Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
@ Tajko: Ehrlich gesagt, in Deinem Fall sehe ich, dass die Erfolgsaussichten "gegen Null streben". Denn tatsächlich hast Du keine aktuellen Einnahmen, mit denen Du gegenrechnen könntest.
Das BSG wird auch diese Rechtsprechung, dass der Umsatzsteueranteil der Betriebseinnahmen als solche anzusehen ist, nicht aufgeben, und "Rückstellungen" sind nicht möglich.
Dir bleibt nur eines: Gehe zum Finanzamt und sag denen klipp und klar, dass Du wegen der aktuellen Gesetzeslage keine Rückstellungen für die Umsatzsteuer hast bilden können, und jetzt hast Du keienrlei Vermögen mehr, und auch keine EInnahmen, die oberhalb der Sozialhiulfesätze lägen. Das entspricht der "Vermögensauskunft" im zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren.
Dringende Empfehlung an alle anderen Leser: Auch wenn nur relativ geringe Umsätze vorliegen sollten, bitte auf jeden Fall beim Finanzamt die Möglichkeit beantragen, die Umsatzsteuer alle Quartale anmelden zu dürfen. Dann gibt es keine "bösen Überraschungen", wenn anderenfalls der Umsatzsteuerbescheid zeitgleich zu einer Umsatzflaute eintrudeln sollte und man deshalb in diesem BWZ kumuliert nur einen Verlust erwirtschaftet hat. Denn Verluste werden nicht vom JC "finanziert"!
Das BSG wird auch diese Rechtsprechung, dass der Umsatzsteueranteil der Betriebseinnahmen als solche anzusehen ist, nicht aufgeben, und "Rückstellungen" sind nicht möglich.
Dir bleibt nur eines: Gehe zum Finanzamt und sag denen klipp und klar, dass Du wegen der aktuellen Gesetzeslage keine Rückstellungen für die Umsatzsteuer hast bilden können, und jetzt hast Du keienrlei Vermögen mehr, und auch keine EInnahmen, die oberhalb der Sozialhiulfesätze lägen. Das entspricht der "Vermögensauskunft" im zivilrechtlichen Zwangsvollstreckungsverfahren.
Dringende Empfehlung an alle anderen Leser: Auch wenn nur relativ geringe Umsätze vorliegen sollten, bitte auf jeden Fall beim Finanzamt die Möglichkeit beantragen, die Umsatzsteuer alle Quartale anmelden zu dürfen. Dann gibt es keine "bösen Überraschungen", wenn anderenfalls der Umsatzsteuerbescheid zeitgleich zu einer Umsatzflaute eintrudeln sollte und man deshalb in diesem BWZ kumuliert nur einen Verlust erwirtschaftet hat. Denn Verluste werden nicht vom JC "finanziert"!
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
... Nein, es war nicht in der aEKS seiner neuen Firma, sondern in der aEKS für die alte Firma. Hier ist nur das Problem, dass das BSG meint (und dem will sich das LSG anschließen), dass Verluste der alten/einen Firma nicht mit Gewinnen der neuen/anderen Firma verrechnet werden dürften. Die Senatsvorsitzende hat aber in ihrem jüngsten Schreiben nur auf diesen Aspekt abgehoben, und nicht auch auf die Frage, ob in einer GbR, in der der/die Gesellschafter mit H-4-Bezug nicht die Entscheidungsmehrheit haben, die anderen Gesellschafter gleichwohl auf die "frugalen" Maßstäbe der ALG-II-VO (wie sie jedenfalls viele JC-SB [und leider auch Richter] interpretieren) festzulegen sind!Koelsch hat geschrieben:Der Diescha hat derzeit einen Fall vorm LSG, da geht es, allerdings eher am Rande, auch um die Frage, hätte eLB die vereinnahmte USt pflichtschuldigst verfuttern sollen, oder "durfte" er sie zahlen (was er gemacht hat) und die Zahlung dann in der EKS seiner neuen Firma buchen. Also primär dort eine Frage zum horizontalen Verlustausgleich, bei dem das BSG ja jüngst mittem Kopp geschüttelt hat. LSG hat deswegen Berufungsrücknahme "angeregt", aber der Diescha hat da mittem Kopp geschüttelt.
Auch deshalb werde ich mit dem Kopf schütteln!
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Wobei die "alte" Firma zum Zeitpunkt der USt.-Zahlung noch existierte.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Noch im gleichen BWZ die Umsatzsteuer zahlen quasi als Vorauszahlung? Das frage ich mich auch manchmal, ob das ginge. Denn für den folgenden BWZ ist keineswegs immer klar, ob genügend Umsatz und damit Einnahmen reinkommen, um die Umsatzsteuer zu zahlen. Nicht jeder Hilfebedürftige verfügt über konstante und immer geglättete Einnahmen. Irgendwie ist das nicht richtig durchdacht worden.Koelsch hat geschrieben:Der Diescha hat derzeit einen Fall vorm LSG, da geht es, allerdings eher am Rande, auch um die Frage, hätte eLB die vereinnahmte USt pflichtschuldigst verfuttern sollen, oder "durfte" er sie zahlen (was er gemacht hat) und die Zahlung dann in der EKS seiner neuen Firma buchen.
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Kann und sollte man versuchen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Liebe Olivia, das Umsatzsteuerrecht ist schon viele Jahrzehnte alt, H-4 (in der Urfassung) erst 13 Jahre. Außerdem war es zu alten BSHG-Zeiten ein "asolutes No Go", selbständig tätig zu sein und gleichzeitig Sozialhilfe zu beziehen.Olivia hat geschrieben:(...) Nicht jeder Hilfebedürftige verfügt über konstante und immer geglättete Einnahmen. Irgendwie ist das nicht richtig durchdacht worden.
Im SGB-II waren also die Selbständigen "was ganz Unbekanntes", und Du hast recht, das strenge Zuflussprinzip beißt sich irgendwie mit der Umsatzsteueranmeldungsfrist erst 10 Tage nach Ablauf des jeweiligen Zeitraums.
Um also nicht zu "unterschneiden", sollte jeder Selbständige mit seinem FA Kontakt aufnehmen, um sogar monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen eireichen zu dürfen. Es gibt dann nur jeweils einen Monat pro Halbjahr, in dem die Gefahr besteht, dass eine Umsatzsteuerzahlung den Umsatz voll aufzehrt.
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Genau so ist das, korrekt beschrieben! Monatlich macht zwar mehr Stress, senkt aber die Gefahren erheblich. Wenigstens aber vierteljährlich die Steuer ermitteln und überweisen.
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Ich bin nach wie vor der Meinung, egal welchen Mist das BSG zu dem Thema geurteilt hat, wenn die Umsatzsteuer als Einkommen angerechnet wird, ohne das sichergestellt ist, dass durch Rückstellungen oder durch einmaligen Zuschuss die Umsatzsteuer zum Fälligkeitsdatum bezahlt werden kann, dann ist die Anrechnung als Einkommen der Zwang zum Verstoß gegen den §26b UStG
Und der halbwegs gesunde Menschenverstand sagt, es handelt sich um ein Nullsummenspiel. Denn das eingesparte ALG II ist identisch mit den nichtabgeführten Steuern (vom eventuelle anfallenden Freibetrag abgesehen)
Eine Behörde, oder wie die Rechtsform der JC gerade heißt, darf nicht zum Verstoß gegen die Gesetze auffordern.Umsatzsteuergesetz (UStG)
§ 26b Schädigung des Umsatzsteueraufkommens
(1) Ordnungswidrig handelt, wer die in einer Rechnung im Sinne von § 14 ausgewiesene Umsatzsteuer zu einem in § 18 Absatz 1 Satz 4 oder Abs. 4 Satz 1 oder 2 genannten Fälligkeitszeitpunkt nicht oder nicht vollständig entrichtet.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro geahndet werden.
Und der halbwegs gesunde Menschenverstand sagt, es handelt sich um ein Nullsummenspiel. Denn das eingesparte ALG II ist identisch mit den nichtabgeführten Steuern (vom eventuelle anfallenden Freibetrag abgesehen)
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Wo kein Kläger, da kein Richter. Abgesehen davon leuchtet das sofort ein. Ordnungswidrigkeit, Zahlungspflicht und Anrechnung als Einkommen schliessen sich eigentlich gegeneinander aus.
Tigerlaw hatte ja mal vorgeschlagen, zur Not einfach ans Finanzamt noch im laufenden BWZ einzuzahlen. Ob das immer klappt?
Tigerlaw hatte ja mal vorgeschlagen, zur Not einfach ans Finanzamt noch im laufenden BWZ einzuzahlen. Ob das immer klappt?
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Was meinst du wie schnell das Finanzamt Mahngebühren, Bußgeldandrohungen und Bußgelder verhängt. Soweit ich weiß brauchen die keinen Richter sondern verhängen die Bußgelder kraft ihrer Wassersuppe.Olivia hat geschrieben:Wo kein Kläger, da kein Richter.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Und sie sperren das Konto. Benachrichtigung erfolgt dann erst wenn das Konto gesperrt ist. Dann kann man weder Überweisungen tätigen noch Bargeld abheben. Das geht sehr schnell. Vor Jahren hat mein STB die Umsatzsteuer-Erklärung eben nicht rechtzeitig abgegeben obwohl er mir das versichert hatte. Kurz und gut: FA sperrte Konto.
In jeden Stein, in jeden Ast, in jeden Tier ist Leben wie in Dir selbst
Einst hatten wir Angst und zogen in den Krieg, um unsere Freiheit zu verteidigen. Heute haben wir Angst vor Worte.
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Dann darf man eben keine Panik schieben und muss zum Amtsgericht tigern und seinen harzigen Bescheid mitnehmen und nachweisen, dass das eine Sozialleistung ist und dann ruft der Richter oder Rechtspfleger bei der Bank an, und dann wird das Konto ganz schnell entsperrt.Pegasus hat geschrieben:Und sie sperren das Konto. Benachrichtigung erfolgt dann erst wenn das Konto gesperrt ist. Dann kann man weder Überweisungen tätigen noch Bargeld abheben. Das geht sehr schnell. Vor Jahren hat mein STB die Umsatzsteuer-Erklärung eben nicht rechtzeitig abgegeben obwohl er mir das versichert hatte. Kurz und gut: FA sperrte Konto.
Reine Nervensache, man könnte auch das Konto in ein P-Konto umwandeln, dann hat man den Stress von vorneherein nicht. Es besteht allerdings die Gefahr, dass in einem Monat höhere Einkünfte zufließen als der Pfändungsfreibetrag, und der überschießende Betrag würde dann automatisch einbehalten.
Bei diesen Aussichten habe ich mich für eine Lösung ohne P-Konto entschieden und verlasse mich ganz auf meine guten Nerven.
Gruß Leopold Bloom
Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Und das hatte in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Du gesperrt worden warst.Leopold Bloom hat geschrieben:ich verlasse mich ganz auf meine guten Nerven.
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Re: Anrechnung der Umsatzsteuer abgelehnt
Das ist eben das Risiko, welches allen freien Geistern einmal droht.Olivia hat geschrieben:Und das hatte in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass Du gesperrt worden warst.Leopold Bloom hat geschrieben:ich verlasse mich ganz auf meine guten Nerven.
"Um ein tadelloses Mitglied einer Schafherde sein zu können, muß man vor allem ein Schaf sein." - Albert Einstein.
Gruß Leopold Bloom