Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#501

Beitrag von Koelsch »

Deswegen ja die von kc erklärte, klare Trennung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#502

Beitrag von Olivia »

Ja, zwischen privat und geschäftlich bitte trennen. Kann sonst auch mit dem Finanzamt Probleme geben.
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#503

Beitrag von Hilfesuchender »

UND TSCHÜSS SCHONVERMÖGEN

Hallo,- leider bin ich schon zu lange im Geschäft und habe bzgl. desses etwas viel Ahnung. Leider hatte ich dieses zuletzt vergessen. Ein sehr guter Geschäftsfreund erklärte mir vor gut 35 Jahren wie das läuft. Da ich also auf Floh und Antik-Märkten einkaufte habe ich keine Rechnungen und somit ist ALLES was in meinem Besitz ist zu versteuern bzw. beim JC / FA anzugeben bei einem Verkauf und somit entfällt bei mir auch ALLES was ich nicht per Rechnung nachweisen kann. Dazu zählt natürlich auch Kleidung, Haushaltsartikel aller Art, Teller, Besteck u.s.w. ! Dieser besonders schlaue und gehässige Gruppenleiter würgt mir mit absoluter Sicherheit eins rein und wartet wohl auch darauf, dass ich eine Verkauf ( privat angebe ). ja,- so ist das leider,- da ist also einer welcher genau so schlau ist wie ich. Event. haben noch einige Auktionshäuser Belege über meine Einkäufe.........auch noch nach 20-30 Jahren ? LG
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#504

Beitrag von Koelsch »

Schwierig, aber da kann man nur argumentieren - bei der Art des Handels sind lückenlose Belege völlig ungewöhnlich und unüblich. Im Zweifel kann Dir die IHK oder das Finanzamt dort vielleicht mit Kennzahlen weiterhelfen = die können sagen: In dem Gewerbe liegt der Einkauf im Schnitt bei XX% vom Umsatz und der Gewinn bei XX% vom Umsatz. Da gerade das FA dort ja sicher eher "FA-günstige" Werte ansetzt, wird es dem JC schwer fallen, die anzuweifeln.
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Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#505

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- war heute im JC mit Rollstuhl ( wurde hingefahren und es war wichtig ). Nach wie vor bekomme ich zwar beim Abgeben von Schreiben einen Bestätigungs-Vordruck mit Unterschrift und Stempel der Abgabe,- aber keinen Eingangsstempel auf meiner Kopie des Schreibens obwohl es den selben Inhalt aufweist- Die am Empfang haben wohl keinen Bock zum Lesen. Möchte nichts unterstellen, aber da ich bekannterweise zu wenig Antworten der SB`s bekomme müsste ich unbedingt den Eingangsstempel haben. Kommentar am Empfang: woher soll ich wissen, dass das selbe in ihrer Kopie steht. Wie bitte ? Darf der SB am Emfang diesen Stempel verweigern ? LG
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#506

Beitrag von Koelsch »

Keine Ahnung, da würde ich mir aber auch nicht unbedingt 'nen Kopp machen. JC hat bestätigt, dass es "was" bekommen hat und JC muss dann im Zweifel nachweisen, dass es was anderes bekommen hat, als sich aus Deiner Kopie ergibt.
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#507

Beitrag von friys »

Das Thema Eingangsstempel handhaben die Jobcenter wohl sehr unterschiedlich. Ich beispielsweise erhalte ohne Murren ausschließlich einen Eingangsstempel mit Datum, wenn es mir besonders wichtig erscheint, mit Signum oder Unterschrift, auf meinen 1:1-Kopien, die ich teilweise am JC-Kopierer erstelle.

Ein JC eigener Bestätigungs-Vordruck ohne spezifische Angaben meiner übergebenen Dokumente wäre für mich nicht akzeptabel.

Harald Thomé / Tacheles e.V., hat im Okt. 2012 ein 3-seitiges „Dossier Eingangsbestätigung“ erstellt und dort zusammengefasst:
SGB II-Leistungsbeziehende haben eine sehr schwache Rechtsposition, wenn sie nicht beweisen können, dass sie ein Schriftstück oder eine Änderungsanzeige eingereicht haben. Wenn sie sich dabei auf die Behörde verlassen, sind sie im Zweifelsfall verlassen.

Das Jobcenter ist in der Pflicht eine Eingangsbestätigung auszugeben. Diese Pflicht lässt sich nicht direkt aus dem Recht herleiten. Sie ergibt sich aber aus den behördlichen Pflichten als solche. Denn „der Verwaltungsträger ist verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen. Aufgrund der in § 37 Abs. 2 S 1 SGB II zum Ausdruck kommenden Bedeutung des Antrags auf der einen und der den Hilfebedürftigen treffenden objektiven Beweislast auf der anderen Seite, ergibt sich ein solcher Anspruch auch ohne ausdrückliche Normierung bereits aus den allgemeinen verwaltungsverfahrensrechtlichen Grundsätzen“. (Gemeinschaftskommentar SGB II, Hohm, Luchterhandverlag, Rz 30 zu § 37), so einer der gängigen Gesetzeskommentare zum SGB II. .

Genauso sieht es ebenfalls das Bundesministerium für Arbeit (BMAS) in einem Schreiben vom 22. Dezember 2008 zur gleichen Fragestellung in einem Jobcenter in Berlin, welches in Wuppertal ebenso Anwendung finden dürfte.

Das Jobcenter Wuppertal hat daher seine Verwaltungspraxis zu ändern. Eingangsbestätigungen sind sofort – ohne Warten und Schikanen – zu erteilen.
Tester
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#508

Beitrag von Tester »

Koelsch hat geschrieben: Mi 2. Mai 2018, 14:17 Schwierig, aber da kann man nur argumentieren - bei der Art des Handels sind lückenlose Belege völlig ungewöhnlich und unüblich. Im Zweifel kann Dir die IHK oder das Finanzamt dort vielleicht mit Kennzahlen weiterhelfen = die können sagen: In dem Gewerbe liegt der Einkauf im Schnitt bei XX% vom Umsatz und der Gewinn bei XX% vom Umsatz. Da gerade das FA dort ja sicher eher "FA-günstige" Werte ansetzt, wird es dem JC schwer fallen, die anzuweifeln.
Hier zur Anwendbarkeit von Schätzungen:
Besonderheit bei Kunstgegenständen:
Lässt sich der Einkaufspreis eines Kunstgegenstandes (Nummer 53 der Anlage 2 zum UStG) nicht ermitteln oder ist der Einkaufspreis unbedeutend, wird der Betrag, nach dem sich der Umsatz bemisst, mit 30 Prozent des Verkaufspreises angesetzt. Zur wichtigen Frage, wann der Einkaufspreis in diesem Sinn nicht "ermittelbar" ist, hat das Bundesfinanzministerium mit Schreiben vom 18. Dezember 2014 Stellung genommen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/C ... onFile&v=1

Also beim Verkauf einen Eigenbeleg erstellen und den EK mit 30% ansetzen.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#509

Beitrag von Olivia »

Die DRV bietet die Möglichkeit, einen kostenlosen rückenschonenden Bürostuhl zu beantragen.

https://www.deutsche-rentenversicherung ... G3143.html
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#510

Beitrag von friys »

Super Idee!

Die Rubrik Versicherte, Rentner, Selbständige - Rehabilitation | Antrag der Kosten für einen orthopädischen Bürostuhl. Dort wird auch der Grad der Behinderung oder die Gleichstellung abgefragt.

Kann das auch bedeuten, dass ich als eLB, der stundenlang online nach einer Arbeitsstelle sucht, eine Chance auf Kostenübernahme für einen orthopädischen Bürostuhl habe?
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#511

Beitrag von Koelsch »

Wenn Du durch die DRV in einer REHA oder so bist. So einfach für den Normalbürger mit Rücken, dürfte es da nix geben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#512

Beitrag von marsupilami »

wenn man aber Rückgrat einsetzt .... vielleicht doch.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#513

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter meldet Anrechnungszeiten an die DRV Bund. Insofern ist die DRV schon irgendwie zuständig. Wenn der Antrag mangels Zuständigkeit abgelehnt wird, kann man Widerspruch einlegen und klagen. Und wenn alles scheitert, hat man ein gutes Argument, dass dann eben das Jobcenter den Rückenstuhl übernehmen muss, um die Arbeitsfähigkeit sicherzustellen.
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#514

Beitrag von Breymja »

Mein Orthopäde hat mir neuerdings eine REHA empfohlen, aber bereits gesagt, dass die KK die nicht bewilligen würde und daher an die DRV gehen muss - für die DRV fehlen mir aber die Voraussetzungen. Ich bin mittlerweile aber doch der Überzeugung, dass die drei Wochen vielleicht mal etwas bringen könnten - denn Physiotherapie darf er mir erst in 12 Wochen wieder verschreiben, weil er keine Veränderungen am Rücken feststellen kann - daher nur extreme Muskelspannung und dafür darf er nix mehr verordnen, weil schon dreimal verordnet. (Außerhalb vom Regelfall kennt er entweder nicht oder ist ihm wohl zu aufwändig ...)

Und seit die Massagen (oder besser gesagt: Das gewaltsame Auflösen der Spannungen und wieder richtige hinschieben der Wirbel) nicht mehr erfolgen, ist die HRS-Situation wieder extrem schlecht und ich wieder krankgeschrieben - was JC natürlich seeeeeehr gefällt.

Keine Ahnung, was ich noch machen soll.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#515

Beitrag von Olivia »

Kann denn ein ALG II-Empfänger keine Kur machen, die irgendein Kostenträger erstattet?
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#516

Beitrag von Breymja »

Naja, die JC scheinen manchmal ja auch zu meinen, das anordnen zu können - aber da sind die Voraussetzungen der DRV eben erfüllt.
Die KK müsste sicher zahlen, wenn medizinisch notwendig. Aber Orthopäde meint, dass auch wenn er das bestätigt, was er täte, wäre das aufgrund nicht vorhandener organischer Diagnosen auf Ablage Ablehnung.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#517

Beitrag von Olivia »

Kannst Du die Kur nicht beim Jobcenter beantragen?
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#518

Beitrag von Breymja »

Ich vermute nein, die haben das ja auch schonmal fallen lassen und meinten, da wäre DRV / KK zuständig. Für meinen Rücken und das Stolpern würde ich sie aber wohl mittlerweile auch stationär machen - für psychische Probleme würde ich aber niemals eine machen und wenn sie mich zu Tode sanktionieren.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#519

Beitrag von Günter »

DRV nicht zuständig, wegen fehlender Pflichtbeiträge in irgendeiner Rahmenfrist, KV nicht zuständig, da kein Arbeitsverhältnis.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#520

Beitrag von Koelsch »

So dürfte es sein
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#521

Beitrag von friys »

Breymja hat geschrieben: Fr 4. Mai 2018, 19:12 für psychische Probleme würde ich aber niemals eine machen und wenn sie mich zu Tode sanktionieren.
:ironiea: Das ist mehr als klug, denn in Bayern, Du weißt: Psychisch kranke Menschen werden im neuen "Hilfe-Gesetz" mit Gefährdern gleichgesetzt :ironiea:
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#522

Beitrag von Breymja »

Gut, eher nicht aus dem Grund *g*
Jup, darauf wirds hinauslaufen, dass die KK ablehnt.
Aber hey - dann kann SB mich auch nicht zu REHA zwingen, wenns keine gibt.
Schön ist das leider trotzdem nicht.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#523

Beitrag von friys »

In einer früheren EinV wurde ich schon vergattert, einen Antrag auf Altersrente für Schwerbehinderte zu stellen. Meine Hinweise auf meinen nicht Renten konformen Versicherungsverlauf wurden absichtlich übersehen. Also Anträge gestellt, und - alle wurden negativ beschieden, also abgelehnt. Seit dem hat das JC keinen weiteren Versuch unternommen, mich diesbezüglich zu etwas zu zwingen. Schön war das trotzdem nicht. Also empfehle ich: überall Anträge stellen, Ablehnungen ans JC übergeben. Thema abgearbeitet!
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#524

Beitrag von Günter »

Wichtig ist den richtigen Antrag zu stellen. Altersrente mit Abschlägen würdest du vermutlich erhalten. Also rechtzeitig Antrag auf EM Rente, da fehlen dann die Pflichtbeiträge. Und die Ablehnung ans JC. Den Unterschied begreifen die nie.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#525

Beitrag von friys »

Nein @Günter, die einzige Rente die ich erwarten darf, ist die ganz normale Altersrente. Die aktuelle Rentenberatung durch eine neutrale Stelle hat das bekräftigt. Das Hin und Her mit dem JC wird noch über zwei Jahre so weitergehen. Dann geht die JC-FM in Pension und ich in Altersrente mit Grundsicherung. Die Zeit überstehe ich, mir ist nicht bange.
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