Arbeitszimmer bei ALG II

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Olivia
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#26

Beitrag von Olivia »

§ 11b SGB II - Absetzbeträge vom Einkommen

Da stehen die Absetzbeträge vom Einkommen drin.
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#27

Beitrag von natnathii33 »

Ja genau rechnen werde ich auf jeden Fall. Und bezüglich der Diskussion, na da muss man einfach durch. Wird schon nicht sehr schmerzen, wenn man an die Nachzahlung denkt... :D
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#28

Beitrag von natnathii33 »

Vielen Dank Olivia. Und Koelsch hast du was zu der Sache wegen der Vermieterbescheinigung?
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#29

Beitrag von Koelsch »

Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#30

Beitrag von Olivia »

Was denkst Du, könnte die Selbständigkeit pro Monat erlösen? Ich würde mir überlegen, in der Wohnung drin zu bleiben. Nicht vergessen, die erhöhten Fahrtkosten bei der neuen, abgelegenen Wohnung! Sollten diese mehr als die monatlichen 55 € Mehrkosten bei Ansetzung des Arbeitszimmers in der jetzigen Wohnung betragen, wäre der Umzug sogar unwirtschaftlich!

Es gibt ja auch noch den Spruch, dreimal umgezogen ist wie einmal abgebrannt. Insofern wäre mit dem ersten Umzug schon mal ein Drittel geschafft. :gunni:
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#31

Beitrag von Koelsch »

Aber hier sprechen ja längst nicht nur Kostengründe für den Umzug.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#32

Beitrag von natnathii33 »

Ich habe noch keine genaue Umsatz- und Rentabilitätsvorschau gemacht. Ich weiß momentan auch noch gar nicht wie man das genau angeht... :4:
Ich geh aber davon aus, dass es in der ersten Zeit (ersten drei Monate) die 1.400/1.500 Grenze (netto) nicht übersteigt.
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#33

Beitrag von natnathii33 »

Kostengründe sind es leider nicht nur. Das wäre ein Punkt, bei dem man seine Entscheidung nochmal überdenken könnte.
Olivia
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#34

Beitrag von Olivia »

1.) Falls der Umzug in eine andere, unangemessene Wohung stattfindet, kann man das Gesagte natürlich analog anwenden.

2.) Falls der Umzug vor dem Leistungsbezug stattfinden würde, könnte man zunächst für 6 Monate die unangemessene Miete beanspruchen (so lange läuft die Kostensenkungsaufforderung, innerhalb derer auch unangemessene Mietkosten übernommen werden).

3.) In Monat 7 würde man dann das Arbeitszimmer "anmelden" bzw. beim Jobcenter geltend machen. Dadurch wird die Wohung idealerweise angemessen. Ansonsten wäre wie oben beschrieben eine (kleine) Differenz selbst aus eigener Tasche zu bezahlen.

4.) Die Kosten für das Arbeitszimmer mindern stets den Gewinn aus der Selbständigkeit. Dementsprechend steigen die Leistungen des Jobcenters um diesen Betrag.
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#35

Beitrag von natnathii33 »

Okay gut, danke. Und würde der Umzug bei Antrag des Leistungsbezugs statt finden, gibt es nur die anteilige Erstattung der Mietkosten, keinen Kautionsvorschuss und keine Umzughilfe?
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Koelsch
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#36

Beitrag von Koelsch »

Wenn bei Antragstellung, dann wird JC zu Recht darauf hinweisen, dass Ihr Euch da bereits nach angemessenem Wohnraum umschauen müsstet = es würde für die ersten 6 Monate keine unangemessen hohe Miete übernommen
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
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Leopold Bloom
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#37

Beitrag von Leopold Bloom »

Olivia hat geschrieben: Das Forum hatte übrigens vor längerer Zeit ein Mitglied gehabt, welches in ein ganzes Haus umgezogen war, ohne vorher zu fragen. Dann wurde ein Arbeitszimmer herausgerechnet, damit die Wohnfläche überhaupt angemessen wird. Und dann kam ein Gerichtsverfahren wegen der Heizkosten, weil der Heizkostenzuschuss bei der Hütte vorn und hinten nicht reichte.
Ich muss dich enttäuschen, das Mitglied gibt es immer noch.

Allerdings war der Umzug bei mir notwendig, da Eigenbedarfskündigung des Vormieters.
Die Umzugskosten wurden folglich auch übernommen, nicht jedoch die Kaution. Begründung: Ich hätte vor Abschluss des Mietvertrags einen Antrag stellen müssen, dann wäre auch die Kaution übernommen worden ==>Notwendigkeit.

Das Arbeitszimmer hat mir die Wohnung gerettet. Ohne Arbeitszimmer wäre nämlich alles viiiiiel zu groß.
Die Heizkosten werden - sehr zur Enttäuschung Olivias :2: - anstandslos übernommen, allerdings nicht die anteiligen Heizkosten fürs Arbeitszimmer.

Dass Problem war, dass ich die Wohnung ohne Heizung angemietet habe. Das war mir auch klar, aber ich dachte, hopp oder topp, so ein Angebot erhalte ich in meinem Leben nie wieder und habe die Wohnung ohne Heizung angemietet, weil irgendwo im SGB was steht, dass das JC für die Heizung aufkommt. War aber ein Mistverständnis, das JC kommt nur für das Heizmaterial auf.
Ich hab dann ein Darlehen aufgenommen und damit die Heizung bezahlt, alles mit Beleg natürlich.

Dreh und Angelpunkt ist die NOTWENDIGKEIT und dann natürlich der vorgehende Antrag. Wenn ihr ohne Notwendigkeit umzieht, dann werdet ihr, wie Koelsch schon schrieb, wohl auf den Kosten sitzenbleiben.

Negativ wurd vom JC auch vermerkt (haben sie mir desöfteren vorgehalten), dass ich von der Stadt aufs Land gezogen bin. In der Stadt hätte ich doch für mein Gewerbe wesentlich niedrigere Betrieskosten als auf dem Land.

Ich zahle übrigens jetzt auf dem Land für mein 5ZKB-Haus genau so viel Miete wie in der Stadt für 1ZKB.


Gruß Leopold Bloom
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#38

Beitrag von natnathii33 »

Okay, vielen Dank :)
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#39

Beitrag von natnathii33 »

Leopold, das ist auch einer meiner Punkte, warum ich u.a. die Stadt verlassen möchte. Ich meine, ich ziehe ja auch in eine Stadt, nur nicht in eine 91000 Einwohner-Stadt, sonder in eine knapp 22000 Einwohner-Stadt. Ich habe bereits Suchaufträge für Mietwohnungen gestartet. Ich kriege für den Preis, welchen ich hier zahle (2 1/2 ZKB, 75 m² 680), eine 5 Zimmerwohnung mit 110 m² (nur mal so zum Vergleich). Auch die Lebenshaltungskosten sind enorm günstiger. Schwimmbäder, kulturelle Veranstaltungen, Kindergarten u.v.m. Komischerweise sind auch Kurse etc. dort günstiger als hier. Eine einfach Busfahrt ist knapp 30 % günstiger. Und nicht zu vergessen: Die Menschen sind angenehmer, man hat mehr Identität, die frische Lust usw. :D

Verstehe ich das richtig? Auch wenn die Wohnung keinen angemessenen Umfang hat, kann ich es versuchen, dass das JC mir die Kaution etc. übernimmt, wenn ich vorab einen Antrag stelle?
Leopold Bloom
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#40

Beitrag von Leopold Bloom »

natnathii33 hat geschrieben: Ich kriege für den Preis, welchen ich hier zahle (2 1/2 ZKB, 75 m² 680), eine 5 Zimmerwohnung mit 110 m² :D

Verstehe ich das richtig? Auch wenn die Wohnung keinen angemessenen Umfang hat, kann ich es versuchen, dass das JC mir die Kaution etc. übernimmt, wenn ich vorab einen Antrag stelle?
ich zahle für meine 5ZKB etwa die Hälfte.

Du solltest dich vorher erkundigen. Manche JC gehen bei der Angemessenheit nur nach dem Preis (wie bei meinem JC, manche beziehen auch die Wohnungsgröße mit ein. Das ist von JC zu JC verschieden. Aber fragen kost nix.

Vor allem, wennn du mal drinsitzt in der Wohnung, und die ist vom Preis her angemessen, dann wird es für das JC extrem schwer, dich wieder rauszubekommen.
Außerdem musst du als Selbständige anders rechnen: Du bekommst für den Preis eines Arbeitszimmers in einem Haus nie und nimmer ein Büro. Aber entweder das eine oder das andere brauchst du als Selbständige. Wo willst du sonst deine Arbeit verrichten?
Bei einem Haus hab ich sogar noch den Vorteil, ich könnte im Keller eine Werkstatt einrichten.
(mir fehlen nur noch die handwerklichen Fähigkeiten :pssst: )

Gruß Leopold Bloom
natnathii33
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Re: Arbeitszimmer bei ALG II

#41

Beitrag von natnathii33 »

Das hatte ich ja auch gemeint, dass das sehr widersprüchlich ist. Ich kann auch gleich eine Übernahme von einem Außenbüro fordern :D :D Billiger ist das jedenfalls nicht.
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