Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#726

Beitrag von marsupilami »

Ihr PC = Ihre IP-Adresse!!

Ihr e-bay-Account = ihre Verantwortung!!

Alles klar?


Das sollte schon was wert sein.
Signatur?
Muss das sein?
Hilfesuchender
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#727

Beitrag von Hilfesuchender »

Alles offiziell
Zuletzt geändert von Hilfesuchender am Mo 13. Aug 2018, 15:54, insgesamt 1-mal geändert.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#728

Beitrag von Günter »

Mal ehrlich, geht´s noch?


Du verkaufst gegrauchte Gegenstände. der Wert ist gleich Null. Erst wenn sich ein Käufer findet, der bereit ist XXXX € zu zahlen, hat die Ware einen Wert.

Was folgt daraus? Deine Kundin stellt Bilder und Warenbeschreibungen deiner "Antiquitäten" ins Netz. Findet sie einen Käufer, dann erwirbt sie deinen "Krempel" für 50 % des Verkaufspreises. Du verbuchst deinen Umsatz und sie steckt sich ihren Gewinn für ihre Arbeit ein.

Die Frage ist nur, ob der SB damit einverstanden ist ? Da es meine Freundin trotz 11 Stunden Tag auch nicht dicke hat bekommt sie Provision von mir.
Abgesehen davon, dass der SB nicht erfährt, wer dein Käufer ist (Datenschutz), wenn sie es nicht weiterverkauft, dann liegt die Ware in deinem Lager und der Wert ist gleich NULL.

Gebrauchte Gegenstände (neue auch) haben erst einen Wert, wenn sie jemand kauft.

Das kapiert selbst ein SB, wenn man ihm das richtig erklärt, zB so :knueppel: :knueppel: :knueppel:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#729

Beitrag von Breymja »

Gebrauchte Gegenstände (neue auch) haben erst einen Wert, wenn sie jemand kauft.
Das sieht das Finanzamt bei der Bilanzierung aber völlig anders - jedenfalls für neue Gegenstände. Und auch die anderen sind vermutlich irgendwie sinnvoll zu bewerten, wir haben sowas aber nicht, daher: Keine Ahnung. Ob man hier diesmal einen Vorteil ziehen kann, dass sowas wie Handels- (das bei ihm mangels Körperschaft vermutlich sowieso nicht) und Steuerrecht nicht gilt?
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#730

Beitrag von Koelsch »

Breymja hat geschrieben: Sa 4. Aug 2018, 20:17
Das sieht das Finanzamt bei der Bilanzierung aber völlig anders - jedenfalls für neue Gegenstände. Und auch die anderen sind vermutlich irgendwie sinnvoll zu bewerten, wir haben sowas aber nicht, daher: Keine Ahnung. Ob man hier diesmal einen Vorteil ziehen kann, dass sowas wie Handels- (das bei ihm mangels Körperschaft vermutlich sowieso nicht) und Steuerrecht nicht gilt?
Das sieht das Finanzamt genau so, entscheidend ist, ob da Teil abgeschrieben ist = "ausreichend" alt ist
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#731

Beitrag von Günter »

Im ALG II gilt das Zuflussprinzip. Du kann 100 echte Orient-Teppiche im Keller lagern erst wenn die in Geld umgewandelt werden werden die angerechnet.

Steuerrecht würde bedeuten du hast Saisonware für 5.000 € eingekauft, totale Ladenhüter, du schreibst die bei der Inventur mit 50 % als Ladenhüter ab. Versuch mal den Verlust beim JC abzusetzen.

Oder du kaufst bei einer Geschäftsauflösung Neuware, Ladenverkaufswert 10.000€ für 1.000 € ein. Dann machst du 9 Mille Gewinn. Aber nur, wenn du die Ware auch verkaufst. Bis zu dem Moment ist sie wertlos.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#732

Beitrag von Koelsch »

Fü's JC ist das korrekt, da zählen "Bilanzwerte" und so'n Sch... nicht, sondern nur Geld rein und Geld raus
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#733

Beitrag von Günter »

Deswegen muss man auch niemanden fragen, ob man Ware mit "ohne Wert" entsorgen darf.
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Olivia
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#734

Beitrag von Olivia »

Je öfter aber die Frage dem JC immer wieder neu gestellt wird, desto wahrscheinlicher kommt nach der Entsorgung die Rückfrage, wo die Ware nun ist.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#735

Beitrag von Koelsch »

Das ist durchaus möglich, aber er hat ja nun oft genug gesagt, ich schmeiß den Sch... weg.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#736

Beitrag von Olivia »

Stimmt. Kostet die Entsorgung extra?
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#737

Beitrag von Koelsch »

:1:
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Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#738

Beitrag von Breymja »

Koelsch hat geschrieben: Sa 4. Aug 2018, 20:28
Breymja hat geschrieben: Sa 4. Aug 2018, 20:17
Das sieht das Finanzamt bei der Bilanzierung aber völlig anders - jedenfalls für neue Gegenstände. Und auch die anderen sind vermutlich irgendwie sinnvoll zu bewerten, wir haben sowas aber nicht, daher: Keine Ahnung. Ob man hier diesmal einen Vorteil ziehen kann, dass sowas wie Handels- (das bei ihm mangels Körperschaft vermutlich sowieso nicht) und Steuerrecht nicht gilt?
Das sieht das Finanzamt genau so, entscheidend ist, ob da Teil abgeschrieben ist = "ausreichend" alt ist
Waren zum Verkauf werden mW nicht abgeschrieben (unsere jedenfalls nicht!), die landen entweder fortlaufend oder am Ende des Jahres in der Wareninventur und sind entsprechend werthaltig zu bemessen. Abschreibungen gibts nur bei Nicht-GWG für den Betriebsbedarf. Für Gebrauchtwaren gibt's noch eine Sonderregelung bei der Umsatzsteuer, aber wo Abschreibungen für Handelswaren gemacht werden, weiß ich nicht. Hast du mir vielleicht mal einen Link, dann kann ich mein Wissen da auffrischen - wir verkaufen halt nur Getränke, Merchandise, Futter und kleinere Elektrogeräte - die werden aber immer zum jeweiligen Wert bemessen, der niemals Null sein kann -> dann sind sie weggeworfen. Selbst abgeschriebene Betriebsgüter haben immer einen Restwert von 0,01 €. Ein Gutachter würde gut erhaltenen Orientteppichen sicher auch einen Wert über 0 zumessen.
Du kann 100 echte Orient-Teppiche im Keller lagern erst wenn die in Geld umgewandelt werden werden die angerechnet.
Zufluss von Vermögensgegenständen zählt doch sicher ebenfalls zum eigenen Vermögen und muss ggf. verwertet werden? Mein Jobcenter würde sich da ganz schnell melden, wenn die hören, ich habe 10 gebrauchte Orientteppiche erhalten. Dann bekomme ich Leistungen entweder Darlehensweise bis eine Verwertung möglich ist oder - wenn sie ganz lieb sind - vollständig, weil sie tatsächlich auch der Meinung sind, dass sie nicht verwertet werden können, wenn ich das mittels Verkaufsannoncen nachgewiesen habe. Da kenn ich jemanden, der hatte diesen Fall, nur nicht mit Orientteppichen.

Bei einem hast du aber natürlich Recht: Der Mann hatte kein Geschäft, daher wie es dort aussieht weiß ich nicht. Privat geht's aber nicht.
Interessant dabei aber: Vermögensgrenzen gelten für den Betrieb im Rahmen eines Einzelunternehmens eines ALG II Empfängers also nicht? Das ist ja schon mal etwas.
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Koelsch
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#739

Beitrag von Koelsch »

Falsch, aucch der Wert Deiner "Ladenhüter" ist anzupassen und wenn der Laden lange genug gehütet wurde, dann ist der Wert Null.

Ich denke aber, mit solch betriebswirtschaftlichen/steuerrechtlichen Sachen würden wir den Fred hier endgültig sprengen.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#740

Beitrag von Breymja »

Ja, aber nicht in Form von festen Abschreibungen, sondern mittels Wertzumessung - denn die Waren können jederzeit auch wieder im Wert steigen (oder nie sinken sondern nur steigen) und das muss ebenfalls reflektiert werden, denn Waren werden gewöhnlich keiner Nutzung unterzogen, was für eine Abschreibung vonnöten ist. Und entsprechend war deine Uraussage eben nicht ganz richtig. Bei unseren Waren ergibt sich halt regelmäßig keine Veränderung, aber niemand kann mir erzählen Orientteppiche hätten einen Wert von 0, bis sie verkauft werden. Das kannst du auch dem Finanzamt nicht erzählen. Selbstverständlich hat ein Mangel an Käufern eine Auswirkung auf den Wert, aber eben nicht diese. Selbstverständlich schließe ich entsprechend deinem Hinweis dann dieses Seitenthema (das ich aber für durchaus relevant halte, weil die Teppiche mMn mitnichten Günters 0-Wert haben und man da etwas Vorsicht walten lassen sollte!) und lasse es damit gut sein. Wäre dann halt auch praktisch, es auch von deiner Seite zu schließen.
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#741

Beitrag von Günter »

Koelsch zitiert gelegentlich einen weisen Mann mit den Worten: Ein Blick ins Gesetz ist hilfreich
Verordnung zur Berechnung von Einkommen sowie zur Nichtberücksichtigung von Einkommen und Vermögen beim Arbeitslosengeld II/Sozialgeld (Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung - Alg II-V)
§ 3 Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft
(1) Bei der Berechnung des Einkommens aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft ist von den Betriebseinnahmen auszugehen. Betriebseinnahmen sind alle aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft erzielten Einnahmen, die im Bewilligungszeitraum (§ 41 Abs. 1 Satz 4 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) tatsächlich zufließen. Wird eine Erwerbstätigkeit nach Satz 1 nur während eines Teils des Bewilligungszeitraums ausgeübt, ist das Einkommen nur für diesen Zeitraum zu berechnen.
(2) Zur Berechnung des Einkommens sind von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben mit Ausnahme der nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzenden Beträge ohne Rücksicht auf steuerrechtliche Vorschriften abzusetzen.
(3) Tatsächliche Ausgaben sollen nicht abgesetzt werden, soweit diese ganz oder teilweise vermeidbar sind oder offensichtlich nicht den Lebensumständen während des Bezuges der Leistungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende entsprechen. Nachgewiesene Einnahmen können bei der Berechnung angemessen erhöht werden, wenn anzunehmen ist, dass die nachgewiesene Höhe der Einnahmen offensichtlich nicht den tatsächlichen Einnahmen entspricht. Ausgaben können bei der Berechnung nicht abgesetzt werden, soweit das Verhältnis der Ausgaben zu den jeweiligen Erträgen in einem auffälligen Missverhältnis steht. Ausgaben sind ferner nicht abzusetzen, soweit für sie Darlehen oder Zuschüsse nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch erbracht oder betriebliche Darlehen aufgenommen worden sind. Dies gilt auch für Ausgaben, soweit zu deren Finanzierung andere Darlehen verwandt werden.
(4) Für jeden Monat ist der Teil des Einkommens zu berücksichtigen, der sich bei der Teilung des Gesamteinkommens im Bewilligungszeitraum durch die Anzahl der Monate im Bewilligungszeitraum ergibt. Im Fall des Absatzes 1 Satz 3 gilt als monatliches Einkommen derjenige Teil des Einkommens, der der Anzahl der in den in Absatz 1 Satz 3 genannten Zeitraum fallenden Monate entspricht. Von dem Einkommen sind die Beträge nach § 11b des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch abzusetzen.
(5) (weggefallen)
(6) (weggefallen)
(7) Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend betrieblich genutzt, sind die tatsächlich geleisteten notwendigen Ausgaben für dieses Kraftfahrzeug als betriebliche Ausgabe abzusetzen. Für private Fahrten sind die Ausgaben um 0,10 Euro für jeden gefahrenen Kilometer zu vermindern. Ein Kraftfahrzeug gilt als überwiegend betrieblich genutzt, wenn es zu mindestens 50 Prozent betrieblich genutzt wird. Wird ein Kraftfahrzeug überwiegend privat genutzt, sind die tatsächlichen Ausgaben keine Betriebsausgaben. Für betriebliche Fahrten können 0,10 Euro für jeden mit dem privaten Kraftfahrzeug gefahrenen Kilometer abgesetzt werden, soweit der oder die erwerbsfähige Leistungsberechtigte nicht höhere notwendige Ausgaben für Kraftstoff nachweist.
Der eHB fragte nicht nach der Meinung eines Finanzbeamten, es geht hier um Fragen zum SGB II.

Da existiert keine Abschreibung und es existieren keine Vermögenswerte in der Inventur. Die Ware hat bis zum Verkauf den Wert NULL.

Beweis mir das Gegenteil oder schone deine Tastatur.
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Breymja

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#742

Beitrag von Breymja »

Und die Waren (die, soweit ich mich erinnere, ja nicht gekauft sondern geschenkt erhalten wurden, was ggf. eine Nachweisbarkeit schwierig macht) zählen auch nicht zum Vermögen, wo sie ja sehr wohl einen Wert über Null hätten? Falls nein, dann passts ja und du hast Recht. Da bei Einzelunternehmen aber keine "Gütertrennung" erfolgt, ist mir eben nicht ganz klar, ob das wirklich so ist, oder alle Waren zuzurechnen sind und ob diese dann ggf. Schonvermögen darstellen. Es handelt sich hier ja, so wie der Thread-Ersteller selbst mitteilt, um Waren im Werte von mehreren Tausend Euro, auch wenn du den Wert bis zum Verkauf bei 0 siehst - das betrifft ja erstmal nur das Einkommen, nicht den Vermögenszuwachs oder den nicht erzielten Gewinn wegen Verschenkens. Und es ging hier auch darum, ob das JC etwas gegen das Verschenken hat. Und entsprechend finde ich die Frage hier sehr wohl interessant, könnte es am Ende ja "Aufrechterhalten der Hilfebedürftigkeit" oder ähnliches werden, wenn dem so ist und du nicht sicher Recht hast - das wäre für den sowieso schon in schlechter Situation befindlichen TE offensichtlich nicht sonderlich gut, oder? Wie gesagt, wenn die Dinger Wert haben, dir zugeflossen sind und du sie verschenkst statt verkaufst, passt ja uU etwas nicht. Aber mittlerweile sollen sie ja unter Zahlung von Provision an jemand anderen gegeben werden, das sollte kein Problem darstellen. Dennoch gab es die erste Frage hier auch und zur Abwechslung habe ich hier nicht die Verwirrung verursacht die Koelsch schon vor meinem Post wie andere auch angemerkt hat, ich wollte lediglich wissen, wie das Zeug behandelt wird, weil ich nicht denke, dass das JC es sich einfach gefallen lassen würde, diese Waren - die werthaltig sind - zu verschenken statt zu verkaufen. TE sagte ja auch, dass es weniger an Käufern mangelt, sondern mehr an notwendiger Unterstützung durch das JC, damit das Ganze funktioniert. Ich sehe hier nur die Gefahr von noch mehr Problemen, von denen der TE schon mannigfaltig hat (Kein Geld wegen eigens bezahltem Lager, eigens bezahlter KV und so weiter und so fort) und wollte daher nur nochmals konkret nachfragen, ob du dir sicher bist, denn ich bin es nicht. Sorry. Aber es war on-topic!
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Günter
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#743

Beitrag von Günter »

Ich sag mal so, wenn du 100 Kg Cu-Schrott im Lager hast, dann ist das jederzeit zum täglichen Schrottpreis zu verkaufen, die 100 Orient-Teppiche brauchen aber einen Käufer, sonst sind die wertlos und dienen als Mottenfutter.

Aber nun mal so gesagt, der TE sammelt "alten Kram" den er weiterverscherbelt.Und nun frag ich mal ganz naiv, wer wird denn so dämlich sein, in dieser Situation dem SB eine genaue Lageraufstellung mit geschätzten Wertschätzungen geben? Und welcher SB ist der Keksperte, der die Ware abschätzen kann udn die passenden Kunden mitbringt.

Stell dir vor, ich bin der Händler und hab ein tolles Meißen-Service, welches ich auf dem Flohmarkt für 1.000 € verkloppen will. Nur leider kommt zu dem Preis kein Käufer an den Stand. Zum Schluss hab ich die Wahl, entweder für 50 € verkloppen, dann hab ich den Sprit, die Standgebühr und ne Currywurst drin, oder ich schlepp das Zeuch wieder nach Hause und hau es beim nächsten Polterabend raus.

Und nun argumentiere mal als schlechtgelaunter SB, ich geh jetzt schlafen, denn ich hab kein Gewissen. Der Quark mit dem guten oder schlechten Gewissen dient nur dazu andere Leute zu manipulieren.
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marsupilami
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#744

Beitrag von marsupilami »

Olivia hat geschrieben: Sa 4. Aug 2018, 22:08 Stimmt. Kostet die Entsorgung extra?
Bei den Mengen, die da grob angerissen wurden - garantiert.
Das kriegst Du nicht mehr über die private Mülltonne weg, die 2mal im Monat geleert wird.

Wobei - kommt vermutlich eher auf die Regelung der zuständigen Kommune an.

Hier bei uns zahlt man doch nicht gerade wenig.
Kleiner Auszug:
Kleinanlieferungen von Abfall pauschal (an der Deponie):
20 € bis 100 kg Abfall
40 € bis 200 kg Abfall
4 € Kleinanlieferungen mineralischer Abfälle wie Erdaushub oder Bauschutt, z.B. Waschbecken, Toilettenschüsseln, Tongefäße u.ä. bis max. 70 Liter
Großanlieferungen (über 200 kg):
Fahrzeuge mit Anlieferungsmengen über 200 kg werden verwogen, die entsprechende Müllart wird berechnet.
Die Abrechnung der Gebühren erfolgt nach 20 kg-Wiegeschritten.

Abgesehen davon musst Du dort dann auch Mülltrennung betreiben.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#745

Beitrag von Olivia »

Wenn bei den Orientteppichen Mottenbefall auftritt, dann ist das die A****karte. Dann muss die Ware weg, und zwar schnell. 100 Teppiche dürften ein paar Tonnen Gewicht haben. Das als Sondermüll zu entsorgen kostet richtig!
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#746

Beitrag von Günter »

Menno, die waren nur ein Beispiel. ich hätte auch 50 Meißenmaßgedecke nach dem Erdbeben schreiben können. Aber dann hättest du sofort nach der Versicherung für Elementarschäden gefragt.

Was ich eigentlich ausdrücken wollte ist. dass ich eure Ängste und Bedenken nicht teile.

Niemand kann euch vorschreiben zu welchem Preis ihr die Ware verkauft, zumal es sich um "alten Trödel" ohne Preisliste handelt. Wenn der TE sagt, ich kann nicht weitermachen, meine Gesundheit ist im ..... dann sind die Kosten der Entsorgung Kosten der Geschäftsaufgabe, wenn er sagt ich hab einen Abnehmer gefunden, der kostenlos entsorgt (im Klartext er verschenkt die Ware) dann spart das Kosten. Wenn er jemanden hat der für ihn den Verkauf übernimmt, dann wird eine Rechnung gestellt und der Käufer kann mit der Ware machen was er will.

Seid doch mal ein wenig beweglich in der Birne und habt nicht ständig nen Bremsstreifen im Höschen.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#747

Beitrag von Hilfesuchender »

g
Zuletzt geändert von Hilfesuchender am Mo 13. Aug 2018, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#748

Beitrag von Koelsch »

Und warum verkaufst Du dann nicht einen xxxx € Orient Teppich für € 200 an einen Händler?
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#749

Beitrag von Hilfesuchender »

Hal
Zuletzt geändert von Hilfesuchender am Mo 13. Aug 2018, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

#750

Beitrag von Hilfesuchender »

H
Zuletzt geändert von Hilfesuchender am Mo 13. Aug 2018, 15:56, insgesamt 1-mal geändert.
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