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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 17:21
von Hilfesuchender
Dann muss ich halt klagen und diesmal mit Hurra gegen den schlampigen SB für Leistung, der SB für Arbeit und den Gruppenleiter. Sorry

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 17:26
von Koelsch
Es gibt eine Beratungspflicht § 14 Abs. 2 SGB II

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 17:27
von Hilfesuchender
Was passiert eigentlich, wenn ich das Geld nicht habe und kein Aufstocker wäre oder nicht einem 1 € Job nachgehen könnte ? Schöne Abend euch allen !

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 17:27
von Hilfesuchender
Ah Koelsch................,- DANKE

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 17:48
von Olivia
Hilfesuchender hat geschrieben: Di 24. Jan 2017, 17:27 Was passiert eigentlich, wenn ich das Geld nicht habe und kein Aufstocker wäre oder nicht einem 1 € Job nachgehen könnte ? Schöne Abend euch allen !
Dann würdest Du nur Anspruch haben auf eine kostenlose Notbehandlung. Alles andere fiele wohl flach.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 24. Jan 2017, 18:01
von tigerlaw
1. In die GKV dürftest Du nicht mehr zurückkehren können.

2. In den Basistarif wechseln darfst Du immer, die PKV darf auch keine Gesundheitsprüfung vornehmen.

3. Grundstäzlich ist die Versicherungsprämie so hoch wie der Maximalbeitrag in der GKV (das gleiche gilt für die Pflicht-Pflegeversicherung). Wenn der VN (hier also Du) im Bezug von SH bzw. H-4 ist, darf der Versicherer nur 50 % des Basistarifs verlangen.

4. Der VN hat gegenüber dem JC auf jeden Fall Anspruch auf Zuschüsse zur KV (und PflV), und zwar bis zur Höhe von 50 % des Basistarifs.

5. Sollten für Dich - etwa aufgrund sehr langer Versicherungszeiten in der PKV - die bisherigen Prämien (und zwar mgöichst ohne SB) nicht höher als diese 50%-Prozent-Grenze liegen, kannst DU dafür die volle Übernahme durch JC verlangen.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 04:16
von Hilfesuchender
Danke tigerlaw !

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 16:44
von Hilfesuchender
Hallo,- hatte den SB angeschrieben und das kam zur Antwort heute und es sind die falschen Antworten, u.a. habe ich nicht den Basistarif !

XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX

Ab 01.01.17 hat sich der Zuschuss für die private KV erhöht und nicht erniedrigt, wie Sie annehmen.

Es gibt aber offensichtlich ein Missverständnis: Wenn Sie Arbeitslosengeld II erhalten, dann müssen Sie nur den halben Basistarif bezahlen, Sie müssen aber Ihrer pKV den Arbeitslosengeld II Bezug nachweisen. Dies wurde Ihnen sicher auch von Ihrem Sachbearbeiter erklärt.

Bitte klären Sie Ihren Versicherungsbeitrag mit der AXA und weisen Sie dem SB Herrn X dann den halben Basistarif nach.

Sollten Sie den Widerspruch aufrecht erhalten, dann muss er schriftlich eingereicht werden, eine Email kann nicht anerkannt werden.

Bitte wenden Sie sich nicht mehr an mich in dieser Angelegenheit, Herr X befindet sich wieder im Hause.
Mit freundlichen Grüßen

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 16:45
von Hilfesuchender
Antwort der Vertretung

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 16:48
von Koelsch
Das ist richtig, e-mail zählt nicht. Dann sprich mal mit der AXA und weise die Höhe des Basistarifs dort nach.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 16:56
von Hilfesuchender
Wieso Basistarif ?

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 17:00
von Koelsch
Weil sich daraus der maximal Zuschuss des JC errechnet, eben maximal 50% des Basistarifs.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 17:05
von Hilfesuchender
Beitrag zur PKV ab 01.01.2017 = 703,81 Euro / der Basistarif würde 744,04 Euro ausmachen

Mein Anteil beträgt jetzt 703,81 minus 381,22 ( JC inkl, Pflegeversicherung ) = 322,59

vor der Erhöhung der zahlte ich 227,77

Die Hälfte vom Basistarif würde 372,02 ausmachen und ist dadurch deutlich höher.

Habe heute 130,99 nach überwiesen an die Axa

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 25. Jan 2017, 17:13
von Koelsch
Und diese 372,02 muss das JC meines EWissens auch übernehmen

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 12. Mär 2017, 06:03
von Hilfesuchender
Guten Morgen.

Es gibt Neuigkeiten wie folgt: der SB hat eigenmächtig meine Einnahmen höher gesetzt und den Beitrag der Zuzahlung an meine PKV gekürzt obwohl er

2 Monate vorher einen ganz anderen Betrag errechnet hatte ( er hatte alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig bekommen ).

Fakt ist nun, dass ich ohne Zusatzeinnahmen ab 01.04.2017 zum Monatsbeginn mit 34.- Euro im Minus sein werde.

Der SB gibt an, dass Versicherungsbeiträge in Höhe von 574,82 nachgewiesen worden sind. Wie kommt er auf diesen Betrag ?

Vor dem 01.01.2017 war der Beitrag 577,23 und seit 01.01.2017 703.- €

Schönen geruhsamen Sonntag euch allen !

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 12. Mär 2017, 08:57
von Koelsch
Also Widerspruch - Einnahmen höher setzen ist extrem selten

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 12. Mär 2017, 16:15
von Hilfesuchender
Hallo Koelsch und danke erstmal.
Habe die beiden Schreiben erst gestern bekommen ( gleiches Datum der Ausstellung ).

Änderungsbescheid und Bewilligung von Leistungen.

Im vorherigen vorläufigen Bewilligungsbescheid wurden die Zahlungen von der BA zur PKV wie folgt angegeben: Zuschuss 341,48 plus PV 39,74 Euro

Dasselbe steht jetzt im Änderungsbescheid vom 09.03.2017

Zeitgleich wurde der Betrag im Bewilligungsbescheid vom 09.03.2017 herabgesetzt auf 319,69 plus PV 27,36 Euro

Ist irgendetwas bekannt, dass sich also in den letzten knapp 2 1/2 Monaten schon wieder etwas geändert hat mit der Zuschusszahlung ?

Wie soll ich das dem SB erklären oder muß er mir das deutlichst erklären ?

Danke und schöne Sonntag noch

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 12. Mär 2017, 16:52
von Koelsch
341,48 ist korrekt für 2017 PV hab ich jetzt nicht geguckt, wird aber dann sicher auch stimmen. Änderungen hat es da nicht gegeben

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 20:06
von Hilfesuchender
Hallo,- bekomme immer noch keine Erklärung seitens des SB warum ich nur 341,48 Euro bekomme ? Es kann doch nicht sein, dass seit der Erhöhung zum 01.01.2017 für 2 Monate einen Zuschuss 341,48 plus Pflegeversichrung 39,74 Euro bekomme und dann ab dem 01.03.17 eben insgesamt 39,97 Euro weniger ?! LG

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 20:08
von Koelsch
Stell die Frage dann mal dem Kundereaktionsmanagement in Nürnberg

Service-Haus.Kundenreaktionsmanagement@arbeitsagentur.de

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 20:29
von Hilfesuchender
Hallo nochmal,- z.Zt. beträgt meine PKV 703,81 Euro und davon soll ich lt. SB 362,33 Euro selber zahlen, den Rest in Höhe von 341,48 die BA. Bin bereits mit meiner PKV im minus,- dank SB. Danke für den Tip Koelsch. LG

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 20:36
von Olivia
Sobald Du mit der PKV ins Minus rutschst, stimmt irgendwas nicht mehr. Normalerweise werden angemessene Beiträge vom Jobcenter übernommen. Beitragsschulden machen muss niemand. Es ist sehr wichtig, sich um einen funktionierenden Krankenversicherungsschutz zu kümmern. Bitte halte uns auf dem Laufenden, ob das Jobcenter das gewährleisten kann. Seit Ulla Schmidt müssen hohe Zinsen auf Beitragsrückstände entrichtet werden.

Was ist aus der Sache mit dem rückenschonenden Bürostuhl geworden? Hat das Jobcenter ein entsprechendes Möbelstück zur Verfügung gestellt?

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 21:08
von Hilfesuchender
Hallo Olivia und Koelsch: das Schreiben an das Kundenreaktionsmanagement ist soeben raus per Einschreiben ( e-mail ). Bürostuhl ist nach wie vor abgelehnt. LG

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 21:11
von Olivia
Wenn der Bürostuhl abgelehnt bleibt: wie stelltst Du sicher, dass Du in Zukunft rückenschonend arbeitest?

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 3. Apr 2017, 22:02
von Hilfesuchender
Werde wohl klagen müssen ?! Einnahmen sind bedeutend weniger geworden, einige AU sind abgegeben worden von spezialisierten Ärzten,- Gewerbe muß trotzdem geführt werden da ich sonst nichts zum Leben habe. Interessiert aber niemanden beim JC. Die machen mich vorsätzlich zum Krüppel.............