Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#251

Beitrag von Tester »

marsupilami hat geschrieben:Muss ich Deine letzten Postings so interpretieren, dass Du angepisst bist, weil wir morgens um 02:00 Uhr nicht den Arsch hochkriegen um Deine Postings zu beantworten?
Nö! Da steht doch lediglich, dass er das Schreiben schon verschickt hat. "Bitte um Rückmeldung" war Bestandteil des Schreibens an SB.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#252

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- habe mich nicht beschwert. Nur mit Schmerzen im Nacken welche auch mal Nachts verschwinden und dann schalte ich schnell mal den PC ein. Bin trotzdem mitten in einer Haushaltsauflösung . OK,- lassen wir das weg mit den .....!

Zum Thema:

Vertreter des SB meinte am Telefon technische Probleme und wäre angewiesen

Das was ich an Originalen beigefügt hatte kann wieder beschafft werden und der USB-Stick mit ALLEN Aufzeichnungen lag im Auto unter dem Sitz.

So,- sitze gerade auf der Treppe und schreibe, der Stuhl meines Kollegen ist gebrochen und der Kleber noch frisch. SORRY,- muss aufhören.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#253

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Koelsch,

das Schreiben enthielt keinerlei §-en.

LG
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#254

Beitrag von Koelsch »

Dann hoff ich mal, dass sich die Schmerzen kangsam legen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#255

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Koelsch,

es liegt an den Bewegungen und am sitzen auf harten Gegenständen ( Stuhl, Trepppe ), zudem wandern die Schmerzen. Außer ich bewege mich Tag und Nacht.

Danke
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#256

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo marsupilami,

wenn es sein muss bewege ich mich auch Nachts wegen der Schmerzen im Bewegungsappperates, daher die nächtlichen Kurzsitzungen.

Das erste Schreiben an den SB war am 19.11.16 ( 2 Tage nach dessen Schreiben ) auch Nachts gegen 00:10h per e-mail und das zweite war am 28.11.16 gegen 01:00

Auch heute keine e-mail oder Brief bekommen.

Zudem bin auch schon mal im August angerufen worden, d.h. er hat meine Telefonnummer.

LG
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#257

Beitrag von Tester »

Du musst zum Arzt! Lass Deinen Rücken wieder in Schuss bringen!

Als selbst Leidegetragener habe ich 2 Monate am Schreibtisch auf einem Gymnastikball gesessen, weil ich mir einen richtig guten Stuhl nicht leisten konnte, war echt eine gute Alternative und schmerzlindernd. In den Kleinanzeigen habe ich dann einen 900€ Stuhl aus einer Insolvenz zum Schnapperkurs bekommen.

Vielleicht wäre das ja noch eine Altenative für Dich.
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#258

Beitrag von Hilfesuchender »

Danke,- bin ja dauernd beim Arzt ect.

Schönes stressfreien Wochenende euch allen !
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#259

Beitrag von Hilfesuchender »

Plastikball,- natürlich. Kenne einen Therapeuten welcher selbst darauf sitzt am PC.............
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#260

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo ihr freundlichen Helferinnen und Helfer

Wie ihr wisst habe ich dem SB für Leistung einen Brief geschrieben, warum ich so dringend einen speziellen Wirbelsäulen-Stuhl benötige und diesen vom Betriebskapital ( Einnahmen ) kaufen möchte und weiter, dass ein Darlehensantrag zum Kauf dieses Stuhles abgelehnt worden ist. Dazu verwies ich auf ein Schreiben der SB für Arbeitsvermittlung.

Wie folgt die Antwort des SB für Leistung:
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#261

Beitrag von Hilfesuchender »

PS: es wurden vorher die ärztlichen Atteste zum Schreiben beigefügt und die kamen auch wieder zurück.

Frage: verstehe die Antwort nicht, diese hat doch mit dem Betriegsvermögen ( Einnahmen aus Verkauf ) nichts zu tun oder doch ?
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#262

Beitrag von Hilfesuchender »

Bin übrigens krank geschrieben worden und schreibe z.T. rote Zahlen. Der Fotograf hatte sich gemeldet und mir ein gutes Geschäft angeboten: erstellen einer Web-Seite und Verkauf seiner Bilder, Poster, Foto`s und auch künfige aktuelle Aufnahmen. Umsatzbeteiligung 50 %. Werde ich wohl ablehnen müssen und somit weiter dem Staat auf der Tasche liegen ? Ohne den speziellen Stuhl ist die Durchführung nicht möglich. Ist das Verhalten der Sb`s überhaupt rechtens ? LG und einen schönen Abend
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#263

Beitrag von Olivia »

Kauf den Stuhl aus dem Betriebsgewinn!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#264

Beitrag von Koelsch »

SB'chen ist offensichtlich intellektuell überfordert und meint, Du wolltest den Stuhl als Zuschuss o.ä. Haben.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#265

Beitrag von Olivia »

Sag ich doch - als Zuschuss gibt es den Stuhl nicht, aber als Betriebsausgabe sollte das durchgehen müssen!
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#266

Beitrag von Hilfesuchender »

Moin Koelsch,

die Anfrage an den SB war für den Kauf von Betriebseinnahmen und dazu die Atteste.

Der SB hatte ja schon im Vorfeld nicht lesen können oder wollen.

Schönen Tag gewünscht !
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#267

Beitrag von Koelsch »

Ich weiß das. Kauf ihn aus Betriebseinnahmen und streite Dich dann ggf. Später über die Rückforderung des JC, also so wie Oloivia schon schrieb.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Tester
Benutzer
Beiträge: 934
Registriert: Sa 24. Jan 2015, 15:04

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#268

Beitrag von Tester »

Kauf den Stuhl! Warum der Kauf überhaupt vor aEKS diskutiert wird verstehe ich nicht, schließlich handelt es sich ja um eine durchaus gängige und notwendige Betriebsausgabe. Auf Kisten braucht keiner bei seinem Gewerbe sitzen ....
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#269

Beitrag von Olivia »

Richtig, und wenn bei der aKES ein Attest dazugelegt wird, dann sollte das vom Sachbearbeiter auch so als notwendige Ausgabe akzeptiert werden!
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#270

Beitrag von Hilfesuchender »

Ein gutes Stress und Terrorfreies glückliches erfolgreiches neues Jahr euch allen !!!
Benutzeravatar
marsupilami
Benutzer
Beiträge: 35559
Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
Wohnort: Zu Hause

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#271

Beitrag von marsupilami »

Danke.
Gleichfalls.
Signatur?
Muss das sein?
Hilfesuchender
Benutzer
Beiträge: 565
Registriert: Do 8. Mai 2014, 15:43

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#272

Beitrag von Hilfesuchender »

Guten Abend,-

hatte eine Beitragserhöhung meiner PKV erhalten und dieses 2 Wochen später dem SB dies mitgeteilt. Beitrag wurde nicht angepasst und die 5..- Euro mehr im Januar können es nicht sein. Wie lange muß ich denn dem SB noch Zeit lassen ? Erhöhung war 132.- Euro. Danke erstmal. LG
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#273

Beitrag von Olivia »

Wechsel in die GKV!
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89400
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#274

Beitrag von Koelsch »

Olivia hat geschrieben:Wechsel in die GKV!
...und wie macht man das als Selbstständiger? :1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22163
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#275

Beitrag von Olivia »

Unterhalb bestimmter Einkommens- und Altersgrenzen ist das noch möglich, danach nicht mehr.
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“