Kassenbuch

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
worker
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Kassenbuch

#1

Beitrag von worker »

Hallo zusammen,
habe vor 2 Wochen meine Abschl. EKS für März bis August abgegeben.
Jetzt wollen die von mir ein Kassenbuch oder anderen Nachweis über meine Einnahmen haben.
Bin Kleinunternehmer.
Was kann ich da machen.
würde mich über Tips freuen.
mfg
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Günter
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Re: Kassenbuch

#2

Beitrag von Günter »

Hat man dich zu irgend einer Zeit aufgefordert ein Kassenbuch zu führen?
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Günter
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Re: Kassenbuch

#3

Beitrag von Günter »

Wenn ich mich an die diversen Beiträge im Forum recht erinnere, dann besteht für ALG II Bezieher keinerlei Verpflichtung ein Kassenbuch zu führen, es sei denn es ist aus steuerrechtlichen Gründen zwingend erforderlich.

Ich würde antworten, bitte teilen sie mir rechtsverbindlich mit, auf Grund welcher Vorschrift im SGB II ein Kassenbuch erforderlich ist. Es macht für sie keinerlei Unterschied, ob ich ihnen Bargeldbewegungen im Minutentakt, dann bleiben 99,9 % des Kassenbuches leer oder ob ich ihnen die Barzahlungen in monatlichen Summen mitteile.

Ich bin steuerrechtlich nicht zur Führung eines Kassenbuches verpflichtet und ich sehe es als ihre Pflicht an, mir keine unnötigen bürokratischen Hindernisse in den Weg zu stellen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
worker
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Re: Kassenbuch

#4

Beitrag von worker »

Hallo, nein wurde vorher noch nie gefordert.
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Günter
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Re: Kassenbuch

#5

Beitrag von Günter »

Dann würde ich wie folgt schreiben.

Sehr geehrte ....,

bitte teilen sie mir mit, aufgrund welcher verbindlichen Rechtsvorschriften im SGB II von ihnen ein Kassenbuch gefordert wird. In der Anlage 4 der Arbeitshilfe für Selbstständige 08-01 der BA findet sich lediglich der Hinweis auf entweder Kassenbuch oder Übersicht der Bareinnahmen und - ausgaben. Die monatliche Übersicht haben sie in Form der EKS erhalten. Ich bin auch steuerrechtlich nicht zur Führung eines Kassenbuches verpflichtet. Es macht auch keinerlei Sinn zu wissen ob ich am 15,. oder am 23. eines Monats eine Einnahme hatte, leistungsrelevant ist lediglich die Addition der Monatseinnahmen im BWZ.

In dem Hinweisen der BA zur EKS wird mir ausdrücklich die Nennung der Kundennamen aus Gründen des Datenschutzes verboten. Sie würde also aus dem Kassenbuch auch nicht erfahren wer seine Rechnung bezahlt und welche Schraube wann gekauft wurde.

Ich habe bisher keinerlei rechtsverbindliche Aufforderung von Ihnen erhalten, die mich zur Führung eines Kassenbuches verpflichtet. Eine solche Verpflichtung ist auch mangels gesetzlicher Vorschriften nicht möglich.

Ich fordere sie daher auf von weiteren unsinnigen bürokratischen Behinderungen Abstand zu nehmen.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Kassenbuch

#6

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch: :jojo: :jojo:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
worker
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Re: Kassenbuch Neues Schreiben vom SB

#7

Beitrag von worker »

Kassenbuch Neues Schreiben vom SB
Das ist die Antwort auf das mit Euch ausgearbeitetem Schreiben.
siehe Anhang!
Er kapiert es nicht.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
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Günter
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Re: Kassenbuch

#8

Beitrag von Günter »

Ich würde antworten

Liebster SB,

offensichtlich haben sie mein Schreiben vom .... nicht gelesen. In der Anlage nochmal eine Kopie zur Kenntnisnahme.

Ein Kassenbuch ist laut Arbeitshilfe der BA nicht erforderlich, da sie eine monatliche Aufstellung der Barbewegungen erhalten haben.

Ich kann aus ihrem Schreiben nicht ersehen, aufgrund welcher gesetzlichen Regelungen sie die Führung eines Kassenbuches verlangen. Also bitte erledigen sie ihre gesetzlichen Aufgaben und versuchen nicht mich mit unnötigen Bürokratieaufwand von meinen Pflichten nach §2 SGB II abzuhalten.
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Günter
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Re: Kassenbuch

#9

Beitrag von Günter »

Hab nochmal genauer hingeschaut. Der Fordert nachweise für die Einnahmen. Die Gibt es naturgemäß nicht, wenn du auf dem Markt deine Gartenkräuter vertickst oder auf dem Flohmarkt den Sperrmüll aus Nachbars Garage verhöckerst. Wenn du nicht gerade ein Ladengeschäft mit Registrierkasse betreibst dann wird es außer ein paar handbeschreibenen Quittungen auch keine Nachweise geben. Das würde ich passend auf deinen Fall mitteilen.

Liebster SB,

welche Beweiskraft hat eigentlich ein handgeschriebener Eigenbeleg mit einer belibiegen zahl drauf. Wenn ich betrügen wollte, dann keinen, wenn ich ehrlich bin, wovon sie auszugehen haben, dann hat dieser Zettel die selbe Aussagekraft, wie die Saldenliste auf der EKS.
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Koelsch
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Re: Kassenbuch

#10

Beitrag von Koelsch »

Richtig, kurz und knapp, wie Günter das vorschlug.

Der Flohmarkt ist da ein gutes Beispiel. Da geh ich Samstag morgens hin mit € 50 Wechselgeld in der Tasche und Sonntag Abends hab ich dann € 120 in der Tasche - und da liegt es dann doch sehr an mir, ob ich sage, Betriebseinnahme € 70 oder ob ich sage, Betriebseinnahme € 120, denn am Samstag Abend hab ich mir von dem Geld in der Tasche noch im Halbedelrestaurant ein recht ausgiebiges Abendessen inkl. diverser Getränke geleistet.
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Leopold Bloom
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Re: Kassenbuch Neues Schreiben vom SB

#11

Beitrag von Leopold Bloom »

worker hat geschrieben:Kassenbuch Neues Schreiben vom SB
Das ist die Antwort auf das mit Euch ausgearbeitetem Schreiben.
siehe Anhang!
Er kapiert es nicht.
Der spinnt.

Zu: "Ihre in der EKS gemachten Angaben sind keine Nachweise"

schreibst du:

Sehr geehrter xxxx,

wenn ich die EKS unterschreibe und damit die Richtigkeit meiner Angaben bestätige, dann IST das ein Nachweis! Basta.
Die EKS habe ich unterschrieben, somit haben Sie den geforderten Nachweis bereits erhalten.



Gar nicht rumargumentieren wegen Glaubwürdigkeit.
Wenn du was unterschrieben hast, so hat er das zu glauben.

Alleräußerstenfalls könnte er noch eine eidesstattliche Versicherung verlangen, das hat er aber zu begründen.
Auf die Begründung bin ich gespannt...


Gruß Leopold Bloom
Zuletzt geändert von Koelsch am Di 24. Nov 2015, 13:47, insgesamt 1-mal geändert.
Grund: Leicht modifiziert
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Koelsch
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Re: Kassenbuch

#12

Beitrag von Koelsch »

Zwei berechtigte Postings von Marsu und Olivia gelöscht, die machten nach der kleinen Korrektur im vorstehenden Posting keinen Sinn mehr.
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marsupilami
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Re: Kassenbuch

#13

Beitrag von marsupilami »

Danke.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kassenbuch

#14

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben: nach der kleinen Korrektur im vorstehenden Posting
Ja, ich weiß.
Bei Anwendung der drastischen, treffenden und unverblümten Kultursprache eines Martin Luther, Hans Jakob Christoffel von Grimmelshausen, Johann Wolfgang von Goethe und Friedrich Nietzsche, der ich mich verpflichtet fühle, erleiden manche leicht einen Kulturschock.

Gruß Leopold Bloom
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Günter
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Re: Kassenbuch

#15

Beitrag von Günter »

Zwischen Kulturschock und strafbewehrten Beleidigungen gibt es kleine Unterschiede.
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Koelsch
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Re: Kassenbuch

#16

Beitrag von Koelsch »

:kopfkratz: Will Leo uns damit andeuten, dass er noch lange nicht in der heutigen Zeit angekommen ist? :ka:
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Günter
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Re: Kassenbuch

#17

Beitrag von Günter »

Ich habe aufgegeben herausfinden zu wollen, was Leo will. Da ist es leichter eine Frau zu verstehen. Und das ist mir bisher auch immer missglückt. :doof:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Leopold Bloom
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Re: Kassenbuch

#18

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben: :kopfkratz: Will Leo uns damit andeuten, dass er noch lange nicht in der heutigen Zeit angekommen ist? :ka:
Allerdings.
Ich leiste in einer Zeit des Kulturverfalls, in der Kultursprache zu einem strafbaren Tatbestand im Sinne von Orwell's "1984" umdefiniert werden soll, noch Widerstand.

Gruß Leopold Bloom
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marsupilami
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Re: Kassenbuch

#19

Beitrag von marsupilami »

Worum ging es dem Thread-Ersteller eigentlich ursprünglich?

:schredder:
Signatur?
Muss das sein?
worker
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Re: Kassenbuch

#20

Beitrag von worker »

Hallo zusammen.
Also dann so ?

Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrem Schreiben vom 20.11.2015.
.
welche Beweiskraft hat eigentlich ein handgeschriebener Eigenbeleg mit einer beliebigen Zahl drauf. Wenn ich betrügen wollte, dann keinen, wenn ich ehrlich bin, wovon sie auszugehen haben, dann hat dieser Zettel die selbe Aussagekraft, wie die Saldenliste auf der EKS.
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Koelsch
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Re: Kassenbuch

#21

Beitrag von Koelsch »

Schreib

.....Saldenliste in Form der von mir unterschriebenen EKS.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Kassenbuch

#22

Beitrag von worker »

Ok mach ich so....danke
Bin gespannt was dann kommt.
was ich noch nicht geschrieben hatte,
ist das der Herr NEU für mich zuständig ist.
Hatte vorher noch nichts von Ihm gehört.
Olivia Cole
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Re: Kassenbuch

#23

Beitrag von Olivia Cole »

Wäre es eventuell auch eine Idee, selbst geschriebene Tages- oder Wochen-Einnahmeblätter nachzureichen, falls sich SB mit der unterschriebenen EKS nicht zufrieden geben will? Diese sagen zwar auch nicht mehr aus als die EKS, aber der Aufforderung des SB wäre damit genüge getan.
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marsupilami
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Re: Kassenbuch

#24

Beitrag von marsupilami »

zu Ihrem Schreiben vom 20.11.2015.
.
welche Beweiskraft hat eigentlich für Sie ein handgeschriebener Eigenbeleg mit einer beliebigen Zahl drauf?

Nach meiner Auffassung hat so ein Zettel die selbe Aussagekraft, wie die Saldenliste in Form der von mir unterschriebenen EKS.
Ich hab das etwas umformuliert, damit die erst gar nicht auf den Gedanken kommen, Du könntest evtl. "betrügen" wollen.
In der Hoffnung: wenn dieses schlimme Wort nicht auftaucht, dann denken die auch nicht daran.

Denn wenn die anfangen das zu glauben, hast Du echt ein Problem.
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Koelsch
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Re: Kassenbuch

#25

Beitrag von Koelsch »

:Daumenhoch:

@Olivia, Zettelchen nachreichen, klar, kann man machen, wenn SB'chen besch... werden will.


Wenn ich im August in der EKS ausweise:

500 Betriebseinnahme, davon tauchen auf dem Bankkonto auf
300, dann mach ich halt 3 Zettel Bareinnahmen 50, 100, 50 schön mit Datum. Und dann soll SB mir bitte nachweisen, die 50 hab ich gar nicht eingenommen, das waren 30 plus 20 :angel:
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