Ablehnungsbescheid

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Thomas
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Ablehnungsbescheid

#1

Beitrag von Thomas »

Hallo liebe Gemeinde,
brauche eure Hilfe für die Formulierung eines Widerspruchs.

1. diese € 2276,16- sind der Umsatz -Summe der Betriebseinnahmen.
2. die KFZ-Reparatur könnte noch im November gemacht werden nur €135,- also lächerlich.
3. Sozialversicherung wurde wurde mit Anlage SV beantragt.
Thomas
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Re: Ablehnungsbescheid

#2

Beitrag von Thomas »

Werde Widerspruch drüber schreiben

unten, mfG fertig.

Komme dann mit der Antwort wieder.
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid

#3

Beitrag von Koelsch »

Praktisch keine Betriebsausgaben berücksichtigt? :angel:

Selbst die Reparatur, wenn sie ansteht dann kann und muss sie auch als Kostenschätzung in die EKS.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia Cole
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Re: Ablehnungsbescheid

#4

Beitrag von Olivia Cole »

Damit gilt der Widerspruch als eingelegt. Auf den Zugangsnachweis achten (Faxprotokoll, Abgabebestätigung o. dgl.).

Was mich doch sehr wundert: wie das JC aus 2.276,16 € Umsatz einen Gewinn zaubert, der Dich aus dem Bezug rauskatapultiert. Wie soll das gehen, wenn die Kostenkürzung nur bei 135 € liegt?
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid

#5

Beitrag von Koelsch »

Mail mir mal bitte den kompletten Berechnungsbogen, Mailadresse findest Du ja im Impressum. Namen etc. kannst Du in der Mail stehn lassen. Ich rechne dann mal, voraussichtlich aber erst am Mittwoch oder morgen Abend.
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marsupilami
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Re: Ablehnungsbescheid

#6

Beitrag von marsupilami »

Olivia Cole hat geschrieben:Damit gilt der Widerspruch als eingelegt. Auf den Zugangsnachweis achten (Faxprotokoll, Abgabebestätigung o. dgl.).

Was mich doch sehr wundert: wie das JC aus 2.276,16 € Umsatz einen Gewinn zaubert, der Dich aus dem Bezug rauskatapultiert. Wie soll das gehen, wenn die Kostenkürzung nur bei 135 € liegt?
Langsam, da ist ja noch ein Einkommen eines BG-Mitgliedes erwähnt.

Da müsste man tatsächlich beides nebeneinanderlegen, vEKS und den Berechnungsbogen des JC.


@ Thomas: hast Du mal mit Deinen Zahlen in unserem Rechner durchgerechnet?
Und dann nochmal mit den Zahlen des JC?
Signatur?
Muss das sein?
Thomas
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Re: Ablehnungsbescheid

#7

Beitrag von Thomas »

Danke für Eure schnellen und beruhigenden Antworten.
@ Kölsch Die mail ist unterwegs.
Macht mich etwas nervös so ein offensichtlich falscher Bescheid.
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid

#8

Beitrag von Koelsch »

Noch keine Mail da, ich geb Dir per PN mal 'ne andere Mailadresse
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Re: Ablehnungsbescheid

#9

Beitrag von Koelsch »

Jetzt hat's im Poschtchäschtle geklingelt :jojo:
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Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Thomas
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Re: Ablehnungsbescheid

#10

Beitrag von Thomas »

Is auch ne fette mail,
ist an die andere Adresse unterwegs.

Alles klar.
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Re: Ablehnungsbescheid

#11

Beitrag von Koelsch »

Schick mir auch mal Deine vEKS

Nimm auch die 2. Adresse bei googlemail

bei Hotmail ist immer noch nix da, die von Dir angegebene Adresse ist aber korrekt.
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Re: Ablehnungsbescheid

#12

Beitrag von Koelsch »

Rechnerisch stimmt der Bescheid - sagt unser ALG II-Rechner, und der lügt nicht :beten:
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Re: Ablehnungsbescheid

#13

Beitrag von Thomas »

v. EKS ist unterwegs.
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Re: Ablehnungsbescheid

#14

Beitrag von Koelsch »

ist auch da.

Erster Blick sagt ja schon, da stimmt was nicht.

Ich guck mir das morgen Abend oder Mittwoch genauer an. Ergebnis schreib ich hier, bekommst aber auch detailliertere Mail, wenn nötig.
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Re: Ablehnungsbescheid

#15

Beitrag von Thomas »

prima , Danke
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Re: Ablehnungsbescheid

#16

Beitrag von Koelsch »

Ich hab mal geguckt und gerechnet.

Die von Dir eingereichte vEKS enthält offensichtliche Fehler, die das JC aber ebenso offensichtlich nicht bemerkt hat oder nicht bemerken wollte.

Nach meiner Rechnung vermindert sich der monatliche Gewinn auf knapp € 200. Leider führt dieser letztlich kleine Fehler nicht dazu, dass Ihr einen ALG II Anspruch hättet. Nach meiner Rechnung läge immer noch eine Bedarfsüberdeckung von € 6,66 vor.

Also Antrag nach § 26 SGB II auf Zuschuss zu den KV-Beiträgen stellen. Ich würde auch einen Wohngeldantrag stellen, obwohl ich auch da skeptisch bin, dass ein Anspruch gegeben ist.

Frag mal bitte bei Deiner KV nach, was die an Beitrag von Dir haben wollen. Nenn den Beitrag mal hier, der ist kein Geheimnis. Frage ist nur, ob KV einen verminderten Mindestbeitrag haben will oder vollen Mindestbeitrag, weil Du ja schon einige Zeit selbstständig arbeitest.

Ich würde da gerne noch mal rechnen, denn ich habe den "bösen" Verdacht, der Zuschuss zur KV kommt den Steuerzahler teurer als ein minimaler ALG II Anspruch für Euch.

Wenn Du möchtest, schick ich Dir die Berechnung und "meine" EKS mal zu. Bringt Dir aber letztlich nicht viel.
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Re: Ablehnungsbescheid

#17

Beitrag von Olivia Cole »

Und was ist, wenn nach dem BWZ feststeht, dass weniger Geld als geplant reingekommen ist? Dann kann man das JC leider nicht in die Nachschusspflicht nehmen.
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Re: Ablehnungsbescheid

#18

Beitrag von Koelsch »

:arge: Richtig :bravo:

Also Widerspruch, weil der Ablehnungsbescheid nicht vorläufig erging.
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der ratlose
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Re: Ablehnungsbescheid

#19

Beitrag von der ratlose »

Da ist etwas anderes was mich völlig verblüfft.

Da wird das Einkommen einer weiteren Person angerechnet. Die Person wird mit Frau ........ angegeben.

Zahlt den Frau ....... dir wirklich die Summe die dir nach dem SGb II zustehen würde völlig ohne jede Auflage?
Oder macht Frau ............ die Zahlung dieser Summe von irgendwelchen Auflagen abhängig.

So zum Beispiel das du das Geld nicht für einen Besuch im Puff ausgeben darfst, oder keine komischen Hochglanzmagazine kaufen sollst oder für ein Angerment für eine bestimmte politische Partei verwenden sollstusw?

Denn wenn Frau ........... diese Zahlung an solche Bedingungen knüpft, kannst du nicht auf diese Summen verwiesen werden, egal ob ihr ein Paar seit, zusammen in einem Bett schlaft usw.
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Re: Ablehnungsbescheid

#20

Beitrag von Koelsch »

Das sieht die Rechtsprechung meines Wissens bis rauf zum BSG im Falle einer BG aber völlig anders.
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Re: Ablehnungsbescheid

#21

Beitrag von der ratlose »

ähem, das glaube ich nicht.

Der AS kann in so einem falle nicht auf die freiwillige leistung eines dritten verwiesen werden wenn dieser diese leistung nur unter dem vorbehalt ausbezahlt das der AS auf einen Teil seiner Grundrechte verzichtet .

In dem meisten Fällen muß ich leider sagen das die meisten leute das Pferd immer von hinten aufzäumen und sich in kleine Lügengeschichten verstricken, die das Gericht gerne zerlegt.

Wenn Frau ........ im Gericht aussagt das sie natürlich für ihn aufkommt , aber selbstverständlich darauf besteht das der LE nicht mehr die Blöd ließt und von ihrem Geld kauft, sowie sich nicht mehr in der Partei XY betätigt weil sie sonnst nicht bereit ist an ihn zu zahlen, da die Partei XY ihren eigensten Interessen zuwider ist, die Blöd ein reaktionäres Blatt ist und er doch gefälligst wenn er von ihrem Geld leben will nur noch die Zeitung XY zu lesen hat.
Und Puff geht ja wohl gar nicht wenn sie ihn bezahlt, habe er zu machen was sie gerne möchte und da mus er auch mal ran wenn er gar nicht möchte.

Und das ist kein Witz.

Solche Geschichten gibt es zuhauf, inklusive wer wann Fernsehen kucken darf. (männlein und weiblein sind da beliebg austauschbar.)

Mal ganz ehrlich, da geht es immer um nicht unerhebliche Summen,um die KV , um einen staatlichen Betrug, um Abhängigkeiten usw.
Da sollte man mal einfach Scham,mal Scham sein lassen.

Denn der der zahlt, setzt meistens das auch als Hebel an in einer Beziehung.
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Re: Ablehnungsbescheid

#22

Beitrag von Koelsch »

Gibt es auch eine Gerichtsentscheidung, mit der man mit dieser Argumentation schon einmal eine BG ausgehebelt hätte? Da wäre ich sehr an Aktenzeichen und Gericht interessiert.
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Re: Ablehnungsbescheid

#23

Beitrag von Olivia Cole »

Sobald Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid wegen fehlender Vorläufigkeit erhoben wird, sollte auch die Frage mit der Krankenversicherung geklärt werden. Wer zahlt wann was - eventuell im Nachhinein das JC an die Krankenkasse und diese wiederum an den elB??
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Koelsch
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Re: Ablehnungsbescheid

#24

Beitrag von Koelsch »

So lange er kein ALG II bekommt, muss er selbst die KV zahlen. Da gibt's nix zu klären.
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Re: Ablehnungsbescheid

#25

Beitrag von der ratlose »

Ich habe so ähnlich jemanden der vor dem SG unterlegen ist , das beim LSG durchgeboxt. (eA)

Und in der Hauptverhandlung für den Zeitraum vom SG zum LSG haben die nun gekniffen weil sie rumweint und nicht Zeugin sein will.
Ich habe ihr ausdrücklich gesagt das sie keine Angst haben muß und rein die Wahrheit sagen soll , auf alles was ich sie Fragen werde.
Da wird mal locker auf 3-4000 € verzichtet.

Das was ich hier beschrieben hatte führt in der Regel zu einem Vergleich, beziehungsweise einer Anerkennung durch das JC.

Nenn mir nur einen SG Richter der einen Leistungsanspruch verweigert und den AS darauf verweist das er um seinen Lebensunterhalt sichzustellen einfach nur der Partnerin/dem Partners gegen seinen Willen sexuell gefällig sein muß.

Selbst Sozialämter zucken da zusammen und zahlen. Selbst mal durchexerziert.
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