Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

Rund um Selbstständigkeit unter ALG II.
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Peterpanik
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Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#1

Beitrag von Peterpanik »

Die Bundesagentur für Arbeit hat mir mitgeteilt, siehe Anhang, das es keine allgemein gültigen Kriterien für Firmenprüfungen gibt.

Das heißt das jedes Jobcenter bzw. ein Sachbearbeiter ohne Hintergrund - Wissen über eine Firma einfach was entscheiden kann im nachhinein also Ausgaben anerkennen kann oder Ausgaben nicht anerkennt. Wie die ALG II - Verordnung so mit übergeordneten Gesetzen hier dem Steuergesetzt vereinbar ist nicht geklärt durch das Bundesverfassungsgericht bis Heute. Ich meine so lange diese wichtige Rechtsfrage nicht geklärt ist, ist kein Jobcenter berechtigt über Ausgaben einer Firma im nachhinein zu befinden, da es keine einheitlichen Kriterien für Firmenprüfungen gibt und deshalb die ALG II - Verordnung gegen alle gültigen Steuergesetze und ja auch ins besondere gegen unser Grundgesetzt „ hier den Artikel 3 (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. “ klar verstößt.
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Olivia
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#2

Beitrag von Olivia »

"Einnahmen und Ausgaben müssen in einem ausgewogenen Verhältnis stehen."
Würden sie das tun, dann wäre der eLB nicht im Leistungsbezug.
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Günter
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#3

Beitrag von Günter »

Quatsch. 100 € Einnahmen, 0 € Ausgaben sind ausgewogen, aber der Bezug bleibt.

Was bitte ist ein ausgewogenes Verhältnis.

Es gibt Branchen mit 30 % Gewinnspanne, es gibt welche mit 10 % aber was ist ausgewogen?


Das ist wieder eine dieser beliebten Hohlphrasen aus dem Politikersprech ohne jede Bedeutung, außer dass sie Arbeitsplätze bei den Juristen sichert. :2:
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#4

Beitrag von Peterpanik »

Heißt das nicht im Endeffekt wenn die Einnahmen die Ausgaben decken und ein Überschuss von sagen wir mal 1567,89 € im Jahr erzielt wird sind die Vorgaben der ALG II - Verordnung erfüllt und das Jobcenter kann keine Forderungen mehr stellen ?
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Günter
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#5

Beitrag von Günter »

Nö, heißt es nicht. Stell dir vor, du hast 12.000 € Einnahmen/Jahr und least für 10.200 €/Jahr einen Ferrari, dann hast du 1.800 € Überschuss, aber kein ausgewogenes Verhältnis, denn ein Auto für 99 €/Monat würde dich auch von A nach B bewegen.

Das ist hohles Gequake, was ist ausgewogen? Das BSG hat mal formuliert was würde ein wirtschaftlich denkender Mensch, der nicht im Leistungsbezug steht tun? Tja, was wohl?
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Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#6

Beitrag von Peterpanik »

RE: Günter
Meine wenn alle Ausgaben im normalen Rahmen liegen und kein Luxus angeschafft wurde.
Oder bleibt wieder nur Artikel 3 Satz 1 übrig, sprich das Bundesverfassungsgericht ..........
Olivia
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#7

Beitrag von Olivia »

Peterpanik hat geschrieben:ein Überschuss von 1567,89 € im Jahr wird erzielt
Da freut sich das Jobcenter, denn es kann davon (1567,89 - 2x600) x 0,8 = 294,31 € anrechnen. Diesen Anrechnungsbetrag wird es vergleichen mit den Ertragschancen durch Bewerbung und Umsetzung in eine SV-pflichtige Beschäftigung. Danach richtet sich die Integrationsstrategie.
schnickschnuck
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#8

Beitrag von schnickschnuck »

Peterpanik hat geschrieben:RE: Günter
Meine wenn alle Ausgaben im normalen Rahmen liegen und kein Luxus angeschafft wurde.
Oder bleibt wieder nur Artikel 3 Satz 1 übrig, sprich das Bundesverfassungsgericht ..........
Stellt sich wiederum die Frage: Was ist Luxus?
Professionelle Ausrüstung anstelle des Billigangebotes? Die Nacht im Hotel für 40 Euro, 50 Euro oder 60 Euro? Wie weise ich nach, dass ich 60 Euro pro Nacht bezahlen musste, weil nichts anderes zu der Zeit verfügbar war? Was ja im Nachhinein geprüft wird. War das dann Luxus? Oder ist das dann angemessen? Und wie wird das entschieden?

Ich habe zum Beispiel vor zwei oder drei Jahren in einem Vier-Sterne-Hotel übernachtet. Die Nacht kostete 70 Euro und war schon ein Sonderpreis. Warum? Es war nah an der Veranstaltung dran, alle wichtigen Personen waren ebenfalls in das Hotel eingebucht und im Umkreis von 20 Kilometern gab es sonst nichts, außer weiteren, teureren Luxushotels. Die ganzen kleineren und billigeren Hotels hatte ich abtelefoniert, die waren zu dem Zeitpunkt bereits ausgebucht, weil zu der Zeit auch noch ein anderes großes Event stattfand. Geprüft hatte ich HRS und Booking. Ist das dann Luxus?

Es bleibt also immer bei einer Rechtsunsicherheit, im Zeifel muss ich als Kleinunternehmer jahrelang klagen. Allerdings nicht vor dem Finanzamt, denn das erkennt mir alle diese Kosten als Betriebsausgaben an.

Beim Ferrari oder neuen BMW/Mercedes als Leasingwagen sehe ich das durchaus ein. Wobei auch beim KFZ berücksichtigt sein muss, ob das Fahrzeug den Anforderungen (Laderaum, Spritverbrauch, Reichweite etc.) entspricht. Was nutzt mir die 15 Jahre alte Spritschleuder mit zu kleinem Kofferraum, wo ich meinen Kram nicht unterbringe? Also auch dort stellt sich wieder die Frage.
Aktuell ist es zum Beispiel so, dass wenn ich mir übers Wochenende einen Mietwagen (Klasse 1er BMW) nehme, teilweise je nach Kilometern billiger komme, als wenn ich mit meiner alten Möhre fahre. Nur aufgrund des Spritverbrauchs (10 Liter <> 5-6 Liter auf 100 km). Wenn ich dann auf große Distanz noch die Abnutzung meines alten Fahrzeuges mit einbeziehe, ist die Mietschleuder sogar billiger.

Rechtssicherheit wäre schon etwas Schönes, aber diese Gratwanderung mache ich schon seit mehreren Jahren und lebe 5 Jahre rückwirkend in Unsicherheit. So lange ist keine aEKS mehr beantwortet worden. Und dann darf ich rückwirkend zu 2012 irgendwann im Jahr 2017 Klage einreichen, über die dann 2019 entschieden wird. Geld, das ohnehin gebunden und gar nicht vorhanden ist. Man könnte das auch als staatliche Willkür bezeichnen. Schade, dass bisher keiner bis zur EU durchklagen konnte. Denn das ist mit Sicherheit verfassungswidrig, wenn nicht diskriminierend.
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Günter
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#9

Beitrag von Günter »

Ich sag doch hohles Gequake mit den angemessenen Kosten und Verhältnissen.
Warnhinweis: Einige meiner Beiträge können Spuren von Ironie enthalten.

Ich könnte freundlich, aber wozu? :6:
Peterpanik
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#10

Beitrag von Peterpanik »

Habe gegen das Schreiben - 23.05.2016 der Bundesagentur für Arbeit einen Wiederspruch ( siehe Anlage ) eingelegt und abgeschickt.
Mal sehen was die so Antworten, werde ich dann hier auch veröffentlichen.
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Koelsch
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#11

Beitrag von Koelsch »

wird man vermutlich zurückweisen, weil das Schreiben kein VA ist.
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
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marsupilami
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#12

Beitrag von marsupilami »

Ähhh ..... was soll das bringen?

Das Schreiben, das Du oben im Eingangs-Posting eingestellt hast, ist kein Bescheid, der Dich in irgendeiner Weise "beschwert".
Das ist nur ein allgemeiner Hinweis.

Also kannst Du nicht widersprechen.


Ansprechpartner für Dich ist das JC, das Dich durch die Nicht-Anerkennung "beschwert".


Außerdem ist die Begründung fruchtlos.
Du stellst Deine Begründung auf ein juristisches Theorem ab und nicht auf einen echten, konkreten Sachverhalt.


Du kannst nur beim "Deinem" JC eine Begründung in Form eines Widerspruchs verlangen, warum diese oder jene Ausgabe eben nicht anerkannt wurde.

Alles andere ist - mit Verlaub - Unfug.
Signatur?
Muss das sein?
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#13

Beitrag von Peterpanik »

RE: marsupilami
Die gesamte Auskunft in sich beruht auf einen Antrag,
und damit ist der Wiederspruch berechtigt, da das Schreiben ja ein Bescheid ist.
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Koelsch
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#14

Beitrag von Koelsch »

Seh ich anders, da die BA nicht mal zuständig ist für Antragsbearbeitung
Frei nach Hanns-Dieter Hüsch, ist der Kölner überhaupt zu allem unfähig. Er weiß nix, kann aber alles erklären.
Deshalb kann von mir keine Rechtsberatung erfolgen, auch nicht per e-mail oder PN.
Peterpanik
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#15

Beitrag von Peterpanik »

Na ja schauen wir einfach mal was so passiert ..........................
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marsupilami
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#16

Beitrag von marsupilami »

Genau.
Versuch macht kluch.
Signatur?
Muss das sein?
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tigerlaw
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#17

Beitrag von tigerlaw »

Hallo Peter, ich kann mich nur Koelsch und Marsu anschließen:

Das Schreiben vom 23.5.16 aus Nürnberg ist kein förmlicher Bescheid. Die sagen im Ergebnis:
Wir sind hier oben so weit abgehoben und im Wolkenkuckucksheim, da können wir uns nicht mit den Eionezfallentscheidungen aller Jobcenter befassen. Die machen ihre Einzelfallentscheidungen, und ggf. kannst Du dagegen Widerspruch einlegen.

Wir haben jedenfalls keinelei Vorgaben an die Jobcenter gemacht, was sie im Einezelfall anerkennen sollen oder nicht.
Anders ausgedrückt: Das ist ein ausdrücklicher "Nicht-Bescheid", die wollen keine Sachentscheidung im Einzelfall treffen (weil sie es auch nicht dürften, dafür sind ausschließlich die örtlichen JC zuständig).

Verstehe mich bitte nicht falsch: Die Nichtanerkennung von Ausgaben kann durchaus rechtswidrig sein, aber das ist jeweils vor Ort mit dem JC und danach ggf. mit den SOzialgerichten zu klären!

Andererseits: :ironiea: Mit Deiner Begründung könntest Du Dich genausogut beschweren, dass das JC die bereits ausgegebenen Leasingraten für den BMW X5 oder Porsche Cayenne nicht leistungswirksam anerkannt hat. :ironiea: AUS
Ich darf sogar beraten - bei Bedarf bitte PN!
Peterpanik
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Re: Kriterien für Firmenprüfungen von der Bundesagentur für Arbeit

#18

Beitrag von Peterpanik »

Na ja schauen wir mal was sie da raus machen ..........

Da von abgesehen meine Firmensachen liegen ja mittlerweile beim LSG und harren der Dinge die Da kommen ..............
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