Weil das der TN selber zu entscheiden hat und wir das nicht zu hinterfragen haben.
Wir sind weder die Inquisition noch das Jobcenter.
Weil das der TN selber zu entscheiden hat und wir das nicht zu hinterfragen haben.
Ja, der Betrag wird angerechnet, da ausserhalb des BWZ. Gewerbemiete ist dem Jobcenter egal. Ein Guthaben darf für den 7. Monat nicht besessen werden, es sei denn, es handelt sich um privates Schonvermögen. Gewerbliche Rücklagenbildung ist im Leistungsbezug nicht erlaubt.Hilfesuchender hat geschrieben: ↑Sa 6. Mai 2017, 18:39 Teil 2
angeblich hatte ich im vorletzten Bewilligungszeitraum Mehreinnahmen als vorgesehen. Habe erklärt, dass der Betrag für den 7. Monat verwendet wurde um die Kosten der Miete ect. zu decken.
Frage vorweg: kann der Betrag trotzdem angerechnet werden und darf ich ein Guthaben nach dem 6. Monat nicht haben ?
Entscheidend ist das Datum des Geldzuflusses. Wenn noch im Monat 6, dann leider futsch. Wenn in Monat 7, dann kann das Geld für eine Mietzahlung verwendet werden.Daher auch die höhere nachträgliche Schätzung des Gewinnes durch den SB für den jetzigen Bewilligungszeitraum
Ist denn schon Monat Nr. 7 ? Im Sozialrecht wird übrigens kein Einspruch wie im Steuerrecht, sondern "Widerspruch" erhoben.Hilfesuchender hat geschrieben: ↑Sa 6. Mai 2017, 18:45 Das Guthaben ist noch nicht auf meinem Konto, werde also vorsorglich Einspruch erheben, nicht, dass ich im Juni meine Miete nicht zahlen kann.
Das würde ich wie von Kölsch vorgeschlagen machen. Begründung für das Vorziehen der Ausgabe: die Krankheit. Notfalls für mehrere Monate vorziehen, falls Geld da ist.Hilfesuchender hat geschrieben:UND WIE BEZAHLE ICH DIE LADEN-MIETE IM 7. MONAT OHNE GELD ?
Krank sein ist nicht "erlaubt", wenn die Gefahr von Verlusten droht. Es muss dann weiter gearbeitet werden. Sonst entstehen ja Mietschulden. Wenn ein gewisser finanzieller Puffer da ist, geht der BWZ-Gewinn nach unten, aber eben nicht unter Null. Das Jobcenter wird sich mit keinem Cent an Verlusten beteiligen.Was ist wenn ich krank bin ?
Es geht hier um ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung der ... von dessen wohl auf Eis gelegten Guthaben (wer???) wohl Wochen vor mir wusste