Nun hatte ich die Idee, heute einen Eilantrag an das Sozialgericht zu schicken, weil das Jobcenter sich nicht rührt. Macht das Sinn? Denn auch das Sozialgericht wird natürlich nicht rechtzeitig antworten, da ich am Donnerstag früh morgens losfahre. Mir bleibt keine andere Wahl, da ich mit dem Kunden seit Jahren zusammenarbeite und das im Grunde meine Geschäftstätigkeit zerstören würde, wenn ich da nun so kurzfristig fernbleibe.
Und wenn Eilantrag ans SG, wie? Per Post? Der Brief kommt dann vermutlich am 17.11. erst an. Per email? Erkennen die am SG doch nicht an. Fax hab ich keines und kenne auch niemanden, der eines hat. Und ich hab auch nicht die Zeit, heute quer durch die Stadt zu tingeln auf der Suche nach einem Faxgerät. ePost wirbt zumindest mit einer Möglichkeit, Faxe übers Internet zu verschicken.
Termin im Jobcenter am 17.11.2016. Blabla-Termin, "Auswertung der Bewerbungsbemühungen" sowie weiteres sinnfreies Herumphilosophieren.
Auftrag mündlich erhalten am 05.11.2016.
Jobcenter per Brief schriftlich informiert am 06.11.2016, dass der Termin aus beruflichen Gründen nicht wahrgenommen werden kann.
Bis heute, 15.11.2016 keine Reaktion des Jobcenters, ob die Ortsabwesenheit denn nun "genehmigt" ist oder nicht. Absagen kann ich dem Auftrag nicht mehr, da dieser erhebliche Kosten übernimmt und entsprechend bereits in Vorleistung gegangen ist. Konsequenzen einer Absage kann sich jeder denken in der Konstellation. Schriftliches hab ich nicht, das ging alles übers Telefon bzw. persönlich.
Nun hatte ich die Idee, heute einen Eilantrag an das Sozialgericht zu schicken, weil das Jobcenter sich nicht rührt. Macht das Sinn? Denn auch das Sozialgericht wird natürlich nicht rechtzeitig antworten, da ich am Donnerstag früh morgens losfahre. Mir bleibt keine andere Wahl, da ich mit dem Kunden seit Jahren zusammenarbeite und das im Grunde meine Geschäftstätigkeit zerstören würde, wenn ich da nun so kurzfristig fernbleibe.
Und wenn Eilantrag ans SG, wie? Per Post? Der Brief kommt dann vermutlich am 17.11. erst an. Per email? Erkennen die am SG doch nicht an. Fax hab ich keines und kenne auch niemanden, der eines hat. Und ich hab auch nicht die Zeit, heute quer durch die Stadt zu tingeln auf der Suche nach einem Faxgerät. ePost wirbt zumindest mit einer Möglichkeit, Faxe übers Internet zu verschicken.
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Da hilft wohl nur eines: Risiko auf sich nehmen. Sollte Sanktion kommen, dann Widerspruch mit der Begründung, dass Senkung der Bedürftigkeit Vorrang habe.
Das Risiko ist jedenfalls niedriger, als der (zukünfitige) Umsatzverlust, wenn der Auftraggeber nicht mehr mit Dir zusammenarbeiten wollen sollte.
Das Risiko ist jedenfalls niedriger, als der (zukünfitige) Umsatzverlust, wenn der Auftraggeber nicht mehr mit Dir zusammenarbeiten wollen sollte.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich würde kurzes Schreiben an's JC verfassen: Da ich nix Gegenteiliges von Euch gehört habe, gehe ich davon aus, die OA ist genehmigt. Melde mich, wenn ich zurück bin (und das dann kurz persönlich! - so handhabt man das bei OA). Einfach am Schalter vorsprechen, Du wolltest Dich nach OA zurück melden, Ausweis vorlegen und darauf bestehen, dass das im Computer vermerkt wird.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich würde aber gerne das Sozialgericht einschalten. Macht das Sinn oder kann ich mir das sparen?
Zumindest kann das Jobcenter dann nicht behaupten, der Brief wäre evtl. gar nicht angekommen, wenn ich im Vorfeld einen Eilantrag am SG gestellt habe.
Schließlich hat mich die Richterin am SG erst in diese absurde und weltfremde Situation gebracht.
Zumindest kann das Jobcenter dann nicht behaupten, der Brief wäre evtl. gar nicht angekommen, wenn ich im Vorfeld einen Eilantrag am SG gestellt habe.
Schließlich hat mich die Richterin am SG erst in diese absurde und weltfremde Situation gebracht.
- marsupilami
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Mit dem SG kannst Du Dich beschäftigen, wenn das JC rumzickt.
Also mach Dir den Kopft frei von den beiden, bereite vor, was Du so vorzubereiten hast und frisch an's Werk!
Also mach Dir den Kopft frei von den beiden, bereite vor, was Du so vorzubereiten hast und frisch an's Werk!
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- kleinchaos
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Gerade bei einem Eilantrag wird das SG nix im Voraus entscheiden. Erst wenn du beschwert bist.
Menno, fahr einfach, mach deinen Job. Und wenn das JC zickt, dann zeigst du denen die Rechnung und dann können sie dir mal gepflegt am Tüffel tuten
Menno, fahr einfach, mach deinen Job. Und wenn das JC zickt, dann zeigst du denen die Rechnung und dann können sie dir mal gepflegt am Tüffel tuten
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich hoffe doch, dass Du einen Nachweis hast, dass das Briefchen beim JC angekommen ist.
Wier gesagt, SG bringt Dir so kurzfristig nach meiner Meunung nix, da hat Marsu recht
Wier gesagt, SG bringt Dir so kurzfristig nach meiner Meunung nix, da hat Marsu recht
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Nachweis ist lediglich ein Zeuge, der mit mir gemeinsam den Brief verfasst hat und dann mit auf der Post war. Der Brief ging allerdings für 0,70 Euro an das Jobcenter, ich habe also lediglich den Portobeleg vom 07.11.2016 und eine Zeugenaussage. Woher soll ich denn wissen, dass der erste Brief, den ich nicht per Einschreiben schicke, gleich genutzt wird und beim Jobcenter ggf. nicht angekommen ist?
Ich kann doch nicht jeden Furz per Einschreiben schicken, wer zahlt denn das? Ich habe alleine den letzten 1,5 Monatn rund 40 Euro für Porto ausgegeben, alles Einschreiben an Jobcenter, Sozialgericht und Landessozialgericht. Zuzüglich Briefumschläge, Papier- und Tonerkosten. Das ersetzt mir niemand und muss alles aus dem Regelsatz bestritten werden.
Finanziell pfeife ich aus dem letzten Loch, das Konto ist vierstellig im Minus.
Ich habe nun heute im "Service-Center" angerufen, natürlich gibt es keinen Vermerk, auch keine Reaktion seitens der Sachbearbeitung. Die Ortsabwesenheit wurde nun (angeblich) im System eingetragen, ich solle aber nochmal einen Brief ans Jobcenter schicken mit dem ausgefüllten "kann Termin nicht wahrnehmen"-Anhang, was ich heute tun werde.
Die Idee mit dem Sozialgericht und dem Eilantrag (der dort natürlich zwangsweise verspätet ankommt, weil es vom zeitlichen Ablauf her gar nicht anders geht) kam mir deshalb, weil die dort meiner Auffassung nach ruhig den Mist fressen sollen, den sie selbst verbockt haben. Immerhin ist diese welt- und realitätsferne Entscheidung von einer Richterin gefällt worden, dass berufliche Ortsabwesenheiten vorab beantragt und bewilligt werden müssen.
Und dass das Jobcenter zwar Widersprüche auf Verwaltungsakte in Rekordzeit (inkl. Versand) von 4 Tagen in mehrseitiger Begründung zurückweist, parallel dazu aber nicht in der Lage ist, innerhalb von 7 Werktagen und zwei Wochenendtagen auf eine Anfrage bezüglich beruflicher Ortsabwesenheit zu reagieren, dafür kann ich nichts. Aber es beweist Eindrucksvoll die Realitätsferne des Sozialgerichts.
Klar werde ich am 17.11. zum beruflichen Termin fahren, ich setze mich doch nicht den Risiken des Kundenverlustes und hohen Schadensersatzforderungen aus (denn der Kunde ist bereits auf eigenes Risiko in Vorauslage von mehreren hundert Euro gegangen). Aber parallel dazu habe ich natürlich das Risiko eines Sanktionsversuches, gegen den ich dann wieder auf meine Kosten vorgehen muss.
Ich kann doch nicht jeden Furz per Einschreiben schicken, wer zahlt denn das? Ich habe alleine den letzten 1,5 Monatn rund 40 Euro für Porto ausgegeben, alles Einschreiben an Jobcenter, Sozialgericht und Landessozialgericht. Zuzüglich Briefumschläge, Papier- und Tonerkosten. Das ersetzt mir niemand und muss alles aus dem Regelsatz bestritten werden.
Finanziell pfeife ich aus dem letzten Loch, das Konto ist vierstellig im Minus.
Ich habe nun heute im "Service-Center" angerufen, natürlich gibt es keinen Vermerk, auch keine Reaktion seitens der Sachbearbeitung. Die Ortsabwesenheit wurde nun (angeblich) im System eingetragen, ich solle aber nochmal einen Brief ans Jobcenter schicken mit dem ausgefüllten "kann Termin nicht wahrnehmen"-Anhang, was ich heute tun werde.
Die Idee mit dem Sozialgericht und dem Eilantrag (der dort natürlich zwangsweise verspätet ankommt, weil es vom zeitlichen Ablauf her gar nicht anders geht) kam mir deshalb, weil die dort meiner Auffassung nach ruhig den Mist fressen sollen, den sie selbst verbockt haben. Immerhin ist diese welt- und realitätsferne Entscheidung von einer Richterin gefällt worden, dass berufliche Ortsabwesenheiten vorab beantragt und bewilligt werden müssen.
Und dass das Jobcenter zwar Widersprüche auf Verwaltungsakte in Rekordzeit (inkl. Versand) von 4 Tagen in mehrseitiger Begründung zurückweist, parallel dazu aber nicht in der Lage ist, innerhalb von 7 Werktagen und zwei Wochenendtagen auf eine Anfrage bezüglich beruflicher Ortsabwesenheit zu reagieren, dafür kann ich nichts. Aber es beweist Eindrucksvoll die Realitätsferne des Sozialgerichts.
Klar werde ich am 17.11. zum beruflichen Termin fahren, ich setze mich doch nicht den Risiken des Kundenverlustes und hohen Schadensersatzforderungen aus (denn der Kunde ist bereits auf eigenes Risiko in Vorauslage von mehreren hundert Euro gegangen). Aber parallel dazu habe ich natürlich das Risiko eines Sanktionsversuches, gegen den ich dann wieder auf meine Kosten vorgehen muss.
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Immerhin, das ist besser als gar nixschnickschnuck hat geschrieben:Nachweis ist lediglich ein Zeuge, der mit mir gemeinsam den Brief verfasst hat und dann mit auf der Post war. Der Brief ging allerdings für 0,70 Euro an das Jobcenter, ich habe also lediglich den Portobeleg vom 07.11.2016 und eine Zeugenaussage. (...).
Denke aber auch an die anderen Richer, die ebenfalls H-4-Sachen machen und lasse sie nicht für den Strunz ihrer Kollegin "büßen"schnickschnuck hat geschrieben:(...)
Die Idee mit dem Sozialgericht und dem Eilantrag (der dort natürlich zwangsweise verspätet ankommt, weil es vom zeitlichen Ablauf her gar nicht anders geht) kam mir deshalb, weil die dort meiner Auffassung nach ruhig den Mist fressen sollen, den sie selbst verbockt haben. Immerhin ist diese welt- und realitätsferne Entscheidung von einer Richterin gefällt worden, dass berufliche Ortsabwesenheiten vorab beantragt und bewilligt werden müssen.
Das ist m.E. ein genügend gewichtiger Grund, den JC-Termin sausen zu lassen.schnickschnuck hat geschrieben:(...)
Klar werde ich am 17.11. zum beruflichen Termin fahren, ich setze mich doch nicht den Risiken des Kundenverlustes und hohen Schadensersatzforderungen aus (denn der Kunde ist bereits auf eigenes Risiko in Vorauslage von mehreren hundert Euro gegangen). Aber parallel dazu habe ich natürlich das Risiko eines Sanktionsversuches, gegen den ich dann wieder auf meine Kosten vorgehen muss.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich mach mal ein neues Thema in den Urteilen auf, hab da grad eins bekommen. Dürfte auf so ziemlich jede Sanktion wegen Meldeversäumnis zutreffen.
Und schick das nicht als Brief, sondern faxe es, so hast du immer einen Nachweis. Natürlich nur, wenn du eins mit qualifizertem Sendebericht hast. Oder aus dem Internetcafé
Und schick das nicht als Brief, sondern faxe es, so hast du immer einen Nachweis. Natürlich nur, wenn du eins mit qualifizertem Sendebericht hast. Oder aus dem Internetcafé
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Fax wäre schön, wenn es möglich wäre.
Meine Fritzbox spuckt leider nur Fehlermeldungen aus. Webservices habe ich abgeklappert, entweder sind die kostenpflichtig, oder drucken Werbung auf das Fax und sind auch nicht ohne Weiteres freischaltbar. Angemeldet habe ich mich konkret bei cospace, aber die wollen, bevor man ein Fax verschicken kann, Name, Anschrift und Personalausweiskopie als Nachweis, dass man als Mensch existent ist. Und Letzteres ist ja bekanntermaßen eher rechtliche Grauzone.
In meiner Umgebung finde ich auch keinen Laden, von dem man aus faxen machen kann. Der nächste, der mir einfällt, ist 15 Autominuten weg von hier, oder ca. 30 Minuten per ÖPNV, ein Kopierladen, der gegen kleine Gebühr Faxe verschickt.
Mein Drucker könnte faxen, aber dazu benötigt es eine echte Telefonleitung. Und die bekommt man nicht mehr, da alles über leicht abschnorchelbare Daten per VoiceOverIP läuft. Und da funktioniert Fax selten bis gar nicht.
Ich hab den Quatsch nun zur Post gebracht, demnach bekamen die zwei Briefe. Außerdem heute der Anruf bei der Service-Hotline und ich habe trotzdem auch einen Eilantrag an das Sozialgericht gesendet mit Antrag auf Genehmigung der Ortsabwesenheit. Die bekommen das zwar nicht mehr rechtzeitig, aber vielleicht merkt da bei Gericht dann jemand, dass das von der Richterin geforderte System keinen Sinn macht. Und letzten Endes habe ich einen weiteren Beweis, dass ich dem Jobcenter tatsächlich dreifach (am 07.11. per Post, am 15.11. per Post und Telefon) mitteilte, dass ich den Termin am 17.11. nicht wahrnehmen kann. Ich muss letztlich auch meine Geschütze in Stellung bringen im Falle eines Sanktionsversuches.
Meine Fritzbox spuckt leider nur Fehlermeldungen aus. Webservices habe ich abgeklappert, entweder sind die kostenpflichtig, oder drucken Werbung auf das Fax und sind auch nicht ohne Weiteres freischaltbar. Angemeldet habe ich mich konkret bei cospace, aber die wollen, bevor man ein Fax verschicken kann, Name, Anschrift und Personalausweiskopie als Nachweis, dass man als Mensch existent ist. Und Letzteres ist ja bekanntermaßen eher rechtliche Grauzone.
In meiner Umgebung finde ich auch keinen Laden, von dem man aus faxen machen kann. Der nächste, der mir einfällt, ist 15 Autominuten weg von hier, oder ca. 30 Minuten per ÖPNV, ein Kopierladen, der gegen kleine Gebühr Faxe verschickt.
Mein Drucker könnte faxen, aber dazu benötigt es eine echte Telefonleitung. Und die bekommt man nicht mehr, da alles über leicht abschnorchelbare Daten per VoiceOverIP läuft. Und da funktioniert Fax selten bis gar nicht.
Ich hab den Quatsch nun zur Post gebracht, demnach bekamen die zwei Briefe. Außerdem heute der Anruf bei der Service-Hotline und ich habe trotzdem auch einen Eilantrag an das Sozialgericht gesendet mit Antrag auf Genehmigung der Ortsabwesenheit. Die bekommen das zwar nicht mehr rechtzeitig, aber vielleicht merkt da bei Gericht dann jemand, dass das von der Richterin geforderte System keinen Sinn macht. Und letzten Endes habe ich einen weiteren Beweis, dass ich dem Jobcenter tatsächlich dreifach (am 07.11. per Post, am 15.11. per Post und Telefon) mitteilte, dass ich den Termin am 17.11. nicht wahrnehmen kann. Ich muss letztlich auch meine Geschütze in Stellung bringen im Falle eines Sanktionsversuches.
Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
OK, mehr kannst Du nicht tun.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Du könntest es auch zusätzlich per Mail schicken, im Account unter "Nachricht an Betreuer" oder direkt aus deinem Mail-Programm raus, wenn du eine Mail-Adresse vom JC hast. Dann einen Screenshot von deiner versandten Nachricht machen. Bei so vielen Nachrichten wäre es äußerst unwahrscheinlich, dass alle verloren gehen.
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Re: Vorlage von Unterlagen für Überarbeitung der Prognose
Ich möchte nicht, dass das Jobcenter meine Mailadresse oder meine Telefonnummer bekommt und habe diese Daten in der Vergangenheit mühsam löschen lassen. Nur Schriftliches (gerichtlich Verwertbares) zählt, das Jobcenter hat jegliches Vertrauen in der Vergangenheit mehrfach auf Lebenszeit verspielt. "Account" hab ich keinen, falls Du damit auf die Jobbörse anspielst.