Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#601

Beitrag von Koelsch »

Mir erklärte ein FM, dass in den Anleitungen der JC's nicht beschrieben ist, wie eine Lesebestätigung im dortigen Programm abzugeben sei. Und wenn's nicht beschrieben ist, dann gehts das nicht - so sagt manchwer SB.

Der FM erklärte aber, es sei problemlos möglich, man müsse nur wissen wie.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#602

Beitrag von friys »

Der Autor der "9 Gründe, um auf Lesebestätigungen bei E-Mails zu verzichten" aus dem Jahre 2012 ist sich sicher, dass "Sie gute Argumente für die Lesebestätigung finden und insbesondere Ihre Motive weitaus wohlklingender formulieren können." Recht hat er.

Das ALG-R Forum predigt zu Recht unentwegt, Unterlagen gegen Empfangsbestätigung auf Papier mit Eingangsstempel (ggf. mit Eingangsuhrzeit, Unterschrift) oder zumindest gegen Eingangsvermerk, Datum und Handzeichen, beim Jobcenter abzugeben.

Laut Geschäftsanweisung zum Geschäftsverfahren und zur Aktenordnung des Jobcenter Rhein-Lahn vom 14.02.2017, wird die Bearbeitung bzw. Weiterleitung der eingehenden E-Mails von benannten Postfachverwaltern sichergestellt. Durch die Postfachverwalter bzw. Vertreter werden die Postfächer täglich mehrfach gesichtet. Was also spricht gegen eine Empfangs- und Lesebestätigung per E-Mail durch Jobcenter Mitarbeiter?

Hilfesuchender hat geschrieben: Do 21. Jun 2018, 13:56 Einschreiben werden wohl auch nicht abgeholt.
@Hilfesuchender, jeder Einlieferungsbeleg Einschreiben, sei es Einschreibenmarke, Einlieferungsbeleg Einschreiben Filiale oder Einschreiben mit Internetmarke, hat eine Sendungsnummer plus Uhrzeit. Wo ist meine Sendung? bietet die Sendungsverfolgung bis zum Empfänger. Der unterschriebene Auslieferungsbeleg wird über das Deutsche Post Scancenter dem Internet zugänglich gemacht. Der Sendungsstatus wird i.d.R. nicht Realtime, eher am Folgetag angezeigt. Schon überprüft - und die Bilddatei gesichert?
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#603

Beitrag von Olivia »

Koelsch hat geschrieben: Do 21. Jun 2018, 15:23 Mir erklärte ein FM, dass in den Anleitungen der JC's nicht beschrieben ist, wie eine Lesebestätigung im dortigen Programm abzugeben sei. Und wenn's nicht beschrieben ist, dann gehts das nicht - so sagt manchwer SB.
:arge:
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#604

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- die neue SB hat sage und schreibe das EINSCHREIBEN abgeholt. Muß sie das abholen wie sie gerade lustig ist oder nicht ? Frage nur wegen dem event. nächsten mal.

Frage:

Kann man das so abschicken...................

Sehr geehrte Frau ............... ,

hiermit beantage ich zum nächstmöglichen Termin ein Darlehen über 1000.- Euro

Zur Begründung:

Anschluß durch anerkannten Fachmann für einen Herd ( Starkstrom ) und einer Waschmaschine in meiner Wohnung

Ausführung durch bereits übefällige Schönheitsreperaturen in meiner Mietwohnung

Kauf eines gebrauchten Bettes ( jetziges ist durch schlechte Verarbeitung durch gebrochen )

Kauf von neuen oder gebrauchten Schuhen ( oder Gutschein Kleiderkammer ), da ich durch meine Gesundheitsprobleme 5 Paar aufgearbeitet habe und nun mit Badelatschen unterwegs bin soweit mir Bewegung möglich ist

Anschaffung eines Wirbelsäulengerechten Bürostuhles und eines höher verstellbaren Schreibtisches welcher dazu dient mein Gewerbe erfolgreich weiter zu führen u.a. mit Verkäufen über Amazon, ebay ect.

Überwachter Schutz durch Anwälte für Internet-Recht bzgl. des Verkaufes im Internet

Bitte beachten Sie, dass mit Verlaub meiner Meinung nach die Folgen meiner Erkrankung wohl hätte vermeiden werden können durch Unterstützung seitens des JC !

Der Antrag bei der Rentenversicherung wird wohl länger dauern und in der Zwischenzeit MUß / WILL ich versuchen mein Gewerbe weiterhin erfolgreich zu führen !!!!

@@@ Bitte beachten Sie, dass ich eine private KV habe und dadurch im Monat NUR ca. 60.- Euro zum Leben habe inkl. momentaner Nebenverdienst @@@

Daher bitte ich Sie, meinen Antrag auf ein Darlehen zeitnah zu bewilligen.

mit freundlichen Grüßen
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#605

Beitrag von marsupilami »

Sehr geehrte Frau ............... ,

hiermit beantage ich zum nächstmöglichen Termin ein Darlehen über 1000.- Euro

Die Bearbeitung meines Antrags bei der Rentenversicherung wird mehrere Monate dauern und in der Zwischenzeit MUß / WILL ich versuchen mein Gewerbe weiterhin erfolgreich zu führen.
Auch um meine laufende Hilfebedürftigkeit zu verringern.

Zur Verwendung im Einzelnen:

- Anschluß E-Herd durch anerkannten Fachmann ( Starkstrom )
- Anlieferung, Aufstellung und Anschluß einer Waschmaschine in meiner Wohnung.
Ich selbst kann dies aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen.

- Durchführung von längst überfälligen Schönheitsreperaturen in meiner Mietwohnung
Ich kann diese Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen.
Außerdem besteht der Vermieter auf die ordentliche Durchführung durch einen Fachmann/-betrieb.
Anmerkung: sofern das stimmt.

- Kauf eines gebrauchten aber soliden Bettgestells ( jetziges ist durch den langjährigen Gebrauch [mind. 2-stellige Jahreszahl angeben] und kostengünstige Verarbeitung durchgebrochen )

- Kauf von Schuhen ( oder Gutschein Kleiderkammer ), da ich durch meine Gesundheitsprobleme in kurzer Zeit mehrere Paare orthopädisch aufarbeiten lassen mußte. Derzeit habe nur noch Badelatschen, deren Nutzung meiner Gesundheit sehr abträglich ist.

- Anschaffung eines wirbelsäulengerechten Bürostuhles und eines Höhen-verstellbaren Schreibtisches welcher dazu dient mein Gewerbe erfolgreich weiter zu führen und damit meine Hilfebedürftigkeit zu verringern.

- Überwachter Schutz durch Anwälte für Internet-Recht bzgl. des Verkaufes im Internet (Anmerkung: das wirst Du so nicht durchbekommen, denn das wäre ja eine laufende Dienstleistung, deren Bezahlung sich aus den Verkaufserlösen finanzieren müsste)
Alternativ: Einkauf einer rechtskonformen (Internetrecht, neue DSGVO) Formulierung für meine Verkäufe über meine homepage.

Bitte beachten Sie, dass mit Verlaub meiner Meinung nach die Folgen meiner Erkrankung wohl hätte vermeiden werden können durch Unterstützung seitens des JC !
Alternative: Ich erlaube mir, hier meiner Auffassung Ausdruck zu verleihen, dass die inzwischen eingetretenen Folgen meiner Erkrankung hätten - zumindest teilweise - vermieden werden können durch eine bessere, vor allem zeitnahe Bearbeitung meiner Anträge und Förderung durch das JC.


Bitte beachten Sie auch, dass ich eine private KV habe und dadurch im Monat nur noch ca. 60.- Euro zum Leben habe trotz momentanen Nebenverdienst.
So ungefähr.
Signatur?
Muss das sein?
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#606

Beitrag von Olivia »

Du hast nur 60 € im Monat neben der KV über? Dann stimmt mit der Leistungsberechnung irgendetwas nicht.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#607

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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friys
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#608

Beitrag von friys »

Hilfesuchender hat geschrieben: Do 5. Jul 2018, 01:28 Bitte beachten Sie, dass ich eine private KV habe und dadurch im Monat NUR ca. 60.- Euro zum Leben habe inkl. momentaner Nebenverdienst
Mit 60 Euro im Monat um die Kurve kommen - wie machst Du das nur?
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#609

Beitrag von Olivia »

Teilst Du Dir die 60 € in je 15 € pro Woche ein?

Ich sehe hier noch eine weitere Gefahr. Wenn Du dem Jobcenter schreibst, dass Du mit nur 60 € monatlich auskommst, dann wird das Jobcenter gem. § 3 Abs. 3 Satz 2 ALG II-V davon ausgehen, dass die tatsächlichen Einnahmen nicht den nachgewiesenen Einnahmen entsprechen. Es wird davon ausgehen, dass der Rest einfach aus der Kasse abgezweigt wird.
Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht.

http://www.gesetze-im-internet.de/algiiv_2008/__3.html
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#610

Beitrag von marsupilami »

Stimmt.
Der entsprechende Satz muß da noch raus.
Signatur?
Muss das sein?
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#611

Beitrag von Günter »

- Durchführung von längst überfälligen Schönheitsreperaturen in meiner Mietwohnung
Ich kann diese Arbeiten aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst durchführen.
Gehört zur KdU und ist per nichtrückzahlbaren Zuschuss zu übernehmen.


Kostenschätzung machen und separat beantragen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
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kleinchaos
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#612

Beitrag von kleinchaos »

Er meint sicher auch paar Kleinreparaturen, zu denen man per Mietverrag verpflichtet ist (Silikonfugenerneuern gehört nicht dazu, wie ich heute gelesen habe), und die sind in der EVS in der Gruppe 04 berechnet, zusammen mit dem Begriff Wohnen und Energie.
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#613

Beitrag von Olivia »

Malern geht extra, und da der TE sich nicht richtig bewegen kann, muss eigentlich eine Fachfirma ran. Oder?
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#614

Beitrag von Günter »

Sehe ich auch so.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#615

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo,- hatte der zuständigen SB mit unter eines Zeugen erklärt wie ich überlebe ! Dass. ist auch dem Gruppenleiter bekannt ! Erklärung wie folgt: Essen bei den Eltern kann nicht angerechnet werden, genau so wenig Essen von sozialen Einrichtungen und der Tafel und vieles vieles mehr. Das nach zuweisen ist relativ einfach in unserer Großstadt und mit Verlaub, meiner Meinung nach kann wohl ein Hartzvierler welcher z.Zt. gut 400 Euro bekommt mit all meinem Wissen leben wie die Made im Speck ! Dadurch brauche ich nicht hungern, auch nicht, wenn ich 340.- Euro weniger habe. Das gewerbliche Lager zahle ich von meinem Unterhalt und das weis der SB für Leistung. Das ist KEIN Märchen und glücklicherweise ist das den meisten Tafel-Gängern nicht bekannt. Ein Glück,- denn sonst gäbe es ein ernsthaftes Problem. FRAGE: die oder der SB für Arbeit ist auch für Darlehensanträge zuständig und kann diese ablehnen oder ist der SB für Leistungsangelegenheiten zuständig. Auch kein Witz,- eine ernstgemeinte Frage. DANKE euch allen und einen schönen Abend.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#616

Beitrag von Hilfesuchender »

Schönheitsreperaturen sind z.B. Malern der Decken und Wände nach festgelegten Zeiträumen
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#617

Beitrag von Breymja »

Hilfesuchender hat geschrieben: Do 5. Jul 2018, 21:18 Hallo,- hatte der zuständigen SB mit unter eines Zeugen erklärt wie ich überlebe ! Dass. ist auch dem Gruppenleiter bekannt ! Erklärung wie folgt: Essen bei den Eltern kann nicht angerechnet werden, genau so wenig Essen von sozialen Einrichtungen und der Tafel und vieles vieles mehr. Das nach zuweisen ist relativ einfach in unserer Großstadt und mit Verlaub, meiner Meinung nach kann wohl ein Hartzvierler welcher z.Zt. gut 400 Euro bekommt mit all meinem Wissen leben wie die Made im Speck ! Dadurch brauche ich nicht hungern, auch nicht, wenn ich 340.- Euro weniger habe. Das gewerbliche Lager zahle ich von meinem Unterhalt und das weis der SB für Leistung. Das ist KEIN Märchen und glücklicherweise ist das den meisten Tafel-Gängern nicht bekannt. Ein Glück,- denn sonst gäbe es ein ernsthaftes Problem. FRAGE: die oder der SB für Arbeit ist auch für Darlehensanträge zuständig und kann diese ablehnen oder ist der SB für Leistungsangelegenheiten zuständig. Auch kein Witz,- eine ernstgemeinte Frage. DANKE euch allen und einen schönen Abend.
Mit Verlaub, bei der Aussage wird mir schlecht, als könnte irgendein ALG2-Bezieher wie die Made im Speck leben ... :2:
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#618

Beitrag von Koelsch »

Zuständigkeiten regelt jedes JC selbst, da kann man nichts zu sagen.

Schönheitsreparaturen in festen Abständen könnte unwirksam sein - lies mal http://www.gerichte-und-urteile.de/scho ... n-klausel/
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#619

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Breymja,- vielleicht hätte ich erwähnen sollen das ich alleine lebe ohne Frau und Kinder, nicht rauche und nicht trinke, nicht ins Kino, Theater, Sportveranstaltung ect. gehe weil es mich nicht interessiert. Leider bin ich privat versichert und wenn ich als Alleinstehender den vollen Regelsatz hätte, bräuchte ich nicht den Nebenverdienst verbunden mit dem Stress.
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#620

Beitrag von Breymja »

Das trifft bis auf Fehlen des vollen Regelsatz alles auch auf mich zu - wie eine Made im Speck leben ist dennoch nicht drin. Ich fand nur die Formulierung äußerst unangemessen, denn da bist du ganz sicher ein Einzelfall.
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#621

Beitrag von Hilfesuchender »

Hallo Koelsch,- Vermieter ist eine Wohnungsbaugesellschaft welche gemeinnützig handelt. Im Mietvertrag sind Schönheitsreperaturen festgelegt z.B. streichen der Decken und Wände alle 5 Jahre in Küche und Bad, alle 6 Jahre im Schlaf und Wohnzimmer u.v.m.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#622

Beitrag von Koelsch »

Wenn das so da steht, dürften die Klauseln unwirksam sein. Guck in den Link
auch im Vertrag festgelegte Schönheitsreparaturen in regelmäßigen, starren Zeitabständen sind unwirksam. Etwa wenn die Klausel besagt, dass das Schlafzimmer alle zwei oder das Bad alle drei Jahren zu renovieren sei. Daran muss sich keiner halten
Das hat mit gemein und nützlich nix zu tun
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#623

Beitrag von Hilfesuchender »

88,36 Euro würden mir im Monat übrig bleiben ( ohne gewerbl. Lager ) wenn ich keine gewerbliche Nebenbeschäftigung ausüben würde !!! Als es noch keine Zuschüsse für die privat Versicherten gab hatte ich nicht einmal 10.- Euro im Monat ( einer Oberamtsrat war schuld ) und trotzdem habe ich überlebt ! Sorry,- musste jetzt sein.
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#624

Beitrag von Breymja »

Dann stimmt da etwas nicht - dir steht, wie jedem anderen, der volle Regelsatz zu, wenn du kein weiteres Einkommen hast. Aber das wurde hier bereits angemerkt. Du hast mW das Recht bei einer Privatversicherung in den Basis-Tarif zu wechseln und diesen hat das Jobcenter seit spätestens 2012 (vorher ggf. im Wege der Klage) auch voll zu übernehmen. (Beziehungsweise die Hälfte davon, da du auf Antrag auch nur die Hälfte davon zahlen musst.)
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#625

Beitrag von Koelsch »

Sehe ich auch so, kaum vorstellbar, dass der Bescheid korrekt ist.
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