Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#26

Beitrag von Yonka »

Olivia hat geschrieben:Das Jobcenter möchte aber auch Einsicht in die Einzelbelege, nicht selten vollständige Kopien davon. Plus Begründung für jede einzelne Ausgabe, warum diese notwendig und nicht aufschiebbar war.
Einsicht okay....können die bei meinem StB. kriegen.
Kopien? Aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Auch wenn das JC es anders sieht. Wir sind nicht bei "Wünsch dir was".
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#27

Beitrag von Koelsch »

§ 60 SGB II
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#28

Beitrag von Yonka »

"(5) Wer jemanden, der Leistungen nach diesem Buch beantragt hat, bezieht oder bezogen hat, beschäftigt, hat der Agentur für Arbeit auf Verlangen Einsicht in Geschäftsbücher, Geschäftsunterlagen und Belege sowie in Listen, Entgeltverzeichnisse..."
Da ich erstmal davon ausgehe, dass meine UG auskunftspflichtig ist, gilt Abs. 5
Und da steht "Einsicht", nicht Kopie oder Abgabe.
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#29

Beitrag von Yonka »

Mal was anderes. Gibt es dahingehend eigentlich schon Urteile?
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#30

Beitrag von Koelsch »

:1:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22297
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#31

Beitrag von Olivia »

Bei der EKS steht drunter: alle Angaben müssen nachgewiesen werden. Nicht nachgewiesene Kosten werden nicht berücksichtigt. Mir schrieb man vor Jahren, dass Belegeinsicht keineswegs reicht, sondern Kopien abgeliefert werden müssen. Ich habe gefragt, wer das bezahlt - Antwort: setzen sie es einfach in die Betriebskosten für die nächste EKS mit rein. Frage, bei der Anzahl der Seiten macht mein Kopierer mehr mit. Antwort, dann kaufen sie einen neuen. Gesagt, getan.
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#32

Beitrag von Yonka »

Oh...oh... Das kann ja heiter werden. :jumpi:
Noch vor Eröffnung hatte ich drei Bewirtungsrechnungen....
Das FA wird damit keine Probleme haben....das JC schon.
Vielleicht sollte ich mein SB mal zum Essen einladen. :lachen1:
sleepy5580
Benutzer
Beiträge: 1132
Registriert: Sa 8. Aug 2009, 20:28
Wohnort: Münsterland

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#33

Beitrag von sleepy5580 »

Yonka hat geschrieben:Oh...oh... Das kann ja heiter werden. :jumpi:
Noch vor Eröffnung hatte ich drei Bewirtungsrechnungen....
Das FA wird damit keine Probleme haben....das JC schon.
Vielleicht sollte ich mein SB mal zum Essen einladen. :lachen1:
Dann aber bitte angemessen zu einer Pommes in einer Pommesbude :zwinker:
Alle Aussagen sind nur persönliche Meinungen
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22297
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#34

Beitrag von Olivia »

Bewirtungen sind im ALG II-Bezug generell unangemessen. Das JC hatte mir damals ein entsprechendes Blatt zur Unterschrift vorgelegt, dass Bewirtungen im Leistungsbezug nicht übernommen werden, es sei denn, ausnahmsweise wird ein Kunde bewirtet - und dann ist auch nur ein kleines nichtalkoholisches Getränk pro Person gestattet.
Benutzeravatar
tigerlaw
Benutzer
Beiträge: 8264
Registriert: Mi 2. Feb 2011, 14:41
Wohnort: Bei Aachen/NRW

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#35

Beitrag von tigerlaw »

Yonka hat geschrieben:Oh...oh... Das kann ja heiter werden. :jumpi:
Noch vor Eröffnung hatte ich drei Bewirtungsrechnungen....
Das FA wird damit keine Probleme haben....das JC schon.
Vielleicht sollte ich mein SB mal zum Essen einladen. :lachen1:
User "Marco" hat ja vom SG-Termin von vor 10 Tagen berichtet. Im dort streitigen BWZ gab es eine "Bewirtung" in einer schlichten Gaststätte (Hausmacherkost, kein "Maredo" o.ä.!). Der Richter hatte bereits jetzt angedeutet, dass im Falle einer streitigen Entscheidung diese Position wohl als nicht "notwendig" abzulehnen, völlig unabhängig von der Begründung dafür.

Aber etwas anderes: Wann hasst Du den Antrag auf SGB-II-Leistngen gestellt? erst nach den drei Bewirtungen? Dann dürftest Du keine Probleme haben ...
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22297
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#36

Beitrag von Olivia »

"Bewirtungskosten und Geschenke sind in der Regel nicht notwendig, da sie Ihren derzeitigen Lebensumständen nicht entsprechen."
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#37

Beitrag von Yonka »

tigerlaw hat geschrieben: Aber etwas anderes: Wann hasst Du den Antrag auf SGB-II-Leistngen gestellt? erst nach den drei Bewirtungen? Dann dürftest Du keine Probleme haben ...


2009 :-)
Leopold Bloom
Benutzer
Beiträge: 1862
Registriert: Mo 26. Okt 2009, 10:06

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#38

Beitrag von Leopold Bloom »

Olivia hat geschrieben:Bewirtungen sind im ALG II-Bezug generell unangemessen. Das JC hatte mir damals ein entsprechendes Blatt zur Unterschrift vorgelegt, dass Bewirtungen im Leistungsbezug nicht übernommen werden, es sei denn, ausnahmsweise wird ein Kunde bewirtet - und dann ist auch nur ein kleines nichtalkoholisches Getränk pro Person gestattet.
Wenn Bewirtungen generell unangemessen sind, wieso vergibst du dann nicht einfach einen Auftrag an ein Fremdunternehmen, z.B. an ein Catering-Unternehmen? Das fällt dann in der Eks in den Bereich B6 Werbung. :7:

Werbeausgaben werden generell meinem Gefühl nach leichter anerkannt als andere Ausgaben, weil sie erhöhen ja die in Zukunft zu erwartenden Einnahmen.

Gruß Leopold Bloom
Zuletzt geändert von Leopold Bloom am Do 12. Mai 2016, 18:38, insgesamt 1-mal geändert.
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#39

Beitrag von Yonka »

Olivia hat geschrieben:Bewirtungen sind im ALG II-Bezug generell unangemessen. Das JC hatte mir damals ein entsprechendes Blatt zur Unterschrift vorgelegt, dass Bewirtungen im Leistungsbezug nicht übernommen werden, es sei denn, ausnahmsweise wird ein Kunde bewirtet - und dann ist auch nur ein kleines nichtalkoholisches Getränk pro Person gestattet.
Lool.... zur Eröffnung gab es eine Kiste Sekt, ein Kasten Bier und Snacks.
Yonka
Benutzer
Beiträge: 22
Registriert: Do 12. Mai 2016, 12:48

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#40

Beitrag von Yonka »

Leopold Bloom hat geschrieben:
Olivia hat geschrieben:Bewirtungen sind im ALG II-Bezug generell unangemessen. Das JC hatte mir damals ein entsprechendes Blatt zur Unterschrift vorgelegt, dass Bewirtungen im Leistungsbezug nicht übernommen werden, es sei denn, ausnahmsweise wird ein Kunde bewirtet - und dann ist auch nur ein kleines nichtalkoholisches Getränk pro Person gestattet.
Wenn Bewirtungen generell unangemessen sind, wieso vergibst du dann nicht einfach einen Auftrag an ein Fremdunternehmen, z.B. an ein Catering-Unternehmen? Das fällt dann in den Bereich B6 Werbung. :7:

Gruß Leopold Bloom
Weil es üblich ist, gewisse Geschäftspartner mal zu Essen einzuladen. Mein Werbemensch zum Beispiel. Er arbeitet quasi umsonst für mich, da gehört es sich einfach zum guten Ton, sich mit einem Geschäftsessen zu revanchieren.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#41

Beitrag von Koelsch »

JC und viele SG's sehen das anders - eben keine Ahnung, wie das "Leben" so spielt.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22297
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#42

Beitrag von Olivia »

Lt. Jobcenter muss man das Essen verweigern, am besten noch unter Hinweis auf den Leistungsbezug.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#43

Beitrag von Koelsch »

Hier mal das Hand-Out vom Stammtisch in Aachen - ist schon etwas her
2013_02_12 - Stammtisch - Kapitalgesellschaft.doc
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22297
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#44

Beitrag von Olivia »

Weiterhin wird das JC von Dir eine monatliche GuV der UG verlangen – und auch das zu Recht: Denn die UG stellt ohne jeden Zweifel einen Vermögenswert dar, Gewinne der UG aber steigern diesen. Da die Gewinne aber während des Bezugs anfallen, sind sie natürlich Einkommen, und das ist nachzuweisen.
Und sobald das Vermögen über den Freigrenzen liegt, könnte das JC durchaus auf die Idee kommen, den Verkauf von (Teilen) der UG zu fordern. Den Erlös müsste man für den Lebensunterhalt aufwenden.
Leopold Bloom
Benutzer
Beiträge: 1862
Registriert: Mo 26. Okt 2009, 10:06

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#45

Beitrag von Leopold Bloom »

Olivia hat geschrieben: Und sobald das Vermögen über den Freigrenzen liegt, könnte das JC durchaus auf die Idee kommen, den Verkauf von (Teilen) der UG zu fordern. Den Erlös müsste man für den Lebensunterhalt aufwenden.
Das ist eine gute Idee, typisch Olivia gewissermaßen. :bravo:
Man bietet die UG in der Frankfurter Allgemeinen oder im Handesblatt in der Rubrik "Geschäftsanzeigen" zum Verkauf an, und wartet, was für Angebote kommen.
Die Kosten der Annoncen fließen natürlich selbstverständlich in die EKS ein.

Sollte sich ein Käufer finden, dann ist das Problem gelöst und als angestellter Geschäftsführer ist man dann ja bei marktüblichen Konditionen unabhängig vom JC.

Sollte der Käufer den Geschäftsführer nicht übernehmen wollen, dann muss er selstverständlich eine Abfindung bezahlen und zusammen mit dem Kaufpreis ist das Problem auch gelöst und man unabhngig VOM JC.

Sollte sich kein Käufer finden, dann ist das Problem natürlich auch gelöst und der Nachweis erbracht, dass die UG nach den marktüblichen Konditionen bei weitem überwbewertet ist und dringend einer Neubewertung bedarf.

Also, wie man sieht, in jedem nur denkbaren Fall st das Problem umgehend gelöst. Olivias Vorschlag ist so genial, dass man sich fragen muss, warum die Jobcenter nicht schon längst nach diesem Muster verfahren.

Geuß Leopold Bloom
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#46

Beitrag von Koelsch »

Der Normalfall ist aber doch - Firma wird verkauft, und damit ist Schluss. Da gibt's keine Abfindungen für den Inhaber - wozu auch, er erhält den Kaufpreis und gut ists.

Und wenn Du ein unangemessenes Haus durchaus auch unter Wert verkaufen musst, dann wird ein SG sicher keine großen Bedenken zu haben, Dir zu erklären - UG hat jetzt ein Stammkapital von € 25.000, da sollte es also kein Problem sein, die für € 12.500 zu verscherbeln.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Leopold Bloom
Benutzer
Beiträge: 1862
Registriert: Mo 26. Okt 2009, 10:06

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#47

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben:
Koelsch hat geschrieben:dann wird ein SG sicher keine großen Bedenken zu haben, Dir zu erklären - UG hat jetzt ein Stammkapital von € 25.000, da sollte es also kein Problem sein, die für € 12.500 zu verscherbeln.
Eben das ist der Riesenvorteil einer UG, weswegen ich trotz aller angeführten Nachteile für eine UG plädiere, sofern die Geschäftsidee sich als tragfähig herausgestellt hat.
Bei einer UG liegen die Zahlen nachvollziehbar auf dem Tisch, und wenn einmal ein Stammkapital von € 25.000 erreicht ist, dann bekommt die UG entweder so viel Geld als Kredit nachgeschmissen, dass der Inhaer nun wirklich nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist,
oder er muss froh sein, wenn er einen Fool findet, der ihm die UG abnimmt wie ein brennendes Streichholz.

Die ganzen Tragfähigkeitsbescheinigungen des JC sind Mumpitz, ob eine Idee tragfähig ist oder nicht, entscheidet allein der Markt, und der Markt findet einen Preis.
Wenn das JC eine Ahnung hätte vom Geschäft, dann müsste es eigentlich von jedem Selbstständigen nachgeradezu verlangen, sein Gewerbe in eine Kapitalgesellschaft einzubringen und die Kapitalgesellschaften in jeder Hinsicht fördern.

Auf der anderen Seite bedeutet das - aus Sicht des ELB - wer sein Gewerbe nicht in eine Kapitalgesellschaft einbringt, gibt damit mehr oder weniger zu, dass er seine Idee selbst nicht für tragfähig erachtet und das Gewerbe eher als Hobby betreibt.
Da können wir ja nur von Glück reden, dass das JC keine Ahnung hat. :6:

Gruß Leopold Bloom
Olivia
Benutzer
Beiträge: 22297
Registriert: Do 31. Dez 2015, 19:27

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#48

Beitrag von Olivia »

Leopold Bloom hat geschrieben:wenn einmal ein Stammkapital von € 25.000 erreicht ist, dann bekommt die UG so viel Geld als Kredit nachgeschmissen, dass der Inhaber nun wirklich nicht mehr auf Hartz IV angewiesen ist
Nochmal zur Erinnerung, Hartz IV ist kein Darlehen, sondern ein Zuschuss. Wenn die UG einen Kredit aufnimmt, dann wäre sie gut beraten, diesen für Investitionen zu verwenden und nicht an die Gesellschafter auszuschütten. Denn sonst hätte die UG ein ernstes Problem, nämlich einen notleidenden Kredit samt Zinsen und Überschuldung an der Backe.

Davon abgesehen ist nicht das Stammkapital für die Kreditwürdigkeit entscheidend, sondern der Cashflow. So gibt keine Bank einem Hausbesitzer einen Kredit, wenn der den Kredit nicht zurückzahlen kann, ganz egal, wie wertvoll das Haus ist.

Bei der Aussage oben werden alle möglichen Begriffe durcheinandergeworfen, die nichts miteinander zu tun haben. Sich den Kredit an die UG einfach privat auszuzahlen wäre das sichere Ende der UG! Überhaupt schon den SGB II-Leistungsbezug mit einem Bankkredit zu beenden, halte ich für eine gefährliche Idee. Da würde jede Schuldnerberatung von abraten.
Benutzeravatar
Koelsch
Administrator
Beiträge: 89526
Registriert: Fr 3. Okt 2008, 20:26

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#49

Beitrag von Koelsch »

So isses Olivia - das was Leo da vorschlägt liegt für mein Dafürhalten sehr nah am § 283 StGB
aber darüber wird er sich dann nicht mit dem JC sondern mit dem Staatsanwalt unterhalten.

P.S. Es lohnt auch die anderen 283 §§ im StGB mal zu lesen :zwinker:
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Leopold Bloom
Benutzer
Beiträge: 1862
Registriert: Mo 26. Okt 2009, 10:06

Re: Kapitalgesellschaft und ALG II - neuer Fall

#50

Beitrag von Leopold Bloom »

Koelsch hat geschrieben:So isses Olivia - das was Leo da vorschlägt liegt für mein Dafürhalten sehr nah am § 283 StGB
aber darüber wird er sich dann nicht mit dem JC sondern mit dem Staatsanwalt unterhalten.

P.S. Es lohnt auch die anderen 283 §§ im StGB mal zu lesen :zwinker:
Keineswegs, da wird nichts durcheinandergeworfen, die Olivia hat nur keine Ahnung.
DU hast der UG zugestanden, dass sie ein Stammkapital von 25.000 erreicht, und um das zu erreichen, muss sie mindestens 100.000 Gewinn erwirtschaftet haben. Darauf habe ich mich bezogen.
Und eine Gesellschaft, welche 100.000 Gewinn erwirtschaftet hat, IST kreditwürdig, da kann mir einer erzählen, was er will. Und das hat nichts mit Betrug zu tun, weil Bilanzen vorgelegt werden müssen. Wenn ein Gläubiger einen Kredit gewährt, ohne sich die Bilanz zeigen zu lassen, dann wird er nicht auf Betrug klagen können.
Wenn also Betrug, dann ein Bilanzbetrug. Und die Bilanzen müssen von einem Sachverständigen abgezeichnet werden. Der hängt also auf jeden Fall mit drin.

Der Hoeneß konnte seine Steuerbetrügereien nur deswegen durchführen, weil er seine Börsenzockereien als Privatmann durchgezogen hat, nicht als Kapitalgesellschaft.

Gruß Leopold Bloom
Antworten

Zurück zu „Selbstständig und ALG II/Hartz IV“