Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
barbberlin
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Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#1

Beitrag von barbberlin »

Hallo Leute,

die Zeiten waren schlecht und ich musste aufstocken.Jetzt läuft es mit der Selbständigkeit wieder besser und wissend, dass mein Geld bald kommt, habe ich mich vom JC Anfang November abgemeldet und auf weitere Zahlungen verzichtet. Mein Bewilligungszeitraum war/ist 09/2015 bis 02/2016.

Jetzt habe ich ein Schreiben vom JC erhalten: 'Das Jobcenter als Leistungsträger wäre durch den Verzicht belastet, wenn hierdurch der Bewilligungsabschnitt verkürzt und Einkommen aus selbständiger Tätigkeit, welches nach §3 Absatz 4 Alg II VO auf den gesamten Bewilligungszeitraum aufzuteilen ist, unberücksichtigt bliebe, weil es nach dem Verzicht zufließt.'

Das kommt mir doch sehr suspekt vor. Im genannten § steht nur allgemein, dass die Einnahmen auf 6 Monate zu verteilen sind. Wisst ihr ob das wirklich rechtens ist bei reduzierten Leistungszeitraum?

Wenn das korrekt ist, kann mir einer erklären wie es berechnet wird? Z.B. anhand von 3000 Euro. Wird dabei berücksichtigt, dass ich von Dez. bis Feb. Miete, Rente, Krankenkasse zahlen und essen muss?

Ich hoffe auf eure Hilfe, danke schon mal.

Barb
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kleinchaos
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#2

Beitrag von kleinchaos »

Das ist richtig, dass der BWZ erhalten bleibt, trotz "Abmeldung".
Deine Ausgaben von Dezember bis Februar werden selbstverständlich berücksichtigt.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#3

Beitrag von Leopold Bloom »

barbberlin hat geschrieben:Hallo Leute,

die Zeiten waren schlecht und ich musste aufstocken.Jetzt läuft es mit der Selbständigkeit wieder besser und wissend, dass mein Geld bald kommt, habe ich mich vom JC Anfang November abgemeldet und auf weitere Zahlungen verzichtet. Mein Bewilligungszeitraum war/ist 09/2015 bis 02/2016.
Oder du gibst ganz schnelle deine Steuererklärung ab für 2015 incl. UST., dann hast du bis 28.02.2016 einen Steuerbescheid.
Wenn du dann auch noch Steuern bezahlst, mindert das selbstverständlich dein Einkommen.

Gruß Leopold Bloom
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Koelsch
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#4

Beitrag von Koelsch »

Da bin ich anderer Meinung.

Mir ist durchaus bekannt, dass JC bei Selbstständigen hier mit dem Kopp schüttelt, wenn man während des BWZ "kündigt". Mir fehlt aber dazu eine hinreichende Begründung, ich sehe hier eine Benachteiligung von Selbstständigen:

Beispiel - BWZ 09/15-02/16:

ALG II Bezieher hat Kenntnis davon, ab (ungefähr) Dezember brauch ich kein ALG II mehr, weil ich dann monatlich € 5.000 verdiene. Rechtzeitige Abmeldung im November zum 1.12.

Derzeitiger Bedarf sei

800 € (399 Regelbedarf 401 Warmmiete) bisher gezahlt wurden 9-11/15 = € 2.400

Die € 5.000 kommen aus
  1. SV-pflichtigem Job
    Ergebnis keine Rückzahlung
  2. Gewinn aus Selbstständigkeit
    1.197,00 € = 3 x € 399,00
    0.529,32 € = 3 x € 401,00 x 44% (§ 40 Abs. 4 SGB II)
    1.726,32 € Gesamt
Für diese sehr unterschiedliche Anrechnung von Einkommen gibt es nach meiner Meinung im Gesetz keinerlei Begründung, ich sehe da einen Verstoß gegen Art. 3 GG
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#5

Beitrag von barbberlin »

Hallo Kleinchaos,
danke für die schnelle Antwort.

Ich möchte mich darauf einstellen, was ich zurückzahlen muss. Daher meine Frage: Ich habe Anspruch auf 814 Euro Grundsicherungsleistung. Wird von Summe X 3 x 814 Euro abgezogen?
Oder ist deine Aussage 'Deine Ausgaben von Dezember bis Februar werden selbstverständlich berücksichtigt.`anders gemeint?
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Koelsch
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#6

Beitrag von Koelsch »

Das ist im Prinzip korrekt, so wird es das JC sehen. Aber bei der Rückforderung sind eben, wie ich ja schon schrieb, nur 44% der Unterkunftskosten zurück zu erstatten.
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#7

Beitrag von barbberlin »

Hallo Leopold,

gute Idee. Werde ich machen.

Hallo Koelsch,

danke für deine Berechnung. Damit ist ja meine Frage geklärt ob 3 x 814 Euro abgezogen werden. (Sorry bin nicht so schnell im Tippen).

Ich stimme dir absolut zu, ich sehe hier auch eine Benachteiligung von Selbstständigen. Und diese 44% von der Miete kann ich auch nicht nachvollziehen.

Ich kann doch nicht die einzige Selbstständige sein, die während des Bewilligungszeitraum auf weitere Unterstützung verzichtet. Hat sich da noch nie einer gegen gewehrt? Ich habe im Web nichts gefunden.
Ich denke ich werde einen Anwalt aufsuchen und mich beraten lassen.

Danke für eure Antworten

Barb
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kleinchaos
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#8

Beitrag von kleinchaos »

Die BWZ-Berechnung gilt nicht nur für Selbständige.
Selbst wenn man sich als Angestellter abmeldet aus dem Bezug wegen Einkommens, ist es durchaus Usus, dass der BWZ erhalten bleibt. Es wird zwar der Lohn nicht zurückgerechnet auf die vergangenen Monate, aber man versucht schon, da noch irgendwelche Gelder anzurechnen
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Koelsch
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#9

Beitrag von Koelsch »

Ich vermute mal, Du bist nicht Einkommensteuerpflichtig. Steuern könnten also allenfalls USt. sein

Die 44% Miete ergeben sich aus dem § 40 Abs. 4 SGB II, den ich verlinkt hatte. JC darf nur diese 44% zurückfordern.
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barbberlin
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#10

Beitrag von barbberlin »

@ Koelsch

ok, jetzt verstehe ich endlich was du meinst. Aber leider ist damit meine ursprüngliche Frage nicht beantwortet.

Ich verdiene leider keine 5000 Euro im Monat. Dann wäre es mir egal was ich zurückzahlen muss.

Meine Frage: Was bedeutet 'Deine Ausgaben von Dezember bis Februar werden selbstverständlich berücksichtigt.' Dass Betriebsausgaben abgezogen werden können ist klar. Aber was ist z.B. mit meiner Wohnungsmiete für Dez. bis Feb.? Wird die berücksichtigt?
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Koelsch
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#11

Beitrag von Koelsch »

Du schreibst, derzeitiger Bedarf ist € 814,00

Das JC wird Deinen Gewinn für September bis Februar ganz normal ermitteln, also Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben.

1/6 dieses Gewinns minus Freibeträge ist dann die Basis für eine eventuelle Rückforderung. Deine Miete für die Wohnung ist ja keine Betriebsausgabe.

Melde Dich bitte unbedingt hier, bevor Du die EKS für den gesamten Zeitraum abgibst. Da müssen wir nämlich genau rechnen, was für Dich im Zweifel günstiger ist. Durch diesen § 40 SGB II kann es in einigen wenigen Fällen günstig sein, den Gewinn etwas nach oben zu schrauben, weil diese 44% bei der Miete nur dann gelten, wenn Du alles ALG II zurück zahlen musst. Liegt die Rückzahlung aber theoretisch z.B. nur bei 98%, dann kommt es nicht zu der 44%-Regelung.

Aber mach Dir da jetzt bitte keinen Kopf. Ich hatte das Thema vor einiger zeit beim Stammtisch in Aachen. Ich lade morgen mal meine Ausarbeitung für den Stammtisch hier hoch. Vielleicht wird es dann schon klarer, was ich hier "stammele".

Wie gesagt, wenn es so weit ist, dann rechnen wir hier schon.
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barbberlin
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#12

Beitrag von barbberlin »

@ Koelsch,

danke dir. Bin gespannt.

Gute Nacht
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#13

Beitrag von Olivia Cole »

Steht eigentlich irgendwo im Gesetz, dass ein 6-Monats-Bewilligungszeitraum über das Ende des Bezugs hinauswirkt? Oder denkt das JC nur, dass das so wäre?
peter-55
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#14

Beitrag von peter-55 »

Vielleicht sollte man die EKS mal im ganzen in Fragestellen.
Da die EKS nicht mit geltenden Gesetzen übereinstimmt wie den Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Auch Firmen ob groß oder klein müssen vom Gesetzgeber gleich behandelt werden und da für gibt es das Steuergesetzt das alle Firmen gleich behandelt in diesen Land.

Über diese Sache sollte jeder einfach mal nachdenken.
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Günter
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#15

Beitrag von Günter »

barbberlin hat geschrieben:@ Koelsch

ok, jetzt verstehe ich endlich was du meinst. Aber leider ist damit meine ursprüngliche Frage nicht beantwortet.

Ich verdiene leider keine 5000 Euro im Monat. Dann wäre es mir egal was ich zurückzahlen muss.

Meine Frage: Was bedeutet 'Deine Ausgaben von Dezember bis Februar werden selbstverständlich berücksichtigt.' Dass Betriebsausgaben abgezogen werden können ist klar. Aber was ist z.B. mit meiner Wohnungsmiete für Dez. bis Feb.? Wird die berücksichtigt?
Vereinfacht gesagt dein Bedarf für den BWZ beträgt 6 x 814 € = 4884

Dem wird der Gewinn (vereinfacht Einnahmen - Ausgaben) gegenüber gestellt. Aus dem Brutto Einkommen werden die Freibeträge errechnet. Dann wird die Differenz gebildet NettoGewinn - (4884 + Freibeträge) wenn die positiv ist, dann musst du maximal 2 x (399 + [44% von 415 = 182,60 ] = 1163,2 € zurückzahlen. 2 Monate hast du den Regelsatz erhalten 399 € + 44 % der Miete.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#16

Beitrag von Koelsch »

Hier mal die "Ergüsse" aus dem Stammtischtermin
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#17

Beitrag von Olivia Cole »

Für 40,02 € Gewinnerhöhung können im Gegenzug 1.240,54 € eingespart werden? Das ist enorm!
Leopold Bloom
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#18

Beitrag von Leopold Bloom »

barbberlin hat geschrieben:Hallo Leute,

die Zeiten waren schlecht und ich musste aufstocken.Jetzt läuft es mit der Selbständigkeit wieder besser und wissend, dass mein Geld bald kommt, habe ich mich vom JC Anfang November abgemeldet und auf weitere Zahlungen verzichtet.
Wer zahlt denn im Moment deine Krankenversicherung, wenn du dich vom JC abgemeldet hast?

Gruß Leopold Bloom
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#19

Beitrag von Olivia Cole »

Na höchstwahrscheinlich die TE selbst, Härtefallregelung = ca. 270 € monatlich für KV und PV. Seit 01.01.2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht!
Leopold Bloom
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#20

Beitrag von Leopold Bloom »

Olivia Cole hat geschrieben:Na höchstwahrscheinlich die TE selbst, Härtefallregelung = ca. 270 € monatlich für KV und PV. Seit 01.01.2009 besteht in Deutschland eine Versicherungspflicht!
Dann ist das aber äußerst unglücklich verlaufen.
Selbst wenn Barbara Alles ans JC zurückzahlen müsste, die Krankenversicherung muss sie auf keinen Fall zurückerstatten.
Aber, da die Abmeldung erst ab November erfolgte, und da das JC sein Opfer nicht so einfach in die Freiheit entlassen möchte, lässt sich da sicher noch etwas retten.

Wie geht man da am besten vor, wenn man sich unglücklicherweise abgemeldet hat?
Ganz normaler WBA?

Gruß Leopold Bloom
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kleinchaos
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#21

Beitrag von kleinchaos »

Wenn kein Leistungsbedarf besteht, dann muss auch die KV zurückgezahlt werden. Besteht mit KV dennoch Bedarf, dann muss die KV anteilig gewährt werden nach § 26 Abs 3 SGB 2
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Koelsch
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#22

Beitrag von Koelsch »

Wenn Leistungen komplett zurück gefordert werden und man nicht "böse" war, dann sind nur zurück zu zahlen:

100% Regelbedarf
44% Unterkunftskosten

KV-Beiträge sind nicht zurück zu zahlen (außer man war böse), auch nicht bei teilweiser Aufhebung.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#23

Beitrag von kleinchaos »

Oh, danke, wieder was gelernt
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Olivia Cole
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#24

Beitrag von Olivia Cole »

Koelsch hat geschrieben:Wenn Leistungen komplett zurück gefordert werden und man nicht "böse" war, dann sind nur zurück zu zahlen:

100% Regelbedarf
44% Unterkunftskosten

KV-Beiträge sind nicht zurück zu zahlen (außer man war böse), auch nicht bei teilweiser Aufhebung.
:jojo: Das soll auch der Grund sein, warum viele beim JC "bleiben" und sich den § 26 "sparen".
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Günter
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Re: Abmeldung im Bewilligungszeitraum, trotzdem EKS 6 Monate?

#25

Beitrag von Günter »

Wie geht man da am besten vor, wenn man sich unglücklicherweise abgemeldet hat?
Ganz normaler WBA?
Ich würde ganz kurz mitteilen, dass sich durch unerwartete Verzögerungen bei einem Auftrag, die Ertrags- und Gewinnsituation verändert hat, so dass der Antrag auf Beendigung des ALG II Betzugs als nichtig zu betrachten ist. Es gilt unverändert der WBA vom .....
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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