notwendige Betriebsausgaben?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Analog zu einem Urteil des BVerfG zum Thema Beratungsscheins trotzt kostenloser staatlicher Rechtsberatung in den Ämtern (wegen der fehlenden Objektivität) kann es keinen Verweis auf das Finanzamt statt auf Steuerberater geben. Der Steuerberaterverband würde auch dagegen Sturm laufen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Günter hat geschrieben:Analog zu einem Urteil des BVerfG zum Thema Beratungsscheins trotzt kostenloser staatlicher Rechtsberatung in den Ämtern (wegen der fehlenden Objektivität) kann es keinen Verweis auf das Finanzamt statt auf Steuerberater geben. Der Steuerberaterverband würde auch dagegen Sturm laufen.
Ich habe derzeit eine etwas schwierige Sache: Ob steuerfrei ausgezahlte Fahrkostenerstattungen des AG für Zeiten, in denen mein Mandant kein eigenes Auto hatte, als Lohn nachzuversteuern sind (bei über 50.000 km ein dicker Batzen ...).
Ich hatte beim FA um eine "Probeberechnung" gebeten, um die Folgen eines Vergleichsvorschlags mit dem mandanten abzuwägen. Antwort: Steuerberaterleistungen dürfen wir nicht erbringen!
(Es gibt aber einen Ausweg: In ELSTER eine Pseudo-Erklärung verfassen, aber nicht absenden, sondern nur berechnen lassen!)
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
wie hat er denn die 50.000 Km zurückgelegt?
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Mit dem Auto, er ist immer wieder zu Kunden bis nach Süddeutschland unterwegs.
So war er beispielsweise schon wieder an Himmelfahrt Nachmittag losgefahren ...
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Irgendwie ist es traurig.
Ich weise die ganze zeit immer wieder auf dieses problem hin.
Ihr müsst wie ich, permanent klagen weil ihr wissen wollt wo ihr euch rechtssicher Schlau machen könnt wann genau eine Betriebsausgabe angemessen, notwendig und unvermeitbar ist.
und ich werde als paranoid abgestempelt.
Niemand kann rechtssicher und gerichtsverwertbar erklären oder aufzeigen ab wann genau eine Betriebsausgabe den Kriterien der ALG II VO entspricht.
Ich weise die ganze zeit immer wieder auf dieses problem hin.
Ihr müsst wie ich, permanent klagen weil ihr wissen wollt wo ihr euch rechtssicher Schlau machen könnt wann genau eine Betriebsausgabe angemessen, notwendig und unvermeitbar ist.
und ich werde als paranoid abgestempelt.
Niemand kann rechtssicher und gerichtsverwertbar erklären oder aufzeigen ab wann genau eine Betriebsausgabe den Kriterien der ALG II VO entspricht.
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Klagen nutzen doch nichts!
Ich habe in meinem Thread das Problem aufgezeigt, dass in der vEKS die Kosten für den Steuerberater, die mehrere Jahre zuvor immer anerkannt wurden, plötzlich gestrichen wurden mit der Begründung: "Nicht notwendig, da Kleinunternehmer". Ich habe heute den Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid in den Briefkasten geworfen. Problem: Der vorläufige Bescheid hat auf mich keine negative Auswirkung, da nichts zum Abzug gebracht wird. Das heisst, ich warte nun auf den abgewiesenen Widerspruch, der ohnehin schon mit einer Selbstverständlichkeit zu erwarten ist. Danach werde ich Klage einreichen. Eine Eilbedürftigkeit liegt natürlich nicht vor, also wird ein Aktenzeichen angelegt und mit mitgeteilt. Nach einem oder nach zwei Jahren kommt dann völlig unerwartet ein Brief, dass sich das Gericht mit dem Fall beschäftigt und nun nachfragt, ob sich irgend eine negative Auswirkung daraus ergeben hat. Die Antwort wird dann lauten: "Nein." Demnach wird das Gericht den Fall für erledigt erklären, während ich in einigen Jahren schon gar nicht mehr weiß, um was es damals überhaupt ging.
Das ist immer das gleiche Spiel. Aktuell habe ich genau diesen Fall vorliegen. Das Gericht fragte an, ob denn über einen Zeitraum von vor über 2 Jahren bereits abschließend beschieden wurde und bat um den abschließenden Bescheid. Antwort von mir: "Gibt es keinen." Antwort vom Jobcenter: "Ein abschließender Bescheid wurde noch nicht erstellt." Eigentlich, und genau das passiert nicht, müsste das Gericht sinngemäß an das Jobcenter schreiben: "2 Jahre und ihr habt es nicht geschafft, einen abschließenden Bescheid zu erstellen? Habt ihr noch alle Latten am Zaun?"
Aber genau das passiert nicht.
Und so läuft das kontinuierlich ab. Es wird nie ein Urteil geben. Und wenn es dann mal ein Urteil gibt, kann man gleich für die nächste Instanz vorplanen. Hoffentlich ist dann noch genug Geld vorhanden, denn der Sozialrechtsanwalt, der sich mit solchen Fällen beschäftigt (sofern es diese überhaupt noch gibt!), will ja auch irgendwann mal eine Gegenleistung für den Einsatz.
Ich habe in meinem Thread das Problem aufgezeigt, dass in der vEKS die Kosten für den Steuerberater, die mehrere Jahre zuvor immer anerkannt wurden, plötzlich gestrichen wurden mit der Begründung: "Nicht notwendig, da Kleinunternehmer". Ich habe heute den Widerspruch gegen den vorläufigen Bescheid in den Briefkasten geworfen. Problem: Der vorläufige Bescheid hat auf mich keine negative Auswirkung, da nichts zum Abzug gebracht wird. Das heisst, ich warte nun auf den abgewiesenen Widerspruch, der ohnehin schon mit einer Selbstverständlichkeit zu erwarten ist. Danach werde ich Klage einreichen. Eine Eilbedürftigkeit liegt natürlich nicht vor, also wird ein Aktenzeichen angelegt und mit mitgeteilt. Nach einem oder nach zwei Jahren kommt dann völlig unerwartet ein Brief, dass sich das Gericht mit dem Fall beschäftigt und nun nachfragt, ob sich irgend eine negative Auswirkung daraus ergeben hat. Die Antwort wird dann lauten: "Nein." Demnach wird das Gericht den Fall für erledigt erklären, während ich in einigen Jahren schon gar nicht mehr weiß, um was es damals überhaupt ging.
Das ist immer das gleiche Spiel. Aktuell habe ich genau diesen Fall vorliegen. Das Gericht fragte an, ob denn über einen Zeitraum von vor über 2 Jahren bereits abschließend beschieden wurde und bat um den abschließenden Bescheid. Antwort von mir: "Gibt es keinen." Antwort vom Jobcenter: "Ein abschließender Bescheid wurde noch nicht erstellt." Eigentlich, und genau das passiert nicht, müsste das Gericht sinngemäß an das Jobcenter schreiben: "2 Jahre und ihr habt es nicht geschafft, einen abschließenden Bescheid zu erstellen? Habt ihr noch alle Latten am Zaun?"
Aber genau das passiert nicht.
Und so läuft das kontinuierlich ab. Es wird nie ein Urteil geben. Und wenn es dann mal ein Urteil gibt, kann man gleich für die nächste Instanz vorplanen. Hoffentlich ist dann noch genug Geld vorhanden, denn der Sozialrechtsanwalt, der sich mit solchen Fällen beschäftigt (sofern es diese überhaupt noch gibt!), will ja auch irgendwann mal eine Gegenleistung für den Einsatz.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen und folgendes festgestellt:
Der Bescheid zum Antrag für das 1. Hj. 2010 mit dem vEKS kam erst am 16.8.2010. Darin stand, dass die Kosten für den GEW-Beiträge nicht erstattet werden. Da war der Bewilligungszeitraum aber schon vorbei.
Hätte ich aus den Bescheiden der vorangegangenen Bewilligungzeiträume erkennen müssen, dass die GEW-Beiträge nicht „notwendig“, sprich anrechenbar sind?
Seit meinem Antrag vom 29.1.2009 mit vEKS liegt dem JC eine Bescheinigung über die Beiträge zur GEW vor. Beweis: Anschreiben mit Auflistung der Anlagen. Die GEW-Beiträge waren in der vEKS eingetragen (4. Versicherungen / Beiträge). Im vorläufigen Ablehnungsbescheid vom 3.4.2009 steht: „Die betrieblichen Kosten der Versicherungsbeiträge, der Fahrtkosten, die Kosten für Werbung, die Telefonkosten und die Kontoführungskosten wurden in der geltend gemachten Höhe anerkannt.“
Gegen den vorl. Ablehnungsbescheid wurde am 12.6.2009 Klage eingereicht, mit Unterstützung des DGB-Rechtschutzes, weil ich Mitglied der GEW war.
Am 5.1.2010 erhielt ich ein endgültiger Ablehnungsbescheid aufgrund der aEKS. Darin heißt es nur: „Gemäß Ihren Angaben ist somit ein Einkommen aus Selbständigkeit von monatlich 1161,85 € im oben genannten Zeitraum erzielt worden.“ Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Am 6.4.2011 gab es eine mündliche Gerichtsverhandlung, in der aber nicht über Betriebsausgaben und deren Anerkennung gesprochen wurde. Ein Urteil steht noch aus.
In dem vorläufigen Bescheid zum 2. Hj. 2009 vom 20.8.2009 stand: „Die betrieblichen Kosten der Versicherungsbeiträge … wurden in der geltend gemachten Höhe anerkannt“.
Im Widerspruchsbescheid vom 5.1.2010 wird auf den einzelnen Ausgabeposten nicht weiter eingegangen. Da heißt es lediglich: „Selbst wenn man alle geltend gemachten Ausgabenpositionen in voller Höhe anerkennt, ergibt sich dennoch kein Leistungsanspruch“ (Seite 11 der Gerichtsakten).
Auch im JC-Schreiben vom 4.5.2010 an das SG lese ich nur die gleichen Floskeln, aber keine konkrete Angaben, weswegen bestimmte Ausgaben nicht anerkannt wurden.
Gegen diesen vorläufigen Bescheid wurde aus anderen Gründen Klage erhoben (beide Klagen wurden zusammengelegt s.o.) und im Erörterungsgespräch am 6.4.2011 aufgrund von Zeitablauf für erledigt erklärt. Ein abschließender Bescheid kam erst am 10.5.2011. Ich habe schließlich einen Vergleich zugestimmt, statt ein Urteil zu verlangen.
In den abschl. Ablehnungsbescheide von Januar 2010 bis Juni 2011 (alle datiert auf den 11.08.2011) steht: „Die geltend gemachten Beiträgen von 51,90€ für Versicherungen wurden nicht anerkannt, da es sich dabei nachgewiesenermaßen um Beiträge zur Gewerkschaft handelt. Dies sind keine betrieblichen Ausgaben und können daher auch nicht als solche berücksichtigt werden“.
Die Kosten für die Updates des Buchhaltungsprogramms wurden in den Bescheiden nie erwähnt. Das muss wohl am 2. 5.2016 ein Geistesblitz des Richters gewesen sein.
Auf Widerspruchs- und Klagebegründungen geht weder die Widerspruchsstelle, noch der Richter ein (vielleicht weil die sich auf andere Bewilligungszeiträume beziehen).
Der Bescheid zum Antrag für das 1. Hj. 2010 mit dem vEKS kam erst am 16.8.2010. Darin stand, dass die Kosten für den GEW-Beiträge nicht erstattet werden. Da war der Bewilligungszeitraum aber schon vorbei.
Hätte ich aus den Bescheiden der vorangegangenen Bewilligungzeiträume erkennen müssen, dass die GEW-Beiträge nicht „notwendig“, sprich anrechenbar sind?
Seit meinem Antrag vom 29.1.2009 mit vEKS liegt dem JC eine Bescheinigung über die Beiträge zur GEW vor. Beweis: Anschreiben mit Auflistung der Anlagen. Die GEW-Beiträge waren in der vEKS eingetragen (4. Versicherungen / Beiträge). Im vorläufigen Ablehnungsbescheid vom 3.4.2009 steht: „Die betrieblichen Kosten der Versicherungsbeiträge, der Fahrtkosten, die Kosten für Werbung, die Telefonkosten und die Kontoführungskosten wurden in der geltend gemachten Höhe anerkannt.“
Gegen den vorl. Ablehnungsbescheid wurde am 12.6.2009 Klage eingereicht, mit Unterstützung des DGB-Rechtschutzes, weil ich Mitglied der GEW war.
Am 5.1.2010 erhielt ich ein endgültiger Ablehnungsbescheid aufgrund der aEKS. Darin heißt es nur: „Gemäß Ihren Angaben ist somit ein Einkommen aus Selbständigkeit von monatlich 1161,85 € im oben genannten Zeitraum erzielt worden.“ Für mich absolut nicht nachvollziehbar.
Am 6.4.2011 gab es eine mündliche Gerichtsverhandlung, in der aber nicht über Betriebsausgaben und deren Anerkennung gesprochen wurde. Ein Urteil steht noch aus.
In dem vorläufigen Bescheid zum 2. Hj. 2009 vom 20.8.2009 stand: „Die betrieblichen Kosten der Versicherungsbeiträge … wurden in der geltend gemachten Höhe anerkannt“.
Im Widerspruchsbescheid vom 5.1.2010 wird auf den einzelnen Ausgabeposten nicht weiter eingegangen. Da heißt es lediglich: „Selbst wenn man alle geltend gemachten Ausgabenpositionen in voller Höhe anerkennt, ergibt sich dennoch kein Leistungsanspruch“ (Seite 11 der Gerichtsakten).
Auch im JC-Schreiben vom 4.5.2010 an das SG lese ich nur die gleichen Floskeln, aber keine konkrete Angaben, weswegen bestimmte Ausgaben nicht anerkannt wurden.
Gegen diesen vorläufigen Bescheid wurde aus anderen Gründen Klage erhoben (beide Klagen wurden zusammengelegt s.o.) und im Erörterungsgespräch am 6.4.2011 aufgrund von Zeitablauf für erledigt erklärt. Ein abschließender Bescheid kam erst am 10.5.2011. Ich habe schließlich einen Vergleich zugestimmt, statt ein Urteil zu verlangen.
In den abschl. Ablehnungsbescheide von Januar 2010 bis Juni 2011 (alle datiert auf den 11.08.2011) steht: „Die geltend gemachten Beiträgen von 51,90€ für Versicherungen wurden nicht anerkannt, da es sich dabei nachgewiesenermaßen um Beiträge zur Gewerkschaft handelt. Dies sind keine betrieblichen Ausgaben und können daher auch nicht als solche berücksichtigt werden“.
Die Kosten für die Updates des Buchhaltungsprogramms wurden in den Bescheiden nie erwähnt. Das muss wohl am 2. 5.2016 ein Geistesblitz des Richters gewesen sein.
Auf Widerspruchs- und Klagebegründungen geht weder die Widerspruchsstelle, noch der Richter ein (vielleicht weil die sich auf andere Bewilligungszeiträume beziehen).
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich könnte mir vorstellen, dass man daraus "noch was Nektar" saugen kann. Aber nicht mehr heute, heute gibt's nur noch
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Wenn die Gewerkschaftsbeiträge automatisch Rechtsversicherungsschutz gewähren, dann sind das meiner Meinung nach auch Betriebskosten.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Die GEW-Mitgliedschaft beinhaltet eine Berufsrechtschutz- und eine Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem ist es für mich die einzige Möglichkeit, auf dem Laufenden zu bleiben über das, was im Schulministerium beschlossen wird, z. B. Gesetzes-, Richtlinien- oder Lehrplanänderungen.
Nach dem Desaster mit dem DGB-Rechtsanwalt bin ich Ende 2011 aus der GEW ausgetreten um einen Anwalt meiner Wahl engagieren zu können und diesen über PHK zu finanzieren. PKH wurde aber regelmäßig aus diversen Gründen abgelehnt.
Es ist für mich unbegreiflich, dass die GEW sich nicht gegen die diskriminierenden Maßnahmen der Jobcenter wehrt.
Nach dem Desaster mit dem DGB-Rechtsanwalt bin ich Ende 2011 aus der GEW ausgetreten um einen Anwalt meiner Wahl engagieren zu können und diesen über PHK zu finanzieren. PKH wurde aber regelmäßig aus diversen Gründen abgelehnt.
Es ist für mich unbegreiflich, dass die GEW sich nicht gegen die diskriminierenden Maßnahmen der Jobcenter wehrt.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Wie kann ich eingescante Texten hochladen?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich würde der Widerspruchsstelle eine Auflistung dieser Argumente hinschicken. Das sind doch alles stichhaltige Gründe, warum Du in der GEW (weiter) Mitglied bist.Marco hat geschrieben:Die GEW-Mitgliedschaft beinhaltet eine Berufsrechtschutz- und eine Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem ist es für mich die einzige Möglichkeit, auf dem Laufenden zu bleiben über das, was im Schulministerium beschlossen wird, z. B. Gesetzes-, Richtlinien- oder Lehrplanänderungen.
Unten unter "Dateianhänge" diesen Reiter auswählen. Da findest Du einen Upload-Button. Befindet sich ganz unten auf der Seite, noch unter dem "Absenden"-Button.Marco hat geschrieben:Wie kann ich eingescante Texten hochladen?
- marsupilami
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Stimmt so nicht ganz:
Mit dem Schalter "Vollständiger Editor & Vorschau" (unten, Mitte) in eine andere Ansicht wechseln.
Dann kann man tatsächlich unten 2 Karteikarten-Reiter finden.
Der eine heißt "Optionen", der andere "Dateianhänge".
Mit dem Schalter "Vollständiger Editor & Vorschau" (unten, Mitte) in eine andere Ansicht wechseln.
Dann kann man tatsächlich unten 2 Karteikarten-Reiter finden.
Der eine heißt "Optionen", der andere "Dateianhänge".
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Bei der "Schnellantwort" sind die Funktionen nur eingeschränkt auswählbar. Die meisten Auswahlmöglichkeiten sind dort nicht vorhanden. Tinypic gibts aber seit dem letzten Update auch schon dort.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Weisst Du, wann das Buchhaltungsprogramm angeschafft wurde. Wie Du schreibst, ist vom Gericht ja jetzt nicht die Anschaffung sonder nur das zwangsläufige Update zu prüfen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Danke an Olivia und Günter! leider bin ich nicht so besonders geschickt im Umgang mit Computern.
Ich habe mich gegenüber dem JC in der Vergangenheit ausgiebig u. a. zum Thema GEW geäußert. Die Stellungnahmen werden nicht zur Kenntnis genommen. Ich weiß nicht was ich noch machen soll, wenn ich nichtmal beim SG Gehör finde.
Auszüge aus den Bescheide der Vergangenheit habe ich angehängt:
Ich habe mich gegenüber dem JC in der Vergangenheit ausgiebig u. a. zum Thema GEW geäußert. Die Stellungnahmen werden nicht zur Kenntnis genommen. Ich weiß nicht was ich noch machen soll, wenn ich nichtmal beim SG Gehör finde.
Auszüge aus den Bescheide der Vergangenheit habe ich angehängt:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das Programm "Lexware buchhalter 2008 Version 13.00" wurde am 15.01.2008 für 145,10€ angeschafft.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Die Prüfung der Betriebsausgaben soll sich auf eine Missbrauchsabwehr beschränken. Hier aber wird in sehr viele Details reingeredet, wo die Ausgaben durchaus Sinn machen. Dass zwei unterschiedliche Personen zwei verschiedene Meinungen haben zu Betriebsausgaben, ist ebenfalls klar. Nur fragt sich, wer leitet hier eigentlich das Unternehmen? Die Behörde oder der Inhaber?
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Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das isr wohl eigentlich sehr eindeutig.
Es ist die Behörde.
das sollte man auch immer wieder so benennen.
Es ist die Behörde.
das sollte man auch immer wieder so benennen.
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- Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
- Wohnort: Münsterland
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Marco hat geschrieben:Die GEW-Mitgliedschaft beinhaltet eine Berufsrechtschutz- und eine Berufshaftpflichtversicherung. Außerdem ist es für mich die einzige Möglichkeit, auf dem Laufenden zu bleiben über das, was im Schulministerium beschlossen wird, z. B. Gesetzes-, Richtlinien- oder Lehrplanänderungen.
Nach dem Desaster mit dem DGB-Rechtsanwalt bin ich Ende 2011 aus der GEW ausgetreten um einen Anwalt meiner Wahl engagieren zu können und diesen über PHK zu finanzieren. PKH wurde aber regelmäßig aus diversen Gründen abgelehnt.
Es ist für mich unbegreiflich, dass die GEW sich nicht gegen die diskriminierenden Maßnahmen der Jobcenter wehrt.
Ausserdem beinhaltet es noch eine Freizeitunfallversicherung mit Krankenhaustagegeld
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Danke, Sleepy, für den Hinweis! Für Selbständige nicht so ganz unwichtig.
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- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ob das Jobcenter überhaupt reinreden darf in den Betrieb ist nicht geklärt und sie haften auch nicht bei minus,
haben wollen sie aber zahlen nicht ..................
haben wollen sie aber zahlen nicht ..................
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich hatte den Rest des Bescheides vergessen hochzuladen:
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich denke, hier hat man durchaus eine Basis für ein erneutes, nettes Schreiben an's Gericht.
Grob skizziert erst mal
Grob skizziert erst mal
- GEW war in der Vergangnheit seitens JC kein Problem. Hat sich für den Steuerzahler sogar gelohnt, weil wegen GEW keine PKH zu zahlen war.
- Buchhaltungsprogramm wurde vor ewig und drei Tage angeschafft, danach ständig geupdated. War nie ein Problem.
- Wenn jetzt auf einmal Problem, dann aber bitte nicht ein erster Hinweis 2 Monate nach Ablauf des BWZ, sondern dann natürlich Hinweis bereits bei Vorlage der vEKS. Habt ihr nicht gemacht, also habt ihr Eurer Pflicht zur Beratung und zum Hinweis, ggf. analog zur Kostensenkungsaufforderung bei KdU nicht genügt
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