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Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 16:36
von Hilfesuchender
Hallo,-

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 16:40
von Hilfesuchender
Da

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 17:07
von kleinchaos
Ich würde zuschlagen. Und wenn du den Transporter vom Schonvermögen kaufst kann dir der SB auch mal gepflegt am Tüffel tuten. Ist ja keine betriebliche Anschaffung.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 17:47
von Koelsch
Es gibt keine Pflicht zur Vorabgenehmigung. SB'chen wird keine Vorschrift finden, in der so etwas stehen würde. Das ist reine SB Willkür.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 18:22
von marsupilami
Mach!
Du weißt doch: wer viel fragt, kriegt viele Antworten.

Es wird sicher hinterher Diskussionen mit dem SB geben, aber solange das im Rahmen des Schonvermögens abläuft ... wie kc schon schrub: Tüffel tuten.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 19:03
von Günter
Du musst dir darüber im Klaren sein, dass es sich um ein Darlehen von dir als Privatmann an dich als Selbstständiger handelt.

Also sollte die Rückführung der erwirtschafteten Gewinne in das Schonvermögen wie eine Darlehenstilgung als Geschäftsausgabe laufen.

Da das mit Sicherheit Schwierigkeiten macht, würde ich einen anderen Weg gehen. Hast dui Verwandte oder einen besten Freund/Freundin der du vertraust?

Den/diejenige würde ich als Darlehensgeber zwischen schalten.

Das du deine Möbel verkaufst ist eine Private Vermögensumwandlung innerhalb deines Schonvermögens, das geht das JC nix an.

Dieses Geld hinterlegst du beim Darlehensgeber als Sicherheit für das Darlehen in gleicher Höhe.

Dann zahlst du aus dem erwirtschafteten (Mehr)Einkommen durch den LKW Einsatz die Darlehenssumme in Raten zurück. Die sind Betriebsausgaben.

Ich würde für den Fall einer Auseinandersetzung vor dem SG genau dokumentieren welche Mehreinnahmen du durch den LKW Einsatz erwirtschaftet hast.

Falls jemand auf den Gedanken kommen sollte, das sei illegal, dann sage ich nur, du kannst nicht auf dem blanken Fußboden schlafen, du musst deinen Hausrat ja wieder nen anschaffen, dabei wirst du ohnehin reichlich Verlust erleiden.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 19:10
von Koelsch
:Daumenhoch: :Daumenhoch:

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 19:46
von der ratlose
das ist so wohl nicht ganz richtig.
Du bringst einen Teil deines Schonvermögens in den Betrieb ein.
Dieser Teil des Schonvermögens kann jederzeit wieder aus dem Betrieb genommen werden und ist eben keine private Entnahme die anrechenbar im SGB II ist.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 19:48
von Günter
Ist korrekt, aber der Kampf ist vorprogrammiert.

Die Einschaltung eines Dritten schont die Nerven.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 23:05
von Hilfesuchender
E

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 23:05
von Hilfesuchender
Gruppenleiter JC

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 23:12
von Hilfesuchender
W

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 23:13
von Günter
Deswegen die Einschaltung eines Dritten. Denk mal in Ruhe drüber nach. Dein Hausrat tritt nicht in Erscheinung, der geht die nix an. Dir gibt jemand ein Darlehen.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 9. Apr 2016, 23:29
von Koelsch
:jojo: So isses, bei Günter's Konstrukt redet niemand von verscherbeltem Schonvermögen. Du bekommst Ein Darlehen und das war's.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 10. Apr 2016, 08:44
von Blitzdodel
Wenn du 6400 € Mietkosten im BWZ für einen Transporter hast rechnet sich das für mich viel
einfacher.
Für einen gut fahrbaren Transporter mit neuem TÜV zahlst du nicht mehr als 4000 €.
Du vereinbarst eine Ratenzahlung bei der sich die Raten in etwa gleich auf 2 BWZ aufteilen,
oder du vereinbarst gleich nur 2 Raten und jede fällt in einen anderen BWZ.

Du wirst nie wirtschaftlich ohne ein eigenes Fahrzeug arbeiten können.
Sind deine Leihkosten wirklich so hoch, rechnet es sich sogar die Kaufkosten eines Fahrzeugs in nur einem BWZ
als Betriebsausgabe abzurechnen.
Hast du es dann erst mal mit dem eigenen Transporter geschaft einen Gewinn zu erwirtschaften,
so kannst du dann nach und nach Geld in die Erneuerung des Fahrzeugs investieren und ohne Zweifel,
bei mir sind das 100% Betriebsausgaben.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 11. Apr 2016, 19:35
von Hilfesuchender
Ja,- natürlich. Werde ich mir überlegen mit dem Darlehen. DANKE !!!

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 12. Apr 2016, 18:30
von Hilfesuchender
Schreiben von der SB bekommen, erstmal alles ausfüllen, Schufa-Auskunft, Abtretungen ect.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 12. Apr 2016, 18:54
von Koelsch
Ich les nur SCHUFA-Auskunft :ohnmacht:

Kannst Du das Schreiben bitte mal hier hochladen, das erscheint mir äußerst fragwürdig

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 26. Apr 2016, 18:08
von Koelsch
Zu der Thematik ganz frisch aus Gert Kohnke/Michael Grosse - Einkommensermittlung bei Selbstständigen im SGB II nach
§ 3 der Alg Il-Verordnung (Alg ll-V) -Teil 10-
in DVP 4/16
So wurde auch der Kauf eines gebrauchten PKW mit einem Kaufpreis in Höhe von ca. 5.000,00 € anerkannt, denn für das Unternehmen, das
einen Umsatzerlös in Höhe von ca. 70.000,00 € bis ca. 80.000,00 € im Jahr erwirtschaftet, muss unter Beachtung der Tätigkeit auf Messen ein funktionstüchtiger und ausreichend Platz bietender PKW vorge­halten werden. Diesen Ansprüchen wurde der vorhandene Kleinwa­gen mit einem Buchwert von ca. 570,00 € nicht gerecht.23

Bei dem Verhältnis wurde zwischen den Umsatzerlösen und dem Kaufpreis des Fahrzeugs kein so auffälliges Missverhältnis gesehen, dass die Anschaffung als nicht notwendig anzusehen war. Das Fahr­zeug war an sich notwendig, erfüllte die erforderlichen Voraussetzun­gen für die berufliche Tätigkeit, überstieg aber nicht das Lebensniveau eines Beziehers sozialer Transferleistungen und entsprach dem Ver­hältnis zwischen Umsatz und Anschaffung.

23 Vgl. LSG NRW,Beschluss vom 17.12.2009, L 7 B 388/09 AS ER

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 29. Apr 2016, 00:43
von Hilfesuchender
W

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 29. Apr 2016, 00:45
von Hilfesuchender
Sorry,- anders geht es nicht

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 29. Apr 2016, 08:41
von Koelsch
Ist zwar immer noch ausgesprochen ärgerlich und die BA hatte mir auch mal vollmundig angekündigt, auf den Quatsch solle künftig verzichtet werden, aber besorg Dir eine Ablehnung der Hausbank und erklär, dass Du "alle Möglichkeiten" ausgeschöpft hast. Das stimmt ja sogar, denn wenn die hausbank mittem Kopp schüttelt, dann schüttelt jede andere seriöse Geldquelle auch mittem Kopp.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 29. Apr 2016, 09:18
von Olivia
Abtretung von existenzsichernden Sozialleistungen und 10%iger Aufschlag für Rechtsverfolgungskosten? Etwas fragwürdig. Aber sobald man hier mit Streichungen anfängt befürchte ich, der Kreditantrag wird abgelehnt.

Ich würde die Unterlagen so gut wie möglich zusammenstellen und mir da sehr Mühe geben. Denn allein dass so ein Vertragsentwurf ausgedruckt wurde, ist selten genug und es bestehen somit berechtigte Hoffnungen auf ein Darlehen!

(Zusatzaufgabe: man könnte eventuell überlegen, für einen gewissen Teil der benötigten Summe einen Zuschuss zu beantragen. Das JC kann da nach freiem Ermessen entscheiden. Beispiel, Kredit über 6.000 € für ein Fahrzeug, Zuschuss über 1.200 € für notwendige Zusatzteile des Autos wie spezielle gewerbliche Ladeboxen, Winterreifen oder dergleichen).

Und sauber in Druckbuchstaben schreiben! Wird der Antrag mit Sauklaue hingekrakelt, wirkt das nicht gut und wird zur Ablehnung führen. Die wollen jetzt sehen, dass man es wirklich ernst meint.

Und auch keine Flecken von dem Teebeutel da oben draufgelangen lassen!

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 29. Apr 2016, 16:05
von Hilfesuchender
DANKE,- der Teebeutel ist trocken ! Schönen Wochenende !!!

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 29. Apr 2016, 16:06
von Hilfesuchender
A