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Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 25. Mär 2018, 12:36
von Olivia
Hilfesuchender hat geschrieben: Sa 24. Mär 2018, 12:10 Hallo,- habe zu Hause wieder Internet und habe einen Test-Vertrag, d.h. ich kann den Anschluss 1 Monat kostenlos testen und mich erst dann entscheiden ob ich ihn behalten will
wenn es etwas komplizierter sein darf: https://www.nfon.com/de/telefonanlage/preise/

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 25. Mär 2018, 13:13
von Tester
Sollte da nicht was über die Teilhabe gehen?

https://www.designcabinet.biz/magazin/n ... beantragen

Und gleich den höhenverstellbaren Schreibtisch mit beantragen und dann durchklagen, wenns abgelehnt wird.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: So 25. Mär 2018, 14:27
von Günter
Bei Ablehnung Strafanzeige wegen Körperverletzung.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 20:48
von Hilfesuchender
Hallo und Danke für eure Mithilfe. Habe wieder einen Surf-Stick-Vertrag für 19,99 Euro welchen ich auch für unterwegs nutze ( letzterer lief im Januar aus ). Im Geschäft ist ein Festanschluss für Telefon ( Festnetz ) / Internet für 25.- Euro und 500 Freiminuten für Handynummern für 9,99 € mit Handy. FRAGE: wenn einige SB wussten ( in Form von ärztlichen Attesten ) das ich 2 Bandscheibenvorfälle hatte und 2 Ärzte Atteste ausstellten, dass ich dringendst den Stuhl bräuchte, alleine schon weil ich nur maximal 2 Stunden auf normalen Stühlen sitzen darf,- ist dann keine Körperverletzung oder können diese sich nach wie vor auf eine Untersuchung berufen durch das Gesundheitsamt, welches KEINE MRT durch führte. Entweder zog ich mir den zu diesem Zeitpunkt unbekannten Bandscheibenvorfall vor der Untersuchung zu oder kurz danach und wenn kurz danach, kann sich ein SB dann weiterhin auf die Untersuchung des Gesundheitsamtes berufen mit der Begründung, dass er kein Arzt sei und die von mir vorgelegten Atteste von ihm nicht kontrolliert werden könnten und er der Meinung sein darf ich wäre kerngesund ?! PS: der mir zustehende Bericht des Gesundheitsamtes ist mir nach mehrmaliger Anforderung immer wieder verweigert worden. Liebe Grüße

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 21:00
von Koelsch
Wie schon gesagt wurde, kauf den Stuhl und streite Dich dann über die Betriebsausgabe.

Du hast ärztliche Gutachten, die nach dem "Gesülze" der medizinischen Dienstes liegen, also aktueller sind. Ich sehe Deine Chancen als gut an.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 26. Mär 2018, 21:11
von Olivia
:jojo:

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Di 27. Mär 2018, 15:07
von Hilfesuchender
Danke Koelsch und Olivia und ................

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 10:31
von Hilfesuchender
Mann,- bin ich deppert !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Handle ja mit fast allem und mache einfach einen Wareneinkauf ( musste ich bisher nicht nachweisen um was es sich dabei handelte )

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 10:32
von Koelsch
Richtig, dann sollte das kein großes Problem sein

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mo 9. Apr 2018, 10:38
von Olivia
Ja natürlich, das ist doch eine gute Idee. Mach den Wareneinkauf, es hindert Dich keiner daran, Dich auf einen neu eingekauften Rückenstuhl auch draufzusetzen. Schreib für die Buchhaltung einen Beleg, dass der Stuhl im Betrieb verwendet wird. In der Steuererklärung kommt der Stuhl in den Sammelpool.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 17:31
von Hilfesuchender
Guten Tag,-

vor einigen Jahren hatte ich vom Jobcenter München-Nord erfahren, dass ein Informationszentrum ( oder so ähnlich ) vom Amt her gibt, wo man einen PC kostenlos für wichtige Angelegenheiten, betreffend u.a. Jobcenter, Arbeitsplatz-Suche kostenlos benutzen und kostenlos Unterlagen ausdrucken kann ! Das ganze war wohl in Sendling ?!

Gibt es diese Möglichkeit weiterhin und wenn ja, wo bitte ?

Es Ihnen ja bekannt, dass ich Arbeitsunfähig bin und somit am Hungertuch nage und die Unterlagen dadurch wegen massiven Geldmangel zur abschliessenden EK nicht beschaffen kann.

Wie ist das im Krankheitsfall ? Bin ich auch versichert, wenn ich diese Unterlagen beschaffen muß und was ist, wenn mir auf den Hin/Rückweg etwas zustösst ?

Vergessen Sie bitte nicht, dass ich privat versichert bin und dadurch nicht das Geld zur Verfügung habe. Dafür kann ich nichts und hätte ich vor Jahren geahnt, welche Steine man mir in den Weg legt bei einer Neugründung meines Gewerbes..........................

Eine Antwort erbitte ich bis zum 26.04.2018

mfG

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 17:34
von Hilfesuchender
Von 10 e-mails wird eine davon beantwortet, Lesebestätigungen noch nie erhalten. Nachdem nur hin und wieder geantwortet wird besteht wohl keine Pflicht der SB`s ?

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 17:42
von Olivia
Was genau ist die Frage bzw. das Anliegen? Krankneversicherung besteht doch während des Leistungsbezuges durchgehend.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 18:19
von Koelsch
Ich denke, er möchte uns nur über seinen nächsten Schritt informieren.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 18:53
von Olivia
Geht es u.a. darum, dass das Geld nicht ausreicht, um eine Anlage EK vollständig mit Kopien belegen zu können, und zwar aus Geldmangel? Dann muss das Jobcenter einen Zuschuss gewähren!

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 18:54
von Koelsch
Bezweifel ich, dazu ist mir keine Rechtsgrundlage bekannt

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 18:58
von Olivia
Also ich sehe das so. Bei einer EKS können schnell mal etliche Hundert Kopien anfallen, eine Toner-Kassette oder Tintenpatronen oder gar ein neuer Drucker. Da sich meistens ein Folgeantrag anschliesst, kann man diese Kosten alle in die Betriebskosten des nächsten BWZ mit reinsetzen.

Wenn nun aber das Geld überhaupt nicht reicht, nicht mal für Kopien im aktuellen BWZ, dann sehe ich aufgrund des "Bestellerprinzips" das Jobcenter in der Pflicht, für angemessene Kostenerstattung zu sorgen. Alternativ durch Vorlage der Unterlagen im Jobcenter unter Erstattung der Fahrtkosten die Leistungsbewilligung zu gewährleisten.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Mi 11. Apr 2018, 19:09
von Koelsch
Klar ist das Betriebsausgabe und klar, kann man das auch beim JC im Original vorlegen und dort dann kopieren.

Fahrtkosten nur, wenn JC dazu einlädt, also entsprechend argumentieren.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 12:35
von Hilfesuchender
Hallo,- Bankauszüge ausdrucken wären nicht kostenlos, denn ich müsste in einen Internet-Shop gehen. In der Bewegung bin ich eingeschränkt und müsste unter Schmerzen zum Internet-Shop bzw. Jobcenter gehen. Eine AU besteht für Wochen im voraus. Schmerzmittel können z.Zt. nicht eingenommen werden ( wird kardiologisch überwacht ), da ich erst einen Termin benötige bei einem Schmerz-Therapeuten und 2 Entzündungshemmer nicht wirkten. Geld habe ich nachweislich nicht übrig. LG

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 12:47
von Koelsch
Und das hast Du dem JC alles dargelegt?

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 12:48
von Olivia
Was nun? Gibt es ein konkretes Ziel, das erreicht werden soll?

Wenn die Fakten dem Jobcenter bekannt werden, könnte es Dich verrenten bzw. eine Frühverrentung auf den Weg bringen.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 19:35
von Hilfesuchender
Mit Verlaub, meiner Meinung nach gibt es wohl eine Abschussprämie beim JC. Den SB ist ja bekannt, dass ich erhebliche gesundheitliche Probleme habe und da könnte es ja sein, dass die SB`s geschützt sind bei allen Ablehnungen ect., wenn sie dadurch einen Bittsteller fast zum Krüppel ( sorry ) machen.

Soweit ist es noch nicht...............

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 19:40
von Koelsch
Hast Du wegen der Unterlagenvorlage auf das Faktum hingewiesen, oder "sollte es ihm eigentlich aus der Vergangenheit bekannt sein?"
Dann weiß er im Zweifel von ix, bzw. hat da keinen Zusammenhang gesehen. Denk immer dran, Du sprichst mit :kopfkratz: geistig weniger betuchten Menschen dot.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 19:43
von Hilfesuchender
Meine momentane Rente beläuft sich auf ca. 200.- Euro. Wer zahlt dann meine vom JC genehmigte Miet-Wohnung und meine PKV ( insgesamt ca. 1400.- Euro ) ? In die gesetzliche Versicherung kann ich nicht zurück, dieser Zug ist schon abgefahren.

Re: Anschaffung hochwertiger Güter für den Betrieb...............

Verfasst: Fr 13. Apr 2018, 19:45
von Koelsch
Grundsicherungsamt - und JC zahlt Dir auch nicht Deine PKV, die zahlen, genau wie GruSi 50% vom Basistarif