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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 8. Apr 2017, 17:08
von marsupilami
Olivia hat geschrieben: Sa 8. Apr 2017, 16:57 Daher an dieser Stelle die Frage an den TE: warum wird nicht so verfahren,
Weil das der TN selber zu entscheiden hat und wir das nicht zu hinterfragen haben.

Wir sind weder die Inquisition noch das Jobcenter.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 8. Apr 2017, 17:12
von Olivia
Falls weder der Gewinn ausreicht noch die Möglichkeit zum Darlehen besteht, sollte dies dem Jobcenter deutlich gemacht werden. Dann hätte nämlich ein Antrag auf Förderung aus dem Vermittlungsbudget Aussicht auf Erfolg, denn der Bürostuhl erhält die Arbeitskraft. Insofern ist die Frage mehr als berechtigt und braucht auch nicht begründet zu werden! Selbstverständlich entscheidet der TE über die Annahme der Hilfe oder nicht.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Do 13. Apr 2017, 12:33
von Olivia
Hier das Eckwertepapier mit den maximalen Zuschüssen zur PKV 2017: http://harald-thome.de/media/files/BA-Eckwerte-2017.pdf

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 20:56
von Hilfesuchender
Gute Abend,- eine E-mail an den JC kann auch per Einschreiben oder mit Lesebestätigung versenden. Von 10 x senden wird eine Mail beantwortet. Was kann man dagegen tun ? Punkt 2: habe ein Guthaben bzgl. meiner Nebenkostenabrechnung der Mietwohnung erhalten. Der SB weis dies schon vor dem 28.04.2017 und zieht den Betrag bereits im Juni ab ( Brief d. SB am 03.05.17 erhalten ). Vom Vermieter habe ich den Hinweis auf das Guthaben erst heute per Post bekommen. Sollte ich dies dem SB mitteilen ? Nicht, dass ich Ärger bzgl. meiner Mitwirkungspflicht bekomme ? Schönen Abend

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Do 4. Mai 2017, 21:13
von Koelsch
Ja mitteilen.

E-Mail, wenn Du eine Lesebestätigung erhältst, mag das gut sein, sonst ist das für die Tonne

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 00:04
von Olivia
Das JC soll sich lieber erst mal positiv zum Bürostuhl äussern, bevor es die Nebenkostenabrechnung anrechnet.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 06:59
von marsupilami
Ich würde auch mal beim JC hinterfragen, woher die das wissen.
Schriftlich.
Nicht per Mail.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 5. Mai 2017, 12:13
von Pegasus
Ja schon seltsam das SB über das Guthaben ohne Dein zutun weiß......

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 18:30
von Hilfesuchender
Hallo,,- der Betrag soll im Juni komplett abgezogen werden. Der Vermieter lehnt allerdings die Differenzüberweisung zur Miete im Juni ab. Der Vermieter hatte früher schon Guthaben angekündigt und das dauerte zig Wochen mit der Überweisung. Der SB meinte einmal, dass ich SOFORT das JC unterrichten müsse. Soweit mir das bekannt ist, muß ich dies erst tun, wenn das Guthaben überwiesen wurde, nicht vorher, da mmuß ich ja damit rechnen, dass mir das Guthaben im Vorfeld abgezogen wird. Oder etwa nicht ? LG

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 18:36
von Olivia
Guthaben mindert den Sozialleistungsbezug im Folgemonat des Zuflusses, wo soll das Problem sein?

Ein Problem sehe ich eher in dem fehlenden rückenschonenden Bürostuhl.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 18:37
von Koelsch
Richtig nach m,einer Meinung. Die dürfen nicht abziehen, bevor nicht das Geld da ist. Also ist es ausreichend, JC sofort nach Geldeingang zu informieren.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 18:39
von Hilfesuchender
Teil 2

angeblich hatte ich im vorletzten Bewilligungszeitraum Mehreinnahmen als vorgesehen. Habe erklärt, dass der Betrag für den 7. Monat verwendet wurde um die Kosten der Miete ect. zu decken.

Frage vorweg: kann der Betrag trotzdem angerechnet werden und darf ich ein Guthaben nach dem 6. Monat nicht haben ?

Daher auch die höhere nachträgliche Schätzung des Gewinnes durch den SB für den jetzigen Bewilligungszeitraum

Schönes Wochenende

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 18:45
von Hilfesuchender
Das Guthaben ist noch nicht auf meinem Konto, werde also vorsorglich Einspruch erheben, nicht, dass ich im Juni meine Miete nicht zahlen kann.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Sa 6. Mai 2017, 18:46
von Hilfesuchender
Und DANKE an euch.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 7. Mai 2017, 09:57
von Olivia
Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 6. Mai 2017, 18:39 Teil 2

angeblich hatte ich im vorletzten Bewilligungszeitraum Mehreinnahmen als vorgesehen. Habe erklärt, dass der Betrag für den 7. Monat verwendet wurde um die Kosten der Miete ect. zu decken.

Frage vorweg: kann der Betrag trotzdem angerechnet werden und darf ich ein Guthaben nach dem 6. Monat nicht haben ?
Ja, der Betrag wird angerechnet, da ausserhalb des BWZ. Gewerbemiete ist dem Jobcenter egal. Ein Guthaben darf für den 7. Monat nicht besessen werden, es sei denn, es handelt sich um privates Schonvermögen. Gewerbliche Rücklagenbildung ist im Leistungsbezug nicht erlaubt.
Daher auch die höhere nachträgliche Schätzung des Gewinnes durch den SB für den jetzigen Bewilligungszeitraum
Entscheidend ist das Datum des Geldzuflusses. Wenn noch im Monat 6, dann leider futsch. Wenn in Monat 7, dann kann das Geld für eine Mietzahlung verwendet werden.

Es gibt für zukünftige ähnliche Situationen dann nur die Möglichkeit, auf den Geldeingang beim Auftraggeber entsprechend "einzuwirken", so dass es erst in Monat 7 zufliesst, damit die Miete bezahlt werden kann. Oder den Weg eines Privatdarlehens für die Miete, wo man die Tilgungsraten dann später geltend machen kann.
Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 6. Mai 2017, 18:45 Das Guthaben ist noch nicht auf meinem Konto, werde also vorsorglich Einspruch erheben, nicht, dass ich im Juni meine Miete nicht zahlen kann.
Ist denn schon Monat Nr. 7 ? Im Sozialrecht wird übrigens kein Einspruch wie im Steuerrecht, sondern "Widerspruch" erhoben.

Beim rückenschonenden Bürostuhl würde ich nicht locker lassen. Wenn das Jobcenter Mehreinnahmen anrechnet, hast Du auch gleich das passende Argument: Geld wäre auf jeden Fall da, also kann auch eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget stattfinden. Bei guter Planung hätte man den rückenschonenden Bürostuhl übrigens auch aus den Mehreinnahmen kaufen können, dann wäre das Problem wenigstens gelöst! Meiner Meinung nach ist der Bürostuhl noch wichtiger als die ganze Einkommensanrechnung. Denn wenn Du nicht gut sitzt, kommen daraus immer mehr gesundheitliche Folgeprobleme.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 7. Mai 2017, 17:47
von Hilfesuchender
Ja, der Betrag wird angerechnet, da ausserhalb des BWZ. Gewerbemiete ist dem Jobcenter egal. Ein Guthaben darf für den 7. Monat nicht besessen werden, es sei denn, es handelt sich um privates Schonvermögen. Gewerbliche Rücklagenbildung ist im Leistungsbezug nicht erlaubt.

UND WIE BEZAHLE ICH DIE LADEN-MIETE IM 7. MONAT OHNE GELD ? Was ist wenn ich krank bin ?

LG an Olivia

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 7. Mai 2017, 17:52
von Koelsch
Bleibt dann nur, die Miete für Monat 7 bereits am 30. des sechsten Monats zu zahlen.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 7. Mai 2017, 18:40
von Olivia
Hilfesuchender hat geschrieben:UND WIE BEZAHLE ICH DIE LADEN-MIETE IM 7. MONAT OHNE GELD ?
Das würde ich wie von Kölsch vorgeschlagen machen. Begründung für das Vorziehen der Ausgabe: die Krankheit. Notfalls für mehrere Monate vorziehen, falls Geld da ist.
Was ist wenn ich krank bin ?
Krank sein ist nicht "erlaubt", wenn die Gefahr von Verlusten droht. Es muss dann weiter gearbeitet werden. Sonst entstehen ja Mietschulden. Wenn ein gewisser finanzieller Puffer da ist, geht der BWZ-Gewinn nach unten, aber eben nicht unter Null. Das Jobcenter wird sich mit keinem Cent an Verlusten beteiligen.
Man kann auch an den Heizkosten sparen und die Heizung im Winter auf 12° runterdrehen. Senkt die Kosten mit dem Risiko, dass man dann noch schneller krank wird.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 7. Mai 2017, 19:13
von Hilfesuchender
DANKE fuer die Tipps Olivia ! Wenn es der JC so will,- warum nicht. Gut zu wissen. Schoenen Sonntag noch !

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 7. Mai 2017, 19:15
von Olivia
Bei einem grösseren Geldeingang die Miete für den ganzen nächsten BWZ vorauszuzahlen, könnte evtl. Probleme geben. Es sei denn, ein KH-Aufenthalt steht an.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 17:49
von Hilfesuchender
Hallo,-

mein Vermieter bzw. die SB´s ( Wohnungsbaugesellschaft )beantwortet mir meine gezielten Anfragen nur bedingt. Der eine SB schiebt es auf den anderen

Habe mir die Betriebskostenabrechnung erneut zu senden lassen, da ich meine verlegt habe und ich den Beweis brauchte, dass ich nicht zu dumm zum Lesen sei.

In diesem Schreiben vom 17.08.2016 steht u.a., dass das Guthaben ab dem 23.09.2016 auf das bekannte Konto IBAN DE........... BIC....... der der......

überwiesen wird. Dieses Konto gehört meinem Vater und dient mir als Sicherheit, damit ich nicht versehentlich das Guthaben verbrate !

Dieses unveränderte Konto wurde vor über 30 Jahren eingerichtet, da mein Vater bei Mietbeginn die Kaution bezahlte und für mich bürgte.

Im Klartext heißt das, dass der zuständige SB dieses mal 7 Monate nicht fähig war, den Betrag zu überweisen.

Mein Vater hat viele Überweisungen für die Familie und suchte und suchte und suchte den Zahlungseingang.

Nach 7 Monaten kam ein Schreiben von meinem SB im JC bzgl. diese Guthabens, an welches ich gar nicht mehr dachte und erst 1 Tag später kam das

Schreiben des SB´s des Vermieters mit dem Guthabenhinweis und de Anfrage des aktuellen Konto`s.

An wen kann ich mich wenden ? An den Bundesdatenschutzbeauftragten, da die SB`s des Vermieters nicht antworten auf meine Anfragen ?

Sorry,- aber diese Frechheit will ich mir nicht gefallen lasssen, vor allem möchte ich vom Vermieter wissen, woher der JC das alles weis.

DANKE AN EUCH ALLEN

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 18:04
von Koelsch
Ja, da würde ich mich dringend an den Bundesdatenschutzbeauftragten wenden

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 18:13
von Hilfesuchender
Danke Koelsch,- schönen Abend dir !

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 19:21
von Hilfesuchender
Sehr geehrter Herr Bundesdatenschutzbeauftagter,-

habe Aufklärungs-Probleme bzgl. des Datenschutzes mit der ( vermieter ) wie folgt:

Bin gewerbetreibender Aufstocker und beim Jobcenter...................... gemeldet.

Es geht hier um ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung der ... von dessen wohl auf Eis gelegten Guthaben wohl Wochen vor mir wusste !!!

Habe daher die SB der ... angeschrieben mit wenig Erfolg, zudem forderten die SB meine akktuellen Bankverbindung, aber lesen Sie bitte selbst meinen Kommentar dazu.

Mein Vermieter bzw. die SB´s ( Wohnungsbaugesellschaft ) beantwortet mir meine gezielten Anfragen nicht. Würde gerne wissen, wieso der SB des JC von einem noch

bestehenden Guthaben Wochen eher davon erfährt als ich, denn ich bin der Überweisende der Miete und nicht der Jobcenter und ich habe letzteren nicht informiert !

Informieren muß ich den Sb beim JC erst dann, wenn der Betrag überwiesen wurde. Dies ist bisher IMMER eingehalten worden.

Habe mir die Betriebskostenabrechnung 2016 erneut zu senden lassen, da ich meine verlegt habe und ich den Beweis brauchte, dass ich nicht zu dumm zum Lesen sei.

In diesem Schreiben vom 17.08.2016 steht u.a., dass das Guthaben ab dem 23.09.2016 auf das bekannte Konto IBAN DE........... BIC....... der der......

überwiesen wird. Dieses Konto gehört meinem Vater und dient mir als Sicherheit, damit ich nicht versehentlich das Guthaben verbrate !

Dieses unveränderte Konto wurde vor über 30 Jahren eingerichtet, da mein Vater bei Mietbeginn die Kaution bezahlte und für mich bürgte.

Im Klartext heißt das, dass der zuständige SB dieses mal 7 Monate nicht fähig war, den Betrag wie bisher auf das der GWG bekannte Konto zu überweisen.

Mein Vater hat viele Überweisungen für die Familie und suchte und suchte und suchte den Zahlungseingang, welcher seit dem17.06.2016 angekündigt war, Zahlungsbeginn ab

23.09.2016 mit Hinweis der Überweisung seitens der ... auf das im Schreiben aufgeführten richtigen Konto`s !!!

Nach 7 Monaten kam ein Schreiben von meinem SB im JC bzgl. diese Guthabens, an welches ich seit ca. 2-3 Wochen nicht mehr dachte und erst 1 Tag später kam das

Schreiben des SB´s des Vermieters ( ... ) mit dem Guthabenhinweis und de Anfrage des aktuellen Konto`s. Der SB des JC muß das also viel eher gewusst haben !!!

Das kann dieser ja nur von der ... gewußt haben.

Bitte helfen Sie mir bei der Aufklärung, denn meiner Meinung nach liegt hier ein Datenschutz-Verstoß vor.

mit freundlichem Grüßen

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 15. Mai 2017, 19:26
von Koelsch
Nimm auf jeden Fall die vielen Ausrufezeichen raus - die haben in einem sachlichen Brief nix zu suchen.
Es geht hier um ein Guthaben aus einer Betriebskostenabrechnung der ... von dessen wohl auf Eis gelegten Guthaben (wer???) wohl Wochen vor mir wusste