Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#526

Beitrag von Günter »

Das hab ich schon begriffen, ich meinte den Tipp auch allgemein für andere Betroffene. Bevor vom JC der Druck mit der vorgezogenen Altersrente (mit Abschlägen) kommt, einfach mal EM-Rentenantrag stellen. Der fällt flach wegen der fehlenden Pflichtbeiträge. Dann kann man dem JC den Bescheid zeigen und hat Ruhe, weil die das nicht gebacken bekommen, dass es sich um zwei Paar Schuhe handelt.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#527

Beitrag von marsupilami »

Der clou ist halt: dem JC mitteilen: Antrag EM-Rente gestellt.
Dann müssen die die Füsse stillhalten, bis Rückmeldung kommt.
Und für diesen Zeitraum fält halt der Druck wie Bewerbung!! oder Maßnahme!! weg.
Signatur?
Muss das sein?
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kleinchaos
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#528

Beitrag von kleinchaos »

Vor allem kann man ja noch Widerspruch und Klage abwarten, da gehen auch gern mal 1 bis 2 Jahre ins Land. Bis zum LSG kann man ohne Anwalt, dann sinds schon 3 oder 4 Jahre Zeit gewonnen
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#529

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- bin weiterhin arbeitsunfähig. Allerdings geht einer der behandelten Ärzte in Urlaub und letzterer ausgerechnet am nächsten Freitag den 22.06.18. Die fortlaufende AU von ihm geht also erstmal bis Donnerstag den 21.06.18 und an diesem Tag wird erneut entschieden über eine fortlaufende AU und diese wird mit absoluter Sicherheit weiter geführt.
Der SB war nun sehr schlau und hat eine Einladung verschickt für Freitag den 22.06.18
Habe geantwortet, dass ich in fortlaufender Behandlung stehe und das erst am Donnerstag über eine neue AU entschieden wird.
Frage: wenn also am Donnerstag eine weiterführende AU ausgestellt wird,- könnte mir dann der SB eine Absicht unterstellen und was passiert, wenn er die AU per Post am Freitag ( korreckt abgesendet am DO ) noch nicht erhalten hat ?

Es sind 4 Ärzte mit der Behandlung betraut.

Schöne WE !
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#530

Beitrag von Koelsch »

AU mitnehmen zum Termin und dem JC gegen Quittung übergeben. Vorher natürlich Kopie der AU anfertigen für Dich
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#531

Beitrag von Hilfesuchender »

Die Frage ist auch, ob ich als Arbeitsunfähig ( z.T. mit Gehbehinderungen und Schmerzen ) am Do vormittag zum JC fahren muß um die fortlaufende AU persönlich am Service-Piont abzugeben, damit diese am Freitag der SB vorliegt ?
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#532

Beitrag von Olivia »

ja
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#533

Beitrag von Breymja »

Nein. Schick die AU doch einfach wenn möglich per Fax sobald du sie hast.
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#534

Beitrag von Olivia »

Fax ist eine gute Idee. Nur per Post sehe ich das Risiko, dass sogleich am Freitag eine Sanktion "eingetütet" wird. Gegen die kann man dann zwar im Anhörungsbogen Argumente vorbringen, aber erstmal läuft der Vorgang.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#535

Beitrag von Koelsch »

Mit AU und "Wegeunfähigkeit" brauchst Du nicht zum JC
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Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#536

Beitrag von Hilfesuchender »

Fax am Donnerstag ist kein Problem wenn das reicht. Geht halt nur an JC und nicht direkt an die SB, vermutlich auch nicht wenn ich darauf steht an SB Frau .......... ?!
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#537

Beitrag von Günter »

Sanktion nicht möglich.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#538

Beitrag von Olivia »

Nicht möglich, sofern man widerspricht. Ein Anhörungsverfahren könnte aber am Freitag eingeleitet werden, wenn keine erneuerte AU vorliegt. Also Fax noch am Donnerstag rausschicken!!!

Was soll die Vorladung für den Folgetag nach der Erkrankung? Dem Jobcenter ist doch bekannt, dass der eLB gesundheitlich eingeschränkt ist. Die sollen stattdessen lieber mal den Rückenstuhl übernehmen und eine entsprechende Kostenübernahme erstatten.
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#539

Beitrag von friys »

AU und Vorlage einer „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ durch den behandelnden Arzt sind ein "wichtiger Grund" den Meldetermin nicht wahrnehmen zu müssen. Basierend auf dem Urteil des BSG vom 9.11.2010, B 4 AS 27/10 R führt die Bundesagentur für Arbeit in ihren Fachlichen Weisungen § 32 SGB II Meldeversäumisse vom 04.05.2017 unter 3. Beurteilung eines wichtigen Grundes, AU-Bescheinigung (Rn 32.11) aus:
Bei Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich die Erkrankung als wichtiger Grund anzuerkennen. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann von der leistungsberechtigten Person auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin verlangt werden (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 9.11.2010 - Az. B 4 AS 27/10 R - juris Rn. 32).
Vgl. auch Entscheidung Bayerische LSG (L 16 AS 268/08 NZB), die eine Vorlage einer „Reiseunfähigkeitsbescheinigung“ für erforderlich erachtet, wenn ... Nach Auffassung des Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29.03.2012, LSG L 7 AS 961/11, kann das Jobcenter auch die Vorlage eines "qualifizierten ärztlichen Attests" verlangen.

Juristen vertreten auch die Ansicht, dass eine krankheitsbedingte Verhinderung auch ohne Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung etwa durch Zeugenbeweis oder einer eidesstattliche Versicherung nachgewiesen werden kann - basierend auf SGB X § 20 Untersuchungsgrundsatz.

Notiz: Fachliche Weisungen § 32 SGB II, Fassung vom 04.05.2017 Wesentliche Änderungen Rz. 32.9 (neu): Meldeversäumnisse bei Alg-Aufstocker
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#540

Beitrag von Olivia »

Eine Transportunfähigkeitsbescheinigung ist nicht zwingend nötig. Der Arzt kann auch attestieren, dass es dem Patienten unmöglich ist zu dem Termin hinzugehen, weil der Termin die gesundheitliche Lage verschlimmern würde. Z.B. bei einer psychischen Erkrankung wie einer Angst- oder Panikstörung.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#541

Beitrag von Günter »

Olivia hat geschrieben: Fr 15. Jun 2018, 21:23 Nicht möglich, sofern man widerspricht. Ein Anhörungsverfahren könnte aber am Freitag eingeleitet werden, wenn keine erneuerte AU vorliegt. Also Fax noch am Donnerstag rausschicken!!!

Oli in Hochform

Bild

Was soll der Blödsinn?
§ 56 SGB II Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit
(1) Die Agentur für Arbeit soll erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, in der Eingliederungsvereinbarung oder in dem diese ersetzenden Verwaltungsakt nach § 15 Absatz 3 Satz 3 verpflichten,
1.
eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen und
2.
spätestens vor Ablauf des dritten Kalendertages nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer vorzulegen.
§ 31 Absatz 1 findet keine Anwendung. Die Agentur für Arbeit ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, so ist der Agentur für Arbeit eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen. Die Bescheinigungen müssen einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, dass dem Träger der Krankenversicherung unverzüglich eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird. Zweifelt die Agentur für Arbeit an der Arbeitsunfähigkeit der oder des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, so gilt § 275 Absatz 1 Nummer 3b und Absatz 1a des Fünften Buches entsprechend.
(2) Die Bundesagentur erstattet den Krankenkassen die Kosten für die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung nach Absatz 1 Satz 6. Die Bundesagentur und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen vereinbaren das Nähere über das Verfahren und die Höhe der Kostenerstattung; der Medizinische Dienst des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen ist zu beteiligen. In der Vereinbarung kann auch eine pauschale Abgeltung der Kosten geregelt werden.

Steht da was von reitenden Boten und Blitztelegramm?

Die Einleitung einer Sanktion am Freitag ist nicht möglich, denn auch Behörden müssen Potlauffristen und interne Fristen beachten. Selbst wenn du das in den Behördenbriefkasten einwirfst, hat der SB das erst nach ner Woche. Also bleib ruhig und lass dich nicht verunsichern.
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Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#542

Beitrag von Olivia »

Das Jobcenter lauert doch darauf, eine Sanktion zu verteilen.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#543

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- nachfolgende Eingliederungsvereinbarung kam heute mit er Post:
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#544

Beitrag von Koelsch »

So beim ersten schnellen Durchlesen finde ich nix, was mir die Haare sträubt
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#545

Beitrag von Hilfesuchender »

Wenn ich also trotz AU zum Termin soll und das unter massiven Schmerzen, MUß ich dann um die Schmerzen zu verringern das nur im Notfall verordnete TILIDIN T4 ( fällt unter BTM ) und das zeitversetzte Amitryptilin nehmen und meine Gesundheit ( Kardiologe ist dagegen ) in Gefahr ( Herzrythmusstörungen ect. ) zu bringen ?
Lt. meinen Ärzten hätte die ganze Gesundheitsgeschichte vermieden werden können, wenn die SB`s nicht alles abgelehnt hätten.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#546

Beitrag von Hilfesuchender »

Lt. SB EGV zurück schicken bis 21.06.2018 ! Unterschreiben obwohl es im abschliessenden Text heißt, dass es mit mir besprochen wurde. Wann denn ?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#547

Beitrag von Hilfesuchender »

Danke Koelsch, Olivia, Friys und Günther. Schönen Samstagabend und den ganzen Sonntag !
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#548

Beitrag von Koelsch »

Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 16. Jun 2018, 20:57 Wenn ich also trotz AU zum Termin soll und das unter massiven Schmerzen, MUß ich dann um die Schmerzen zu verringern das nur im Notfall verordnete TILIDIN T4 ( fällt unter BTM ) und das zeitversetzte Amitryptilin nehmen und meine Gesundheit ( Kardiologe ist dagegen ) in Gefahr ( Herzrythmusstörungen ect. ) zu bringen ?
Lt. meinen Ärzten hätte die ganze Gesundheitsgeschichte vermieden werden können, wenn die SB`s nicht alles abgelehnt hätten.
Danach liegt doch eindeutig Wegeunfähigkeit vor, d.h. Du gehst nicht zum Termin, sondern teilst das kurz dem JC mit
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#549

Beitrag von Hilfesuchender »

Ach ja noch etwas: da ich privat versichert bin brauche ich keine Beleg an die Kasse schicken und somit bekommt das JC IMMER ALLE Belege, auch mit dem Grund der AU, damit das JC und seine SB`s auch wissen warum ich arbeitsunfähig bin. ( vorsichtshalber )
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#550

Beitrag von Breymja »

Das JC geht der Grund deiner AU nichts an.
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