notwendige Betriebsausgaben?
notwendige Betriebsausgaben?
Der Richter meinte im Erörterungsgespräch vor einer Woche, Kosten u. a. für ein Buchführungsprogramm (117,-€/Jahr) und GEW-Beiträge (51,-€/BWZ) (Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft) seien für einen selbständigen Nachhilfelehrer und Dozent nicht „notwendig“. Ein Vergleichsvorschlag habe ich abgelehnt. Ich weiß jetzt schon, welches Urteil der Richter verkünden wird.
2006 habe ich noch Alg1 bezogen und war nebenberuflich tätig. Die Arbeitsagentur hatte damals keine Probleme, die o. g. Ausgaben anzuerkennen.
Bis Ende 2008 hatte das JC auch keine Bedenken. Erst nachdem mein SB-Team ausgewechselt wurde, wurden die Betriebsausgaben nicht mehr anerkannt.
Gibt es Forumsteilnehmer, die auch Probleme mit Beiträgen zu Interessenverbänden haben, bzw. Vorschläge anbieten können. Ich wäre auch dankbar für persönliche Nachrichten (PN).
2006 habe ich noch Alg1 bezogen und war nebenberuflich tätig. Die Arbeitsagentur hatte damals keine Probleme, die o. g. Ausgaben anzuerkennen.
Bis Ende 2008 hatte das JC auch keine Bedenken. Erst nachdem mein SB-Team ausgewechselt wurde, wurden die Betriebsausgaben nicht mehr anerkannt.
Gibt es Forumsteilnehmer, die auch Probleme mit Beiträgen zu Interessenverbänden haben, bzw. Vorschläge anbieten können. Ich wäre auch dankbar für persönliche Nachrichten (PN).
-
- Benutzer
- Beiträge: 1181
- Registriert: Sa 30. Mai 2015, 19:00
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich selbst bin inzwischen ratlos.
Praktisch seit dem letzten Jahr hat sich das Thema "Angemessenheit" und "Notwendigkeit" bei den Betriebsausgaben pervertiert. Das Verhalten der Sachbearbeiter hat sich massiv geändert. Es wird Dir praktisch keine Betriebsausgabe mehr als "angemessen" oder "notwendig" anerkannt, wenn sie nicht zwingend für die Ausübung der Tätigkeit absolut notwendig ist. Und zwar wird hier der geringst mögliche Betrag angesetzt.
Es ist skurril bis absurd. Einerseits wird gefordert, dass die Selbständigkeit ausgebaut wird, höhere Umsätze erzielt werden sollen. Andererseits wird aber alles, was dazu führen wird, nicht mehr anerkannt. Mein Sachbearbeiter meinte damals deutlich: "Sie müssen die Betriebseinnahmen für den Lebensunterhalt verwenden. Für Investitionen haben Sie keine Mittel, daher kann ich diese auch in der vEKS nicht anerkennen."
Ich habe keine Ahnung, ob es da eine Änderung gab, aber irgendwo muss es das wohl. Denn ich höre und lese überall die selben Töne. Eine Selbständigkeit wird praktisch unmöglich gemacht. Das ist vermutlich die Konsequenz daraus, dass man den Leuten die Selbständigkeit nicht verbieten kann, weil dem das Grundgesetz im Wege steht. Also werden die gesetzlichen Vorgaben so eng ausgelegt, dass die Durchführung unmöglich gemacht wird.
Ein Mittel dagegen fällt mir auch nicht ein, da Gerichte inzwischen auch jeglichen Rechtssinn verloren zu haben scheinen. Als Leistungsempfänger bist Du eben zum Freiwild geworden. Wenn Du versuchst, Dich selbständig aus dem Schlamm zu ziehen, wirst Du blockiert. Und in Kürze kommen dann die "Rechtsvereinfachungen", die weitere Verschärfungen androhen.
Einmal arm, immer arm.
Buchführungsprogramm:
Ich habe keines, aber einmal im Jahr gehe ich zum Steuerberater, gebe dort meinen Ordner ab, dieser macht für mich dann alles für die Einkommenssteuererklärung fertig, inkl. Abschreibungen und dergleichen, wovon ich keine Ahnung habe. Die Kosten liegen einmalig pro Jahr unter 300 Euro. Diese Kosten sollen ab diesem Jahr auch nicht mehr anerkannt werden, wurden aus der vEKS gestrichen mit der Begründung, dass ich als Kleinunternehmer das gefälligst selbst zu machen habe und man mir das zumuten könne.
Das ist dann die andere Seite. Dir wird kein Buchführungsprogramm anerkannt, bei mir ist es der Steuerberater einmal im Jahr, der nicht anerkannt wird.
Ich bin Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft und damals war diese noch kostenpflichtig, diese inkludierte eine betriebliche Arbeitsunfallversicherung. Auch damals habe ich mich permanent mit dem Jobcenter gestritten, welches diese Kosten nicht anerkennen wollte. Ich habe dann mit der Berufsgenossenschaft vereinbart, dass ich freiwillig auf diese Versicherung verzichte, dafür beitragsfrei gestellt werde, solange ich keine Mitarbeiter beschäftige. Seitdem zahle ich nur noch Beiträge zur Handwerkskammer, die werden zähneknirschend anerkannt, aber es wird jedesmal gefragt, ob diese Kosten nicht vermeidbar wären (sind sie nicht, da gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft).
PS:
Eine abschließende EKS ist bei mir seit über 4 Jahren nicht mehr bearbeitet worden, diese wurde dem Jobcenter zwar nach jedem Bewilligungszeitraum zugesendet, jedoch nie bearbeitet. Rechtssicherheit sieht anders aus, denn seit den vier Jahren lebe ich permanent mit dem Risiko ausgesetzt, dass das Jobcenter durch diverse willkürliche Streichungen und absurde Gerichtsentscheidungen mich unter die Brücke bringen können.
Praktisch seit dem letzten Jahr hat sich das Thema "Angemessenheit" und "Notwendigkeit" bei den Betriebsausgaben pervertiert. Das Verhalten der Sachbearbeiter hat sich massiv geändert. Es wird Dir praktisch keine Betriebsausgabe mehr als "angemessen" oder "notwendig" anerkannt, wenn sie nicht zwingend für die Ausübung der Tätigkeit absolut notwendig ist. Und zwar wird hier der geringst mögliche Betrag angesetzt.
Es ist skurril bis absurd. Einerseits wird gefordert, dass die Selbständigkeit ausgebaut wird, höhere Umsätze erzielt werden sollen. Andererseits wird aber alles, was dazu führen wird, nicht mehr anerkannt. Mein Sachbearbeiter meinte damals deutlich: "Sie müssen die Betriebseinnahmen für den Lebensunterhalt verwenden. Für Investitionen haben Sie keine Mittel, daher kann ich diese auch in der vEKS nicht anerkennen."
Ich habe keine Ahnung, ob es da eine Änderung gab, aber irgendwo muss es das wohl. Denn ich höre und lese überall die selben Töne. Eine Selbständigkeit wird praktisch unmöglich gemacht. Das ist vermutlich die Konsequenz daraus, dass man den Leuten die Selbständigkeit nicht verbieten kann, weil dem das Grundgesetz im Wege steht. Also werden die gesetzlichen Vorgaben so eng ausgelegt, dass die Durchführung unmöglich gemacht wird.
Ein Mittel dagegen fällt mir auch nicht ein, da Gerichte inzwischen auch jeglichen Rechtssinn verloren zu haben scheinen. Als Leistungsempfänger bist Du eben zum Freiwild geworden. Wenn Du versuchst, Dich selbständig aus dem Schlamm zu ziehen, wirst Du blockiert. Und in Kürze kommen dann die "Rechtsvereinfachungen", die weitere Verschärfungen androhen.
Einmal arm, immer arm.
Buchführungsprogramm:
Ich habe keines, aber einmal im Jahr gehe ich zum Steuerberater, gebe dort meinen Ordner ab, dieser macht für mich dann alles für die Einkommenssteuererklärung fertig, inkl. Abschreibungen und dergleichen, wovon ich keine Ahnung habe. Die Kosten liegen einmalig pro Jahr unter 300 Euro. Diese Kosten sollen ab diesem Jahr auch nicht mehr anerkannt werden, wurden aus der vEKS gestrichen mit der Begründung, dass ich als Kleinunternehmer das gefälligst selbst zu machen habe und man mir das zumuten könne.
Das ist dann die andere Seite. Dir wird kein Buchführungsprogramm anerkannt, bei mir ist es der Steuerberater einmal im Jahr, der nicht anerkannt wird.
Ich bin Zwangsmitglied in der Berufsgenossenschaft und damals war diese noch kostenpflichtig, diese inkludierte eine betriebliche Arbeitsunfallversicherung. Auch damals habe ich mich permanent mit dem Jobcenter gestritten, welches diese Kosten nicht anerkennen wollte. Ich habe dann mit der Berufsgenossenschaft vereinbart, dass ich freiwillig auf diese Versicherung verzichte, dafür beitragsfrei gestellt werde, solange ich keine Mitarbeiter beschäftige. Seitdem zahle ich nur noch Beiträge zur Handwerkskammer, die werden zähneknirschend anerkannt, aber es wird jedesmal gefragt, ob diese Kosten nicht vermeidbar wären (sind sie nicht, da gesetzliche Pflicht zur Mitgliedschaft).
PS:
Eine abschließende EKS ist bei mir seit über 4 Jahren nicht mehr bearbeitet worden, diese wurde dem Jobcenter zwar nach jedem Bewilligungszeitraum zugesendet, jedoch nie bearbeitet. Rechtssicherheit sieht anders aus, denn seit den vier Jahren lebe ich permanent mit dem Risiko ausgesetzt, dass das Jobcenter durch diverse willkürliche Streichungen und absurde Gerichtsentscheidungen mich unter die Brücke bringen können.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Sofern den Buchführungspflichten nicht oder nicht richtig nachgekommen wird, kann dies eine Straftat sein. Folge davon ist neben den strafrechtlichen und finanzrechtlichen Konsequenzen auch ein Schadensersatz gegenüber dem Sozialleistungsträger wegen sozialwidrigen Verhaltens, § 34 SGB II. Eine Verletzung der Buchführungspflichten führt also im schlimmsten Fall erstens zu einer Strafe gemäss dem StGB und der Abgabenordnung (Steuerhinterziehung, siehe § 370 AO), zweitens zu sämtlichen steuerrechtlichen Konsequenzen gegenüber dem Finanzamt (z.B. Mehrgewinnschätzung), drittens zu einer Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit (Entzug der Gewerbelizenz) und viertens zur Rückzahlung des gesamten durch das Fehlverhalten verursachten sozialrechtlichen Schadens lt. SGB II.Marco hat geschrieben:Der Richter meinte im Erörterungsgespräch vor einer Woche, Kosten u. a. für ein Buchführungsprogramm (117,-€/Jahr) [...] seien für einen selbständigen Nachhilfelehrer und Dozent nicht „notwendig“.
So schreibt das Jobcenter Wuppertal in seinen "Handlungshinweisen zur Handhabung des § 34 SGB II" folgendes:
Das bedeutet, dass man für den gesamten Schaden unbegrenzt ersatzpflichtig werden würde, der aus einer Verletzung der Buchführungspflicht resultiert. Im Klartext, alle Coachings, Krankenkassenbeiträge, Regelsätze, Kosten der Unterkunft, Warmwasserzuschläge, Mehrbedarfe und Bewerbungstrainings sowie Kosten gegenüber externen Förderfirmen, die das Jobcenter den Massnahmeträgern ausgezahlt hat, müssten nachträglich dem Jobcenter als Schadensersatz erstattet werden. Dies gilt mindestens für den Mehrbetrag, der aus dem Wegfall der Bedürftigkeitssenkung durch die Selbständigkeit resultiert, also den Betrag der Erhöhung der Bedürftigkeit durch Wegfall der EInkommensquelle."Beispielsweise kann eine [...] Verletzung der Buchführungspflicht [...] mit der Folge des Wegfalles einer selbständigen Existenz deshalb einen Erstattungsanspruch auslösen."
Quelle: http://alg-ratgeber.de/download/file.php?id=7512 , Seite 8 oben
siehe auch den Thread zu den Ersatzpflichten nach § 34 SGB II: http://alg-ratgeber.de/topic17477.html
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das gilt aber nicht für Freiberufler, Buchführungspflicht besteht nur für Vollkaufleute im Sinne des HGB. Das Thema hab ich hinter mir, der Staatsanwalt hat brav den Schwanz eingezogen und das Verfahren eingestellt.
Trotzdem eine Frechheit die Kosten für ein Buchführungsprogramm zu streichen. Dafür gibt es keinerlei wirtschaftlich nachvollziehbare Begründung.
Ich würde in den Widerspruch schreiben, selbst wenn ich die nötigen Betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kenntnisse hätte, deren Vorhandensein aber von mir bestritten wird, um eine korrekte Buchführung zu erstellen, würde ich in der Zeit, die mir das Programm gegenüber einer handschriftlichen, fehlerbehafteten Buchführung erspart, mehr Umsatz und Gewinn erwirtschaften, als die Kosten für das Programm betragen.
Daher ist die Streichung betriebswirtschaftlich falsch. Außerdem muss dem JC als staatlicher Behörde daran gelegen sein, dass ich meinen Verpflichtungen der Steuerbehörde korrekt nachkomme. Denn nur wenn Steuern korrekt in Deutschland generiert und abgeführt werden, bleibt auch ausreichend Spielraum um Panamaische Briefkästen zu alimentieren.
Drecksbande verfluchte.
Trotzdem eine Frechheit die Kosten für ein Buchführungsprogramm zu streichen. Dafür gibt es keinerlei wirtschaftlich nachvollziehbare Begründung.
Ich würde in den Widerspruch schreiben, selbst wenn ich die nötigen Betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Kenntnisse hätte, deren Vorhandensein aber von mir bestritten wird, um eine korrekte Buchführung zu erstellen, würde ich in der Zeit, die mir das Programm gegenüber einer handschriftlichen, fehlerbehafteten Buchführung erspart, mehr Umsatz und Gewinn erwirtschaften, als die Kosten für das Programm betragen.
Daher ist die Streichung betriebswirtschaftlich falsch. Außerdem muss dem JC als staatlicher Behörde daran gelegen sein, dass ich meinen Verpflichtungen der Steuerbehörde korrekt nachkomme. Denn nur wenn Steuern korrekt in Deutschland generiert und abgeführt werden, bleibt auch ausreichend Spielraum um Panamaische Briefkästen zu alimentieren.
Drecksbande verfluchte.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Auch ich mache meine Buchführung so am 28.12. immer und kann vorher keine Zahlen benennen also nur Schätzen und es gibt keine Vorschrift in der ALG - Verordnung die in dem Punkt was anderes sagt. Und ich lasse es immer drauf ankommen und wäre mich per ER bei Gericht.
Ja es stimmt das Jobcenter nichts mehr anerkennen wollen, aber ich frage mich im eignen Fall wie die je ihre Forderungen durch setzen wollen bei jemand der nur vom Existenzminimum lebt.
Ja es stimmt das Jobcenter nichts mehr anerkennen wollen, aber ich frage mich im eignen Fall wie die je ihre Forderungen durch setzen wollen bei jemand der nur vom Existenzminimum lebt.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Vielen Dank für die schnelle Reaktionen!
Ich sehe schon, dass es mir nicht alleine so ergeht.
Es stimmt, ich bin Freiberufler und nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu machen. Das Buchhalterprogramm von Lexware ist aber für Freiberufler und Kleinunternehmer ausgelegt und ermöglicht eine vernünftige EÜR mit Unterteilung nach Konten (z. B. Büromaterial). Und genau diese Aufbereitung der Betriebsdaten hat das JC und auch das SG von mir gefordert. Es geht hier nicht um ein Programm für die Einkommensteuererklärung. (Ob der Richter den Unterschied überhaupt kennt?)
"Notwendig" und "angemessen" sind absolut dehnbare Begriffe. Wenn dann noch der Richter zu verstehen gibt, es käme nur auf seine Einschätzung an und diese bräuchte er nicht zu begründen, finde ich das schon krass. Wenn es so ist, wie Günter vor einiger Zeit schrieb, dass es nicht auf Meinungen (z. B. meine oder die des JC-SB) ankommt, sondern auf Fakten und was im Gesetz steht, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Weil es hier um mindestens 4 Bewilligungszeiträume geht, ist der finanziellen Schaden für mich erheblich. Ich will das nicht so einfach hinnehmen. Alle Anträge in 2010 und 2011 wurden abgewiesen, immer weil Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden.
Der Richter hat im Erörterungstermin seine Ansicht erklärt und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Die Klägerseite wurde kaum gehört. Das JC wird so gut wie nie zur Stellungnahme aufgefordert. Ich möchte, sobald ein Urteil gesprochen wurde, in Berufung gehen. Dabei hoffe ich auf die Unterstützung aus dem Forum. Vielen Dank im Voraus!
Ich sehe schon, dass es mir nicht alleine so ergeht.
Es stimmt, ich bin Freiberufler und nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu machen. Das Buchhalterprogramm von Lexware ist aber für Freiberufler und Kleinunternehmer ausgelegt und ermöglicht eine vernünftige EÜR mit Unterteilung nach Konten (z. B. Büromaterial). Und genau diese Aufbereitung der Betriebsdaten hat das JC und auch das SG von mir gefordert. Es geht hier nicht um ein Programm für die Einkommensteuererklärung. (Ob der Richter den Unterschied überhaupt kennt?)
"Notwendig" und "angemessen" sind absolut dehnbare Begriffe. Wenn dann noch der Richter zu verstehen gibt, es käme nur auf seine Einschätzung an und diese bräuchte er nicht zu begründen, finde ich das schon krass. Wenn es so ist, wie Günter vor einiger Zeit schrieb, dass es nicht auf Meinungen (z. B. meine oder die des JC-SB) ankommt, sondern auf Fakten und was im Gesetz steht, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.
Weil es hier um mindestens 4 Bewilligungszeiträume geht, ist der finanziellen Schaden für mich erheblich. Ich will das nicht so einfach hinnehmen. Alle Anträge in 2010 und 2011 wurden abgewiesen, immer weil Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden.
Der Richter hat im Erörterungstermin seine Ansicht erklärt und einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. Die Klägerseite wurde kaum gehört. Das JC wird so gut wie nie zur Stellungnahme aufgefordert. Ich möchte, sobald ein Urteil gesprochen wurde, in Berufung gehen. Dabei hoffe ich auf die Unterstützung aus dem Forum. Vielen Dank im Voraus!
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Erst mal das Urteil bzw. die Hauptverhandlung kommen lassen - obwohl ich da auch nicht gerade optimistisch bin, was der Herr Richter so als notwendig oder nicht anerkennen wird.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
-
- Benutzer
- Beiträge: 2281
- Registriert: Mi 30. Mär 2016, 08:03
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Einfach mal den Richter fragen wie man ausgegebenes Firmen - Geld wiederbekommt.
Habe ich meinen Richter auch gefragt und er wuste keine Antwort und nun liegt die Sache beim LSG, mal schauen ob die eine Antwort geben.
Habe ich meinen Richter auch gefragt und er wuste keine Antwort und nun liegt die Sache beim LSG, mal schauen ob die eine Antwort geben.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das Programm erstellt dir aber die notwendigen Daten für die Umsatzsteueranmeldung und die Einkommenssteuer und damit hast du auch das Argument, dass du als steuerrechtlicher Laie deine Steuererklärungen ohne teuren Steuerberater korrekt erstellen kannst.Es stimmt, ich bin Freiberufler und nicht verpflichtet, eine doppelte Buchführung zu machen. Das Buchhalterprogramm von Lexware ist aber für Freiberufler und Kleinunternehmer ausgelegt und ermöglicht eine vernünftige EÜR mit Unterteilung nach Konten (z. B. Büromaterial). Und genau diese Aufbereitung der Betriebsdaten hat das JC und auch das SG von mir gefordert. Es geht hier nicht um ein Programm für die Einkommensteuererklärung. (Ob der Richter den Unterschied überhaupt kennt?)
Entweder Programm oder Steuerberater. Und den kann dir weder das JC noch der Richter verweigern.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Peterpanik hat geschrieben:Einfach mal den Richter fragen wie man ausgegebenes Firmen - Geld wiederbekommt.
Habe ich meinen Richter auch gefragt und er wuste keine Antwort und nun liegt die Sache beim LSG, mal schauen ob die eine Antwort geben.
Ich denke, das ist eine sehr gute, berechtigte Frage. Denn man muss dem Richter auch deutlich machen, das Geld für die nachträglich nicht anerkannten Betriebsausgaben wird jetzt von mir zu Lasten des Existenzminimums zurück gefordert.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Ich würde weiterhin argumentieren, ein Buchhaltungsprogramm dient nicht, wie offenbar vom Antragsgegner und vom Richter unterstellt der Faulheit des Benutzers, sondern stellt bei korrekter Dateneingabe Rechtssicherheit her.
Das BSG hat beim Thema Verwendung der Mittel die Frage gestellt, wie würde sich jemand, der nicht im Leistungsbezug steht und wirtschaftlich denkt verhalten. Würde er sich ein Buchhaltungsprogramm anschaffen, oder lieber mit Papier und Bleistift rechnen.
Dann wirft sich auch gleich die Frage auf, warum mit dem PC und Drucker strom verbrauchen, wenn es auch eine mechanische Schreibmaschine und eine Rechenmaschine mit Kurbel tut.
Wenn PC anerkannt wird, dann müssen auch die benötigten Programme anerkannt werden, denn es sollte sich auch bis ins JC rumgesprochen haben, das ein PC ohne Programme nur ein Energieverbraucher und Staubfänger ist.
Das BSG hat beim Thema Verwendung der Mittel die Frage gestellt, wie würde sich jemand, der nicht im Leistungsbezug steht und wirtschaftlich denkt verhalten. Würde er sich ein Buchhaltungsprogramm anschaffen, oder lieber mit Papier und Bleistift rechnen.
Dann wirft sich auch gleich die Frage auf, warum mit dem PC und Drucker strom verbrauchen, wenn es auch eine mechanische Schreibmaschine und eine Rechenmaschine mit Kurbel tut.
Wenn PC anerkannt wird, dann müssen auch die benötigten Programme anerkannt werden, denn es sollte sich auch bis ins JC rumgesprochen haben, das ein PC ohne Programme nur ein Energieverbraucher und Staubfänger ist.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Würde im schlimmsten Fall die Steuerschuld vom Existenzminimum abgezogen werden können? Wie ist das bei Steuerschulden, die verjähren ja zum einen nicht und zum anderen greift da ja auch keine Privatinsolvenz.Koelsch hat geschrieben:Denn man muss dem Richter auch deutlich machen, das Geld für die nachträglich nicht anerkannten Betriebsausgaben wird jetzt von mir zu Lasten des Existenzminimums zurück gefordert.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Wenn ich das richtig lese, dann verjähren die Zahlungen nach 5 Jahren, wenn nicht gemahnt oder anders unterbrochen wird
https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verjaehrung
https://www.steuertipps.de/lexikon/v/verjaehrung
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Sofern einfach nicht bezahlt ist und das Finanzamt fünf Jahre lang "ruhig" ist, also auch keine Mahnung schickt - ja.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Meine Steuerschulden haben sich durch den Tiefschlaf des Finanzamtes erledigt. Man muss nur Geduld haben und einfach nie antworten.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Ich könnte freundlich, aber wozu?
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Zumindest aber gilt auch da der Pfändungsschutz.Olivia hat geschrieben:Koelsch hat geschrieben: Würde im schlimmsten Fall die Steuerschuld vom Existenzminimum abgezogen werden können? Wie ist das bei Steuerschulden, die verjähren ja zum einen nicht und zum anderen greift da ja auch keine Privatinsolvenz.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Die generelle Problematik bei der Prüfung der Betriebsausgaben ist doch - kann JC/SG nachträglich jede Ausgabe ablehnen, oder müsste es, um beim hier im Raum stehenden Buchhaltungsprogramm zu bleiben, nicht eher bei Prüfung der aEKS warnen: "Für die Zukunft erkennen wir die jährlichen Updates nicht mehr an, such Dir was Billigeres". Nach meiner Meinung ist gerade bei solchen Sachen dies der Weg. Und ansonsten bleibt's dabei, was ja etlicher Urteile auch sagen, die Prüfung soll Missbrauch verhindern nicht aber jede verantwortungsvolle unternehmerische Entscheidung hinterfragen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Danke an Günter und Koelsch für die PN!
Die Nichtanerkennung der Kosten für das Buchführungsprogramm hätte man tatsächlich damit begründen können, dass es kostenlose Programme gibt. Ich habe mir dieses Programm in 2008 angeschafft und mich darin halbwegs eingearbeitet. Wichtig war für mich damals, dass dieses Programm eine DATEV-Schnittstelle hat. Tatsächlich habe ich mir im Streit mit dem JC in 2009 vom Steuerberater bescheinigen lassen, dass meine Buchführung ordentlich gemacht wurde. Auf kostenlose Buchführungsprogramme bin ich vom JC nie hingewiesen worden. Wenn man fast 18000€ Umsatz im Jahr macht, sind 117,-€ für ein Buchführungsprogramm m. E. angemessen. Allerdings geht es hier nicht um die Frage der "Angemessenheit" sondern um die der "Notwendigkeit". Und die lässt sich immer verneinen.
Ich werde alle Bescheide nochmal durchforsten, um zu sehen, wann erstmals welche Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden und mit welcher Begründung (sofern überhaupt jemals etwas begründet wurde).
Bis bald
Die Nichtanerkennung der Kosten für das Buchführungsprogramm hätte man tatsächlich damit begründen können, dass es kostenlose Programme gibt. Ich habe mir dieses Programm in 2008 angeschafft und mich darin halbwegs eingearbeitet. Wichtig war für mich damals, dass dieses Programm eine DATEV-Schnittstelle hat. Tatsächlich habe ich mir im Streit mit dem JC in 2009 vom Steuerberater bescheinigen lassen, dass meine Buchführung ordentlich gemacht wurde. Auf kostenlose Buchführungsprogramme bin ich vom JC nie hingewiesen worden. Wenn man fast 18000€ Umsatz im Jahr macht, sind 117,-€ für ein Buchführungsprogramm m. E. angemessen. Allerdings geht es hier nicht um die Frage der "Angemessenheit" sondern um die der "Notwendigkeit". Und die lässt sich immer verneinen.
Ich werde alle Bescheide nochmal durchforsten, um zu sehen, wann erstmals welche Betriebsausgaben nicht anerkannt wurden und mit welcher Begründung (sofern überhaupt jemals etwas begründet wurde).
Bis bald
-
- Benutzer
- Beiträge: 1181
- Registriert: Sa 30. Mai 2015, 19:00
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das Jobcenter kann nicht anerkannte Betriebsausgaben zurückverlangen. Entweder in einer Summe, in vereinbarten Ratenzahlungen oder ganz ohne zu fragen, mit 10% vom Regelsatz jeden Monat. Dann werden eben über Jahre hinweg die Grundsicherungsleistungen gekürzt.
Tatsache ist, dass inzwischen viele Richter in dem Bereich anscheinend eher Hardliner sind, die sich in keinster Weise für die Situation des Menschen interessieren, der mit kleinsten Mitteln etwas auf die Beine stellen möchte und dafür jeden Tag hart arbeitet. Hauptsache irgendwie Drei-Pinunzen-Fuffzig irgendwie einfordern, denn das "entlaste" irgendwie die Sozialausgaben, wenn Gelder zurückgefordert werden, die vor vielen Jahren betrieblich ausgegeben wurden (worauf dann auch 19% Steuer gezahlt wurde) und nun Jahre später nicht anerkannt werden, weil sie angeblich nicht notwendig gewesen seien. Dabei gönnt man dem Hilfsempfänger absolut gar nichts. Während die Person des Richters fürstlich bezahlen lässt vom deutschen Pöbel. Denn wir alle zahlen den Vogel, der solche Urteile fällt.
Dir wird nur die nächste Instanz helfen und die Hoffnung, dort auf einen Richter mit Sachverstand zu treffen. Das ist letzten Endes wie Lottospielen, nur die Gewinnchance ist geringfügig höher.
Ich halte ein Buchhaltungsprogramm für 117 Euro für einen regelmäßig Gewerbetreibenden grundsätzlich für notwendig, inklusive Updates. Bei 18.000 Euro Umsatz im Jahr fällt diese Ausgabe nicht einmal auf. Und selbst wenn man darin nur den kleinsten Funken "Luxus" erkennen mag, dann hat dieser anerkannt zu werden gegenüber Menschen, die sich jeden Tag den Allerwertesten aufreissen.
Vielleicht sollten wir alle mal fordern, dass Jobcentermitarbeiter, Richter und Politiker nach Leistung bezahlt werden. Dann sieht es bei vielen aber mau aus auf dem Mittagstisch.
Tatsache ist, dass inzwischen viele Richter in dem Bereich anscheinend eher Hardliner sind, die sich in keinster Weise für die Situation des Menschen interessieren, der mit kleinsten Mitteln etwas auf die Beine stellen möchte und dafür jeden Tag hart arbeitet. Hauptsache irgendwie Drei-Pinunzen-Fuffzig irgendwie einfordern, denn das "entlaste" irgendwie die Sozialausgaben, wenn Gelder zurückgefordert werden, die vor vielen Jahren betrieblich ausgegeben wurden (worauf dann auch 19% Steuer gezahlt wurde) und nun Jahre später nicht anerkannt werden, weil sie angeblich nicht notwendig gewesen seien. Dabei gönnt man dem Hilfsempfänger absolut gar nichts. Während die Person des Richters fürstlich bezahlen lässt vom deutschen Pöbel. Denn wir alle zahlen den Vogel, der solche Urteile fällt.
Dir wird nur die nächste Instanz helfen und die Hoffnung, dort auf einen Richter mit Sachverstand zu treffen. Das ist letzten Endes wie Lottospielen, nur die Gewinnchance ist geringfügig höher.
Ich halte ein Buchhaltungsprogramm für 117 Euro für einen regelmäßig Gewerbetreibenden grundsätzlich für notwendig, inklusive Updates. Bei 18.000 Euro Umsatz im Jahr fällt diese Ausgabe nicht einmal auf. Und selbst wenn man darin nur den kleinsten Funken "Luxus" erkennen mag, dann hat dieser anerkannt zu werden gegenüber Menschen, die sich jeden Tag den Allerwertesten aufreissen.
Vielleicht sollten wir alle mal fordern, dass Jobcentermitarbeiter, Richter und Politiker nach Leistung bezahlt werden. Dann sieht es bei vielen aber mau aus auf dem Mittagstisch.
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Gerne wird von den SBs gesagt, dass es egal ist, wie viel man arbeitet. Einzig und allein der Gewinn zählt.
-
- Benutzer
- Beiträge: 1181
- Registriert: Sa 30. Mai 2015, 19:00
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Den Spruch kenne ich auch.
Wobei selbst das nicht ganz stimmt. Bei mir heißt es immer, dass in der vEKS ein entsprechend hoher Anrechnungsbetrag vorhanden sein muss, was in der aEKS steht, ist irrelevant. Einzig und alleine wichtig sei die Prognose (also die gewürfelten Zahlen, nicht die Tatsachen).
Mit anderen Worten:
Schreibe in die vEKS 400 Euro Gewinn pro Monat, dann sind wir zufrieden und ziehen entsprechend 240 Euro pro Monat schon einmal ab. In der aEKS sehen wir dann, ob wir erstatten müssen oder nicht. Solange musst Du mit der Bedarfsunterdeckung leben und bei der Summe eben in Mülltonnen nach Essbarem wühlen.
Bei dem derzeitigen Zyklus darfst Du dann 4-5 Jahre auf einen fehlerhaften abschließenden Bescheid warten, der dann 2-3 weitere Jahre später vom Sozialgericht zurückgewiesen wird, um dann 2 weitere Jahre später vor dem LSG aufgehoben zu werden.
Und nachdem Du zwischenzeitlich aus der Wohnung geflogen bist, Darlehen aufnehmen musstest, kannst Du mit der seit 10 Jahren abgewerteten Erstattung auch 30% der Schulden tilgen und aus der Obdachlosenunterkunft heraus Dich auf eine Wohnung bewerben mit dem letzten bißchen Hab und Gut, das Dir noch geblieben ist.
Wobei selbst das nicht ganz stimmt. Bei mir heißt es immer, dass in der vEKS ein entsprechend hoher Anrechnungsbetrag vorhanden sein muss, was in der aEKS steht, ist irrelevant. Einzig und alleine wichtig sei die Prognose (also die gewürfelten Zahlen, nicht die Tatsachen).
Mit anderen Worten:
Schreibe in die vEKS 400 Euro Gewinn pro Monat, dann sind wir zufrieden und ziehen entsprechend 240 Euro pro Monat schon einmal ab. In der aEKS sehen wir dann, ob wir erstatten müssen oder nicht. Solange musst Du mit der Bedarfsunterdeckung leben und bei der Summe eben in Mülltonnen nach Essbarem wühlen.
Bei dem derzeitigen Zyklus darfst Du dann 4-5 Jahre auf einen fehlerhaften abschließenden Bescheid warten, der dann 2-3 weitere Jahre später vom Sozialgericht zurückgewiesen wird, um dann 2 weitere Jahre später vor dem LSG aufgehoben zu werden.
Und nachdem Du zwischenzeitlich aus der Wohnung geflogen bist, Darlehen aufnehmen musstest, kannst Du mit der seit 10 Jahren abgewerteten Erstattung auch 30% der Schulden tilgen und aus der Obdachlosenunterkunft heraus Dich auf eine Wohnung bewerben mit dem letzten bißchen Hab und Gut, das Dir noch geblieben ist.
- kleinchaos
- Moderator
- Beiträge: 30957
- Registriert: Mo 9. Feb 2009, 19:39
- Wohnort: Leipzig
- Kontaktdaten:
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Es gab keine gesetzlichen Änderungen zum Thema Selbständige und die Anrechnung von Einkommen oder nicht. Wohl aber gibt es klamme Kommunen, die jeden Glitzerstein fünfmal umdrehen und denken es wäre ne Diamantenmine.
Alternative zum nicht anerkannten Buchhaltungsprogramm und Steuerberater: Die Finanzbeamten. Die sind zu Auskünften verpflichtet, die sind verpflichtet dem Bürger bei seinen Steuerangelegenheiten zu helfen, beim Ausfüllen der Formulare usw. Also wendest du dich zukünftig bei allen buchhalterischen Vorgängen vertrauensvoll an dein Finanzamt. Das ist kostenlos. Das ist prima. Du benötigst dann nur noch eine Fahrkostenerstattung
Alternative zum nicht anerkannten Buchhaltungsprogramm und Steuerberater: Die Finanzbeamten. Die sind zu Auskünften verpflichtet, die sind verpflichtet dem Bürger bei seinen Steuerangelegenheiten zu helfen, beim Ausfüllen der Formulare usw. Also wendest du dich zukünftig bei allen buchhalterischen Vorgängen vertrauensvoll an dein Finanzamt. Das ist kostenlos. Das ist prima. Du benötigst dann nur noch eine Fahrkostenerstattung
"Freiheit nur für die Anhänger der Regierung, nur für Mitglieder einer Partei - mögen sie noch so zahlreich sein - ist keine Freiheit. Freiheit ist immer Freiheit der Andersdenkenden." Rosa Luxemburg
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Solch ein Hinweis könnte durchaus kommen. Bei Sachfragen bitte ans Finanzamt wenden. Und für die Tabelle bitte eine kostenlose Tabellenkalkulation benutzen. Und als kostenloses Steuerprogramm Elster downloaden.
- angel6364
- Benutzer
- Beiträge: 12400
- Registriert: Fr 17. Okt 2008, 17:20
- Wohnort: Landkreis Nürnberger Land
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Das Finanzamt erteilt schon länger keine kostenlosen Auskünfte mehr, die verlangen Gebühren.
"Ich fürchte mich nicht vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Faschisten, sondern vor der Rückkehr der Faschisten in der Maske der Demokraten."
- marsupilami
- Benutzer
- Beiträge: 35657
- Registriert: Fr 27. Mär 2009, 13:41
- Wohnort: Zu Hause
Re: notwendige Betriebsausgaben?
Richtig!
http://www.finanztip.de/verbindliche-au ... finanzamt/
https://www.smartsteuer.de/portal/lexik ... kunft.html
http://www.finanztip.de/verbindliche-au ... finanzamt/
https://www.smartsteuer.de/portal/lexik ... kunft.html
Signatur?
Muss das sein?
Muss das sein?